Die Entscheidung über den Standort der Containerwohnanlage für Flüchtlinge in Tutzing soll erst  in einer Sondersitzung des Gemeinderats am 31.01.2023 fallen! Somit stehen 14 Tage zu Verfügung, um alternative Standorte zu prüfen. So die Entscheidung im der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 17.01.2023 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Die Bürgermeisterin hatte bereits in der Sitzung des Haupt- Finanz- und Werkausschusses (HFWA) am 10.01.2023 über das Thema berichtet und die Standorte vorgestellt. Die Gemeinden seien vom Landrat bereits im Herbst 2022 aufgefordert worden, angesichts der erwarteten Flüchtlingswelle Unterbringungsmöglichkeiten für erwartete Flüchtlinge auszuweisen.

Zur Sitzung eingeladen waren Kreisbaumeister Dr.Christian Kühnel und Sabine Neumann, Fachbereich Asyl, Integration und Migration beim Landratsamt. Beide konnten den Ratsmitgliedern sachkundig Auskunft geben. Die Standorte an der Minigolfanlage in der Seestraße sowie die Fläche hinter der Rotkreuzalm seien zusammen mit dem Hersteller der Container besichtigt und geprüft worden. Das Landratsamt präferiert den Standort an der Minigolfanlage. Dieser sei zwar flächenmäßig eher an der Untergrenze, aber aufgrund der vorhandenen Erschließung  und der Anbindung an den Ort geeignet. Gegen diesen Standort gab es umfangreiche Einwendungen, geäußert durch Emails seitens der Anlieger an die Gemeinderäte, durch Kommentare auf der Plattform vorort.news und durch eine Petition. Das zentrale Argument gegen den Standort am Minigolfplatz, die Gefährdung von Mädchen und jungen Frauen, die im Tabalugahaus an der Seestraße untergebracht sind, versuchten die Vertreter des Landratsamts dadurch zu entkräften, dass gerade von der Regierung von Oberbayern die Zusage erteilt wurde, bei der Wahl dieses Standorts nur Familien zur Unterbringung zuzuweisen. Dies wurde vom anwesenden Geschäftsführer der Tabaluga Kinder- und Jugendhilfe zunächst gewürdigt. Diese Zusage ist m.E. nicht einfach umzusetzen, zumal wenn von einer Verweildauer der Containeranlage von mindestens sieben Jahren gesprochen wird. Eher muss doch angenommen werden, dass die Belegung, insbesondere bei auftretenden Notfällen, nicht zu steuern ist. Beim bereits schon einmal einschlägig genutzten Standort an der Rotkreuzalm wurde die Lage am Ortsrand kritisiert und den unbefestigten und unbeleuchteten Fußweg von rd. 700 Meter von der Zugspitzstraße. Nicht wenige Ratsmitglieder hielten das für zumutbar. Den von Ratskollegin Flora Weichmann aufgebrachten Standort auf der Rathauswiese lehnte die Bürgermeisterin sofort ab mit dem Hinweis, diese Fläche sei nicht geeignet und müsse als Versammlungsort der Bevölkerung unbedingt erhalten bleiben. Ebensowenig seinen Flächen in den Ortsteilen geeignet. Es seien zahlreiche Flächen untersucht worden, die Verwaltung sei offen, weitere Flächen auf ihre Eignung hin zu überprüfen, was die Vertreter des Landratsamts bestätigten. So wird der Gemeinderat am 31.01.2023 entscheiden.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Für den angekündigten Mobilfunkmast bei Monatshausen ist inzwischen der Antrag der Vantage Towers AG auf Baugenehmigung bei der Verwealtung eingegangen. Das Unternehmen handelt im Auftrag des Mobilfunkbetreibers Vodafone. Wie schon in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 22.11.2022 und in der Sitzung des des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 29.11.2022  berichtet, hatte die Verwaltung erfahren, dass ein Mobilfunkmast mit einer Höhe von 57 Metern in der freien Landschaft südöstlich von Monatshausen errichtet werden soll. Im Frühjahr 