Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Verkehrsplaner Benjamin Neudert ein – erweiterbares – Parkkonzept für den Bereich Kirchenstraße, Greinwaldstraße, Hörmannstraße und Kustermannstraße zu erstellen. Dies wurde in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses am 21.03.2018 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) beschlossen. Die Verwaltung berichtete, dass sich auf aufgrund der Parkraumbewirtschaftung in der Kirchenstraße und dem Parkplatz am Kino eine Parkflucht der Pendler in die Hörmannstraße entwickelt hat. In der Greinwaldstraße besteht immer häufiger das Problem, dass Anwohner keinen Parkplatz finden und in der Verwaltung gezielt nach Anwohnerparkausweisen fragen, Auch die Lehrer und Mitarbeiter von Schule, Hort oder Musikschule fragen immer wieder nach mehr zugewiesenen Parkplätzen. Diese Entwicklung war vorauszusehen, als unter dem früheren Bürgermeister Rudolf Krug die ersten Parkscheinautomaten aufgestellt wurden. Es sollte ein Beginn sein, um Erfahrung zu sammeln. Der Ausweichverkehr war erwartet worden. Das zu erarbeitende Konzept, das erweiterbar sein soll und in Wechselbeziehung zum Projekt Hauptstraße steht, wird wohl weitere Wege der Parkraumbewirtschaftung aufzeigen, die mit der Ausgabe von Anwohnerparkausweisen kombiniert werden wird. Dies ist im Zentrum von München flächendeckend realisiert. Hier muss das Rad nicht neu erfunden werden, der Verkehrsplaner wird sicher Vergleiche zu anderen Gemeinden ziehen können.

Weitere Punkte der Sitzung:

Die Verwaltung informierte über das Leihradsystem der Münchner Verkehrsge-sellschaft MVG. Nachdem dieses Konzept in der Stadt München erfolgreich eingeführt wurde, strebt die MVG die Ausdehnung in das Umland an. Klaus Hirschvogel von der Bauverwaltung berichtete über eine Informationsveranstaltung, in der das Konzept vorgestellt wurde. Vorgesehen sind Radstationen bei den S-Bahnhöfen und an weiteren zentralen Punkten auf Vorschlag der Gemeinden. Parallel werden Kooperationen mit Unternehmen angestrebt. Die Radstationen müssen von den Gemeinden bzw. Unternehmen investiert werden. Die MVG leistet den laufenden Betrieb, Defizite müssen von den Auftraggebern, also Gemeinden bzw. Unternehmen, ausgeglichen werden. Bei den möglicherweise für ihre Mitarbeiter und aus Umweltgründen interessierten Unternehmen wurden die WAF, Verlapharm und die Artemed-Klinik in Feldafing genannt. Es fehlen Zahlen und Beispielsrechnungen über die erwartete Nutzung und die laufenden Kosten. Hierzu müsse ein kleiner Business Plan her, erklärte ich. Einstimmig wurde beschlossen, dass die Gemeinde grundsätzliches Interesse bekundet und Standorte, Nutzungs-wahrscheinlichkeiten bzw. Auslastungen und Kosten recherchiert werden.

Über das teilweise bereits realisierte Verbot des Einsatzes von Pestiziden (hierzu zählen auch Herbizide, Fungizide, Insektizide), insbesondere das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat, wird immer wieder in den Medien berichtet. Auch hält die TUTZINGER LISTE die Leser über das große Thema mit lokalem Bezug aktuell. Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung vor gut zwei Jahren (27.01.2016) damit beschäftigt. Nun stellte ich nachfassend in der Sitzung unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes folgende zwei Fragen:

  1. Welche konkreten Anordnungen seitens der Verwaltung hinsichtlich der Nichtverwendung von Glyphosat gibt es?
  2. Wie wird mit den Flächen umgegangen, die von der Gemeindeverwaltung an landwirtschaftliche Betriebe verpachtet sind?

Damals gab die Verwaltung auf den Antrag der Fraktion der GRÜNEN (Kurzform: Kein Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel und anderer Pestizide auf gemeindlichen Flächen) folgende Auskunft: die Verwendung von Glyphosat sei auf den gemeindlichen Friedhöfen nicht zulässig und der Bauhof setze das Mittel seit zwei Jahren, also seit 2014, nicht mehr ein. Wie bekannt, wird nicht erwünschtes Grün von den Mitarbeitern des Bauhofs mit Wasserdampf beseitigt. Seit der Sitzung in 2016, so Imme-Susanne Thüring von der Gemeinde, habe es keine weiteren Anordnungen oder Empfehlungen gegeben, auch nicht an private Grundstückseigentümer.

Unter den Ausschussmitgliedern herrschte weitgehend Einigkeit und so wurde mehrheitlich beschlossen, dass Pestizide auf den von der Gemeindeverwaltung an landwirtschaftliche Betriebe verpachteten Flächen (Grünflächen und Ackerland) nicht eingesetzt werden dürfen. Diese Vorgabe soll in die Pachtverträge eingearbeitet werden, die neu abgeschlossen werden bzw. zur Verlängerung anstehen. Dabei müssen automatische Verlängerungen durch Kündigung unterbrochen werden. Die Bürger-meisterin ergänzte noch, dass Grünland nur mit Zustimmung der Gemeinde als Verpächter in Ackerland umgebrochen werden dürfe. Tutzing sei eher Grünland als Ackerland. Der Landkreis ist hier bereits ein Stück weiter, wie am 19.03.2018 aus dem Kreistag zu hören war: die Pachtverträge enthalten Klauseln, wonach die Pachtgrundstücke ausschließlich biologisch zu bewirtschaften sind.

Meine Ratskollegin Renate Geiger wunderte sich, dass es in diesem Winter wieder zu starken Schneeverwehungen auf der Verbindungsstraße Traubing-Garatshausen kommt, denn es würden keine Schneefangzäune mehr aufgestellt. Tina Tamschick aus der Verwaltung, Bereich Verkehr, konnte schnell aufklären: das zuständige Straßenbauamt stelle diese Zäune nicht mehr auf, weil sie dazu Mietverträge mit den Grundeigentümern abschließen müssten. Stattdessen begnüge man sich mit dem Aufstellen von Schildern, die auf Schneeverwehungen hinweisen, um sich so von jeglicher Haftung zu befreien. Die Verwaltung wurde um weitere Klärung gebeten, um ggf. wie früher selbst diese Schneefangzäune mit Einverständnis der Grundeigentümer aufzustellen.

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