Am Oberen Hirschberg an der Bundesstraße 2 sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass dort ein „Bürgersolarkraftwerk“ errichtet werden kann. In der Sitzung des Gemeinderats am 13.06.2023 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald wurde einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 110 „Bürgersolarkraftwerk am Oberen Hirschberg“ aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Das Projekt wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 02.05.2023 von Dr. Marco Lorenz, einem der Gründer der Initiative „Tutzing Klimaneutral 2023“, in Grundzügen vorgestellt. In der Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Über die Aufstellungsbeschlüsse hinaus wurde die Verwaltung angewiesen, ein geeignetes Planungsbüro mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs zu beauftragen.

Den Auftrag für der Ausarbeitung der notwendigen Verträge für den vorhabensbezogenen Bebauungsplan soll die Kanzlei Arnecke-Sibeth-Dabelsein aus München erhalten. Die Verträge umfassen den Städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme, die Durchführungsvereinbarung, den Vorhaben- und Erschließungsplan etc. Dazu hat der Gemeinderat für den Bebauungsplan die Kategorie 1 (öffentliches Interesse) und Priorität „hoch“ beschlossen.

Um es klar vorauszuschicken: Ein Solarpark für Tutzing ist eine gute Sache! Zur Unterstützung der Energiewende, ist es erforderlich auf PV-Anlagen zu setzen. In der Sitzung merkte ich an, dass der Gemeinderat bei einem solchen Projekt aber doch stärker in die Inhalte gehen muss. Schließlich muss auch die Tutzinger Freiflächen-PV-Anlage dauerhaft belastbar sein und wirtschaftlich vernünftig errichtet und betrieben werden. Da stellt sich eine Reihe von Fragen.

Als Partner für die Realisierung hatte die Initiative die EGF, eine Genossenschaft vorgestellt. In Gilching ist es die Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Welche Vorteile bringt die Genossenschaft? Der Netzeinspeisepunkt entscheidet mit über die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, denn neue Leitungen sind teuer. Das Bayernwerk, so der Vortrag der Initiative, äußere sich aber erst dann verbindlich zum möglichen Netzeinspeisepunkt, wenn der Aufstellungsbeschluss gefasst ist. Da hätte ich gern vorher mehr gewusst. Bauamtsleiter Christian Wolfert, versicherte, dass die inhaltlichen Fragen alle noch behandelt würden.
Auf Basis dieser Aussage habe ich dem Aufstellungsbeschluss zugestimmt. Eine Billigung war mit dem Aufstellungsbeschluss nicht verbunden. Auch nicht der Aufwand, den man hinter der Beauftragung der Anwaltskanzlei richtigerweise vermuten könnte. Es sollte in der kommenden Sitzung des Gemeinderats eine Diskussion über die Inhalte des Solarparks stattfinden. Ich spreche hier von einem Solarpark, weil ich überzeugt bin, dass ein Projekt mit einem Investitionsvolumen von ca. 20 Mio. Euro nicht ohne externe Investoren zu finanzieren sein wird. Von daher halte ich die Bezeichnung „Bürgersolarkraftwerk“ für nicht zutreffend.

Weiter Punkte der Sitzung:

