Es geht weiter mit dem Andechser Hof! So folgte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 05.02.2019 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) einstimmig (bei Enthaltung von Georg Schuster) dem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 22.01.2019, (1) den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 4.1. entsprechend der vom Bauwerber eingereichten Planung zu ändern und weiterzuführen, (2) die ARGE Prof. Burgstaller/Büscher mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs zu beauftragen und (3) die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Bauwerber einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten und einen zweiten Vertrag für die städtebauliche Entwicklung des Grundstücks abzuschließen. Im Vergleich zum Bestand und zum Bebauungsplanentwurf aus 2016 orientiert sich die bebaute Fläche mit rd. 1.028 m² plus Ausschankpavillon an der Version aus 2016, die Geschossfläche nimmt von 2.367 m² zu auf 2.769 m². Wegen des Ausgleichs der unterschiedlichen Bodenhöhen, einer ausreichenden Deckenhöhe im Gastraum und der Dämmung wird die Firsthöhe des Haupthauses um ca. 1 Meter zunehmen, alles in allem keine dramatische Änderung, wie Prof. Burgstaller zusammenfasste. Zusätzlich zu den vorgestellten Veränderungen, die Sie hier nachlesen können, wurde bekannt, die Tiefgarage ca. 29 Stellplätze enthalten soll und darüber hinaus 6 oberirdische Parkplätze ausgewiesen werden. Das Nebengebäude wird talseitig Erdgeschoss, Obergeschoss und ein Dachgeschoss umfassen. Insgesamt sollen 6 Personalwohnungen/Appartements sowie 6 normale Wohnungen entstehen. Alles dies wird in den Bebaungsplan einfließen, der anschließend ins Verfahren geht. Einige Kollegen wünschten sich Hotel- bzw. Ferienzimmer. Ich warnte davor, das Investment mit weiteren Wünschen oder gar Auflagen zu beschweren; der Bauwerber hatte seinen Willen zur Gaststätte erklärt, hatte sich bis jetzt jedoch nie als Hotelier gesehen. Zur Erinnerung: der vormalige Interessent wollte sieben Reihenhäuser bauen und danach einen Teil des Andechser Hofs sanieren und die Gaststätte betreiben (lassen) – eher widerwillig, wie im Entwurf des städtebaulichen Vertrags auf und zwischen den Zeilen zu lesen war.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Wiederum dem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 22.01.2019 folgend, wurden die Bauvorhaben im Sprungleitenweg 4 und 6 abgelehnt und für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4, eine Veränderungssperre erlassen (beide Grundstücke). Damit wird die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich nicht der Planersatzvorschrift des § 34 BauGB (Umgebungsbebauung) überlassen. Ziel der Bauleitplanung ist es, ein maßvolles Einfügen der Gebäude im Geltungsbereich in die bestehende parkartige Landschaft mit der für den Starnberger See typischen Villenbebauung zu gewährleisten.
- Einstimmig beschlossen wurde die Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 „Klenzestraße“ einschl. der sechs beschlossenen und teilweise durchgeführten Änderungsverfahren. Beauftrag wird das Architekturbüro Hörner; das Verfahren wird an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen, einschl. Satzungsbeschluss. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Bebauungsplanverfahren nach § 13a durchzuführen. Wie bereits über den Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses berichtet, werden die Bestimmungen angepasst und reduziert, ohne mehr Baurecht zu schaffen. Die Erhaltung der Grünzüge als wesentliches Merkmal bleibt unberührt.
- Nach zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung befasste sich nach dem Haupt-, Finanz- und Werkausschuss jetzt der Gemeinderat mit der möglichen Ausweisung eines Ruhewalds in Tutzing. Der Ausschuss hatte sich grundsätzlich dafür ausgesprochen und als mögliche Fläche den nördlichen Teil des Waldfriedhofs angedacht. Solche Bestattungswälder gibt es auch in Starnberg und Weilheim. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, das Ausschuss möge hier weiterarbeiten, wie ein solcher Ruhewald ausgewiesen und der Betrieb geregelt werden kann.
- Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.11.2018 den Nachtrag zum Vertrag zwischen Bahn und Gemeinde aus 1988 über die Flächen rund um den Bahnhof abgelehnt hatte, wurde jetzt seitens der Bahn eine Neufassung des Vertrages vorgelegt. Dieser „Gestattungsvertrag“ zeigt schon im Titel kein Gleichordnungsverhältnis zwischen den Vertragsparteien, sondern die Bahn ist hier ganz klar der „Ober“, die Gemeinde der „Unter“. Der Entwurf gestattet der Gemeinde die Nutzung des Bahnhofvorplatzes, des kleinen Parkplatzes zwischen Servicegebäude und Pavillon sowie die Radständer. Angesichts der Einseitigkeit wurde der Entwurf lediglich zur Kenntnis genommen mit dem Auftrag an die Verwaltung, hier weiter zu verhandeln. Es stellt sich hier natürlich die Frage, ob nur das Naheliegende wie z.B. die Radständer (aus Westseite) behandelt werden sollen oder konzeptionell mit der Bahn über das gesamte Gelände gesprochen werden soll. Da sind aber die Planer der Gemeinde noch nicht soweit, die einen Rahmenplan für das Gelände östlich und westlich der Bahn erstellen.
Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes erkundigte ich mich nach der Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.07.2018, wonach die Gemeinde das Prädikat „Erholungsort“ anstreben wird. Ich erinnerte, dass hier die Erfassung der Übernachtungszahlen als eine wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung der Bedingungen organisiert werden muss. Hier wurde uns in den Vorgesprächen zweifache Unterstützung angeboten: Die Gemeinde Bernried hat hier eine gute „Kümmerin“, die nach ihren Erfahrungen befragt werden kann; zum anderen hat die Vorsitzende des Tourismusvereins, Kristina Danschacher, ihre Mithilfe angeboten, um alle Vermieter zu erfassen. Nach Aussage der Bürgermeisterin habe die Verwaltung mit der Vorbereitung der Erfassung „begonnen“. Ständiges Nachfassen bleibt auch hier meine Aufgabe.
Meine zweite Frage zielte auf die Planung der Neugestaltung der Hauptstraße, (1) wann ein weiteres Bürgerforum angesetzt sei, (2) wann der Arbeitskreis Hauptstraße wieder tage und (3) wann – endlich – die aktuellen Pläne auf der Internetseite der Gemeinde abrufbar wären. Die Bürgermeisterin sieht derzeit keinen Bedarf für ein weiteres Bürgerforum und eine Sitzung des Arbeitskreises, der aktuell keine weiteren Planungen vorgesehen seien. Was jetzt noch anstehe, sei die Beleuchtung. Hier plane sie eine Besichtigung in Penzberg. Die Pläne wären vom Straßenbauamt noch nicht freigegeben, man rechne damit kurzfristig.