Schlagwort: Zweitwohnungssteuer

  • Tutzinger Mietspiegel unter Verschluss – Gemeinderat unter Generalverdacht

    Tutzinger Mietspiegel unter Verschluss – Gemeinderat unter Generalverdacht

    Steuerbescheide ergehen in Tutzing jetzt ohne Ausnahme an alle Zweitwohnungsbesitzer – also auch die von bestimmten „Luxusobjekten“.  Die Einnahmen sollen ab 2023 um jährlich rd. 70.000 Euro auf 220.000 Euro steigen – so die Haushaltsplanung zur Zweitwohnungssteuer. In 2022 soll das Steueraufkommen aufgrund der rückwirkenden Nachforderungen bis 2018 einmalig 320.000 Euro betragen. Dieses Ergebnis ist für unsere knappe Gemeindekasse sicher eine gute Nachricht. Ein bitterer Nachgeschmack bleibt aber die unglaubliche G´schicht, die über die letzten 20 Monate aus dem Rathaus dazu erzählt wurde. Selbst zum Schluss, nachdem die fehlenden Steuerbescheide endlich draußen sind, entscheiden sich Erste Bürgermeisterin und Verwaltungschef für Obrigkeitspolitik anstelle von Transparenz.
    Ein Negativbeispiel für Transparenz und Bürgerfreundlichkeit 
    Wie die Presse jetzt berichtet, bleibt das Gutachten, das den Mietspiegel für Tutzing festgelegt, unter Verschluss. Der beeindruckend recherchierte Artikel im Merkur deckt dazu gleich zwei Ungereimtheiten auf: basis-fuer-tutzinger-zweitwohnungsteuer-bleibt-unklar. Die Erste Bürgermeisterin reagiert prompt: vorort.news/12-prozent-der-jahresnettokaltmiete/. Diese Realsatire bringen wir auf den Punkt wie folgt:
    Da beauftragt also (für Steuergelder) eine öffentliche Körperschaft (Gemeinde Tutzing) einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter, der für das Gemeindegebiet Tutzing einen Mietspiegel erstellt, der für alle im Gemeindegebiet mit Zweitwohnsitz ansässigen Bürger als amtlicher Steuermaßstab (ortsübliche Jahresnettokaltmiete/qm) gilt und veröffentlicht diesen Mietspiegel dann aber nicht – mit der Begründung der Gutachter sei dagegen. Wie absurd ist das denn?! Es kommt aber noch „besser“.
    Erste Bürgermeisterin stellt Gemeinderat unter Generalverdacht

    Die Erste Bürgermeisterin übermittelt allen Tutzinger Gemeinderäten tatsächlich schriftlich eine Unterstellung, dass Mitglieder des Gemeinderats ihre Verschwiegenheitspflicht verletzt haben sollen: „In der genannten Steuersache müssen also Informationen über ein oder mehrere Gemeinderäte nach außen getragen worden sein“. Sie rechtfertigt den Erlass ihres Schreibens gleich eingangs damit, dass dies „nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des LRA Starnberg“ erfolge. Bei Verschluss des Tutzinger Mietspiegels muss der Gutachter herhalten und bei Unterstellung der Verletzung einer Verschwiegenheitspflicht in Steuersachen gleich die Rechtsaufsicht. Zur sachlichen Begründung ihrer Unterstellung dann die Initiative TUTZINGER LISTE e.V. (TL) und einer „Frau V.“

    Gleich vorweg: Es handelt sich um eine völlig haltlose Unterstellung!

    Wir haben der Ersten Bürgermeisterin (und in Kopie allen Gemeinderäten) daraufhin ein Schreiben übermittelt und klargestellt, dass in der Causa Zweitwohnungssteuer nie ein „Steuergeheimnis“ betroffen war. Die TL hat kein Steuergeheimnis aufgedeckt, sondern aufgrund offenkundiger und öffentlich zugänglicher Informationen ein Verwaltungsdefizit. Zur Erinnerung: Die Verwaltung hat Steuerbescheide mindestens für ein „Luxusobjekt“ jedenfalls nicht rechtzeitig zum Fälligkeitszeitpunkt am 1.2.2018, 1.2.2019, 1.2.2020 und 1.2.2021  erlassen – dies entgegen ihrer Verpflichtung gemäß den Vorschriften der Bayerischen Gemeindeverordnung. In unserem Schreiben an die Bürgermeisterin widerlegen wir auch detailliert alle – auch die offenkundig lächerlichen – Begründungen, die sie in ihrem Schreiben an die Gemeinderäte für ihre Unterstellung anführt.

