Die Containerwohnanlage für Flüchtlinge wird im Klostergarten der Missionsbenediktinierinnen errichtet. Der Wahl dieses Standortes stimmte der Gemeinderat (GR) in seiner Sondersitzung am 31.01.2023 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald einstimmig zu. Der anwesende Landrat Stefan Frey berichtete von intensiven Gesprächen mit den Klosterschwestern, die im Konvent in geheimer Abstimmung diesen Standort für die Unterbringung von 100 – 150 Flüchtlingen zur Verfügung gestellt und damit soziale Verantwortung angenommen haben. Der Standort erfülle alle Kriterien wie Ortsnähe, Erschließung, Topographie, Bebaubarkeit etc., er sei der beste Standort von allen. Zunächst für fünf Jahre vereinbart, lässt sich der Grundstücksmietvertrag über eine Option noch einmal verlängern. Der Landkreis werde der Betreiber sein, stelle auch den Hausmeister. Damit waren die in der Sitzung am 17.01.2023 intensiv und kontrovers diskutierten Standorte am Minigolfplatz und an der Rotkreuzalm vom Tisch. Die Ratsmitglieder zeigten sich dankbar und erleichtert über die Entscheidung. Zuletzt war zu hören und zu lesen, dass sich die Tutzinger gegen die Containeranlage wehrten. Das wollte ich so nicht stehen lassen und betonte, dass nicht diskutiert wurde, ob Flüchtlinge aufgenommen werden sollen, sondern es ging den Tutzinger BürgerInnen um das „Wo“ und das „Wie„. Große Bedeutung hat auch eine unverzüglich nach Ankunft der Flüchtlinge einsetzende Integration. Bei traumatisierten Menschen, die zudem sozial noch nicht integriert sind, liegt das Risiko von Frust und damit verbundenen Aggressionen naturgemäß höher. Es handelt sich also nicht um Vorurteile gegenüber Flüchtlingen, sondern einerseits um Segregation und die damit verbundenen Probleme und andererseits die Sorgfaltspflicht der Gemeinde bzw. des Landkreises gegenüber ihren Bürgern. Mit gut abgestimmten Integrationsbemühungen kann auch den vielfach geäußerten Sicherheitsbedenken abgeholfen werden. Der dritte Punkt meiner Äußerungen betraf weitere Standorte, denn der Flüchtlingsstrom wird nicht abreißen. Hier bat ich den Landrat, nicht auf die Gemeinden zuschauen sondern in die andere Richtung und bei Land und Bund nach geeigneten Standorten zu fragen. Nachdem erste Bemühungen fruchtlos waren, so der Landrat, habe er nun ein offizielles Amtshilfsersuchen gestartet, um hier z.B. auf dem Gelände der Kasernen weiterzukommen.

Weiterer Punkt der SItzung: Einstimmig wurde die Benutzungs- und Gebührenordnung für das Spülmobil und den Toilettenwagen der Gemeinde Tutzing beschlossen. Geschäftsleiter Marcvus Grätz erläuterte, dass es gegenüber der Version, die in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFW) am 15.11.2022 besprochen wurde, noch einige Umformulierungen gegeben hätte sowie die Ergänzung, dass auch der Toilettenwagen nicht extern verliehen wird.

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert