Monat: Mai 2021

  • GR: Zustimmung Sprungleitenweg und HVS Vermessung beauftragt

    Ein langes Verfahren ist zum Ende gekommen! So das Ergebnis der mehrheitlichen Zustimmung in der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 18.05.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Es ging um zwei Anträge auf Baugenehmigung im Sprungleitenweg 4: zum einen die Tektur für den Einbau eines Arbeitszimmers im Dachgeschoss, zum anderen um die Einfriedung des Grundstücks. Mehrfach hatten sich der Bau- und Ortsplanungsausschuss sowie der Gemeinderat mit dem Vorhaben beschäftigt, zuletzt in der Sitzung des Ausschusses am 04.05.2021. Die anschließend eingereichten Unterlagen entsprechen den künftigen Festsetzungen im Bebauungsplan Nr.91 „Seeuferbereich, Teilbebauungsplan Nr. 4. Die Ausgestaltung des Arbeitszimmers entspricht nun dem mit Unterstützung eines namhaften Architekten gefundenen Kompromiss. Ebenso wird die Höhe der Einfriedung im Mittel nicht mehr als 1,50 Meter betragen. Ergänzend wurden die formalen Unterlagen eingereicht, die (1) Verpflichtungserklärung des Bauwerbers, die Festsetzungen des Bebauungsplans für sich und seine Rechtsnachfolger anzuerkennen und (2) der Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit einer Gewerbeeinheit in der Hauptstraße 25-27 (hinter dem Andechser Hof) wurde auf die nächste Sitzung des Gemeinderats am 08.06.2021 vertagt. Wie der gemeindliche Rechtsanwalt Dr. Volker Gronefeld sowie der Planer Prof. Florian Burgstaller ausführten, wird der Bebauungsplan, der schon recht weit gediehen ist, weitergeführt. Dazu soll in der nächsten Sitzung die Abwägung erfolgen. Daher soll über den Antrag in dieser Sitzung beraten und entschieden werden, ggf. auch über eine Veränderungssperre.
    • Zum Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ für zwei Grundstücke hatte der Bau- und Ortsplanungsauschuss am 04.05.2021 einen Empfehlungsbeschluss gefasst. Der Eigentümer hatte beantragt, die fehlerhafte Erfassung des Bestands hinsichtlich bebaubarer Flächen zu korrigieren. Dabei kommt es zur einer Verschiebung der bebaubaren Flächen GR zwischen seinen beiden Flurstücken, ohne dass neues Baurecht geschaffen wird. Zusätzlich müssen zwei Balkone im Bestand erfasst werden. Gegen eine Stimme beschloss nun der Gemeinderat, dem Empfehlungsbeschluss zu folgen und gleichzeitig den Geltungsbereich der bereits anhängigen 11. Änderung des Bebauungsplans zu erweitern, also keine 12. Änderung vorzusehen.
    • Für den Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch der bestehenden Hofstelle und den Neubau von zwei Einzelgebäuden mit Garagen und Stellplätzen in Diemendorf 5 lag ebenso ein Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 04.05.2021 vor. Das Vorhaben war nach § 34 BauGB zu beurteilen. Bauamtsleiter Christian Wolfert führte aus, dass sich die Gebäude hinsichtlich Kubatur aber auch Stil in die umgebende Bebauung mit Dorfcharakter einfügten. Der Bauwerber hatte inzwischen die Bitte des Ausschusses berücksichtigt und die Situierung der Garagen überarbeiten lassen, so dass nun eine Platzsituation zwischen den beiden Gebäuden geschaffen wurde. Die Garagenschuppen werden mit flach geneigten Satteldächern ausgestattet. Die entsprechenden Fragen des Antrags zum Gebäude wurden mit JA beantwortet, eine weitere Frage betrifft nicht die Gemeinde sondern das Landratsamt. Die Anträge zur Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde, zur Befreiung von der Verpflichtung zur Errichtung einer Tiefgarge lt. Ortsbausatzung und zum Verzicht auf Gewerbeflächen im Erdgeschoss wurden verneint. Zusammen mit dem einstimmigen Beschluss wurde die Verwaltung aufgefordert, mit dem Bauwerber zum Standort der Glascontainer sowie zur Ausgestaltung der Garagen bzw. Carports zu führen.
    • Sehr formal war kommunalrechtlich nach dem Ausschluss der Gemeinderätin Christine Nimbach aus der Fraktion der GRÜNEN über die Neubesetzung der Ausschüsse zu befinden. Geschäftsleiter Marcus Grätz hatte sich hier umfassend Rechtsrat eingeholt. Einstimmig nahm der Gemeinderat zur Kenntnis, was bereits in der Presse veröffentlicht wurde: Zukünftig wird Frau Nimbach als fraktions- und parteilose Gemeinderätin im Hauptausschuss und Bau- und Ortsplanungsauschuss sowie im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss vertreten sein. Sie wird vertreten von den Mitgliedern der Ausschussgemeinschaft, also von Stefanie Knittl, Caroline Krug und mir. Die verkleinerte Fraktion der GRÜNEN hat festgelegt, wer welchen Ausschusssitz einnehmen wird. Dies wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Ratskollege Dr. Thomas von Mitschke-Collande merkte an, dass mit der Überrepräsentation von Frau Nimbach in drei Ausschüssen der Wählerwille missachtet werde. In der Tat ist die Vertretung in den Ausschüssen ungleich gewichtet: die CSU mit sechs Gemeinderäten verfügt über drei Sitze in den Ausschüssen, alle anderen Gruppierungen mit drei, zwei oder nur einem Gemeinderatsmitglied verfügen je über nur einen Sitz in den genannten drei Ausschüssen. Der Anteil der Gemeinderatsmitglieder beträgt somit 50% für die CSU, 33% für die übrigen Parteien und Gruppierungen und 100% für Frau Nimbach.
    • Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über die Maskenpflicht für Besucher und Mitglieder kommunaler Gremien sowie Zugang von Besuchern und Teilnahme von Ratsmitgliedern zu Sitzungen geurteilt hatte, erging vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren ein entsprechendes Schreiben an die Kommunen. Zusammengefasst hat die 1. Bürgermeisterin das Hausrecht und damit die Möglichkeit, entsprechenden Regeln festzulegen. Gegen die Stimme von Frau Nimbach wurde mehrheitlich beschlossen, dass (1) ein negativer Test von Ratsmitgliedern und Besuchern verlangt wird, für Besucher und Rats- bzw. Ausschussmitglieder Maskenpflicht (FFP2) besteht, (3) für Notfälle Schnelltests vorgehalten werden und (4) die Verwaltung die Erlaubis erhält, während der Sitzung den besetzten Saal zu fotografieren.
    • Im vergangenen Sommer wurden alle Kommunen von der Bundesnetzagentur aufgefordert, alle gemeindeeigenen Telekommunikationseinrichtungen (Leitungen, Leerrohre etc.) zu melden, um einen Infrastrukturatlas der kommunalen Daten für den Breitbandausbau aufzubauen. Nun schließt sich die Gemeinde Tutzing der Zweckvereinbarung zwischen der gwt Starnberg GmbH und dem dem Dienstleister IK-T GmbH an. Damit sollen die Daten aller Landkreisgemeinden zentral erfasst und dann an den Dienstleister weitergeleitet werden.
    • Einstimmig wurde die Mitarbeiterin der Verwaltung Anna-Maria Stöckerl zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Tutzing bestellt.
    • Ebenso einstimmig wurde beschlossen, Dr. Franz Matheis zum Notkommandanten der Freiwiliigen Feuerwehr Traubing und Andreas Ott zum stellvertretenden Notkommandanten zu bestellen. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Neuwahlen wegen Corona noch nicht durchgeführt werden konnten.
    • Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss hatte am 28.04.2021 beschlossen, nach Abgleich mit anderen Gemeinden die Parkgebühren zu erhöhen. Mehrheitlich wurde die abgeänderte Vorlage der Verwaltung beschlossen. Die Änderung betrafen die Verkleinerung der neu ausgewiesenen Abstellflächen für Wohnmobile am Tennisplatz (mit Übernachtungsverbot) und die Einführung einer von der Starnberger Polizei empfohlenen sog. „Semmeltaste“ für Kurzparker bis zu 30 Minuten. Die ist mir viel lieber als die usprüngliche vorgesehene Parkscheibe. Letztere erspart zwar den Gang zum Parkscheinautomaten und spart auch etwas Papier, jedoch ist das Einhalten der Parkzeiten viel schwieriger zu überwachen. Der Zweckverband Kommunales Diensteistungszentrum Oberland hat es damit einfacher. Hinweis: Der Parkplatz an der Greinwaldstraße wird zukünftig auch bewirtschaftet und sieht die Möglichkeit vor, hier auch länger zu parken, um beispielsweise eine Dampferfahrt zu unternehmen.
    • Nach einem Vortrag von Stefan Dexlmeier wurde einstimmig beschlossen, am Energieeffizienz-Netzwerk für Kommunen im Oberland des Kompentenzzentrums Energie der Energiewende Oberland (EKO) und des Institts für nachhaltige Energieversorgung GmbH (INEV) teilzunehmen. Nutzen sind der interkommunale Austausch im Rahmen moderierter Netzwerktreffen sowie individuelle energietechnische Beratungsleistungen. Entsprechende Mittel von 7.575 Euro für 2021 werden bereitgestellt und für die beiden Folgejahre berücksichtigt werden.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes teilte die Verwaltung mit, dass die Sporthallen wieder geöffnet sind. Neben einem Gesamthygieneschutzkonzept wird es individuelle Schutzkonzepte der Nutzer geben. Nicht geöffnet ist die Turnhalle der Mittelschule, die für Unterrichtszwecke genutzt wird. Ebenso ist der Saal im Buttlerhof noch geschlossen. Der Verschönerungsverein möchte die Vermüllung der Brahmspromenade vermeiden und dazu Schilder aufstellen. Garmisch und die Gemeinden am Walchensee hätten gute Erfahrung damit gemacht. Der Bauhof wird gebeten, bei der Aufstellung behilflich zu sein. Für die Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsführung in der Unterführung an der Heinrich-Vogl-Straße  sind die Vermessungsarbeiten beauftragt.