    Wir meinen: Mit der haltlosen Unterstellung an alle Gemeinderäte, ein oder mehrere unter ihnen hätten ihre Verschwiegenheitspflicht betreffend ein Steuergeheimnis verletzt, geht die Bürgermeisterin zu weit. Das Schreiben ist völlig absurd, denn auch sie weiß: Gemeinderäte kommen nicht einmal in die Nähe von Steuerakten. Mit anderen Worten: Gemeinderäte haben gar keinen Zugang zu Steuerakten! Die TL hat das Verwaltungsdefizit zudem bereits im Oktober 2020 aufgedeckt. Warum dann erst über ein Jahr später die schriftliche Äußerung eines Generalverdachts? Auffällig ist, dass die Unterstellung an die Gemeinderäte erst verfasst wurde, nachdem es erstmals kritische Wortmeldungen zum Verwaltungshandeln in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats in dieser Angelegenheit gab. Wir werten diesen Brief daher als Versuch der Einschüchterung der Tutzinger Gemeinderäte, also der gewählten Vertreter der Gemeindebürger, keine (öffentliche) Kritik am Handeln der Verwaltung zu üben. Der gewählte Umgang der Ersten Bürgermeisterin mit einem Kontrollorgan ist – höflich ausgedrückt –  irritierend. Als Bürgerverein haben wir gegen dieses Handeln Protest bei der Ersten Bürgermeisterin eingelegt und den Widerruf ihres Schreibens gefordert – ohne Antwort.

    Ein bittersüsses ENDE

    Dank der Causa Zweitwohnungssteuer konnten wir zu mehr Steuergerechtigkeit und Gemeindeeinnahmen beitragen. Durch transparentes und glaubwürdiges politisches Handeln hätte die bittere G’schicht drumherum vermieden werden können.

     

  • Keine Steuerschuld sondern Verwaltungsdefizit

    Keine Steuerschuld sondern Verwaltungsdefizit

    Die Sendung des BR „Kontrovers“ vom 26.01. vermittelt leider einen irreführenden Eindruck hinsichtlich der in der Tutzinger Gemeindekasse fehlenden Zweitwohnungssteuer. An mehreren Stellen, entsteht der Eindruck, der thailändische König hätte diesbezüglich Steuerschulden bei der Gemeinde, was aber nicht stimmt! Es fehlt der Steuerbescheid ab dem Jahr 2018 (gültig für alle Folgejahre vorbehaltlich möglicher Änderungen), ohne den der Steuerpflichtige nicht zahlen kann.

    Die Erste Bürgermeisterin, Marlene Greinwald, und die TUTZINGER LISTE (TL) haben vom Bayerischen Rundfunk (BR) eine Anfrage für ein Interview erhalten. Thema: das Ausbleiben des gemeindlichen Steuerbescheids an den steuerpflichtigen königlichen Zeitwohnsitzinhaber. Wir haben uns dieser Anfrage im Sinne einer validen Recherche mit Informationen inkl. Kameraussagen der Schatzmeisterin der TL im Rahmen unserer lokalpolitischen Funktion gestellt.

    Die Gestaltung des Beitrags samt Moderation erfolgte in redaktioneller Freiheit des BR. Wir konnten keinen Einfluss nehmen und haben den Beitrag auch erstmals bei der Ausstrahlung gesehen. Wir bedauern, dass durch die angefügte kommentierende Sequenz über die politische Situation im Heimatland des königlichen Tutzinger Zweitwohnsitzinhabers unsere rein lokalpoltische Motivation in der Sache teilweise überdeckt wurde.

    Dennoch freuen wir uns, dass wir auch hier einen Beitrag zur Transparenz des Verwaltungshandelns leisten konnten. Wir sind zuversichtlich, dass der Steuerbescheid nach Vorlage des beauftragten Gutachtens unverzüglich erlassen wird. Damit wird sowohl unsere Gemeindekasse rechtmäßig aufgebessert als auch ein Stück mehr Steuergerechtigkeit hergestellt. Von der Ersten Bürgermeisterin hätten wir uns konsequenteres Handeln und eine klare Kommunikation gewünscht – nicht zuletzt auch im Sinne des königlichen Tutzinger Zweitwohnsitzinhabers.

     

     

     

     

  • Haushalt 2022 beschlossen!

