Die Planung für das Zweifamilienhaus auf dem Grundstück in der Waldschmidtstraße zeige eine zu dichte Bebauung, so die Meinung der Mitglieder des Bau- und Ortsplanungsausschuss (BOA) in seiner Sitzung am 24.11.2020 unter der Leitung des 3. Bürgermeisters Dr. Franz Matheis. Das Grundstück, das nur mit einer Zufahrt die Mindestgröße von 600 m² überschreitet, sollte mit einem Zweifamilienhaus mit zwei Garagen bebaut werden. Die Pläne zeigten ein Haus mit Vertikalteilung, ein unechtes Doppelhaus. Die Garagen sollten an den Ecken des Gebäudes platziert und deren Dächer als Terrassen genutzt werden. Die notwendigen Dienstbarkeiten zur Erschließung lagen nicht vor. Nach Meinung der Ausschussmitglieder fügt sich das Gebäude nicht in die Umgebung ein. Das war hier einschlägig, da das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Traubinger Straße 48 wurde einstimmig genehmigt. Das Grundstück mit einer Gesamtfläche von 1.224 m², das schon mit einem Haus bebaut ist, ist derart zu teilen, dass zwei Grundstücke mit mindestens je 600 m² entstehen. Zugleich wurde einstimmig die isolierte Befreiung von der Tutzinger Ortsbausatzung „Garagen sind wie das Hauptgebäude zu gestalten“ dahingehend erteilt, dass das Garagendach  mit einem Flachdach versehen werden kann. Dabei wird angeregt, das Flachdach zu begrünen.
  • Ebenso einstimmig wurde der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in der Beiselestraße 20 genehmigt. Das geplante Gebäude fügt sich in die umgebende Bebauung ein. Auch hier wurde die isolierte Befreiung von den Festsetzungen der Tutzinger Ortsbausatzung erteilt, damit die Garage mit einem – möglichst begrünten – Flachdach versehen werden kann.
  • Der Antrag auf Vorbescheid für den Bau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Bräuhausstraße 31 wurde einstimmig abgelehnt. Die Ausschussmitglieder waren der Ansicht, dass sich das geplante Gebäude nicht in die umgebende Bebauung einfügt, einen Bezugsfall in der Nachbarschaft gebe es nicht. Wie in vorherigen Anträgen können auch hier die Gebäude des Verbands Wohnen in der Sudetendeutschen Straße nicht als Vergleich herangezogen werden. Die gestellten Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit wurden mit NEIN beantwortet.
  • Der Tekturantrag für den Bereich der Doppelgarage in der Erlenstraße 4a in Unterzeismering wurde mit 5 zu 4 Stimmen positiv entschieden. Hintergrund war die widerrechtliche Aufstockung der Garage. Der Antrag sollte der nachträglichen Legalisierung dienen. Es wurde die Auflage erteilt, die Aufstockung der Garage teilweise zurückzubauen, die verbleibende Fläche als Lager zu nutzen, die Verbindung zum Haupthaus zu schließen und für einen separaten Zugang zu diesem Lager über der Garage zu sorgen. Die Nachhaltigkeit der Umbaumaßnahmen wurde von einigen Ausschussmitgliedern infrage gestellt.
  • Gegen zwei Stimmen fasst der Ausschuss den Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, dem Antrag auf Baugenehmigung für den Abriss des Bestandsgebäudes und Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Hauptstraße 19 zuzustimmen. Ausschuss und Gemeinderat hatten sich mit dem Vorhaben mehrfach ausführlich beschäftigt, bereits in der vorherigen Amtsperiode des Gemeinderats. Zentrale Fragen waren die Größe, die Höhe, die Proportionen und die Auswirkungen an dieser zentralen Stelle. Es ist ein wichtiges Projekt der Ortsgestaltung. Vorgesehen sind sechs Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit. Mit der Verabschiedung eines Baukonzepts am 17.03.2020 im Ausschuss und am 31.03.2020 im Gemeinderat wurde der Rahmen für die Kubatur und die Gestaltung festgelegt. Prof. Burgstaller zeigte in der Sitzung zahlreiche Visualisierungen, auch Überblendungen des Baukonzepts mit dem konkreten Bauantrag. Wie angeregt, rücke das Gebäude etwas nach Westen, damit eine kleine Vorgartensituation entstehe. Die Grundfläche entspreche dem derzeitigen Bestand, Höhe und Außenwände dem Baukonzept. Kleine Abweichungen betreffen den Wintergarten auf der Südseite und die Breite der Ostbalkone. Dem könne man zustimmen, so Prof. Burgstaller. Insgesamt zeige die lange Aktion mit zahlreichen Besprechungen ein gutes Ergebnis. Der Leiter des Bauamts, Christian Wolfert, ergänzte, dass die Planung gemäß Bauantrag auch dem künftigen Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 4.2, entspreche und schlug die Zustimmung zum Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat vor. Zwar wurde Bau- und Ortsplanungsauschuss am 31.03.2020 sogar ermächtigt, einen etwaig auf der Basis dieses Konzepts eingereichten Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen; wegen der unterschiedlichen Zusammensetzung der Gemeinderäte damals und heute und der neuen Geschäftsordnung wird der Antrag am 01.12.2020 im Gemeinderat noch einmal behandelt.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau eines barrierefreien Wohnbereichs an den Bestand in der Deutenbergstraße 1 in Traubing erhielt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Das Grundstück befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich, das Landratsamt wird die Voraussetzungen für die Erweiterung prüfen, die dem Grunde nach möglich sei. Bezugsfälle in der Umgebung gebe es, die Begründung sei nachvollziehbar.
  • Dem Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses mit Stellplätzen in der Riedstraße 58 in Traubing wurde mehrheitlich zugestimmt. Auf demselben Grundstück ist vom Gemeinderat am 31.03.2020 im nördlichen Bereich ein Wohnhaus mit Garagen und Stellplätzen genehmigt worden. Durch Hinzurechnung eines Verbandsgrundstücks ergibt sich eine Fläche von mehr als 1.200 m² („grundbuchrechtlich vereinigtes Grundstück“), so dass eine Realteilung unter Einhaltung der Festsetzung der Tutzinger Ortsbausatzung möglich ist.
  • Bereits der vorhergehende Ausschuss hatte sich am 17.03.2020 mit dem Bauvorhaben Diemendorf 3b befasst. Dabei wurden die meisten gestellten Fragen wie zur Kubatur (angesichts der umgebenden Bebauung), zur Verbindung mit einem bestehenden Gebäude sowie zur Tiefgarage mit JA beantwortet. Mit 4:2 Stimmen wurden zwei Wiederkehren auf der Südseite mit der Begründung abgelehnt, seitens der Gemeinde würden ruhige Dachlandschaften im Ortsteil Diemendorf angestrebt, um den ländlichen Charakter zu erhalten. Nun hatte der Bauwerber eine neue Variante ohne Dachaufbauten als Bauvoranfrage eingereicht. Die Dienstbarkeiten mit der Gemeinde Tutzing im Hinblick auf die Erschließung des Bauvorhabens sind bislang noch nicht geklärt. Mehrere Ratskollegen erklärten, dass sie mit beiden Varianten leben könnten. In der näheren Umgebung befänden sich ganz ähnlich und vergleichbare Bauten. Beide Varianten wurden mehrheitlich beschlossen.
  • Bei dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Tutzinger Ortsbausatzung im Ried 4 ging es „nur“ um den Neubau einer Doppelgarage, die aufgrund der Maße und Situierung als Grenzgarage eigentlich verfahrensfrei zu errichten wäre. Da das Hauptgebäude mit einem Satteldach versehen ist, wird für das Flachdach der Garage eine Befreiung von der Festsetzung „Garagen sind wie das Hauptgebäude zu gestalten“ benötigt. Zusätzlich wurde eine weitere Befreiung erforderlich, da der Stauraum vor der Garage die geforderte Länge von 5 Metern unterschreitet. Hintergrund ist die Überlegung, den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen, wenn Fahrzeuge vor der Garage halten, um das Garagentor zu öffnen. Da es sich um eine Anwohnerstraße handelt, ist das Verkehrsaufkommen als gering zu erachten. Beide Befreiungen wurden einstimmig erteilt.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes:

  • Bauamtsleiter Christian Wolfert erklärte auf Anfrage, dass der Bebauungsplan Nr. 8 „Zwischen Benediktenweg und Mozartstraße“ im Dezember auf der Tagesordnung steht.
  • Auf auf meine indirekt gestellte Frage erklärte die Verwaltung, dass die Baugenehmigung für das Salettl neben dem Midgardhaus noch nicht vorliege.
  • Für die Bebauungspläne 45/46 “Westlich und östlich der Traubinger Straße, Teilbebauungspläne 1-12 hatte der vorhergehende Ausschuss am 17.12.2019 mehrheitlich beschlossen, die engen Bauräume herauszunehmen. Nun ist aber in der wohl ab Januar 2021 geltenden Fassung der Bayerischen Bauordnung vorgesehen, die Abstandsflächen zu verringern und damit mehr Baurecht und Verdichtung zuzulassen. Es müsse erst noch geklärt werden, wie die Gemeinde hier reagieren könne und wolle, so Bauamtsleiter Christian Wolfert.
  • Ratskollegin Stefanie Knittl fragte, wieso immer wieder Metallzäume, z.B. aus Doppelstahldrahtmatten, im Ortsgebiet zu sehen seien, obwohl diese lt. Ortsbausatzung unzulässig seien. Die Verwaltung erklärte, in der Vergangenheit seien immer wieder Befreiungen erteilt worden, insbesondere bei modernen Häusern, denn da passe kein Jägerzaun. Seitens Prof. Burgstaller werde ein Konzept für Vorgärten erarbeitet, dass z.B. dann in die erwähnten Bebauungsplänen 45/46 einfließen könnte.

 

 

 

 

 

 

 

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