So betitelte die 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald den aktuellen Haushalt 2023 in der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 07.02.2023. Zwar hätten sich die Einnahmen sehr gut entwickelt, die Gewerbesteuer sei im vergangenen Jahr so hoch wie nie gewesen, doch steige die Kreisumlage im aktuellen Jahr um 1,5 Mio. Euro. Sie dankte der Kämmerin Manuela Goldate und den Mitarbeitern der Verwaltung für die gute Vorbereitung und den Mitgliedern des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFWA) für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Fertigstellung des Haushalts 2023 und der mittelfristigen Finanzplanung 2024- 2026. Die entsprechende Haushaltssatzung wurde einstimmig beschlossen. Ausführliche Informationen zum Haushalt und der Finanzplanung können Sie hier nachlesen.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Wiederholt stand der beabsichtigte Mobilfunkmast in Monatshausen auf der Tagesordnung. Dagegen gibt es großen Widerstand aus der Bürgerschaft. Ausführlich wurde das Thema bereits in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 29.11.2022 behandelt. In der Sondersitzung des Gemeinderats am 31.01.2023 wurde beschlossen, rechtlichen Rat einzuholen. Rechtsanwalt Frank Sommer von der Münchener Kanzlei Hoffmann-Greß-Reitberger-Sommer trug in einer strukturierten Präsentation den Sachverhalt und dessen rechtliche Bewertung vor. Zwar seien Mobilfunkanlagen weitreichend privilegiert, doch sei in diesem Fall die Notwendigkeit des Mobilfunkmast nicht offensichtlich. Öffentlich zugängliche Karten der Provider zur Netzabdeckung wiesen keine sogenannten „weißen Flecken“ der Nicht- bzw. Unterversorgung aus. Somit könne nach erstem Anschein nicht von einer Versorgungslücke gesprochen werden. Der Anwalt empfahl, den inzwischen vorliegenden Bauantrag abzulehnen und ggf. gegen die Ersetzung durch das Landratsamt zu klagen. In der Begründung werde verneint (1) die Versorgungslücke, (2) die Höhe des Mobilfunkmasts von 60 Metern und (3) die Notwendigkeit des Standorts an der vorgesehenen Stelle. Dazu wäre es vorteilhaft, das nördlich gelegenen gemeindliche Flurstück 2205 anzubieten. Die Bürgermeisterin empfahl dann auch, den Grundsatzbeschluss aufzuheben, nach dem Mobilfunktmasten nicht auf gemeindlichen Gründstück errichtet werden dürften. Der Anwalt meinte dazu, es sei vorteilhaft, über einen Standort frei entscheiden zu können und nicht durch den Grundsatzbeschluss blockiert zu sein. Am Ende werde der Mast wohl kommen, doch die Gemeinde habe Einfluss auf Höhe und Standort. Abgeraten hatte der Anwalt auf Ausweis alternativ möglicher Standorte in einem überarbeiteten Flächennutzungsplan. Dies sei sehr aufwändig, zudem eilbedürftig und würde zu keinem besseren Ergebnis führen. Der Anwalt wird bei der Formulierung des Beschlusses zur Ablehnung des Bauantrags unterstützen.
  • Wegen Krankheit fiel die Vorstellung des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus in Tutzing durch das Unternehmen Glasfaser Direkt aus.
  • Die Bauvoranfrage, an der Kustermannstraße 19 ein Gebäude für Mitarbeiterwohnungen, ein Mehrfamilienhaus und eine gemeinsame Tiefgarage zu errichten, war bereits am 24.01.2023 im Bau- und Ortsplanungsausschuss (BOA) vorberaten worden. Bauamtsleiter Christian Wolfert erläuterte die Baukonzeption, in deren Entwicklung der bekannte Planer Prof. Florian Burgstaller im Auftrag der Bauwerberin eingebunden war. Das Projekt wird gemeinsam von der Ambulanten Krankenpflege Tutzing e.V. und der Stiftung Theresia Petsch verfolgt; Bauwerberin werde die Stifung. Der Gemeinderat folgte einstimmig dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses und beurteilte die vorgestellte Planung sehr positiv und stimmte der eingereichten Bauvoranfrage zu. Weiterhin wurde beschlossen, mit der Bauwerberin auf deren Initiative einen Vertrag zur Bereitstellung von Wohnraum für Mitarbeitende abzuschließen.
  • Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Dr. Ernst Lindl (CSU), berichtete in einer Zusammenfassung über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021. Die Prüfung hatte in drei Sitzungen im Juni 2022 stattgefunden. Im Einzelnen wurde berichtet wie folgt:
    • Bei der Prüfung der Einhaltung der Ansätze des Haushaltsplans wurden wie gewöhnlich Haushaltsüberschreitungen von 364.344,88 Euro im Verwaltungshaushalt und 501.570,42 Euro im Vermögenshaushalt festgestellt. Nicht immer werden Planansätze eingehalten, es kommen neue Dinge dazu oder es entsteht zusätzlicher Aufwand. Im Hauptamt wurden hier die erhöhten Kosten für Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Löschung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit des Freistaats Bayern an der Kustermannvilla genannt. Im Bauamt gibt es Haushaltsüberschreitungen bei der rechtlichen und bauplanerischen Beratung aufwändiger Bebauungspläne, wie z.B. Seeuferbereich, Andechser Hof, Ortszentrum, Seehof. Die ungedeckten Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt des Liegenschaftsamts beruhten insbesondere auf dem Beitritt der Gemeinde zum Energieeffizienznetzwerk Oberland, Mehrkosten für den Fahrzeugunterhalt und Mehrkosten im Wasserwerk, die aber über die Wassergebühren wieder umgelegt werden. Haushaltsüberschreitungen im Vermögenshaushalt – überwiegend im Liegenschaftsamt – gingen im Wesentlichen zurück auf die die gestiegenen Kosten der Sanierung des alten Lehrerwohnhauses, Planungskosten im Zusammenhang mit der Verlagerung des Schulbetriebs der Mittelschule und die Erneuerung des Heizkessels im Buttlerhof. Die Überschreitungen seien begründet, der Rechnungsprüfungsausschuss empfehle deren Genehmigung.
    • Die Überprüfung von zahlungsrelevanten Beschlüssen des Gemeinderats und der Ausschüsse in Stichproben führte zu keinen Beanstandungen. Die Beschlüsse wurden korrekt und angemessen ausgeführt.
    • Ebenso in Stichproben wurde das Vorhandensein von gemeindlichen Vermögensgegenständen überprüft und zwar im Rathaus selbst und im Bauhof; alle angeschafften Gegenstände waren vorhanden und in einem angemessenen nutzbaren Zustand.
    • Offene Punkte aus früheren Prüfungsberichten seien weitgehend abgearbeitet worden. Offen ist nach wie vor die Verwertung des Grundstücks Schulstraße in Traubing (Prüfungsbericht 2016). Nach einer Stellungsnahme der Gemeindeverwaltung habe er, der Ausschussvorsitzende, den Eindruck, „man komme doch jetzt voran in dem Thema“. Es gehe um die Erschließung durch eine Verbreiterung der Straße, die über einen Bach führt. Das Wasserwirtschaftsamt wurde eingebunden. Es soll eine mögliche Nutzung des Grundstücks herbeigeführt werden. Er erinnerte daran, dass das Grundstück zu einem nicht unerheblichen Kaufpreis erworben worden war.