    In der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 18. Januar 2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald wurden der Haushalt 2022 und die Finanzplanung 2023-2025 einstimmig genehmigt. Vorangegangen waren Beratungen im Haupt-, Finanz- und Werkausschuss (HFW) im Dezember 2021.

    Im Unterschied zum Vorjahr hatte die Kämmerin der Gemeinde mit ihren Mitarbeitern sowie den inhaltlichen Beiträgen der Fachabteilungen einen ausgeglichenen Haushalt zur Beratung vorgelegt. Dies resultiert aus erhöhten Ansätzen für die Steuereinnahmen. Damit konnte der Haushalt in nur zwei Sitzungen durchgearbeitet werden. Das Werk umfasst insgesamt rd. 380 Seiten. Grafiken und tabellarische Übersichten erleichterten den Ausschussmitgliedern den Einstieg. Antworten auf offene Fragen wurden nachgereicht; zur Verabschiedung stand dadurch in diesem Jahr – so zeitig wie nie – die Endversion mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf.

    Auch der Haushalt 2022 zeigt den nach wie vor engen finanziellen Spielraum der Gemeinde mit unverändert hohem Bedarf an Instandhaltungen und Investitionen. Die nachstehenden Ausführungen erläutern die einzelnen Haushaltsbereiche wie folgt:

    Verwaltungshaushalt 2022

    Der Verwaltungshaushalt 2022 zeigt geplante Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 23.949.600 Euro und ist damit gegenüber dem Vorjahr um fast 2 Mio. Euro gestiegen. Im Unterschied zum Vorjahr konnte wieder eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt i.H.v. 700.600 Euro budgetiert werden. Zur Erinnerung: grundsätzlich muss im Verwaltungshaushalt ein Überschuss erwirtschaftet werden, der dann dem Vermögenshaushalt zugeführt wird; dieser Überschuss sollte deutlich über dem Mindestbetrag liegen, das sind die geplanten Kredittilgungen (in 2022: 206.752 Euro). Die Gemeinde kommt einer Vielzahl von Pflichtaufgaben nach und darüber hinaus gibt es in nicht geringem Umfang freiwillige Leistungen.

    Auf der Einnahmenseite sind es hauptsächlich erhöhte Steuereinnahmen: Größter Einzelposten auf der Einnahmenseite ist die Einkommensteuerbeteiligung, die mit 7,9 Mio. Euro angesetzt ist. Hervorzuheben ist die Gewerbesteuer, die mit einem Ansatz von 5,3 Mio. Euro bei unverändertem Hebesatz von 300% budgetiert ist. Die Gewerbesteuer wird gegenüber dem Vorjahr mit 1 Mio. Euro höher budgetiert, da der Haushaltsansatz 2021 von 4,3 Mio. Euro mit tatsächlichen Einnahmen von 5,7 Mio. Euro deutlich übertroffen wurde! Aus der Grundsteuer werden Einnahmen von 1,5 Mio. erwartet. Die Zweitwohnungssteuer, die seit 2005 erhoben wird, ist mit 320.0000 Euro angesetzt, eine Erhöhung um 170.000 Euro gegenüber dem Vorjahr. Zusammen mit weiteren Steuerbeteiligungen und Finanzzuweisungen ergeben sich hier budgetierte Einnahmen von rd. 17,5 Mio. Euro.

    Die Steuerkraft je Einwohner ist leicht gesunken, weil sie auf Basis der Einnahmen im Jahr 2020 berechnet wird, und erreicht 2022 zwar 1.279 Euro – gleichwohl ist Tutzing hier fast Schlusslicht im Landkreis. Erfreulicherweise kann mit einer Schlüsselzuweisung in Höhe von 743.900 gerechnet werden. Zur Erklärung: Über die Schlüsselzuweisungen beteiligt der Freistaat finanzschwache Kommunen und Landkreise an seinen Steuereinnahmen.

    Die Finanzkraft der Gemeinde mindert die Kreisumlage. Sie ist mit 6,4 Mio. Euro der größte Ausgabenposten des Haushalts. Die Personalkosten liegen mit 5,1 Mio. Euro um 238.700 Euro über dem Ansatz für das Jahr 2021. Neben vorgegebenen Tariferhöhungen, Leistungszulagen und Höhergruppierungen sind die neue München-Zulage und Fahrtkostenzuschüsse eingerechnet.

