Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten und Duplexgarage in der Blumenstraße in Kampberg war und ist ein schwieriger Fall. Dieser wurde sehr ausführlich diskutiert in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 23.01.2024 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg, die kurzfristig für die erkrankte 1. Bürgermeisterin die Vertretung übernommen hatte.

Das Flurstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 37 „Gewerbegebiet Kampberg“. Am 06.07.2021 wurde im Gemeinderat für den – nicht mehr passenden – Bebauungsplan Nr. 37 “Gewerbegebiet Kampberg” die 3. Änderung beschlossen, jedoch mit geringer Priorität in der Bearbeitung durch die Verwaltung. Daher hat der Bauwerber einen Bauantrag mit ergänzenden Befreiungsanträgen gestellt, um sein geplantes Vorhaben umsetzen zu können. Die Gemeinde erteilte am 21.03.2023 das gemeindliche Einvernehmen und stimmte den beantragten Befreiungen zu. Das Landratsamt stimmte dem Grunde nach den gestellten Befreiungsanträgen ebenfalls zu, es ergeben sich aber Probleme mit den Abstandsflächen. Der Bauwerber reichte nun einen neuen Bauantrag ein, so dass die Abstandsflächen nach der neuen Bayerischen Bauordnung (mit 0,4 H) eingehalten werden. Die Gemeinde Tutzing hatte aber eine Abstandsflächensatzung erlassen, die das alte Recht (1,0 H) wiederhergestellt hatte.

Um den Mangel des Bebauungsplans zu heilen, müsste der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 37 von der neuen Abstandsflächensatzung ausgenommen, also eine weitere Ausnahme gewährt werden. Ein Präzendenzfall wurde von der Verwaltung nicht befürchtet, einige Ratsmitglieder sahen das eben doch, insbesondere in dem kleinen Ortsteil. Die Anmutung des Gebäudes mit freigelegtem Untergeschoss erschien auch zu groß, eine weitere Befreiung sollte nicht gewährt werden. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und die Befreiung von der neuen Abstandsflächensatzung zu gewähren, wurde mit 4 zu 6 Stimmen abgelehnt.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 83 „Kindertagesstätte an der Traubinger Straße 67“ beschäftigt den Ausschuss seit geraumer Zeit. Inzwischen hat der Entwurf Planreife erreicht, so dass die Jurte genehmigt und errichtet wurde. Neben redaktionellen Änderungen muss noch eine Gebietsabgrenzung erfolgen, damit das bereits genehmigte Bauvorhaben der Jurte mit den Anbauwünschen des Kindergartens (Gebäude) nicht in Konflikt gerät. Zusätzlich wird die Festsetzung von Dachformen und Dachneigungen deutlicher geregelt. Einstimmig wurde der Entwurf unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse mit Begründung in der Fassung vom 23.01.2024 gebilligt und die Verwaltung mit einer erneuten, verkürzten Auslegung beauftragt.
  • Der Antrag auf Ausnahme, Umbau und Ausbau eines bestehenden Lagergebäudes in ein Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten und drei Arbeitsateliers in der Beiselestraße 19 wurde von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem der Antrag kurzfristig zurückgezogen worden war.
  • Für den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilenhauses mit Garage, Am Höhenrain 1a, gab es bereits eine entsprechende Bauvoranfrage, die in der Ausschusssitzung am 25.04.2023  positiv entschieden wurde (Wohngebäude mit Flachdach, E + 1, ohne Dachaufbau). Der hier anwendbare Bebauungsplan Nr. 46 Tutzing Nordwest – Östlich der Traubinger Straße, 1. Änderung Teilbebauungsplan 8 „Am Höhenrain“ schließt auch den Neubau von Flachdächern nicht aus, obwohl Gemeinderat (2014) und Bauauschuss (2019) sich dafür ausgesprochen hatten, nur geneigte Dächer in der Form von Sattel- oder Walmdächern zuzulassen. Der nun vorliegende Bauantrag hält die Festsetzungen des Bebauungsplans ein, für die Überschreitung der Wandhöhe um 20 cm wurde eine Befreiung beantragt. Nach kurzer Diskussion ob etwaiger Präzedenzwirkung wurde dem Bauantrag mehrheitlich mit 8 zu 2 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.und die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der zulässigen Wandhöhe erteilt. Wegen der topografischen Besonderheiten wurde keine Präzedenzwirkung erwartet.

Unter Miteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Verwaltung bekannt, das in Traubing nach einer neuen Einkaufsmöglichkeit gesucht werde, nachdem im vergangenen Jahr das letzte Geschäft geschlossen habe. Die Grundversorgung im größten Ortsteil solle gesichert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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