2021 wurde der Gemeinde Tutzing über das Unternehmen Conskom eine Suchkreisanfrage des Mobilfunkanbieters Vodafone vorgelegt, die in der Sitzung des UEVA am 24.02.2021 beraten wurde. Die Bevölkerung und der Bund Naturschutz stehen der Wahl des Standorts sehr kritisch gegenüber. Der Bauantrag wird seinen normalen Weg gehen. Kreisbaumeister Dr. Christian Kühnel, der zum Punkt Containerwohnanlage für Flüchtlinge geladen war, erklärte, der Bundesgesetzgeber wünsche einen raschen Ausbau des Mobilfunknetzes. Damit die Mobilfunkanbieter dem Versorgungsauftrag nachkommen können, werden Gesetze mitunter in  diesem Sinne angepasst, z.B. die Privilegierung von Mobilfunkmasten im Außenbereich. Dazu kommt die eingeräumte Möglichkeit, fremde Grundstücke zur Erreichung der Standorte der Mobilfunkmasten zu überfahren. Es mache auch nichts, wenn die Anlage zu einer Beeinträchtigung führt. Erst „wichtige Belange“ könnten der Errichtung des Mobilfunkmastes entgegenstehen. Angesichts dieser Rechtslage kann man m.E. von kommunaler Ohnmacht sprechen. Immerhin muss für die Baugenehmigung eine Unbenklichkeitsbescheinigung der Bundesnetzagentur vorliegen und das Landratsamt nimmt auch die üblichen Prüfungen vor. Es wurde beschlossen, einen Fachanwalt zur rechtlichen Beratung heranzuziehen. Zusätzlich soll der Bauwerber aufgefordert werden, seinen Antrag ausführlicher zu begründen. Selbst von der Verwaltung eine technischen Expertise durch externe Beratung aufzubauen, wird nicht geplant.
  • Der Antrag des Jugendbeirats, die Verwaltung möge bei Korrespondenzen geschlechtsneutrale Anreden benutzen, wurde zur Behandlung in den HFWA verschoben.
  • Der Vorschlag, ein Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement zu erstellen, wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 05.07.2022 vorgestellt. Stefan Raab, Abteilungsleiter im Wasserwirtschaftsamt Weilheim, erläuterte im Sommer das Programm und empfahl für den Ortsbereich Tutzing ein Sturzflut-Risikomanagement-Konzept und für Traubing ein integrales Hochwasserschutzkonzept. Nun ist der Antrag auf Fördermittel vorbereitet; das verpflichtende Abstimmungsgespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt hat stattgefunden. Wegen der Dauer der Prüfung des Antrags wurde der Verwaltung empfohlen, gleichzeitig mit dem Antrag auf Förderung (80%!) einen Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns zu stellen. Einstimmig beschlossen, Beschleunigung ist gut.
  • Wie bereits im Frühjahr angekündigt, plant die Telekom Deutschland GmbH im Gemeindebereich von Tutzing einen eigenwirtshaftlichen Glasfaserausbau (Fibre-To-The-Home, FTTH-Ausbau) durchzuführen. Wie die Verwaltung erläuterte, soll dies in zwei Schritten erfolgen: (1) Bereich Tutzing-Nord mit Traubing, Ausbaubeginn 2023 und (2) Tutzing-Süd mit Unterzeismering, Kampberg, Diemendorf, Monatshausen, Ausbaubeginn 2024. Die Telekom wird im weiteren Verlauf einen Kommunikations- und Vertriebsplan erarbeiten und diesen persönlich in der Gemeinde Tutzing vorstellen. Insgesamt will die Telekom ca. 7,9 Mio. Euro in Tutzing investieren. Zusätzlich haben zwei weitere Mobilfunkbetreiber ihr Interesse angemeldet, die Deutsche Giganetz GmbH und Glasfaser Direkt GmbH. Beide Unternehmen werden im Sinne der Gleichbehandliung der Anbieter eingeladen, um in einem vorgegebenen Zeitrahmen ihr Konzept dem Gemeinderat vorzustellen. Einstimmig so beschlossen.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes wies die Bürgermeisterin auf die geplante Lichterkette hin. Sie findet statt am 30.01.2023, 18:30, auf der Rathauswiese.

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