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  • Es geht los: Aparthotel für Tutzing – Headquarter für Lobster

    Es geht los: Aparthotel für Tutzing – Headquarter für Lobster

    Endlich: die Bauarbeiten für das neue Aparthotel in Tutzing an der Bräuhausstraße haben begonnen! Lange haben die Vorarbeiten gedauert, zu lange, wie Stefan Klein vom Projektentwickler ehret + klein gegenüber dem Starnberger Merkur (Ein Tortenstück für Tutzing) schon einmal feststellte. Der Gemeinderat hatte sich in drei Sitzungen am 05.05.2015, 03.12.2015 und 27.07.2016 mit dem Bauantrag befasst, diesen mehrfach hinterfragt, die Hotelnutzung festgeschrieben und kleinere Befreiungen erteilt. In der Bürgerversammlung am 11.01.2017 konnte der damalige Bürgermeister Rudolf Krug bestätigen, dass die Baugenehmigung durch das Landratsamt nun worden erteilt sei. Zuletzt haben sich der Bauausschuss am 16.05.2017 und der Gemeinderat am 20.06.2017 mit beantragten Änderungen der Tektur befasst und diese gebilligt.

    Als „Schweizer Dreieck„, so der Starnberger Merkur am 27.12.2015, lässt sich das Vorhaben mit Bezug auf Bauform des Gebäudes und Herkunft des Investors bezeichnen.

    Die Fakten dazu: Grundstücksgröße ca. 1.740 m², Objektnutzung: Aparthotel SIMson mit 25 Zimmern, Tagesbar – auch für Tutzinger – und Rezeption, Tanzschule mit Tanzsaal und Gastronomie mit Veranstaltungsflächen, baurechtlich relevante Geschossfläche 2.173 m², in der Tiefgarage stehen 28 Stellplätze für den Privatverkehr zur Verfügung.

    Dazwischen setzt sich der Weg zwischen Lakeside Living und Foursite fort, der Hubert-Hupfauf-Platz. Im Osten zum See steht mit einem Längsriegel und der Rotunde noch Altbestand.

    Im abgebildeten Auszug aus dem öffentlichen Bebauungsplan ist die Wegung gekennzeichnet.

    Von dort, so die Vorstellung der Planung „Vom Bahnhof zum See“, soll ein Weg zur Hallberger Allee führen, dann weiter über die Hauptstraße zum Dampfersteg.

    Das Problem: der Weg führt über das Gelände des Krankenhauses, so dass hier Gespräche geführt und Lösungen gefunden werden müssen. Das steht jedoch angesichts umfangreicher Erweiterungspläne des Krankenhauses zumindest in Frage.

    Insgesamt werden es am Ende fünf Gebäude mit einer festgeschriebenen maximalen Geschossfläche von 21.900 m². Verschiebungen in der Aufteilung auf die fünf Gebäude  – wie geschehen – sind möglich, aber es ist ein Nullsummenspiel, weil die Obergrenze festgeschrieben ist. Die Entwicklung dieses Areals wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen, weil zusätzliche Flächen auch vom Markt angenommen und vermietet werden müssen.

    Inzwischen ist dem Antrag für den nördlich angrenzenden Bau „GE 1“ an der Bahnhofstraße das gemeindliche Einvernehmen erteilt worden. Auch dieses Gebäude soll eine Tiefgarage erhalten, die mit jener unter dem „Tortenstück“ verbunden werden wird. Inzwischen konnte das Grundstück GE 1 auf dem ehemaligen Roche Gelände an den IT-Spezialisten Lobster GmbH veräußert werden, „ein Glücksfall für die Gemeinde Tutzing“, so Stefan Klein. Die Projektentwickler werden dort das neue Headquarter des IT Unternehmen Lobster für zunächst ca. 100 Mitarbeiter bauen. Damit wird genau das Gewerbe angesiedelt, das Tutzing mit seiner schöne Lage sucht: es raucht nicht, es stinkt nicht. Die Entwickler möchten diesen erfolgreichen Abschluss nutzen, um dem Gesamt-Grundstück eine inhaltliche Prägung als IT-Campus zu geben und weitere Unternehmen aus dem Umfeld von Lobster in Tutzing anzusiedeln.

