Schlagwort: König Rama X.

  • Tutzinger Mietspiegel unter Verschluss – Gemeinderat unter Generalverdacht

    Tutzinger Mietspiegel unter Verschluss – Gemeinderat unter Generalverdacht

    Steuerbescheide ergehen in Tutzing jetzt ohne Ausnahme an alle Zweitwohnungsbesitzer – also auch die von bestimmten „Luxusobjekten“.  Die Einnahmen sollen ab 2023 um jährlich rd. 70.000 Euro auf 220.000 Euro steigen – so die Haushaltsplanung zur Zweitwohnungssteuer. In 2022 soll das Steueraufkommen aufgrund der rückwirkenden Nachforderungen bis 2018 einmalig 320.000 Euro betragen. Dieses Ergebnis ist für unsere knappe Gemeindekasse sicher eine gute Nachricht. Ein bitterer Nachgeschmack bleibt aber die unglaubliche G´schicht, die über die letzten 20 Monate aus dem Rathaus dazu erzählt wurde. Selbst zum Schluss, nachdem die fehlenden Steuerbescheide endlich draußen sind, entscheiden sich Erste Bürgermeisterin und Verwaltungschef für Obrigkeitspolitik anstelle von Transparenz.
    Ein Negativbeispiel für Transparenz und Bürgerfreundlichkeit 
    Wie die Presse jetzt berichtet, bleibt das Gutachten, das den Mietspiegel für Tutzing festgelegt, unter Verschluss. Der beeindruckend recherchierte Artikel im Merkur deckt dazu gleich zwei Ungereimtheiten auf: basis-fuer-tutzinger-zweitwohnungsteuer-bleibt-unklar. Die Erste Bürgermeisterin reagiert prompt: vorort.news/12-prozent-der-jahresnettokaltmiete/. Diese Realsatire bringen wir auf den Punkt wie folgt:
    Da beauftragt also (für Steuergelder) eine öffentliche Körperschaft (Gemeinde Tutzing) einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter, der für das Gemeindegebiet Tutzing einen Mietspiegel erstellt, der für alle im Gemeindegebiet mit Zweitwohnsitz ansässigen Bürger als amtlicher Steuermaßstab (ortsübliche Jahresnettokaltmiete/qm) gilt und veröffentlicht diesen Mietspiegel dann aber nicht – mit der Begründung der Gutachter sei dagegen. Wie absurd ist das denn?! Es kommt aber noch „besser“.
    Erste Bürgermeisterin stellt Gemeinderat unter Generalverdacht

    Die Erste Bürgermeisterin übermittelt allen Tutzinger Gemeinderäten tatsächlich schriftlich eine Unterstellung, dass Mitglieder des Gemeinderats ihre Verschwiegenheitspflicht verletzt haben sollen: „In der genannten Steuersache müssen also Informationen über ein oder mehrere Gemeinderäte nach außen getragen worden sein“. Sie rechtfertigt den Erlass ihres Schreibens gleich eingangs damit, dass dies „nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des LRA Starnberg“ erfolge. Bei Verschluss des Tutzinger Mietspiegels muss der Gutachter herhalten und bei Unterstellung der Verletzung einer Verschwiegenheitspflicht in Steuersachen gleich die Rechtsaufsicht. Zur sachlichen Begründung ihrer Unterstellung dann die Initiative TUTZINGER LISTE e.V. (TL) und einer „Frau V.“

    Gleich vorweg: Es handelt sich um eine völlig haltlose Unterstellung!

    Wir haben der Ersten Bürgermeisterin (und in Kopie allen Gemeinderäten) daraufhin ein Schreiben übermittelt und klargestellt, dass in der Causa Zweitwohnungssteuer nie ein „Steuergeheimnis“ betroffen war. Die TL hat kein Steuergeheimnis aufgedeckt, sondern aufgrund offenkundiger und öffentlich zugänglicher Informationen ein Verwaltungsdefizit. Zur Erinnerung: Die Verwaltung hat Steuerbescheide mindestens für ein „Luxusobjekt“ jedenfalls nicht rechtzeitig zum Fälligkeitszeitpunkt am 1.2.2018, 1.2.2019, 1.2.2020 und 1.2.2021  erlassen – dies entgegen ihrer Verpflichtung gemäß den Vorschriften der Bayerischen Gemeindeverordnung. In unserem Schreiben an die Bürgermeisterin widerlegen wir auch detailliert alle – auch die offenkundig lächerlichen – Begründungen, die sie in ihrem Schreiben an die Gemeinderäte für ihre Unterstellung anführt.

