In der Gemeinderatssitzung am 3. Februar 2015 stieß der Antrag der Ausschussgemeinschaft II
Einführung eines Systems des Nachhaltens von Beschlüssen, Beratungen, Berichten in den Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse
auf viel Sympathie, wie mir mein Auschusskollege Dr. Kirchner berichtete. Das ging quer durch die Gruppierungen, von Herrn Dr. von Mitschke-Collande über Herrn Marchner, Frau Geiger bis zu Herrn Pfitzner. Sonst viel beifälliges Nicken. Herr Dr. Reiter sieht Differenzierung zwischen Punkten unter „Verschiedenes“ und Beschlüssen, bei denen man dem Bürgermeister nicht hineinregieren dürfe. Der Antrag gehe viel zu weit. Wie bereits aus der Tagesordnung und dem Beschlussvorschlag bekannt, lehnte die Verwaltung den Antrag zunächst mit derBegründung ab, der Bürgermeister habe die Gestaltungshoheit über die Tagesordnung gemäß Art. 46 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO). Dies konterte Dr. Kirchner mit dem Hinweis auf Art. 30 Absatz 3 GO: „Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.“
Der Bürgermeister warf dann eine offensichtlich wirklich beeindruckende Liste an die Wand, aus der sich die einzelnen Aufgaben und die Zwischenstände der Abwicklung ergaben. Wenn unserem Antrag der AG II zugestimmt werde, was in dieser Phase der Meinungsbildung zweifelhaft war, so müsse er ihn mit Ziel der Aufhebung der Rechtsaufsicht vorlegen. Er schlug vor, die Punkte unter „Verschiedenes“ künftig vollständig protokollieren zu lassen und die „Offene Punkte-Liste“ auf diese Punkte zu reduzieren. Eine entsprechende Formulierung zur Beschlussfassung wird von der Verwaltung kurzfristig vorgelegt.
Um einen denkbaren, aber nicht einmal sicheren Pyrrhus–Sieg (bei Gewinn der Abstimmung), der dann in der Rechtsaufsicht mündet, zu vermeiden, zog Dr. Kirchner unseren Antrag auf Vorschlag zurück im Vertrauen auf die Zusage einer kleineren Lösung. Das wäre zumindest ein Teilerfolg, gleichwohl zu kurz gesprungen.