    Die Ausgaben für Schulen, Kultur und Soziale Sicherung (einschl. Kinderkrippen, -gärten und -horte) umfassen 5,9 Mio. Euro, das sind fast 26% des Haushalts. Werden Beitragseinnahmen und Entgelte sowie Zuschüsse dagegen gerechnet, verbleiben immer noch 3,8 Mio. Euro oder mehr als ein Drittel des “Netto-Haushalts”. Die Zuschüsse an die Vereine und soziale Einrichtungen sind budgetiert. Hier zeigt sich die Gemeinde konstant und verlässlich, gleichwohl werden die Positionen sorgfältig überlegt und festgelegt.

    Vermögenshaushalt 2022

    Das gestalterische „Spielfeld“ des HFW-Ausschusses ist der Vermögenshaushalt, hier können Prioritäten gesetzt werden. Er zeigt für 2022 ein deutlich erhöhtes Volumen von 10.846.200 Euro. Es sind Investitionen in Höhe von rd. 9,9 Mio. Euro geplant, davon 8,2 Mio. Euro für Baumaßnahmen. Wesentliche Positionen sind (Euro):

    • Stationäre Lüftungsanlagen in den Grundschulen Tutzing und Traubing (1.150.000)
    • Erneuerung Hauptstraße (990.000)
    • Wasserleitung Hauptstraße (450.000)
    • Brunnenbau Pfaffenberg (600.000)
    • Sanierung Flachbrunnen Kerschlach (560.000)
    • Brückensanierungen (700.000)
    • Erneuerung Wasserleitung Alte Traubinger Straße (800.000)
    • Schadenbeseitigung Anbautrakt Würmseehalle (450.000)
    • Sanierung ehemaliges Lehrerwohnhaus zum Kinderhort (250.000)

    Für die genannten Investitionen reichen die Einnahmen des Vermögenshaushalts aus Investitionszuweisungen, Zuschüssen oder Erschließungsbeiträgen bei weitem nicht. Sie decken mit rd. 2,7 Mio. Euro nur rd. 24% der geplanten Ausgaben. So stehen auf der Einnahmenseite weiter Einnahmen aus der Veräußerung von gemeindlichen Immobilien in Höhe von 1,5 Mio. Euro sowie insbesondere die Entnahme aus der Rücklage (6.000.000 Euro). Neu in den Vermögenshaushalt eingestellt ist eine Sonderrücklage für die Finanzierung der Sanierung der Mittelschule. Diese Rücklage wird mit 750.000 Euro dotiert. Der Betrag ist als Ausgabe im Vermögenshaushalt eingestellt.

    Eine Kreditaufnahme ist für 2022 nicht geplant. So musste der Haushalt auch nicht mit dem Landratsamt abgestimmt sondern kann nach Verabschiedung durch den Gemeinderat eingereicht werden. Die Schulden der Gemeinde werden nach der Regeltilgung zum Jahresende 2022 bei 1,4 Mio. Euro erwartet. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde läge dann bei lediglich 140 Euro. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird aufgrund der geplanten Kreditaufnahme (siehe unten) jedoch bis Ende 2025 auf rd. 700 Euro ansteigen. Von den Schulden entfallen 0,5 Mio. Euro auf die Wasserversorgung. Diese sog. “rentierlichen” Schulden werden über die Wassergebühren getilgt.

    Die Allgemeinen Rücklagen der Gemeinde beliefen sich zum Jahresende 2021 noch auf 9,0 Mio. Euro. Ursächlich dafür ist neben sparsamem Wirtschaften hauptsächlich die Nichtrealisierung geplanter Objekte, die sich sowohl aus personellen Gründen als auch aufgrund langwieriger behördlicher Genehmigungsverfahren verschoben haben. Nach der vorgesehenen Entnahme im laufenden Jahr sollen die Rücklagen nur noch rd. 3,0 Mio. Euro zum Jahresende 2022 betragen.

    Mittelfristige Finanzplanung 2023 – 2025

    Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2023 – 2025 zeigt einen leicht ansteigenden Verwaltungshaushalt. Die Zuführungen aus dem Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt sind budgetiert. Der Vermögenshaushalt sinkt deutlich auf 3,3, dann 2,8 und schließlich auf 2,8 Mio. Euro und damit die Höhe der Investitionen. Im Zentrum steht das Großprojekt der Sanierung der Hauptstraße. Für dieses Großprojekt sind insgesamt 1,8 Mio. Euro eingestellt, zusätzlich zu den 1,0 Mio. Euro in 2022. Ebenso eingestellt sind die entsprechenden Beträge für die Erneuerung der Wasserleitung in der Hauptstraße (650.000 Euro, zusätzlich zu 450.000 Euro in 2022). In künftigen Jahren wird es auch um die Gestaltung der Einmündungen der Seitenstraßen gehen. Eingestellt ist aber auch eine neue Drehleiter für die Tutzinger Feuerwehr mit einem Betrag von 1,0 Mio. Euro!

