Es bleibt dabei, der Mobilfunkmast in Monatshausen wird abgelehnt. So einstimmig entscheiden in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschuses (BOA) am 19.12.2023 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Es war die letzte Sitzung des Jahres 2023.

Der Ausschuss hatte den Antrag bereits in seiner Sitzung am 14.02.2023 abgelehnt. Es blieb nämlich fraglich, ob (1) eine Unterversorgung besteht, also das Funknetz sogenannte „weiße Flecken“ aufweist, ob (2) ein Mast in dieser Höhe nötig ist und (3) ob es nicht alternative Standorte gibt, z.B. das gemeindliche Grundstück, Flurnummer 2205, das etwas nordöstlich innerhalb des Suchkreises liegt. Die Ablehnung war in der Sitzung des Gemeinderats am 07.02.2023 vorbereitet worden. Das Landratsamt Starnberg hatte nun Ende Noember mitgeteilt, das ablehnende Votum der Gemeinde ersetzen und die Baugenehmigung erteilten zu wollen. Der die Gemeinde beratende Rechtsanwalt Frank Sommer wird das Anhörungsschreiben bzw. die Ausführungen der Unteren Naturschutzbehörde sachlich ergänzen, insbesondere darauf hinweisen, das die Alternativfläche aus dem Altlastenkataster entlassen wurde. Einstimmig wurde die erneute Ablehnung beschlossen. Damit wird der spätere Klageweg offengehalten.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Verla-Pharm | Johannispark“ lagen nach der letzten Auslegung die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor. Lydia Knözinger-Ehrl vom Planungsverband nahm in gewohnt sorgfältiger Weise die Abwägung vor. Beide Teile des Bebauungplans Nr. 39 werden zusammengeführt und weitergeführt. Hier wurde enorme Vorarbeit geleistet vom PV wie vom Planungsbüro des Bauwerbers, deshalb sei diese schnelle Vorgehensweise möglich. Stellungnahmen lagen vor von Energienetze Bayern, Wasserrecht Starnberg (kleine Niederschlagsmengen zur Einleitung in den Staudagraben, die aber im Toleranzbereich sind), Bayernwerk (Einrichtung Schutzzonenbereich, Festlegung von Transformatoranlagen), Deutsche Bahn (weiterhin Zugang zu den Gleisen; keine Erschütterungen an der Bahntrasse usw.), Vodafone Deutschland (Ausbauentscheidung), Abwasserverband (Ergänzungen zur Abwasserbeseitigung); Staatliches Bauamt (keine Erschließungsstraßen), AWISTA (Hinweise Entsorgung, Abfalleimer), Feuerwache, Winterdienst. Die Untere Naturschutzbehörde wies hin auf die zu erhaltenen Bäume und Ersatzpflanzungen sowie Vogel- und Fledermausschutz. Die Untersuchung zur Altlastenfläche „Abbruchlager Kamine“ liegt noch nicht vor und wird in der nächsten Auslegung berücksichtigt. Es sollen keine Nutzpflanzen im Altlastbereich situiert werden, es liegt keine Gefährdung des Grundwassers vor. In der Ergänzung der umfangreichen Schallschutztechnischen Untersuchung wurde auch die mögliche Lärmauswirkung von Schiedsrichterpfiffen und lautem Schreien auf dem Hartplatz geprüft!!Das Planungsbüro des Bauwerbers hatte dann noch Anpassungen für den Gewerbeteil angemeldet. So müssten die Dachaufbauten für die Technik höher ausfallen; dafür, so die gemeindliche Planerin, müssten sie weiter von der Dachkante abrücken. Gegenüber der letzten Visualisierung wurden die Fassadengliederung verändert und die Balkone aufgegeben, insgesamt das geplante Gebäude gestalterisch an den Bestand angenähert. Aus der Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2023 war noch die Frage nach einem Kindergarten offen. Diese wurde vom Bauwerber verneint. Beantwortet wurde auch die Frage nach der immissionsrechtlichen Beurteilung der Vereinsgastronomie „Sportlerstüberl“; dies wurde unkritsch gesehen. Zusätzlich werde der Geltungsbereich des Bebauungsplans angepasst, nachdem es mit einem nördlichen Nachbarn einen Grundstückstausch gegeben hatte.
    Mehrheitlich gegen die Stimme der Ratskollegin Christine Nimbach wurde die 3. Änderung des Bebauungsplan unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse mit Begründung in der Fassung vom 19.12.2023 gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein erneutes Auslegungsverfahren erst durchzuführen, wenn der 2. Städtebauliche Vertrag abgeschlossen wurde.
  • Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau einer Obergeschosswohnung in zwei Wohneinheiten mit Anbau in der Hallbergerallee 15 wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Ratskolleginnen Stefanie Knittl und Christine Nimbach zugestimmt. Der Stellplatznachweis war erbracht worden, die Verwaltung hatte die Zusatimmung vorgeschlagen.