    Der Ausschussvorsitzende empfahl, die Verwaltung zu entlasten. Einstimmig wurden die Jahresrechnung 2021 festgestellt, die Bürgermeisterin entlastet und die überpanmäßigen Ausgaben genehmigt.

  • Nach Verschmelzung der Volkshochschule Starnberg e.V. und der Volkshochschule Herrsching e.V. zur Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V. entsendet zukünftig jede zugehörige Kommune ein Mitglied in den Aufsichtsrat. Auf Vorschlag der Bürgermeistern wurde Ratskollegin Verena von Jordan-Marstrander nominiert, die sich auch bereit erklärte, die Funktion zu übernehmen.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Verwaltung bekannt, dass die Bürgermeisterwahl am Sonntag, 26.11.2023, stattfindet, eine ggf. erforderliche Stichwahl am 10.12.2023. Die letzte Wahl war am 14.01.2018 mit Stichwahl am 28.01.2018. Gegenüber der letzten Wahl ist der Termin also etwas vorgezogen worden. Ratskollege Ludwig Horn (CSU) kündigte seinen Antrag an, nach der Entscheidung über den Standort der Wohnanlage für Flüchtlinge den Minigolfplatz zu reaktivieren. Man solle hier eine „verwaltungsarme“ Lösung suchen, ggf. auch zweistufig als kleine Lösung für die kommende Saison und eine größere mittelfristige Lösung. Der Antrag wird in der Sitzung des HFWA am 15.02.2023 behandelt.

 

 

 

 

 

 

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