Grundsätzlich sah sich der Gemeinderat darin einig, dass ein Nahwärmenetz ein guter und zukunftsweisender Ansatz ist. So geschehen in der Sondersitzung des Gemeinderats am 12.03.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Der eingeladene Referent Andreas Scharli, Energiemanager bei dem Kompetenzzentrum Energie e.V. (Energiewende Oberland), bat darum, die vorliegenden vier Themen differenziert zu betrachten:

  • Wärmeversorgung Grund- und Mittelschule
    Hier geht es um die Auswahl aus provisorischer Gasheizung (Biogas), provisorische Pelletheizung im Mietcontainer, Eisspeicher im ehem. Schwimmbad oder Luft-Wärmepumpen an akustisch zulässigen Standorten. Hinzu kommen Absorber für das Sonnenlicht (Solarthermie und Photovoltaik). Die Ingenieure drängen auf eine Entscheidung und bereiten sie vor. Dieses Thema gehört in den Vordergrund.
  • Kommunale Wärmeplanung
    Zur „Kommunalen Wärmeplanung“ hatte der Rat in seiner Sitzung am 04.07.2023 beschlossen, in die „kommunale Wäremplanung“ einzusteigen und die Verwaltung beauftragt, die Förder- und Ausschreibungsvoraussetzungen zu prüfen und einen entsprechenden Beschluss vorzubereiten. Beschlossen wurde am 27.07.2023, dass der Förderantrag noch in 2023 gestellt wird. Der Bescheid ist inzwischen eingetroffen. Gefördert wird die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans durch fachkundige externe Dienstleister. Diese Planung schafft ein strategisches Gesamtkonzept für die Entwicklung der erneuerbaren Wärmevesorgung einer Gemeinde bis 2045. Dabei werden die bestehende Energieinfrastruktur und die vorhandenen erneuerbaren Energiepotenziale erhoben. Neben der Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete (unterschiedlicher Vorlauftemperatur) liefert die Kommunale Wäremplanung eine Umsetzungsstrategie und konkrete Umsetzungsmaßnahmen. Einschränkend betonte Andreas Scharli, das es nicht so ganz klar sei, was zu tun und was qualitativ zu liefern sei. Daher würde er eine Verschiebung in die Zukunft empfehlen. Nach ausführlichen Informationen und Diskussionen hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, dass die angestrebte und geförderte kommunale Wärmeplanung zunächst nicht die erste Priorität besitzt und erst – unter Wahrung der gesetzlichen Frist – in den kommenden Jahren umgesetzt wird (Pressemitteilung aus dem Rathaus vom 13.03.2024).
  • Bundesförderprogramm effiziente Wärmenetze (BEW)
    Im Unterschied zur Kommunalen Wäremeplanung gibt es mit der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) eine Möglichkeit einer Machbarkeitsstudie, die auch in Bernried durchgeführt wird. Sie besteht aus vier Modulen. Das Modul 1 ist Voraussetzung für das gesamte weitere Vorgehen hinsichtlich künftiger Wärmenetze und technologieoffen in Bezug auf die zu nutzende Wärmequelle. Es enthält neben der Aufnahme der Bestandssituation, der Ermittlung potenzieller Kunden (Ankerkunden und private Haushalte) und Gemeindeliegenschaften, offene Analyse einzelner Wärmequellen (Seewärme, Abwärme, andere Wärmequellen), mögliche Trassen, Bedarfe für einzelne Gebäude auch ein Wärmeerzeugerportfolio mit Variantenbetrachtung und Gegenüberstellung der unterschiedlichen Wärmequellen. In Anbetracht dessen hat sich der Gemeinderat einstimmig dafür ausgesprochen, einen Antrag für das Bundesförderprogramm effiziente Wärmenetze BEW zu stellen (Pressemitteilung aus dem Rathaus vom 13.03.2024). Wenn diesem Förderantrag zugestimmt wird, soll im Anschluss eine sog. Machbarkeitsstudie (Modul 1) in Auftrag gegeben werden. Im Vergleich zur kommunalen Wärmeplanung wird damit ein konkreter Ansatz für den Klimaschutz verfolgt.
  • Seewärmenutzung
    Zur Erkundung eines möglichen Nahwäremenetzes unter Nutzung der Seewärme wurden von der Verwaltung insgesamt sechs Unternehmen angesprochen, wie Ilona Berg, verantwortlich für den Bereich Energie- und Klimamanagement, ausführte. Ein Unternehmen (E.ON) hat eine Potentialabschätzung erstellt mit 258 Anschlussobjekten. Aus einem Gespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim am 08.02.2024 berichtete sie von deutlichem Intereesse an der Projektidee, aber auch von den Hinweisen, dass es hier keine rechtlichen und fachlichen Vorgaben gebe, und der Empfehlung, sich ggf auch zur Kostenteilung mit anderen Anrainergemeinden zusammenzuschließen. Dr. Marco Lorenz, Mitgründer der Initiative „Tutzing Klimaneutral 2035“, führte in einer Präsentation weiter aus: Die Unternehmen hätten in unterschiedlichen Umfang ihre Interesse an der Planung und Errichtung, der teilweisen oder vollständigen Finanzierung und auch an dem Betrieb geäußert. Die grobe Schätzung von E.ON zeigt eine Investition von  8.5 Mio. Euro für die Leitungen des Nahwärmnenetzes ohne die Anschlusspunkte zu den Verbrauchern sowie 5 Mio. Euro für die Energiezentrale. Je Hausübergabestation würden 500 Euro anfallen. Wie gesagt, nur eine erste Indikation. Später, möglichst spät, muss die Gemeinde entscheiden, ob und in welcher Konstellation sie in das Projket eintreten möchte: (1) Konzessionsvergabe an einen Energieversorger, (2) Beteilung (z.B. 5%) mit dem Ziel von Einfluss und Kontrolle oder (3) Gründung einer Gesellschaft („Bürgerwerke“) mit noch mehr Einfluss, Kontrolle und finanzieller Beteiligung. Für das gesamte Projekte kann sich Dr. Lorenz eine Realsisierung binnen fünf Jahren vorstellen. Aber nun erst einmal Modul 1 der Machbarkeitsstudie, wenn nach dem Antrag für das Bundesförderprogramm effiziente Wärmenetze BEW ein Förderbescheid vorliegt. Erst wenn dies alles vorliegt, kann entschieden werden, ob sich die z.B. die Wärmequelle „Seewärme“ für Tutzing eignet und wie z.B. ein Nahwärmenetz aussehen könnte.