    Zur Finanzierung der mittelfristig geplanten Ausgaben im Vermögenshaushalt werden – genehmigungspflichtige – Kreditaufnahmen von insgesamt 6,0 Mio. Euro erforderlich sein, um den Vermögenshaushalt dieser Jahre auszugleichen. Der Schuldenstand erhöht sich planmäßig nach jährlicher Regeltilgung auf dann rd. 6,9 Mio. Euro Ende 2025.

    Nicht enthalten in der mittelfristigen Finanzplanung ist die Sanierung der Mittelschule! Nach Überplanung sowie Ergänzung um eine Mensa für die Ganztagsklassen steht hier einschl. der zeitweisen Auslagerung des Schulbetriebs ein Bedarf von 12,0 Mio. im Raum (nach Abzug von Fördermitteln und Beteiligung der Nachbargemeinden). Zugegeben ein Manko der Finanzplanung. Der Eigenanteil der Gemeinde kann nicht durch weitere Entnahmen aus der Rücklage finanziert werden. Neben der Ansparung einer Sonderrücklage und der Aufnahme von Krediten prüft der Gemeinderat mit der Verwaltung alternative Wege, auch die Vermögensumschichtung. Dafür ist ein Arbeitskreis eingesetzt worden. Angesetzt sind für 2022 die Kosten für die Vorbereitung der Auslagerung des Schulbetriebs in die Kaserne. Die laufenden Kosten der Auslagerung sind in der Mittelfristplanung berücksichtigt.

    Gemeindliche Liegenschaften

    Den immer wieder zitierten Investitionsstau bei den gemeindlichen Liegenschaften haben wir Ausschussmitglieder uns angesehen. In beiden Haushalten wird dazu Vorsorge getroffen:

    • Im Verwaltungshaushalt ist für 2022 ein Betrag von 653.200 Euro für Instandhaltungen eingestellt.
    • Im Vermögenshaushalt ist für Generalsanierungen, Erweiterungen und Neubauten ein Betrag von 3.445.500 Euro vorgesehen,

    Rückblickend gibt es zwei Aussagen: die Haushaltsansätze zur Auflösung des Investitionsstaus bei gemeindlichen Immobilien zeigen die Bemühung, der notwendigen Sanierung nachzukommen. In beiden Haushalten wurden die Prioritäten überprüft und auch die Kapazität der Liegenschaftsverwaltung berücksichtigt. Das Thema wird also noch einige Jahre aktuell bleiben und wir müssen in den Folgejahren mit der Abarbeitung weiter vorankommen. Dazu kann auch gehören, dass sich die Gemeinde von Liegenschaften trennt.

    Persönliche Anmerkungen:

    • Die Gewerbesteuereinnahmen 2021 haben mit rd. 5,7 Mio. Euro das Budget von 4,3 Mio. Euro bei weitem übertroffen! Diese Steigerung rechtfertigt den Ansatz mit 5,3 Mio. Euro für 2022. Die Einnahmen für die mittelfristige Planung sind außerordentlich schwer zu schätzen, gerade in diesen Zeiten. Diese Zahlungen werden von den geleisteten Vorauszahlungen der Unternehmen sowie von Auswirkungen von Betriebsprüfungen beeinflusst. In der Finanzplanung haben wir mittelfristig Steigerungen bei der Gewerbesteuer eingestellt. Dies wurde im Ausschuss diskutiert und die Ausschussmitglieder stehen zu diesen Ansätzen für die mittelfristige Finanzplanung. Doch die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind zu gering! Nur durch steigende Einnahmen bei der Gewerbesteuer kann es gelingen, den finanziellen Spielraum der Gemeinde deutlich zu erhöhen. Daran müssen wir arbeiten.
    • Bei der Beteiligung an der Einkommensteuer sieht es ebenfalls besser aus. Nach effektiven 7,4 Mio. Euro für 2020 und einem Rechnungsergebnis von 7,8 Mio. Euro für 2021 wurden für das laufende Jahr 7,9 Mio. Euro mit weiteren Steigerungen in der Mittelfristplanung eingestellt. Dabei profitiert Tutzing nicht von gut verdienenden Bürgerinnen und Bürgern, da die Einkommensbeträge bei 35.000/70.000 gekappt werden. Gleichzeitig steigt die Kreisumlage sprunghaft an. Der Ansatz erhöht sich von 2022 auf 2023 um rd. 1 Mio. Euro! In der mittelfristigen Finanzplanung besteht also kein großer finanzieller Handlungsspielraum.
    • Der Ansatz der Zweitwohnungssteuer für 2022 mit 320.000 Euro ist gegenüber dem Vorjahr um 170.000 Euro gestiegen. Der Ansatz scheint vorsichtig budgetiert zu sein, da auf der Grundlage eines überarbeiteten Gutachtens zur Ermittlung der Jahresnettokaltmiete noch in 2022 ausstehende Steuerbemessungen rückwirkend bis 2018 vorzunehmen sind.
    • Zwischenfazit: Die strukturelle Einnahmelücke bleibt, auch wenn der Haushalt 2022 aufgrund unerwarteter Steuereinnahmen in 2021 leichter zu planen war. Es müsste aufgrund kräftiger Steuereinnahmen ein signifikanter Überschuss im Verwaltungshaushalt erzielt werden, der eine Zuführung zu Vermögenshaushalt in Millionenhöhe möglich machen würde. Damit könnten dann die anstehenden Investitionen finanziert werden, ohne dass die Gemeinde ihre Rücklagen verbraucht und Kredite aufnehmen muss.
    • Die Finanzierung der Sanierung der Mittelschule wird ein Thema für die nächsten drei Jahre bleiben. Brutto rd. 24,5 Mio. Euro, netto, das heißt nach Abzug von Fördermitteln und Beteiligung der Nachbargemeinden müssen immerhin noch rd. 12,0 Mio. Euro finanziert werden. Für die Durchführung dieses großen Projekts hat die Gemeinde einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen, sich sozusagen ein Bauamt auf Zeit eingekauft. Dabei wird auch die Zwischenfinanzierung übernommen.- Am Ende aber muss die Gemeinde den Rest, geschätzt eben 12,0 Mio. Euro bezahlen. Dafür hatte das Landratsamt verlangt, dass die Gemeinde das Grundstück mit der Kustermannvilla quasi verpfändet. Sollte die Gemeinde keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten finden, müsste die Kustermannvilla verkauft werden. Wie gesagt, kann der Eigenanteil der Gemeinde nicht durch weitere Entnahmen aus der Rücklage finanziert werden. Neben der Ansparung einer Sonderrücklage und der Aufnahme von Krediten prüft der Gemeinderat mit der Verwaltung alternative Wege, auch die Vermögensumschichtung. Das bedeutet den Verkauf von anderen Immobilen der Gemeinde. Dafür hat der Gemeinderat einen Arbeitskreis eingesetzt.
    • Wie viele wissen, sind die Leitziele Tutzing 2030 und das ISEK Themen, die mir persönlich wichtig sind. Sie werden der Gemeinde helfen Richtschnüre für Entscheidungsprozesse festzulegen und die Finanzkraft zu stärken. Beides wurde beschlossen. Folgerichtig wurden im Haushalt 2022 und er mittelfristigen Finanzplanung die erforderlichen Mittel eingestellt. Zum einen 200.000 Euro im Verwaltungshaushalt für den Prozess in 2022 und 2023; davon werden 60% gefördert. Zum anderen sind im Vermögenshaushalt für die Jahre 2023 und 2024 zusammen 355.000 Euro für die Gestaltung des Platzes am Vetterlhaus eingestellt. Wie erinnerlich, wird die Gemeinde das Programm „Belebung des Ortskerns“ als Programm der Städtebauförderung wählen.
    • Auch kleine Projekte sind budgetiert. Ein Bürgeranliegen, das uns zugetragen wurde, war die Verbesserung der Verkehrsführung in der Bahnunterführung an der Heinrich-Vogl-Straße. Nachdem wir das Thema aufgenommen und in einen Antrag an den Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss (UEVA) übergeleitet haben, wurde die Stelle vermessen und der gemeindliche Verkehrsplaner mit der Ausarbeitung einer Lösung beauftragt. Diese lag zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen noch nicht vor. Gleichwohl sind 46.000 Euro für 2022 in den Vermögenshaushalt eingestellt, so dass der Realisierung der Maßnahme in diesem Jahr nichts im Wege stehen sollte.
    • Die Digitalisierung des Gemeindehaushalts ist der wichtigste Schritt in Richtung mehr Informationen und Transparenz für die Bürger. Dazu habe ich vor knapp einem Jahr an dieser Stelle aufgefordert. Zur Verwirklichung des Transparenzgedankens sollte unsere Gemeinde dazu übergehen, ihre Haushaltspläne im Internet zu veröffentlichen. Damit meine ich aber nicht nur als digitales Dokument, etwa als PDF-Datei. Es sollte die Zugänglichkeit im Sinne einer flexiblen Nutzung (navigieren, filtern und sortieren) der Daten ermöglicht werden. Bei der Digitalisierung des Haushalts ist auf echte Transparenz zu setzen und die Gemeinde sollte prüfen, die Daten in Tabellenstruktur aus der Haushaltssoftware in eine eigene Internetseite zu exportieren, die komfortable Suchfunktionen enthält, so dass Gesuchtes leicht gefunden werden kann. Auch für die anstehenden Prozesse im Zusammenhang mit den Leitzielen und dem ISEK, die eine unmittelbare Bürgerbeteiligung bei der Entscheidungsfindung erfordern, wäre eine digitale Plattform von großem Nutzen. Dies wäre eine gute Gelegenheit, mit der E-Partizipation der Bürger in Tutzing zu beginnen. Lt. Aussage der Verwaltrung ist der digitale Zugang zum Haushalt für alle in Vorbereitung.

