Der Erweiterung des Waldorfkinderhauses in Tutzing um eine waldpädagogische Kindergartengruppe wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 03.05.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald einhellig begrüßt. Fabian Weidacher, Leiter der Einrichtung, stellte das Konzept vor, das bereits mit Planzeichnungen und Kosten unterlegt war. Vorgesehen ist ein Anbau an das bestehende Gebäude, eine Jurte sowie ein Fahrrad- und Müllhäuschen. Mit einem Kostenaufwand von ca. 250.000 Euro sollen hier 20 Kindergartenplätze geschaffen werden. Die Kosten je Platz von 12.500 Euro seien verhältnismäßig günstig. Personal sei vorhanden, so dass ein Beginn ab September möglich sei. Bis zur Fertigstellung werde eine Zwischenlösung mit einem Bauwagen angestrebt. Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Genehmigung nicht einfach sei, so die entsprechenden Erfahrungen. Zudem seien die finanziellen Mittel im Haushalt der Gemeinde nicht eingeplant. Die Gemeinde wolle auch nicht Bauherrin der Jurte sein, die somit aus Spenden finanziert werden müsste. Einstimmig wurde – unter Haushaltsvorbehalt – der Erweiterung ders Kinderhauses zugestimmt. Das Konzept soll in die Änderung des Bebauungsplans Nr. 83 „Kindertagesstätte Traubinger Straße 67“ eingearbeitet und die baulichen Anlagen eingezeichnet werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans werde nach Westen erweitert.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Vor einem etwaigen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 106 für den Bereich Neustätterstraße/Waldschmidtstraße berichtete die Verwaltung von dem Durcheinander im Vorfeld. Wie bekannt, hatte der Bauausschuss ein Bauvorhaben in der Waldschmidtstraße 19 (Neubau Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten) und eines in der Neustätterstraße (Aufstockung einer Doppelhaushälfte) abgelehnt. In beiden Fällen sah das Landratsamt dies mit Begründung anders und wollte die Baugenehmigungen erteilen. Im zweiten Fall hatte die Bürgermeisterin den Bauantrag eilbedürftig genehmigt. Im ersten Fall sollte ein Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs für 12 Monate dem Gemeinderat mehr Zeit zur Vorbereitung des Bebauungsplans geben. Zum einen gewährte das Landratsamt Starnberg keine Fristverlängerung über den 29.04.2022 hinaus, damit der Antrag im Gemeinderat noch einmal hätte diskutiert werden können. Dazu, und dies ist ein Novum, genehmigte das Landratsamt den Bauantrag am Tag der Gemeinderatssitzung und informierte zwei Stunden vor Beginn der Sitzung!! Das Vorgehen des Landratsamts sei nicht zu verstehen, meinte die sichtlich aufgebrachte Bürgermeisterin. Die lösungsorientierte Zusammenarbeit mit dem Landratsamt sei schwierig geworden. Der Kreisbaumeister werde zu einem Gespräch eingeladen.
Anschließend erläuterte Stadtplanerin Lydia Knözinger-Ehrl die ersten Überlegungen zum Bebauungsplan. Nach Ortsbesichtigung falle auf, dass zahlreiche Hinterlieger an der Neustätter- und der Waldschmidtstraße über teilweise schmale Privatwege erschlossen seien mit den bekannten Problemen für Rettung, Feuerwehr und Entsorgung. Das Gebiet verfüge über ein hohes Nachverdichtungspotential. Städtebauliches Ziel soll neben der Sicherung des bestehenden Ortsbildes dann auch die maßvolle Nachverdichtung in Abhängigkeit von der bestehenden infrastrukturellen Kapazität sein. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen des Planungsverbands zustimmend zur Kenntnis und übertrug das Verfahren an den Bau- und Ortsplanungsausschuss. - Einstimmig genehmigte der Gemeinderat nachträglich die eilbedürftige Entscheidung der Bürgermeisterin, dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhausers mit Tiefgarage in der Waldschmidtstraße 19 das gemeindliche Einvernehmen weiterhin zu versagen. Die Entscheidung war erforderlich wegen des Fristablaufs am 29.04.2022. Inzwischen wurde die Baugenehmigung vom Landratsamt erteilt (s.o.)