  • Mit der beantragten, aber vom Bau- und Ortsplanungsausschuss am 14.02.2023 abgelehnten Mobilfunkanlage in Monatshausen hatte sich der der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss am 23.05.2023 befasst. Der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt Frank Sommer hatte darin erklärt, dass die Gemeinde zusätzlich zur Klage gegen eine wider Erwarten erteilte Baugenehmigung des Landratsamts eine weitere Handlungsoption habe: Sie könnte die Zulässigkeit von Mobilfunkvorhaben über die Flächennutzungsplanung steuern, indem positiv aus Sicht der Gemeinde geeignete Standorte ausgewiesen werden. Das ist jedoch, wie ich den Anwalt aus der Ausschusssitzung zitierte, „ein zeit- und kostenaufwändiges, eilbedürftiges Abenteuer mit ungewissem Ausgang“. Die Verweigerung des gemeindlichen Einernehmens reiche aus; wenn die Gemeinde durch das Landratsamt ersetzt und eine Baugenehmigung erteilt werde, dann rät der Anwalt zur Klage, denn die Gemeinde habe gute Argumente. Aber: der Mobilfunkmast komme in jedem Fall, nur ggf. an anderer Stelle. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses, von den planmungsrechtlichen Möglichkeiten keinen Gebauch zu machen, mehrheitlich gegen die Stimme der Ratskollegin Caroline Krug.
  • Wie bekannt, soll in Traubing ein Postverteilungszentrum im kleinen Gewerbegebiet am Brombeerweg errichtet werden. Dem Antrag auf Vorbescheid wurde in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungauschuss das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Seitdem gabe es zahlreiche Gespräche mit den Fachbehörden, Grundstückeigentümern und der Post. Am 16.05.2023 fasste der Bau- und Ortsplanungsdausschus einstimmig einen positiven Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat. Darauf hin wurde im Gemeinderat einstimmig der Beschluss mit folgenden Teilen gefasst: (1) Aufstellung eines „Briefmarken-Bebauungsplan“ für den Teilbereich 3 mit Durchführungsvereinbarung und Vorhabens- und Erschließungsplan, (2) Anweisung an die Verwaltung, ein geeignetes Fachbüro mit der Ausarbeitung des Bauungsplanentwurfs zu beauftragen, (3) Beauftragung der Kanzlei Arnecke-Sibeth-Dabelstein mit der Ausarbeitung des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Palnungskosten sowie der Durchführungsvereinbarung und des Vorhaben- und Erschließungsplanes und (4) Übertragung des Verfahrens einschließlich Satzungsbeschluss an den Bau- und Ortsplanungsausschuss. Dazu beschloss der Gemeinderat eine hohe Priorisierung wegen des öffentlichen Interesses und die Dringlichkeit. Die gleichen Beschlüsse wurden für die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans gefasst, weil ein Teil der Flächen für die Parkplätze bisher als Grünland ausgewiesen ist.
  • Alle Sporteinrichtungen können auch in den Ferien genutzt werden. In der Sitzungs des Gemeinderats am 02.05.2023 wurde die Satzung zur Benutzung der Sporteinrichtungen dahingehend. Nun wurde die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporteinrichtung  entsprechend geändert, also die Folgeänderung beschlossen – einstimmig.
  • Der Jugendbeirat hatte beantragt, WLAN in öffentlichen Parkanlagen einzurichten. Bislang gibt es öffentliches WLAN am Rathaus und beim Tourismusbüro. Weitere geeignete Standorte wären Kustermannpark, Ortsmuseum/Thomaplatz, Dampfersteg und Brahmspromenade. Die Einrichtung solcher Hotspots wird noch bis zum 30.06.2023 gefördert (Bayern-WLAN). So wurde gegen die Stimmen der Ratskolleginnen Carlonie Krug, Stefanie Knittl und Verena von Jordan-Marstrander beschlossen, für den Standort im Kustermannpark die Förderung zu beantragen. Ratskollegin Krug stimmte gegen den Kustermannpark, nachdem sie zuvor den Hotspot an anderen öffentlichen Stellen angeregt hat (Dampfersteg, Parkplatz an der neuen Flüchtlingsunterkunft an der Hauptstraße). Gegen die Stimme von Ratskollegin Krug sollen die weiteren Standorte, also Ortsmuseum/Thomaplatz, und Brahmspromenade, überprüft werden. Über den Dampfersteg gab es Konsenz.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Bürgermeisterin bekannt, dass Frau Dr. Marinanne Koch die Ehrenbürgerwürde verliehen wird, Herr Josef Schleich die Bürgermedaille und Frau Dr. Ninon Ballerstädt den Ehrenbrief erhalten werden.

Dass die schriftliche Information an die Gemeinderäte zur Bürgerversammlung am 15.06.2023 nicht erfolgte, sei keine böse Absicht gewesen, so die Bürgermeisterin. Die Pressemittelung sei vor zwei Tagen erfolgt, die Plakatierung seit vorangegangener Woche. Der Termin der Aufstellungsversammlung der CSU sei nicht bekannt gewesen. Mündlich sei in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses im März informiert worden.

Im Hinblick darauf, dass sich die Baustelle „Hauptstraße“ sehr viel schwieriger als gedacht gestalte, kündigte Ratskollege Dr. Ernst Lindl einen Antrag der CSU-Fraktion an, zur nächsten Sitzung des Gemeinderats den gemeindlichen Verkehrsplaner Benjamin Neudert und einen Vertreter des Straßenbauamts einzuladen, um Auskünfte aus erster Hand zu erhalten.
Weiterhin wurde von der Fraktion der CSU darüber geklagt, dass es zur Sanierung der Brücke an der Kirchenstraße zu wenig Information gebe.

Abschließend dankte die Bürgermeisterin dem Ratskollegen Ludwig Horn und seinen 75 Helfern für die erfolgreiche Organisation des Weinfestes am 10. Juni 2023.

 

 

 

 

One Reply to “GR: Offene Fragen beim „Bürgersolarkraftwerk“”

  1. Ja, Tutzing braucht zum Erreichen der Klimaziele ganz sicher auch eine größere PV-Freiflächenanlage – Prima, dass sich am oberen Hirschberg eine solche Option auftut. Nur: wie kann man einen Auftrag für die Ausarbeitung der notwendigen Verträge für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erteilen, wenn dem Gemeinderat keine detaillierten Projektinformationen vorliegen und stattdessen „inhaltliche Fragen alle erst noch behandelt würden“. Es handelt sich (wie schon früher berichtet) um ein ca. 20 Mio Euro Projekt, welches als „Bürgersolarkraftwerk“ bezeichnet wird: und da sollten die wesentlichen Rahmenbedingungen in einem ersten Geschäftsplan bereits festgelegt sein….auch wenn der Netzeinspeisepunkt noch nicht feststeht und dies über best-case/worst-case Annahmen berücksichtigt werden kann.

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