  • Der eigentlich schlichte Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Küche an das bestehende Wohnhaus auf der vorhandenen Hochterrasse in der Hauptstraße 66 erwies sich dann doch als etwas schwierig. Zum einen war die unterkellerte Hocherrasse zwar genehmigt, aber im Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 2 nicht erfasst, ein Fehler. Insofern musste mit (beantragten) Befreiungen gearbeitet werden (Grundfläche, Bauraum Abstandsflächen). Einstimmig so beschlossen.
  • In dem Antrag auf Vorbescheid für den Umbau eines bestehenden Wohnhauses in der Kustermannstraße 65 in Obertraubing ging es um die Angleichung des Hauses an das frühere Erscheinungsbild aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, die energetische Sanierung und die Unterbringung einer modernen Heinzugsanlage. Das Flurstück befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich und ist nicht privilegiert. Die Fragen zur Einbeziehung von Loggien in den Wohnraum, zur Statik und zur Situierung der Heizungsanlage wurden allesamt einstimmig mit JA beantwortet. Das Vorhaben ist damit aus Sicht der Gemeinde zulässig.
  • Zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage und zusätzlicher Altenteilwohnung sowie die Umnutzung des bestehenden Wohnhauses in zwei Ferienwohnungen und bestehende Altenteilwohnung in Diemendorf 42 hatte eine Ortsbesichtigung stattgefunden. Die Fragen zur Zuläsigkeit des Vorhabens wurden allesamt einstimmig mit JA beantwortet. Ob und in welchem Umfang das beantragte Vorhaben landwirtschaftlich privilegiert und damit genehmigungsfähig ist, entscheidet das Landratsamt Starnberg unter fachlicher Beratung durch das Amt für Ernähung, Landwirtschaft und Forsten.
  • Der Antrag auf isolierte Befreiung zur teilweisen Aufschüttung einer privaten Grünfläche im Lindemoosweg in Traubing wurde einstimmig abgelehnt. Das Flurstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 57 „Weilheimer Straße / Kriegerdenkmal“ aus dem Jahr 2000. Die Aufschüttung ist ganz klar widerrechtlich, denn der vorliegende Bebauungsplan geht einer Regelung der Bayerischen Bauordnung vor, nach der Aufschüttungen bis zu einer Fläche von 500 m² und bis zu 2 Metern Höhe verfahrensfrei möglich sind. Auch nach Einschätzung des gemeindlichen Anwalts Stephan Kleber berüht die beantragte Befreiung die Grundzüge der Planung und sollte daher nicht erteilt werden. Die Grünfläche wird als ortsbildprägend angesehen; das Gelände und der Gehölzbestand sind in ihrer natürlichen Form zu schützen und zu erhalten, so die relevante Festsetzung im Bebauungsplan. Einstimmig wurde die beantragte Befreiung nicht erteilt; der ursprüngliche Zustand ist wieder herzustellen.
  • Der Antrag auf Ausnahme, Umbau und Ausbau eines bestehenden Lagergebäudes in ein Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten und drei Arbeitsateliers in der Beiselestraße 19 wurde intensiv diskutiert. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“. Für das betreffende Vorhaben sowie das Bauvorhaben des nördlichen Nachbarn ist eine Bebauungsplanänderung anhängig. Wegen der zuerwartenden Verfahrensdauer hatte der Bauwerber einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gestellt. Zuletzt hatte sich der Ausschuss in seiner Sitzung am 18.07.2023 mit dem Antrag auf Baugenehmigung befasst, entgegenkommend das gemeindliche Einvernehmen erteilt und großzügig die beantragten Befreiungen (Baugrenze und Grundfläche) erteilt.Das nunmehr befasste Landratsamt betrachtet gegenwärtig die „Art der Nutzung“ hinsichtlich des nördlichen Ateliers. Zulässig wären im Allgemeinen Wohngebiet (WA) „nichtstörende Handwerksbetriebe“, ausnahmeweise auch „sonstige nichtstörende Gewerbebetriebe“. Der Bauwerber beantragt nun die Feststellung der Ausnahme als sonstiger nichtstörender Gewerbebetrieb. Gefragt sind hier die Untere Immissionsschutzbehörde und das Gewerbeamt. Das Atelier sei von außen als kleine Schreinerei zu erkennen mit entsprechenden Holzbearbeitungsmaschinen, so Ratskollegin Stefanie Knittl. Die Ausschussmitglieder sahen mehrheitlich keine Möglichkeit, hier selbst zu einer Einschätzung zu kommen, ggf. sei hier ein Gutachten erforderlich. Auf Vorschlag von Bauamtsleiter Christian Wolfert wurde der Antrag auf die Sitzung im Januar vertagt; die Verwaltung werde bis zur Sitzung mit der Immissionsschutzbehörde sprechen. Einstimmig so beschlossen.

Mit diesem letzten Protokoll verabschiede ich mich in die Sitzungspause.

Im Namen der Redaktion wünsche ich unseren Leserinnen und Lesern frohe Weihnachten – Ruhe und Erholung mögen dabei nicht zu kurz kommen. Für das neue Jahr 2024 hoffen wir alle auf ein friedlicheres internationales Umfeld und die erfolgreiche Bewältigung der großen Aufgaben auf nationaler, regionaler und auch lokaler Ebene.

 

 

 

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