Der Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und zum Ausbau eines bestehenden Garagen- und Lagergebäudes in ein Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten und drei Arbeitsateliers in der Beiselestraße 19 war ziemlich umfangreich und komplex. Dies war das Hauptthema in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsauschusses am 18.07.2023 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. In gebotener Kürze:
Eine Ortsbesichtiung hatte stattgefunden, es gab umfangreiche Unterlagen des Bauwerbers, seines Nachbarn, dazu eine Beurteilung des beauftragten Planungsverbands. Das Vorhaben war nach den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ in der Fassung von 2016 zu beurteilen. Dieser befindet sich im Verfahren der Änderung, was sich aber wegen der geringen Priorität hinzieht. Zwar gibt es eine rechtskräftige Baugenehmigung aus dem Jahr 1999, jedoch ging es nun um die Überschreitung der Grundfläche GR, insgesamt und des Garagen- und Lagergebäudes, Überschreitung der Baugrenzen, um die Nutzung, ggf. um Abstandsflächen nach Westen. Dem Bauwerber ging es darum, die baurechtliche Situation zu bereinigen und die Nutzungen nachträglich genehmigen zu lassen. Bei näherer Betrachtung der Unterlagen zeigt sich, dass das Gebäude nachträglich an zwei Stellen erweitert wurde, große Balkone angebaut wurden und große Dachüberstände zu erkennen sind. Die beantragte Ateliernutzung im EG und die Wohnnutzung im OG entspreche den Vorgaben des Bebauungsplans, so die Verwaltung. Ein „Arbeitsatelier“ würde ich nach eigenen Ortsbesichtigung allerdings eher als Schreinerei bezeichnen. Das müssten aber die Bauaufsichtsbehörden im Landratsamt prüfen.
Für eine Zustimmung, also zur Legalisioerung des bestehenden Gebäudes, waren somit entweder mehrere Befreiungen erforderlich oder aber eine Änderung des Bebauungsplans. Der Prüfungsverband hatte einzelne Fakten mangels Information bzw. Unterlagen nicht ausreichend prüfen können. Zusätzlich zu den beantragten Befreiungen zur (1) Umverteilung der zulässigen Grundflächen, (2) Balkon Süd und (3) Balkon West wegen Überschreitung der Baugrenzen und zulässigen Grundflächen sind nach Feststellung des Prüfungsverbands wegen der Überschreitung der Gesamtversiegelungsfläche und der Dachaufbauten noch weitere Befreiungen erforderlich .
Das war mir und meiner Ausschusskollegin Stefanie Knittl zu viel und wir stimmten gegen die Befreiungen und für die sorgfältige Behandlung der kritischen Punkte im Bebauungsplanverfahren. Die übrigen Ausschussmitglieder stimmten für die Befreiungen, denn (1) das Landratsamt müsse den Befreiungen erst zustimmen und (2) der Beschluss des Ausschusses vom 20.06.2023 für den westlichen Nachbarn (Haydnstraße 10) enthalte ebenso drei Befreiungen (Verlagung einer psychotherapeutischen Praxis aus dem Wohnhaus in ein Nebengebäude). In der Stellungsnahme des Planungsverbands heißt es ergänzend, die Befreiungen könnten teilweise auf der Grundlage des § 31 Abs. 3 BauGG erfolgen (Befreiung in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt), da mit der Planung zwei weitere Wohneinheiten geschaffen werden. Bauamtsleiter Christian Wolfert empfahl unabhängig von der Abstimmung, den Bebauungsplan weiterzuführen, um die Befreiungen „einzufangen“. Die Zustimmung zu den Befreiungen würde die Präzedenzen verschärfen.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines bestehenden Heu- und Maschinenstadels in ein Sägewerk in Diemendorf wurde zugestimmt. Der Stadel (Länge 30 Meter, Breite 12 Meter, Firsthöhe 7,81 Meter) wurde bereits 1999 genehmigt. Ob eine landwirt- oder forstwirtschaftliche Privilegierung für die beantragte Nutzungsänderung erteilt wird, entscheiden das Landratsamt Starnberg und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim.
  • Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage/Carport in der Schmuttermairstraße 10 erhielt des gemeindliche Einvernehmen. Sämtliche Fragen wurden einstimmig mit JA beantwortet. Die Verwaltung führte aus, es handele sich um eine klassische Baulücke mit Umbauung von drei Seiten. Die Außenbereichsgrenze wird als nicht verletzt angesehen, die Schmuttermairstraße soll hier als Grenze gelten. In der umgebenden Bebauung gibt es Referenzobjekte mit größerer Grundfläche und größerer Firsthöhe, jedoch liegt die beantragte Wandhöhe wegen des flacheren Daches bei 6,70 Meter (statt 6,22 Meter). Rein vorsorglich wurde eine Befreiung von der Dachform für die Garage erteilt, die mit einem begrünten Flachdach versehen werden soll, das Haupthaus hingegen mit einem Satteldach geplant wurde. Befreiungen dieser Art wurden in der Vergangenheit zahlreich erteilt.
  • Der Antrag auf Vorbescheid uum Neubau eiens Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Bahnhofstraße 18 wurde einstimmig abgelehnt. Das Vorhaben war nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung) zu beurteilen. Das Grundstück ist im Süden 15 Meter, im Norden 25 Meter breit und insgesamt 93 Meter lang. Die Fläche beträgt 1.040 m². Dort sollten 13 Wohneinheiten in einem langgestreckten Gebäude sowie einem verbunden gesonderten Gebäude entstehen. Die Wandhöhe soll bei 9,50 Metern, die Firsthöhe bei 11,5 Metern liegen. Maßgeblich für die umgebende Bebauung sah die Verwaltung das Geviert, das von Bahnhofstraße, Heinrich-Vogl-Straße, Martelsgraben und Kirchenstraße umschlossen wird. Dort gibt es kein Referenzgebäude. Ausschusskollege Dr. Ernst Lindl sprach von einer „hochgradig ignoranten Planung“, der „entschiedenster Widerstand“ entgegengesetzt werden sollte. Die insgesamt 18 Fragen wurden überwiegend verneint.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes zeigte die Verwaltung die Überplanung des Geländes der alten Klinik in Feldfafing an der Possenhofener Straße. Dort sollen in acht Gebäuden insgesamt 130 Wohneinheiten entstehen.

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