Gleich zu Beginn der Sitzung wurde es formal: Der 1.Bürgermeister Ludwig Horn (CSU) wurde von der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) vereidigt. Sie wünschte ihm eine gute Amtszeit, er dankte für die Glückwünschte und freue sich auf eine gute Zusammenarbeit, es gebe ja viel zu tun. Ludwig Horn ist mit seiner Wahl zum 1. Bürgermeister aus dem Gemeinderat ausgeschieden, somit musste ein Listennachfolger gewählt werden. Die nächste Kandidatin in der Reihung war Brigitte Grande, parteiloses Mitglied des Gemeinderats auf der Liste der CSU von 2014 bis 2020 und Kulturreferentin. Sie hatte schriftlich abgesagt, der zweite CSU-Listennachfolger Rolf Bäck zugesagt, die Wählbarkeitsvoraussetzungen lagen vor. Er wurde einstimmig gewählt und anschließend vom 1. Bürgermeister Ludwig Horn vereidigt. Wir erhoben uns von den Plätzen und applaudierten.

Vorher und damit außerhalb der Sitzung meldete sich Willi Neuner, Ortsvorsitzender der ÖDP, in der Bürgerfragestunde mit der Frage nach Bauprojekten im Hochwassergebiet von Traubing. Bauamtsleiter Christian Wolfert verwies auf das laufende Bebauungsplanverfahren (siehe Aufstellungsbeschluss vom 13.06.2023), in das die Fachbehörden, insbesondere das Wasserwirtschaftsamt Weilheim eingebunden seien. Was die Strom- und DSL-/Glasfaserverteilungskästen angehe, sei dies die Angelegenheit der jeweiligen Spartenträger.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts war zu überarbeiten: aus der ersten Bürgermeisterin wurde der erste Bürgermeister. Diese redaktionelle Änderung wurde einstimmig beschlossen. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte Änderung, eine Sitzungsgeld nur zu zahlen, „soweit die Teilnahme an der Sitzung sich über mehr als die Hälfte der gesamten Sitzungsdauer erstreckt“, wurde gegen sechs Stimmen abgelehnt. Es wurde überwiegend kein Änderungsbedarf gesehen; kein Ratsmitglied suche eine Sitzung auf, um das Sitzungsgeld zu erhalten und sich sodann vertreten zu lassen.
  • Wieder formal wurden einstimmig das Grundgehalt (Besoldungsgruppe B2), die Dienstaufwandsentschädigung und die Reisekosten für den 1. Bürgermeister festgesetzt. Das ist alles so vorgesehen, Ermessensspielräume gab es nicht. Einstimmig wurde auch die geringfügige Nebentätigkeit des Bürgemeistern – befristet auch das Jahr 2024 – genehmigt, damit er seine  selbständige Tätigkeit ordnungsgemäß abwickeln kann.
  • Wieder einmal beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Errichtung eines Mobilfunkmastes in Monatshausen. Zuletzt war das Vorhaben am  19.12.2023 in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsauschusses erneut abgelehnt worden. Nun hatte das Landratsamt Starnberg die Baugenehmigung erteilt; auch die zweite Baugenehmigung für die Erhöhung des Mastes um rd. 30 cm stellte das Landratsamt in Aussicht. Die Stellungnahme der Gemeinde dazu wird dank Fristverlängerung in der nächsten Sitzung des Gemeinderats besprochen und entschieden. Der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt Frank Sommer erläuterte die nach seiner Ansicht begründeten Aussichten für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Gerichtskosten und Anwaltshonorar seien von der Rechtsschutzversicherung gedeckt, das erforderliche technische Gutachten von rd. 13.000 Euro müsste die Gemeinde bezahlen. Mehrheitlich gegen eine Stimme wurde beschlossen, Klage gegen die erteilte Baugenehmigung einzureichen. Ich stimmte auch für die Klage, denn die von der Gemeinde beanstandeten Punkte nicht nicht entkräftet, auch wenn die Ausgabe schmerzt, denn es wurde bislang nicht widerlegt, ob das Funknetz wirklich sogenannte „weiße Flecken“ aufweist, ob (2) ein Mast in Höhe von 60 Metern nötig ist und (3) ob es nicht geeignete alternative Standorte gibt. Ein solches, z.B. das gemeindliche Grundstück, Flurnummer 2205, das etwas nordöstlich innerhalb des Suchkreises liegt, hatte die Gemeinde angeboten. Rechtsanwalt Frank Sommer bzw. die Kanzlei hgrs, München, soll mit der rechtlichen Vertretung, Diplom-Ingenieur Hans Ulrich mit der technischen Begleitung des Rechtsstreits beauftragt werden. Sollte kurzfristig ein Baugeginn erfolgen, wurde der Bürgermeister ermächtigt, einen Antrag auf Aufschiebung des Baubeginns zu stellen.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage am Bareisl war von der Tagesordnung abesetzt worden, nachdem der Bauwerber seinen Antrag kurzfristig zurückgezogen hatte. Hier ist zu erwarten, dass der Antrag überarbeitet und neu eingereicht wird.
  • Einstimmig beschlossen wurde die Zweckvereinbarung über die gemeinsame Beschaffung von Drehleitern mit den Gemeinden Gauting und Berg. Diese interkommunale Zusammenarbeit war in der Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2023 beschlossen wurden. Die Zweckvereinbarung ist m.E. in Ordnung und enthält auch vorsorglich eine Regelung, dass von einer Gemeinde verursachte höhere Kosten, z.B. für nachträgliche Sonderwünsche, von dieser Gemeinde allein getragen werden.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab der Bürgermeister bekannt, dass die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses am 21.02.2024 nicht zu einer Sitzung des Gemeinderats umgewidmet werde. Der gestellte Antrag zu Einrichtung eines Seniorenbeirats werde auf der kommenden Sitzung des Rats am 05.03.2024 behandelt.

Ratsmitglied Thomas Parstofer (CSU) war es, der kurz reflektierend meinte, der „Ludwig“ habe seine erste Sitzung sehr gut geleitet. Zustimmender Applaus!

 

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