So könnte man den Beschluss zum Tagesordnungspunkt „ISEK“ zusammenfassen, der in der außerordentlichen Sitzung des Gemeinderats (GR) am 11.10.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald gefasst wurde.

Die Bürgermeisterin eröffnete die Diskussion zum ISEK, dass es in der vorangegangenen Sitzung zu den Ausschreibungsunterlagen zum ISEK wohl Irritationen gegeben habe. Ich erläuterte dazu: Mehrere Ratsmitglieder hatten in der Sitzung des GR am 04.10.2022  festgestellt, dass die Unterlagen zur Beschlussvorlage, welche die Ratsmitglieder erst wenige Stunden vor der Sitzung erhielten, lediglich das gebietsgebundene städtebauliche ISEK enthielt, nicht jedoch, wie aber am 09.11.2021 vereinbart, auch das gesamtgemeindliche Entwicklungskonzept (GEK). Der GR war daher am 04.10. nicht beschlussfähig. Ich hatte in Vorbereitung für diese außerordentliche Sitzung ein Arbeitspapier zum GEK des Bürgervereins TUTZINGER LISTE e.V. an alle Ratsmitglieder versendet: wofür-will-tutzing-stehen_.pdf. Der Bürgerverein bereitet sich seit längerem auf dieses Thema vor. Eine Bürgerbeteiligung ist zwingende Voraussetzung für ein förderfähiges GEK/ISEK

Bauamtsleiter Christian Wolfert erläuterte dagegen den Einleitungsbeschluss vom 09.11.2021 wie folgt: Das unter das ISEK fallende Gebiet sei festgelegt worden, zunächst begrenzt, aber nach Ortstermin mit der Regierung von Oberbayern maximal ausgeweitet „vom Bahnhof zum See“, vom Schorn bis zum Südbad. Ebenso seien Misstände benannt worden, die eigentlich das ISEK erst erkennen sollte. In der Voruntersuchung zum ISEK könne das Gebiet abweichend auch ausgeweitet werden. Wenn und soweit auch Ortsteile betrachtet werden sollen, seien diese Untersuchungen nicht förderfähig, jedenfalls nicht im ISEK. Die meisten Ratsmitglieder dankten für die Erläuterung. Ratskollegin Caroline Krug und Ratskollege Georg Schuster wollten die Ortsteile einbeziehen.

Ich selbst erinnerte an meinen Antrag vom 06.05.2020, der beides enthielt: Erstellung und Umsetzung eines gesamtgemeindlichen Entwicklungskonzepts (GEK) unter dem Arbeitstitel „Leitziele Tutzing 2030“ und daraus abgeleitet des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und beantragte darüber abzustimmen. Die Bürgermeisterin lehnte dies – ohne eine Begründung außer „Wir sind nicht Bernried“ zu geben-  jedoch ab. Wie auch in den vergangen 2 1/2 Jahren. Ihre Aussage dazu: „Leitziele müssen wir nicht vorher erarbeiten“. Mit Hinweis auf ihre Äußerung wollte sie also nicht über die Leitziele 2030 bzw. ein GEK abstimmen lassen. Das war nicht im Einklang mit der Geschäftsordnung. Vorsitzende sind verpflichtet, den Gemeinderat über den Beratungsgegenstand grundsätzlich insgesamt abstimmen zu lassen. Über Teile eines Antrags kann nur mit vorherigem Beschluss getrennt abgestimmt werden oder wenn die Vorsitzende zuvor eine Teilung vornimmt. Am 09.11.2021 erklärte die 1. Bürgermeisterin auf meine diesbezügliche Nachfrage jedoch, die damalige Tagesordnung enthielt nur das ISEK nicht aber das GEK, dass mein Antrag nicht geteilt sei: „Ich habe nicht gedacht, dass Sie das so formal sehen.“

Andere Mitglieder des Gemeinderats meinten, dass das ISEK in den Voruntersuchungen auch die gesamtgemeindliche Entwicklung Tutzings berücksichtigen könnte. Ratskollege Dr. Thomas von Mitschke-Collande wollte die Diskussion beenden und stellte den entsprechenden Antrag zur Geschäftsordnung: angenommen. Es wäre schön gewesen, so meinte er, zuerst ein GEK zu erarbeiten und dann das ISEK. Mit einem guten Büro sei vielleicht auch die Gesamtentwicklung zu bearbeiten. Nach dem der von Bauamtsleiter Christian Wolfert vorgelesene Beschluss den Zusatz, ein gesamtgemeindliches Entwicklungskonzept in den Voruntersuchungen zu berücksichtigen, nicht enthielt, forderte ich eine diesbezügliche Ergänzung des Beschlusstextes.

Am Ende wurde ein dreigliedriger Beschluss gegen die Stimme von Ratskollegin Stefanie Knittl, welcher der errungene Zusatz im ISEK für das GEK zu wenig war, gefasst: Es wird (1) ein Arbeitskreis für die Ausschreibung gegründet, (2) die Verwaltung beauftragt, das Vergabeverfahren mit dem Büro kellerer & kellerer weiterzuführen und die Voruntersuchungen soweit wie möglich auf das gesamte Gemeindegebiet auszudehnen und (3) werden die Kosten geprüft für die Teile der Voruntersuchungen, die über das ISEK das gesamte Gemeindegebiet betreffen. Ob wir mit diesem errungenen Zusatz inhaltlich etwas von einem Gemeindeentwicklungskonzept retten konnten, wird sich zeigen. Ratskollegin Caroline Krug bemerkte, dass wir diesen Beschluss schon vor zwei Jahren hätten fassen können. Dem konnte ich nur zustimmen.

Weiterer Punkt der Sitzung:

Oliver Seitz stellte das Konzept eines Generationen-Bewegungsparcours vor. Begonnen hatte es mit der Initiative von drei jungen Tutzinger Bürgern: Hansjörg Behrens-Ramberg, David von Hammerstein und Till Feldhütter. Unter Anwesenheit von Vertretern des Gemeinderats und der 1. Bürgermeisterin gab es einen ersten Ortstermin im Kustermannpark am 16.02.2022. Oliver Seitz arbeitet zusammen mit dem Gerätehersteller PlayParc  aus Bad Driburg, die mit 4FCircle die entsprechende Marke einsetzen. Ein Video und die Präsentation der drei jungen Herren erläuterte das Vorhaben. Sportvereine sollen mit einbezogen werden, ebenso der Förderkreis Kustermannvilla & Park. Oliver Seitz bezifferte 80.000 Euro für eine zentrales Calisthenics mit 6-8 kleineren Geräten. Der Gemeinderat äußerte sich ohne Ausnahme positiv, das Projekt solle mit in die Haushaltsberatungen aufgenommen werden. Angesichts der angespannten Finanzlage sind Förderungen, Spendenaktionen bzw. Crowdfundig wichtig, um einen Betrag zusammenzubekommen, der, so Seitz, eine „Optimalvariante in einem ersten Entwurf ermögliche“. Auch hier könne er behilflich sein. Zum Schluss kam noch die Frage nach den Toiletten. Die Anschlüsse am kleinen Parkplatz am Kreisel sind gelegt, aber das Budget für die Toiletten fehlt. Bis auf weiteres gibt es nur eine Dixi-Toilette.

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Download Visionen und Ideenfindung für die kommenden Generationen

 

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