    Der Kämmerin und allen Beteiligten in der Verwaltung ist zu danken für die sehr gute Vorbereitung der Beratungen.

     

  • Jetzt ist es amtlich: „Das Tutzinger Steuerproblem“

    Jetzt ist es amtlich: „Das Tutzinger Steuerproblem“

    Die Prüfung des Gemeindehaushalts 2019 der Gemeinde ergab eine wesentliche Beanstandung: Die Zweitwohnungssteuer für ein „seltenes Luxusobjekt“ wurde seit 2018 nicht erhoben. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA), Dr. Ernst Lindl, berichtet dies in der Sitzung des Gemeinderats am 08.06.2021.

    Dieser jetzt veröffentlichten Beanstandung geht die Aufforderung der Tutzinger Liste vom 30.10.2020 an die Erste Bürgermeisterin voraus, die Zweitwohnungssteuer für die beiden Anwesen des thailändischen Königs zu erheben. Nach Recherche der TL fehlt der Gemeindekasse ein Betrag zwischen 270.000- 400.000 Euro. Der Verwaltung ist zuzugestehen, dass in Sonderfällen der Steuerbescheid nicht innerhalb der in der Praxis gewöhnlichen 6 Wochen erlassen werden kann. Dass dies im vorliegenden Fall bereits vier Jahre dauert und es für konkrete Verwaltungshandlungen überhaupt der Aufforderung des Bürgervereins bedurfte, ist dagegen nicht hinzunehmen.

    Entnehmen Sie bitte weitere Details dem heutigen Bericht des Starnberger Merkur: Das Tutzinger Steuerproblem und der König

    Zuletzt ein Hinweis in eigener Sache: Besuchen Sie gerne auch unsere Arbeitsliste „Was wir tun“. Vielleicht interessieren Sie die einzelnen Arbeitsschritte zu unseren Initiativen? Nicht nur zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer aber auch für das Handlungskonzept Leitziele Tutzing 2030/ISEK, die Sanierung der Hauptstraße, die Verbreiterung des Gehwegs an der Unterführung Heinrich-Vogl-Straße, dem Prädikat Erholungsort und, und, und…

     

  • König Rama X: Zweitwohnungssteuer für unsere Gemeindekasse!

    König Rama X: Zweitwohnungssteuer für unsere Gemeindekasse!

    Bayern ist dem thailändischen König derart zu einer zweiten Heimat geworden, dass er der Steuerpflicht unterliegen könnte. Doch wieso will niemand den schillernden Monarchen zur Kasse bitten? So fragt die F.A.Z. in ihrem Beitrag auf Seite 3 der Samstagsausgabe vom 12.12.2020. Unsere am 30. Oktober gestartete Initiative zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer wird in dem Artikel ausführlich beschrieben. Diesen Artikel von Timo Frasch stellen wir mit freundlicher Genehmigung der F.A.Z. unseren Lesern zur Verfügung: Wie eine heiße Kartoffel.

