Einstimmig war das Votum gegen den Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmastes für das Vodafone-Mobilfunknetz in Monatshausen in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 14.02.2023 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Die Ablehnung war in der Sitzung des Gemeinderats am 07.02.2023 vorbereitet worden. Zur Entwicklung: Die Gemeinde wurde im Vorfeld nicht informiert und erfuhr erst von den Anwohnern von dem Vorhaben. Es soll ein Stahlgittermobilfunkmast mit einer Höhe von rd. 57 Metern östlich vom Monatshausen errichtet werden, ca. 830 Meter vom letzten Haus. Mit dem privaten Grundstückseigentümer wurde bereits ein Vertrag zur Aufstellung des Mastes abgeschlossen. Die Flurnummer befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich. Nach § 35 BauGB ist das Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich zulässig, weil es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsleistungen dient. Die Gesetzeslage, so hatte es der beauftragte Rechtsanwalt Frank Sommer im Gemeinderat erklärt, begünstige diese Vorhaben, die Gemeinden haben wenig Mitspracherechte. Aber es ist (1) fraglich, ob hier eine Unterversorgung besteht, also das Funknetz sogenannte „weiße Flecken“ aufweist, ob (2) ein Mast in dieser Höhe nötig ist und (3) ob es nicht alternative Standorte gibt, z.B. das gemeindliche Grundstück, Flurnummer 2205, das etwas nordöstlich innerhalb des Suchkreises liegt. Ebenso bieten sich ein bereits bestehender Mobilfunkmast bzw. ein Hochspannungsmast an. In der Beschlussvorlage hatte der Anwalt dies wieder sauber durchdekliniert. Allein der dritte Punkt wurde unter den Vorbehalt gestellt, dass der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss aufhebt, nach dem keine gemeindlichen Flächen zur Verfügung gestellt werden sollen. Dier Verwaltung wird sich weiter mit dem Landratsamt besprechen und dem Bauwerber den Beschluss übermitteln.

Weitere Punkte der SItzung:

  • Eine „ewige Geschichte“ nannte Bauamtsleiter Christian Wolfert die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101 „Herrestraße Nord“. Architekt und Stadtplaner Manfred Steininger erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen und deren Behandlung. Im Wesentlichen handele es sich um redationelle Anmerkungen und Hinweise sowie Klarstellungen und Ergänzungen. Auch die Stellungnahmen einiger Eigentümer wurden abgewogen. Unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse billigte der Ausschuss einstimmig den Entwurf und beauftragte die Verwaltung, ein erneutes verkürztes Auslegungsverfahren nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen durchzuführen. Zum Adjektiv „ewig“: Die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde 2007 beschlossen; wenn der Bebauungsplan fertig ist, also der Satzungsbeschluss erfolgt, wird er den Plan „Obere Kellerwiese“ aus dem Jahr 1971 ersetzen.
  • Der Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung und zum Umbau des bestehenden Einfamilienhauses in der Cäsar-von-Hofacker-Straße 1 wird weiterhin in einem Punkt abgelehnt. Dies war schon so in der Sitzung des Ausschusses am 22.11.2022. Es geht dabei um eine verfahrenspflichtige Gaube, die zu einer Wandhöhe von 9,70 Metern führt. Das wird für dieses Quartier als störend angesehen. Das Landratsamt will die damalige Ablehnung seitens der Gemeinde ersetzen, also die strittige Frage positiv beantworten. Dabei greift das Landratsamt auf ein großes hohes Haus am Höhenberg zurück, das die Ausschussmitglieder als „Ausreißer“ ansehen. Einstimmig blieb der Ausschuss bei seiner ablehnenden Haltung, insbesondere mit Verweis auf das besondere Referenzgebäude. Es ist davon auszugehend, dass das Landratsamt diese zweite Ablehnung ersetzen wird.
  • Zum Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung eines Friseursalons in eine Wohnung in der Bräuhausstraße 16 gab es bereits in 2017 eine gemeindliche Zustimmung, die allerdings durch Zeitablauf verfallen ist. Zwar sieht der einschlägige Flächennutzzungsplan ein Mischgebiet vor, faktisch liegt jedoch ein Wohngebiet vor. Das Thema bei der Ortsbesichtigung waren dann die Stellplätze. Im der Planung sind acht Stellplätze ausgewiesen, rein rechtlich reiche das völlig aus, so die Verwaltung. Wie es dann in der Realität ausschaue, werde erst später sichtbar. Unabhängig davon beauftragte der Ausschuss die Verwaltung, Grundstücksüberbauungen zu klären und ggf. durch Grundstückstausch glattzuziehen.

 

 

 

 

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