- Ebenso enstimmig genehmigte der Gemeinderat nachträglich die eilbedürftige Entscheidung der Bürgermeisterin, den Antrag auf Baugenehmigung für die Aufstockung der bestehenden Doppelhaushälfte in der Neustätterstraße 10c zu genehmigen und den Beschluss mit Ablehnung aufzuheben.
- Zum Antrag auf 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 2, für das Gebäude in der Hauptstraße 56 gab es bereits einen zustimmenden Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 26.04.2022. Lt. Verwaltung lag hier ein kleiner Fehler im Bebauungsplan vor. Die Wiederkehr war im festgesetzten Bauraum mit einer Tiefe von 1 Meter verzeichnet, im Text jedoch nur mit 0,50 Meter. Die textliche Änderung wurde von der Verwaltung vorbereitet. Der Gemeinderat beschloss (1) die 1. Änderung auf der Grundlage der Ausarbeitung der Gedmeoindeverwaltung und billigte (2) die 1. Änderung des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 03.05.2022. Die Verwaltung wurde mit der Auslegung beauftragt, das Verfahren wurde an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.
- Der Bebauungsplan Nr. 81 „Schulstraße Traubing“ wurde im Jahr 2012 gefasst und bislang nicht weitergeführt. Der Anlass seitens eines Bauwerbers war entfallen. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufhebungsbeschluss. Ein vorheriges Auslegungsverfahren hatte sich als nicht erforderlich erwiesen.
- Nachfolgend wurde auch die 25. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Schulstraße“ aufgehoben.
- Im Landkreis Starnberg werden vermehrt Nature Guides eingesetzt, die in touristischen Regionen über das Verhalten in der Natur aufklären. Auf Einladung präsentierte Christoph Winkelkötter, Geschäftsführer der gwt Starnberg GmbH, das Konzept. Es geht, kurz gesagt, darum, die „Naturnutzer auf den richtigen Weg zu bringen“. Die Initiative wird durch das Landratsamt Starnberg, den BUND Naturschutz, den Landesbund für Vogelschutz, den Bayerischen Bauernverband und der Kreisgruppe Starnberg in Bayerischen Jagdverband getragen. Begonnen hat es 2021, in diesem Jahr sind die Nature Guides (keine „Ranger“) seit dem 15. April unterwegs. Aktuell sind es 12, davon 6 neue Guides. Die gwt wirbt dafür, Tutzing in ihr Portfolio aufzunehmen. Die Bürgermeisterin verweis auf die Tutzinger Gebiete Deixlfurt, Ilkahöhe, Auweiher. Der Gemeinderat befürwortete einstimmig die Teilnahme.
- Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt. die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeug-Logistik für die Feuerwehr Traubing durchzuführen. Es handelt sich um die Ersatzbeschaffung für den Tragkraftspritzenanhänger aus dem Jahr 1961 und den Mehrzweckanhänger aus dem Jahr 1983. Im Haushalt 2022 sind für Ausschreibung und Fahrgestell 99.000 Euro eingestellt. In der mittelfristigen Finanzplanung sind weitere 100.000 Euro enthalten.
- Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass sich die Gemeinde Tutzing der Dienstleistung „Zentrale Beschaffungsstelle“ des Zweckverbands Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland anschließt. Der Haupt-, Finanz- und Werkaussschuss hatte sich bereits in seiner Sitzung am 06.04.2022 mit dem Thema befasst und einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst. Gemeinderatsmitglied Florian Schotter berichtete von guten Erfahrungen aus Starnberg und Murnau. Die Zentrale Beschaffungsstelle wird Ausschreibungen für die Gemeinde Tutzing durchführen.
- Der Tagesordnungspunkt 13 „Südbad Tutzing – Haftungsfragen“ wurde von der Bürgermeisterin abgesagt, weil die Vertragsangelegenheiten mit dem Pächter nichtöffentlich behandelt würden. Haftungsfragen seien geklärt worden, zukünftig werde kein Eintritt verlangt.