Wie könnte die Bebauung des großen Grundstücks westlich der Traubinger Straße unterhalb der Bahngleise aussehen? Das war die Frage in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschuss (BOA) am 29.09.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Bereits in der Sitzung am 22.07.2020 wurde das gemeindliche Einvernehmen für den Bau eines kleinen Hauses erteilt. Das denkmalgeschützte Haus auf dem Grundstück, neben einem weiteren bestehenden Haus, könnte um zwei Neubauten ergänzt werden. Oder der nicht geschützte Bestand würde abgerissen, so dass drei Häuser gebaut werden könnten. Das denkmalgeschützte Haus soll durch die zusätzliche Bebauung aber nicht zu sehr eingeengt werden. Sollte hier nach § 34 BauGB beurteilt werden oder ein Bebauungsplan aufgestellt werden? Es bestand Einigkeit im Ausschuss, dass noch einmal beraten wird, bevor man an einen Bebauungsplan denkt. Dazu wird der gemeindliche Planer Prof. Burgstaller noch einen besseren Vorschlag zur Anordnung der Häuser präsentieren.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Mitterfeld“ aus 1983 wurde im Ausschuss vorberaten, für den Aufstellungsbeschluss ist der Gemeinderat zuständig. Dem Antragssteller geht es zum einen um eine Aufstockung des Gebäudes Mittelfeld 2, um Dachgeschosswohnungen zu ermöglichen. Dies führte zu einer beachtlichen Gebäudehöhe. Darüber hinaus besteht auf einem westlich gelegenen unbebauten Flurstück von ca. 10.000 m² ein Baurecht. Hier sollen in dreigeschossiger Bauweise Mietwohnungen entstehen, eine Tiefgarage soll Platz für 32 Fahrzeuge bieten. Die Topographie des Grundstücks ist nicht einfach wegen der deutlichen Hanglage, dem durchlaufenden Bach und der Gefahr des Windwurfs vom angrenzenden Wald. Hier soll nun geprüft werden, ob SoBoN (Sozialgerechte Bodennutzung) anwendbar ist, weil hier ein Grenzfall Innenbereich/Außenbereich gegeben ist.
  • Ebenso wurde der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohngebäudes mit zehn Wohneinheiten in der Bräuhausstraße 31 vorberaten. In der Sitzung am 18.02.2020 wurde ein Baukonzept eines Bauträgers bereits abgelehnt. Der Ausschuss stellte fest, dass sich auch dieser neue Vorschlag nicht in die Umgebungsbebauung einfügt und versagte das gemeindliche Einvernehmen.
  • Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 8.1 (Sanierung Mittelschule und Mensa) wurde unter Einbeziehung der Beschlüsse in der Fassung vom 29.09.2020 mit Begründung als Satzung mehrheitlich gegen eine Stimme beschossen. Zuletzt hatte es noch Anregungen des Kreisjugendrings gegeben, die dankend zur Kenntnis genommen wurden.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau des Bestandsgebäudes und Anbau einer Wohneinheit mit Einliegerwohnung in der Lange Straße 20 wurde mehrheitlich gegen eine Stimme genehmigt. Für die Beurteilung nach § 34 BauGB wurden zwei Referenzgebäude gefunden, so dass die Einfügung in die Umgebungsbebauung gegeben war. Ebenso wird keine zweite Baulinie eröffnet, da mit dem Anbau nur der Bestand erweitert und kein eigenständiges Gebäude errichtet wird. Diskutiert wurde dagegen die Größe der Wiederkehr.
  • Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 50 „Am Schorn“ für die Errichtung einer Terrassenüberdachung am Gebäude Am Schorn 20 wurde einstimmig nachgenehmigt. Dieser sog. „Kaltwintergarten“ war schon Thema in der Ausschusssitzung am 21.07.2020 und wurde nach Ortsbesichtigung zustimmend beurteilt, ebenso vom Landratsamt.
  • Die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße“ zur temporären Verlegung der Stellplätze während der Bauphase wurde einstimmig erteilt. Die Anlieger des „Tortenstücks“ (Tanzschule und Klinik) können also oberirdisch parken, bis in 2022 mit der Fertigstellung des Bürogebäudes für das IT-Unternehmen Lobster die Parkgarage fertiggestellt sein wird (Befristung bis 31.03.2022). Zwar sind die Stellplätze bereits vorhanden, jedoch ist die Zufahrt derzeit noch nicht möglich.
  • Die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen der Tutzinger Ortsbausatzung zur Errichtung eines Einfahrttores ohne Stauraum in der Nordbadstraße 2 wurde einstimmig erteilt. Diese Befreiung wird regelmäßg erteilt, wenn der Antragsteller ein funkgesteuertes Einfahrtor errichtet, dass in diesem Fall unmittelbar an der Straßenbegrenzungslinie an der Nordbadstraße steht. Nach Änderung des ursprünglichen Antrags (Höhe 1,8 Meter, Sichtschutz) wurde das Tor  mit einer Höhe von 1,5 Metern jedoch ohne Sichtschutzverblendung genehmigt.

Anmerkung: Das Protokoll basiert auf den Aufschreibungen meiner Kollegin in der Ausschussgemeinschaft, Stefanie Knittl. Herzlichen Dank!

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