Die Gemeinden sind aufgefordert, Unterbringungsmöglichkeiten für erwartete Flüchtlinge auszuweisen. So der Bericht der Verwaltung in der Sitzung des Haupt-, Finanaz- und Werkaussschusses am 10.01.2023 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Die Gemeinden Wörthsee, Feldafing und Tutzing verfügen bislang über keine Containeranlagen. Das Landratsamt hatte vor einiger Zeit Standorte angefragt. Dabei hat sich die Minigolfanlage am Johannishügel als einzige brauchbare erschlossene Fläche herauskristallisiert; der Hartplatz oberhalb des Würmseestadions sowie eine Fläche an der Rotkreuzalm wurden abgelehnt.
Der in der Sitzung präsentierte Plan (Quelle: „Plan: Landratsamt Starnberg“) ist inzwischen vom Landratsamt freigegeben worden. Das Landratsamt hat noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich natürlich um eine reine Vorplanung handelt. Eine Beratung und Beschlussfassung darüber findet in der Gemeinderatsitzung am kommenden Dienstag, 17. Januar 2023, statt. Dazu wird Sabine Neumann, Fachbereich 35 Asyl, Integration und Migration beim Landratsamt, vortragen.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Die Gemeinde hat die Option, keine Umsatzsteuer auf Dienstleistungen abzuführen, bis zum 31.12.2023 verlängert. § 2b Umsatzsteuergesetz sieht vor, das juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten, soweit sie Tätigkeiten ausüben, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, auch wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten Zölle, Gebühren, Beiträge oder sonstige Abgaben erheben. DIes gilt nicht, sofern eine Behandlung als Nichtunternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Das muss im Einzelnern geprüft werden. Neben der formalen hat das Thema auch eine materielle Komponente: Wer trägt die abzuführende Umsatzsteuer?
- Die Einrichtung einer Stelle als Quartiersmanager/in ist in Vorbereitung. Dies hatte der Ausschuss bereits in seiner Sitzung am 20.09.2022 befürwortet. Dabei geht es darum, älteren Menschen Hilfestellung zu geben im täglichen Leben, insbesondere bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Eine Förderung ist bis zum 31.12.2023 möglich. Ende Januar bzw. Anfang Februar sollen alle Akteure der Seniorenarbeit eingeladen werden, um einen Überblick über die schon vorhandenen Angebote an Unterstützung zu bekommen. Eine Bürgerbeteiligung ist auch geplant. Es geht darum, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine zukunftsfähige Infrastruktur aufzubauen, die an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst ist. Grundlage für ein Quartierskonzept sind alle notwendigen Bausteine, die ältere Menschen
benötigen, um möglichst unabhängig und selbstbestimmt leben zu können.
Diese sind im Wesentlichen: (1) Wohnen und Grundversorgung, (2) Ortsnahe Unterstützung und Pflege und (3) Beratung und Soziale Netzwerke. Mehr Informationen erhalten Sie hier.