Die Erste Bürgermeisterin übermittelt allen Tutzinger Gemeinderäten tatsächlich schriftlich eine Unterstellung, dass Mitglieder des Gemeinderats ihre Verschwiegenheitspflicht verletzt haben sollen: „In der genannten Steuersache müssen also Informationen über ein oder mehrere Gemeinderäte nach außen getragen worden sein“. Sie rechtfertigt den Erlass ihres Schreibens gleich eingangs damit, dass dies „nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des LRA Starnberg“ erfolge. Bei Verschluss des Tutzinger Mietspiegels muss der Gutachter herhalten und bei Unterstellung der Verletzung einer Verschwiegenheitspflicht in Steuersachen gleich die Rechtsaufsicht. Zur sachlichen Begründung ihrer Unterstellung dann die Initiative TUTZINGER LISTE e.V. (TL) und einer „Frau V.“
Gleich vorweg: Es handelt sich um eine völlig haltlose Unterstellung!
Wir haben der Ersten Bürgermeisterin (und in Kopie allen Gemeinderäten) daraufhin ein Schreiben übermittelt und klargestellt, dass in der Causa Zweitwohnungssteuer nie ein „Steuergeheimnis“ betroffen war. Die TL hat kein Steuergeheimnis aufgedeckt, sondern aufgrund offenkundiger und öffentlich zugänglicher Informationen ein Verwaltungsdefizit. Zur Erinnerung: Die Verwaltung hat Steuerbescheide mindestens für ein „Luxusobjekt“ jedenfalls nicht rechtzeitig zum Fälligkeitszeitpunkt am 1.2.2018, 1.2.2019, 1.2.2020 und 1.2.2021 erlassen – dies entgegen ihrer Verpflichtung gemäß den Vorschriften der Bayerischen Gemeindeverordnung. In unserem Schreiben an die Bürgermeisterin widerlegen wir auch detailliert alle – auch die offenkundig lächerlichen – Begründungen, die sie in ihrem Schreiben an die Gemeinderäte für ihre Unterstellung anführt.
Wir meinen: Mit der haltlosen Unterstellung an alle Gemeinderäte, ein oder mehrere unter ihnen hätten ihre Verschwiegenheitspflicht betreffend ein Steuergeheimnis verletzt, geht die Bürgermeisterin zu weit. Das Schreiben ist völlig absurd, denn auch sie weiß: Gemeinderäte kommen nicht einmal in die Nähe von Steuerakten. Mit anderen Worten: Gemeinderäte haben gar keinen Zugang zu Steuerakten! Die TL hat das Verwaltungsdefizit zudem bereits im Oktober 2020 aufgedeckt. Warum dann erst über ein Jahr später die schriftliche Äußerung eines Generalverdachts? Auffällig ist, dass die Unterstellung an die Gemeinderäte erst verfasst wurde, nachdem es erstmals kritische Wortmeldungen zum Verwaltungshandeln in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats in dieser Angelegenheit gab. Wir werten diesen Brief daher als Versuch der Einschüchterung der Tutzinger Gemeinderäte, also der gewählten Vertreter der Gemeindebürger, keine (öffentliche) Kritik am Handeln der Verwaltung zu üben. Der gewählte Umgang der Ersten Bürgermeisterin mit einem Kontrollorgan ist – höflich ausgedrückt – irritierend. Als Bürgerverein haben wir gegen dieses Handeln Protest bei der Ersten Bürgermeisterin eingelegt und den Widerruf ihres Schreibens gefordert – ohne Antwort.
Ein bittersüsses ENDE
Dank der Causa Zweitwohnungssteuer konnten wir zu mehr Steuergerechtigkeit und Gemeindeeinnahmen beitragen. Durch transparentes und glaubwürdiges politisches Handeln hätte die bittere G’schicht drumherum vermieden werden können.