Übriger Punkt der Sitzung:

  • Zur Zweitwohnungssteuersatzung war eine formelle Änderung erforderlich, weil zuletzt nicht eindeutig bestimmt war, welche Ursprungssatzung geändert worden war. Einstimmig beschlossen. Zur Erinnerung: In der Sitzung des Gemeinderats am 07.11.2023 wurde beschlossen, den Steuersatz auf die Jahresnettokaltmiete mit Wirkung ab dem 01.01.2024 von 12% auf 20% zu erhöhen.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab der Bürgermeister bekannt, dass am 14.03.2024, 11:00, ein Probealarm stattfindet. Anschließend wies er auf die Tutzinger Kulturnacht am 15.03.2024 hin und dankte allen, die zu dem umfangreichen Programm beigetragen hätten. Die Termine für die Bürgerversammlungen stünden fest und würden in den kommenden Tagen kommuniziert.

2 Replies to “GR: Sondersitzung zur Wärmeversorgung/Energie”

  1. Gab es denn in der gestrigen Sitzung eine erste Indikation über Flächenbedarf dieser mit ca. 5 Mio € veranschlagten „Energiezentrale“ eines Seewärmekraftwerks und einer möglicher Lokation (am Seeufer?).
    Wieviele MWh kann denn ein in dieser Größenordnung veranschlagtes Kraftwerk im Jahr liefern?

    1. Der Flächenbedarf für die Energiezentrale wurde nicht angegeben. Abgelehnt wurde der Standort im Kustermannpark.
      Die Indikation eines Energieversorgers für die Wärmemenge eines solchen Seewärmekraftwerks wurde mit 22,0 MWh/a angegeben. Voraussetzung ist der Anschluss aller 258 Anschlussobjekte. Bei einer Anschlussquote der Nicht-Ankerkunden von 50% sinkt die Wärememenge auf 14,5 MWh/a. Soweit aus dem Vortrag von Dr. Marco Lorenz.

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