    Update 6./7.02.2021 Merkur: Tutzing fehlt Geld von König Rama X. sowie Zusammenfassung unter „Bayern & Region“: Keine Zweitwohnungssteuer gezahlt

    Update 07.02.2021 – Merkur online:
    Zweitwohnung am Starnberger See:  Aber Thailands König Rama X. zahlt offensichtlich keine Steuern dafür

    Update 11.02.2021 – Passauer Neue Presse:
    Zahlt Thai-König keine Steuern in Bayern?

  • 07.02.: Hauptstraßensanierung 2019

    Ein Beginn der Arbeiten zur Neugestaltung der Hauptstraße wird in diesem Jahr nicht mehr möglich sein, er verschiebt sich also ins nächste Jahr 2019! Dies teilte die frisch vereidigte 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) in der Gemeinderatssitzung am 06.02.2018 mit. Gründe für die neuerliche Verschiebung sind die wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren und die sehr intensiven Planungen der Spartenträger, die noch nicht weit genug gediehen sind.

    Die für die neue Bürgermeisterin bewusst schlank gehaltene Tagesordnung der ersten Sitzung des Gemeinderats nach der Wahl begann mit Formalitäten. Der Vereidigung, der eine ökomenische Andacht in St. Joseph vorausging, folgte die Verleihung der Amtskette. Über das nachrückende Mitglied der Freien Wähler konnte noch kein Beschluss gefasst werden, weil die Zusage von Verena von Jordan-Marstrander noch nicht schriftlich vorlag. Dies wird zur kommenden Sitzung des Gemeinderats am 06.03.2018 sicher der Fall sein, so dass dann die neue Ratskollegin auch vereidigt werden kann.

    Einstimmig – natürlich ohne die Stimme der Betroffenen selbst- wurde das finanzielle Paket für die 1. Bürgermeisterin, also Grundgehalt (A 16, Endstufe 11), Dienstaufwandsentschädigung und Reisekosten (gem. Bayer. Reisekostengesetz), festgesetzt. Zusätzlich wurde sie zur Standesbeamtin der Gemeinde Tutzing, beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen, bestellt – vorbehaltlich einer noch zu absolvierenden Schulung.

    Nach Feststellung der Verfasungswidrigkeit der Steuertabelle bis hoch zum Bundesverwaltunggericht, wird die Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Tutzing von den betroffenen 82 Steuerpflichtigen zunächst nicht erhoben. Die Steuer an sich ist nicht Gegenstand des Urteils, lediglich die Steuertabelle. Die weitere Vorgehensweise wird in einer der nächsten Sitzungen des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses vorberaten werden.

    Die in Kampberg ansässige W.A.F. Institut für Betriebsräte Fortbildung AG (WAF) wurde in einer Erhebung von Focus Business gemeinsam mit dem Arbeitgeberbe-wertungsportal kununu.com ausgezeichnet: Unter den rund 1.000 Unternehmen im Mittelstand aus Deutschland, Österreich und der Schweiz belegt die WAF  Platz 40 im Gesamtranking. Im Bereich Bildung und Kultur wird die WAF mit Platz 1 als „TOP-Arbeitgeber Mittelstand 2018“ ausgezeichnet. Darauf kann das Unternehmen, das mit Verla-Pharm zu den beiden stärksten Gewerbesteuerzahlern Tutzings gehört, stolz sein!

    Termin: Bürgerforum am Montag, 19. Februar 2018, 19:00, im Roncallihaus!

    Dabei werden nicht nur die im der letzten Sitzung des Arbeitskreises diskutierten Pläne für die beiden Alternativen Kreisel oder Einmündung an der Hauptstraße/Lindemannstraße präsentiert (die Pläne werden im Vorfeld auf der Homepage der Gemeinde und im Rathaus zugänglich gemacht). Ebenso wird Auskunft gegeben über weitere Punkte der geplanten Baumaßnahmen sowie über die notwendigen Umleitungen, zumindest in allgemeiner Form wie die Erreichbarkeit der Geschäfte etc.. Zusätzlich, so die Bürgermeisterin, sind Workshops zu Einzelthemen geplant.

    Schließlich wurde zum alten Lehrerwohnhaus an der Greinwaldstraße informiert: Statiker und Brandschutzexperten sind beauftragt, Ergebnisse der Untersuchungen liegen jedoch noch nicht wor.