Die Kindertagesstätten in Tutzing sind gut ausgelastet, hätten aber noch mehr Kapazität, wenn sich genügend pädagogisches Personal finden würde. So die Festellung im Haupt-, Finanz- und Werkausschuss (HFWA) am 21.06.2023 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Bei einer Kapazität von 406 Plätzen in den Kindertagesstätten werden derzeit 336 Tutzinger Kinder sowie 27 Kinder aus anderen Gemeinden betreut, also insgesamt 363. Zusätzlich werden 34 Tutzinger Kinder in anderen Gemeinden betreut. Somit gibt es 370 betreute Tutzinger Kinder. Die rechnerische Ausnutzung liegt damit rd. 10% unter der Kapazität.
Bei den 359 Grundschülern in Tutzing (260) und Traubing (99) werden 242 Kinder in Horten betreut, davon 206 in Tutzing und 36 in Traubing. das entspricht einer guten Betreuungsquote von 67% oder anders ausgedrückt: zwei von drei Grundschülern werden mittags betreut.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Es ist inzwischen bekannt, dass die Gemeinde Tutzing das Südbad nicht mehr als gemeindeeigenes Bad betreibt. Haftungsrechtliche Themen erforderten, dass die Gemeinde hier nur eine öffentliche Badestelle „Südbad“ betreibt. Daher gibt es auch keine Badeordnung und auch keine Bademeister. Der Pächter der Gaststätte Südbad ist für die Kabinennutzungsverträge zuständig. Die Gemeinde Tutzing führt eine Warteliste und unterstützt bei der Neuvergabe der Kabinen. Die bisherigen Verträge wurden für ein Jahr geschlossen mit einer automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Das hat dazu geführt, dass die Kabinen überwiegend in der Hand der jeweiligen Mieter blieben und Bewerbungen um eine Kabine keinen Erfolg hatten.So ist im Ausschuss die Idee entstanden, mit einer Begrenzung der Laufzeit der Verträge eine moderate Fluktuation unter den Mietern zuzulassen. In der Sitzung ging es um die Vorgaben an den Pächter für den Abschluss von Kabinennutzungsverträgen zwischen ihm und den Mietern. Altverträge bleiben unverändert, in die kann die Gemeinde nicht eingreifen. Bei Neuvergaben endet der Nutzungsvertrag nach fünf Jahren ohne das Erfordernis einer Kündigung. Die Warteliste wird weiterhin bei der Gemeinde geführt, sie gibt Empfehlungen für die Neuvergabe. Die rechtliche Gestaltung der Kabinennutzungsverträge – als Vorgabe an den Pächter – wird noch von einem Rechtsanwalt überprüft. Einstimmig so entschieden.
  • Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung gab die Bürgermeisterin bekannt, dass die Kinderhilfe Oberland gGmbH als neuer Träger die Kindertagesstätte Arche Noah übernommen hat. Die evangelische Kirche wollte die Verantwortung abgeben.

 

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