Schon seit geraumer Zeit, genau: seit dem 17.12.2013, befindet sich der Bebauungsplan Nr. 84 für das ehemalige Bahngelände östlich der Bahngleise im Verfahren. In der Sitzung des Gemeinderats am 10.10.2023 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald ging es nun um den Teilbereich 1 „HeiVo“. Ein vorhabensbezogener Bebauungsplan konnte mit den Grundstückseigentümern nicht realisiert werden. Gleichwohl möchte die Gemeinde das Gebiet unter Berücksichtigung sozialer Aspekte, hier: bezahlbarer Wohnraum, planend gestalten. Dies ist nach Aussage des gemeindlichen Rechtsanwalts Dr. Volker Gronefeld nur mit einem Bebauungsplan möglich. Der Investor habe sich dem widersetzt, nicht jedoch einem kleinteiligen Wohnungsbau. Der Bundesgesetzgeber hat nun die Möglichkeit für die Gemeinden geschaffen. Entsprechend sieht der Bebauungsplanentwurf von Architekt Martin Büscher nun vor, dass die festgesetzte Geschossfläche von 2.775 m² (deutlich mehr als sich auf der umgebenden Bebauung ableiten ließe), wie folgt aufgeteilt wird: 35% Gewerbe, 65% Wohnen, das sind rd. 1.800 m². Davon müssen rd. zwei Drittel, also 1.200 m², den Förderrichtlichlinen des sozialen Wohnungsbaus entsprechen. Darin werden bauliche Voraussetzungen fesrtgeschrieben, wie die Zimmerzahl in Abhängigkeit der Personenzahl un dazu die Flächen. „Eine 120 m² Loft-Wohnung für zwei Personen werde so nicht möglich sein, veranschaulichte der Planer, sondern kleinteilige, weniger repräsentative Wohnungen. Um rechtlich sicher zu gehen, wurden zunächst einstimmig die Gemeinderatsbeschlüsse vom 07.03.2017 und 31.07.2018 sowie die Delegation an den Bau- und Ortsplanungsausschuss aufgehoben. In einem weiteren Beschluss billigte der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 84 „Bahnhofsareal – westlich und östlich der Bahn“, Teilbebauungsplan 1 „HeiVo“, samt Begründung in der Fassung vom 10.10.2023 und beauftragte die Verwaltung mit dem verkürzten Auslegungsverfahren.

Der Tagesordnungspunkt 4, die Vorstellung des neues Schulrektors, wurde abgesetzt.

Einstimmig wurde die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sporteinrichtungen der Gemeinde geändert, Ursache ist das Umsatzsteuergesetz. Der Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFWA) hatte in seiner Sitzung am 19.09.2023 eine entsprechende Empfehung zur Umsetzung gegeben. Danach wird die Gebührensatzung in der Weise erweitert, dass bei den Schulen die ausgewiesenen Entgelte zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer anzuwenden sind, während bei Vereinen der Preis gleich bliebt, also einschl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei der nächsten Neukalkulation der Kosten soll dies überprüft werden.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes dankte Geschäftsleiter Marcus Grätz den Helfern der Landtagswahl am 08.10.2023, die teilweise bis 04:45 Uhr am Montagmorgen ausgeharrt hätten. Die Bürgermeisterin gab bekannt, dass der Brunnen Pfaffenberg nach 11 Jahren ans Netz gegangen sei. Auf Nachfrage erklärte die Verwaltung, dass die Buslinie nach Unterzeismering, Kampberg und Diemendorf zum Fahrplanwechsel im Dezember in Betrieb genommen werde. Die Bushaltestellen würden nach und nach eingerichtet. In Diemedorf werde das beim Maibaum sein. Die Bürgermeisterin ermunterte, die örtlichen Buslinien intensiv zu nutzen, damit sie nicht eingeschränkt oder gar wieder eingestellt würden. Dies sei in Nachbargemeinden vereinzelt zu beobachten. Die Flüchtlingsunterkünfte im Klostergarten an der Hauptstraße sollen, so die letzte Auskunft aus Starnberg, im Februar 2024 bezogen werden. Zum Schluss gab es eine herzliche Einladung zur Bürgerbeteiligung im Rahmen des ISEK, konkret die Veranstaltung am 18.10.2023, 19:30 Uhr, im Roncallihaus: „Wir möchten mit Ihnen darüber reden, wie sich der Ort in den nächsten Jahren entwickeln soll.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert