Über eine gute Auslastung der Kinderbetreuungseinrichtungen in Tutzing berichtete die Verwaltung in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFWA) am 19.09.2023 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Derzeit sind für den Montessori-Kindergarten zwei Leiterinnen zur Vorstellung. Die Personalprobleme bei einzelnen Einrichtungen, über die noch im Frühjahr berichtet wurde, sind weitgehend gelöst; alle Räumlichkeiten werden genutzt, geschlossene Gruppen gibt es nicht. Im Waldorf-Kindergarten werden in diesen Wochen über die im Außenbereich zu errichtende Jurte 15 zusätzliche Plätze geschaffen. Auch in der Arche Noah sind noch wenige Plätze frei.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Zum offenen Ganztag an der Grundschule in Tutzing berichtete die Verwaltung, dass für die wegfallenden Hortplätze beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Ersatz geschaffen wurde. Ab dem neuen Schuljahr 2023/2024 werden die Kinder im Gemeindehaus der evangelischen Kirche betreut. 19 Hortkinder sind dort angemeldet, eine Aufstockung wird geprüft. Die Miete für die Räumlichkeiten wird von der Gemeinde bezahlt. Nach der kurzfristigen Absage durch den ASB ist hier für die Kinder und Eltern rasch eine Lösung geschaffen worden.
    Damit bestehen beim BRK, der Kirche St. Joseph und dem offenen Ganztag der Grundschule (einschl. ev. Gemeindehaus) 209 Plätze. Hinzu kommt die Mittagsbetreuung in Traubing mit 37 Plätzen. Den insgesamt 246 Plätzen stehen 359 Grundschüler in Tutzing (260) und Traubing (99) gegenüber. Zwei von drei Grundschülern stehen somit ein Hortplatz zur Verfügung. Mittelfristig besteht Handlungsbedarf in Traubing, wenn ab 2026 der rechtliche Anspruch auf den Ganztag besteht. Ebenso wäre der Ausbau der Krippenplätze wünschenswert, ohne dass derzeit akute Nachfrage besteht. Die Gemeinde kann hier nicht in Vorleistung gehen sondern nur auf konkrete Nachfrage reagieren.
  • Seit 2018 gilt für die Zweitwohnungsteuer in Tutzing ein Steuersatz von 12%. Bemessungsgrundlage ist die Jahresnettokaltmiete. Die Steuer ist eine Vergütung für die Nutzung der Tutzinger Infrastruktur, denn die Gemeinde erhält für die Zweitwohnungsnutzer keine Beteiligung an der Einkommensteuer. Nach der von der Verwaltung vorgelegten Übersicht liegen die Steuersätze zahlreicher Gemeinden des Landkreises bereits bei 20%. Einstimmig wurde eine Empfehlung an den Gemeinderat beschlossen, den Steuersatz mit Wirkung ab dem 01.01.2024 auf 20% zu erhöhen.
  • Wie berichtet, unterliegen bestimmte Leistungen der Gemeinde ab 2024 der Umsatzsteuer. Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 03.07.2023 einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde den § 2b Umsatzsteuergesetz ab dem 01.01.2024  anwenden wird. Die Gemeinde also wird auf Leistungen, in der sie wie ein umsatzsteuerlicher Unternehmer auftritt, Umsatzsteuer abführen, korrespondierend natürlich die entsprechende Vorsteuer geltend machen. Dies betrifft die Parkgebühren an den Parkplätzen Greinwaldstraße, Kino, Freibad Garatshausen und Südbad. Einstimmig wurde entschieden, die Parkgebühren unverändert zu belassen („inkl. Umsatzsteuer“). Dies entspricht einer Absenkung ab 2024, wenn die Gemeinde Umsatzsteuer abführen muss. In einer zukünftigen Neukalkulation soll dies überprüft werden.
  • Ebenso wurde einstimmig beschlossen, die Gebühren für die Nutzung der Sportstätten zu sportlichen Zwecken unverändert zu lassen („inkl. Umsatzsteuer“). Dies betrifft die Vereine. Für die Schulen wird die Umsatzsteuer weiterbelastet („zuzüglich Umsatzsteuer“). In einer zukünftigen Neukalkulation soll dies überprüft werden.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Bürgermeisterin bekannt, dass einige Stellen in der Verwaltung wieder besetzt werden konnten, so dass es nur noch wenige offene Stellen gibt.

 

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