    Wir meinen: Mit der haltlosen Unterstellung an alle Gemeinderäte, ein oder mehrere unter ihnen hätten ihre Verschwiegenheitspflicht betreffend ein Steuergeheimnis verletzt, geht die Bürgermeisterin zu weit. Das Schreiben ist völlig absurd, denn auch sie weiß: Gemeinderäte kommen nicht einmal in die Nähe von Steuerakten. Mit anderen Worten: Gemeinderäte haben gar keinen Zugang zu Steuerakten! Die TL hat das Verwaltungsdefizit zudem bereits im Oktober 2020 aufgedeckt. Warum dann erst über ein Jahr später die schriftliche Äußerung eines Generalverdachts? Auffällig ist, dass die Unterstellung an die Gemeinderäte erst verfasst wurde, nachdem es erstmals kritische Wortmeldungen zum Verwaltungshandeln in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats in dieser Angelegenheit gab. Wir werten diesen Brief daher als Versuch der Einschüchterung der Tutzinger Gemeinderäte, also der gewählten Vertreter der Gemeindebürger, keine (öffentliche) Kritik am Handeln der Verwaltung zu üben. Der gewählte Umgang der Ersten Bürgermeisterin mit einem Kontrollorgan ist – höflich ausgedrückt –  irritierend. Als Bürgerverein haben wir gegen dieses Handeln Protest bei der Ersten Bürgermeisterin eingelegt und den Widerruf ihres Schreibens gefordert – ohne Antwort.

    Ein bittersüsses ENDE

    Dank der Causa Zweitwohnungssteuer konnten wir zu mehr Steuergerechtigkeit und Gemeindeeinnahmen beitragen. Durch transparentes und glaubwürdiges politisches Handeln hätte die bittere G’schicht drumherum vermieden werden können.

     

  • Jetzt ist es amtlich: „Das Tutzinger Steuerproblem“

    Jetzt ist es amtlich: „Das Tutzinger Steuerproblem“

    Die Prüfung des Gemeindehaushalts 2019 der Gemeinde ergab eine wesentliche Beanstandung: Die Zweitwohnungssteuer für ein „seltenes Luxusobjekt“ wurde seit 2018 nicht erhoben. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA), Dr. Ernst Lindl, berichtet dies in der Sitzung des Gemeinderats am 08.06.2021.

    Dieser jetzt veröffentlichten Beanstandung geht die Aufforderung der Tutzinger Liste vom 30.10.2020 an die Erste Bürgermeisterin voraus, die Zweitwohnungssteuer für die beiden Anwesen des thailändischen Königs zu erheben. Nach Recherche der TL fehlt der Gemeindekasse ein Betrag zwischen 270.000- 400.000 Euro. Der Verwaltung ist zuzugestehen, dass in Sonderfällen der Steuerbescheid nicht innerhalb der in der Praxis gewöhnlichen 6 Wochen erlassen werden kann. Dass dies im vorliegenden Fall bereits vier Jahre dauert und es für konkrete Verwaltungshandlungen überhaupt der Aufforderung des Bürgervereins bedurfte, ist dagegen nicht hinzunehmen.

    Entnehmen Sie bitte weitere Details dem heutigen Bericht des Starnberger Merkur: Das Tutzinger Steuerproblem und der König

    Zuletzt ein Hinweis in eigener Sache: Besuchen Sie gerne auch unsere Arbeitsliste „Was wir tun“. Vielleicht interessieren Sie die einzelnen Arbeitsschritte zu unseren Initiativen? Nicht nur zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer aber auch für das Handlungskonzept Leitziele Tutzing 2030/ISEK, die Sanierung der Hauptstraße, die Verbreiterung des Gehwegs an der Unterführung Heinrich-Vogl-Straße, dem Prädikat Erholungsort und, und, und…

     

  • König Rama X: Zweitwohnungssteuer für unsere Gemeindekasse!

    König Rama X: Zweitwohnungssteuer für unsere Gemeindekasse!

    Bayern ist dem thailändischen König derart zu einer zweiten Heimat geworden, dass er der Steuerpflicht unterliegen könnte. Doch wieso will niemand den schillernden Monarchen zur Kasse bitten? So fragt die F.A.Z. in ihrem Beitrag auf Seite 3 der Samstagsausgabe vom 12.12.2020. Unsere am 30. Oktober gestartete Initiative zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer wird in dem Artikel ausführlich beschrieben. Diesen Artikel von Timo Frasch stellen wir mit freundlicher Genehmigung der F.A.Z. unseren Lesern zur Verfügung: Wie eine heiße Kartoffel.

    Update 6./7.02.2021 Merkur: Tutzing fehlt Geld von König Rama X. sowie Zusammenfassung unter „Bayern & Region“: Keine Zweitwohnungssteuer gezahlt

    Update 07.02.2021 – Merkur online:
    Zweitwohnung am Starnberger See:  Aber Thailands König Rama X. zahlt offensichtlich keine Steuern dafür

    Update 11.02.2021 – Passauer Neue Presse:
    Zahlt Thai-König keine Steuern in Bayern?