Schon mehrfach hatte sich der Ausschuss mit dem Grundstück in der Beiselestraße 19 beschäftigt, so auch in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 20.02.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn.
Im ersten Schritt hatte der Ausschuss am 18.07.2023 den Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt und den beantragten Befreiungen (Baugrenze und Grundfläche) zugestimmt. Damit war der Bau in seiner derzeitigen Form – vorbehaltich der endgültigen Entscheidung des Landratsamts – nachträglich legalisiert.
Nun ging es um den Antrag auf Ausnahme, Umbau und Ausbau eines bestehenden Lagergebäudes in eine Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten und drei Arbeitsateliers. In einem allgemeinen Wohngebiet, um das es sich hier handelt, können sogenannte nicht störende Gewerbebetriebe als Ausnahme zugelassen werden. Dazu gab es eine grobe Betriebsbeschreibung. Der Ausschuss sah sich nicht in der Lage, eine Entscheidung zu treffen und fragte nach Beschluss in der Sitzung am 19.12.2023 beim Landratsamt an. Das Kreisbauamt hatte dann in Januar das Vorhaben auf der Basis der zugrundelgenden Betriebsbeschreibung als nicht störendes Gewerbe eingestuft. Es gab umfangreiche Unterlagen und Nachbarschreiben an die Mitglieder des Ausschusses und des Gemeinderats, zuletzt eine Unterschriftenliste der Nachbarn (bis auf den angrenzenden), dass sich keiner gestört fühle.
Die Diskussion zeigte unterschiedliche Sichtweisen. Während einige Ratsmitglieder die Beurteilung des Landratsamts als Basis für die Zustimmung zur Ausnahme sahen, gab es drei Gegenstimmen, die im Möbelbau kein nicht störendes Gewerbe sahen. Ein nicht störendes Gewerbe sei doch eher ein Ingenieurbüro oder ein Friseur. Die Zustimmung fast aller Nachbarn sei ohne Belang. Am Ende wurde der Ausnahme mit 6 zu 3 Stimmen zugestimmt. Die abschließende Entscheidung liegt beim Kreisbauamt unter Beteiligung der Unteren Immissionsschutzbehörde.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Bei der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg“ konnte nun ein Schlusspunkt gesetzt werden. Der Bebauungsplan für nur wenige Grundstücke ist ein „Musterplan“ für einige andere Bebauungspläne; insbesondere die kombinierte tal- und bergseitige Wandhöhe von zusammen 15 Metern ist ein Novum. Nach der letzten Auslegung waren keine weiteren Stellungnahmen eingegangen. So wurde die 4. Änderung mit Begründung in der Fassung vom 20.02.2024 mehrheitlich mit nur einer Gegenstimme beschlossen.
  • Die Bebauung der beiden Flurstück in der Bahnhofstraße 18 wurden in letzter Zeit bereits mehrfach im Ausschuss beraten. Nun ging es um den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses und einer Zahnarztpraxis mit Seminarräumen und Wohnungen sowie Tiefgarage. Im nördlichen Bereich soll ein Mehrfamilienhaus entstehen, im südlichen Teil ist die Errichtung eines langgestreckten Gebäudes geplant, in dem eine Zahnarztpraxis mit Seminarräumen und im Dachgeschoss Mitarbeiterwohnungen untergebracht werden sollen. Für die notwendigen Stellplätze ist eine gemeinsame Tiefgarage vorgesehen. Dazu soll es einige oberirdische Stellpätze für Patienten und Besucher geben. Gegenüber den beiden vorhergehenden Planungen wurde das Volumen der beiden Baukörper weiter reduziert, um die Abstandsflächen einhalten zu können. Nach der Beurteilung gemäß § 34 BauG fügen sich die beiden Gebäude nach Ansicht der Verwaltung in die umgebende Bebauung ein; es gibt mehrere Bezugsfälle, insbesondere das Gebäude in der Bahnhofstraße 20. Dementsprechend wurde die gestellten Fragen einstimmig mit JA beantwortet.
  • Der Antrag auf Vorbescheid zu einem Vorhaben in der Lange Straße 19a wurde von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem der Bauwerber den Antrag kurzfristig zurückgezogen hatte.

 

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