    Nachdem die Verhandlungen mit dem Generalunternehmer erfolgreich abgeschlossen wurden, konnten die Bauarbeiten für das SIMson Anfang Mai beginnen. Parallel werden weitere Bestandsgebäude – außer der Rotunde – abgebrochen. Der Rohbau des Aparthotels soll im Oktober fertiggestellt sein, die Gesamtfertigstellung des Gebäudes ist für April 2019 geplant. Für die drei angrenzenden Baufelder (oben in dunklem gelb unterlegt) läuft derzeit ein Ideenwettbewerb von drei Architekturbüros.

    Wie erwähnt will nun die Artemed-Klinik im Westen erweitern. Bei allem Wohlwollen für diese Erweiterungspläne des Krankenhauses in den Bereichen Dialyse, Notaufnahme und Intensivstation ist eine intensive Abstimmung zwischen den Grundstücksnachbarn und der Gemeinde erforderlich. Entsprechend hat der Gemeinderat in der Sitzung am 08.05.2018 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan für das Klostergelände zwischen Gröberweg, Hauptstraße und Bahnhofstraße gefasst und zusätzlich einen Billigungsbeschluss für den Teilbereich ARTEMED.

     

     

     

  • Inkubator?

    Inkubator?

    So kann er aussehen, der Inkubator, wie das geplante Gebäude an der Ecke Bahnhofstraße/Bräuhausstraße genannt wird.

    Die Business Area Tutzing GmbH hatte den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Tiefgarage an der Bräuhausstraße gestellt, über den in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 21.11.2017 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) zu befinden war.

    Im Auftrag der Gemeinde hatte Prof. Burgstaller den Bauantrag für das Haus „GE 1“ geprüft und bestätigt, dass die Festsetzungen und Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße /Bräuhausstraße“ vollständig eingehalten werden.

    Die geplante Tiefgarage weist mit 92 Stellplätzen ein Kapazität aus, die über den aktuell ermittelten Bedarf hinausgeht, somit ein wertvolle Planungsreserve oder ein Potential zu öffentlichen Vermietung darstellt. Einstimmig wurde dem Gemeinderat empfohlen, dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Der Bllick von Hotel Engelhof zeigt ein stattliches Gebäude, das mit dem FourSite korrespondieren wird. Die Sichtbetonfläche an der Nordseite könnte allerdings ortsgestalterisch noch aufgewertet werden.

    Der zweite Blick, in etwa aus der Sicht unterhalb des rechten Winekls des „Tortenstücks“, zeigt den nach Osten gespiegelten Teil des Hubert-Hupfauf-Platzes.

    Es drängt sich natürlich die Frage auf, warum mit dem dreieckigen Gebäude nicht schon längst begonnen wurde, wie es das Bauschild anzeigt. Dem Bauantrag für das „Tortenstück“ im Süden hatte der Gemeinderat bereits am 20.06.2017 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Seit dem sind das Grundstück zwar aufgeräumt und vorbereitende Tiefbauarbeiten durchgeführt worden, aber ein echter Spatentisch ist das nicht. Es hakt offensichtlich beim Landratsamt. Die Gründe müssten näher untersucht werden. Aber eine verlässliche Standortpolitik ist das nicht. Es stehen schließlich interessierte Mieter, Banken für die Zwischenfinanzierung und nicht zuletzt gut beschäftigte Bauunternehmen dahinter, die alle ihrerseits disponieren wollen. Kein guter Umgang mit Grundstückseigentümern, die Projekte in Tutzing realisieren wollen. Wenn diese beiden Bauvorhaben mit verbundener Tiefgarage einmal realisiert werden, bekommt das Areal mehr Leben und seinen Charakter. Und dann kommt die Fläche mit dem noch aufstehenden Laborgebäude dran. Aber das dauert noch…

    Anmerkung: Die Abbildungen sind zur Verwendung für die TL vom Bauwerber freigegeben.

  • 21.06.: Was ist hier gewollt?

    Was ist hier gewollt? Wie soll die Bebauung im Ortskern gestaltet werden?- Das waren die Fragen in der Sitzung des Gemeinderats am 20.06.2017 unter der Leitung der zweiten Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg. Unter TOP 7 stellte Prof. Burgstaller Visualisierungen für den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“ vor. Ganz konkret ging es um die mögliche Bebauung in zweiter Reihe in der nördlichen Hauptstraße etwa zwischen Schlossapotheke und Einmündung Oskar-Schüler-Straße. Zur Beurteilung künftiger Bebauung wurden folgende Ziele des Bebauungsplans formuliert:

    • Nachverdichtung im Innenbereich (ohne zusätzliche Versiegelung)
    • Qualitätsvolles, zentrumsnahes Wohnen , Belebung der Ortsmitte
    • Grundstücksübergreifendes Konzept (gemeinschaftliche Tiefgarage)
    • Fußläufige Erreichbarkeit

    Für die Bebauung forderte Prof. Burgstaller die Gemeinderäte auf, weit in die Zukunft zu denken. Während hinsichtlich einer möglichen zweiten Bauzeile auf der Westseite der Hauptstraße allgemeine Skepsis vorherrschte (Innenhöfe, Parkplätze u.a.), wurde die städteplanerische Überlegung für die zweite Bauzeile auf der östlichen Seite wohlwollend aufgenommen. Sie stehe im Einklang mit dem formulierten Zielen. Die Gebäude sind von Grünflächen umgeben, dazu sollte es eine gemeinschaftliche Tiefgarage geben. Voraussetzung für mögliche Bauvorhaben ist die Einigung verschiedener Grundstückseigentümer. In diesem Sinne wurde Prof. Burgstaller vom Gemeinderat mit der weiteren Planung auf der Basis der vorgestellten Visualisierungen beauftragt.

    Als Konsequenz aus den vorstehenden Überlegungen wurde der Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Hauptstraße 56-58 (Anton und Beate Leitner) abgelehnt, auch wenn der Bauwerber das Bauvolumen nach der vorhergehenden Ablehnung reduziert hat. Nun geht es darum, dass Prof. Burgstaller in einem zweiten Gespräch am 26.06.2017, das auf dem vorsichtigen Optimismus nach dem ersten Gespräch aufbaut, eine Einigung mit dem Antragsteller und dem östlich angrenzenden Nachbarn für ein gemeinsames Projekt erreichen kann. Das wäre sehr wünschenswert, damit die Bebauung an der Hauptstraße vor deren Neugestaltung verwirklicht werden kann.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Der Gemeinderat billigte einstimmig die 26. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Fotovoltaikanlage an der Ascheringer Straße“ und beauftragte die Verwaltung mit der verkürzten Auslegung sowie mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit dem Ziel, dass das entstehende Gewerbe in Tutzing angemeldet wird. Hintergrund der Änderung ist eine Erweiterung der Anlage; eine zusätzliche ökologische Ausgleichsfläche wurde ausgewiesen. Es geht um die Erweiterung der bestehenden Anlage, die Markus Guggemos bereichts errichtet hat. die neue Anlage wird über eine Leistung von 740 kw/p verfügen und gilt damit noch als Kleinanlage. Bereits im November 2016 hatte der Gemeinderat das Vorhaben befürwortet, nun werden im Planleitverfahren die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Im Juli kann mit der Abwägung der Stellungnahmen gerechnet werden, dann fehlt noch das Einverständnis des Landkreises. Hier arbeitet ein Traubinger Bürger engagiert an der Energiewende. Das verdient Respekt!
    • Nachfolgend billigte der Gemeinderat die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 80 „Fotovoltaikanlage an der Ascheringer Straße“ und beauftragte die Verwaltung ebenso mit der verkürzten Auslegung sowie mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit dem Ziel, dass das entstehende Gewerbe in Tutzing angemeldet wird.
    • Der Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 4.1 (Andechser Hof) wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
    • Den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Aparthotels mit Tanzschule und Tiefgarage an der Bräuhausstraße 1 hatte der Bau- und Ortsplanungsausschuss in seiner Sitzung am 16.05.2017 wegen beantragter Änderung der Tektur beraten und einen Empfehlungsbeschluss gefasst. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung und beschloss gegen drei Stimmen, (1) das gemeindliche Einvernehmen und (2) die Befreiung von der Begrenzung auf drei Vollgeschosse (wie im Bebauungsplan festgelegt) zu erteilen. Hintergrund waren Änderungen in der Nutzung der einzelnen Gebäudeflächen sowie der Wegfall eines Zwischengeschosses mit 2,4 Metern Raumhöhe. Dadurch ändert sich die Anzahl der Vollgeschosse (nunmehr vier einschl. Rotunde auf dem Dach), die sich nach den vorgelegten Planzeichnungen nach außen und im Erscheinungsbild des Gebäudes nicht auswirken; sämtliche Abmessungen sind gegenüber der Baugenehmigung vom 19.12.2016 unverändert.