  • Drive-in am Wochenmarkt?

    Drive-in am Wochenmarkt?

    So ist das nicht gedacht, mit dem eigenen Auto unmittelbar vor die Marktstände zu fahren, um dort einzukaufen! So gesehen am Samstag, 15.05.2021.

    Diese Gasse sollte am Marktsamstag für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge immer frei bleiben. Dazu werden bewegliche Absperrungen (im Bild vor den Autos) aufgestellt, die im Notfall schnell zur Seite geräumt werden können.

  • Tutzings Finanzpolitik: Die Luft wird immer dünner

    Tutzings Finanzpolitik: Die Luft wird immer dünner

    Wir ziehen Bilanz: Vor einem Jahr nahm der neu gewählte Gemeinderat seine Arbeit auf. Die Tutzinger Liste regt eine bessere Zielorientierung an planvoller Ortsentwicklung und bürgernaher, digitaler Administration an. Lesen Sie die Bilanz und drei konkrete Optimierungsbefunde zur Rathauspolitik in unserem Artikel „Tutzings Finanzpolitik: Die Luft wird immer dünner“ für die neue Serie „Tutzinger Standpunkte“ bei vorOrt.news.

    Zum Titelbild:

    So blickte das Karikaturisten-Duo Achim Greser und Heribert Lenz bereits 2001 auf die Bestrebungen, Verwaltungsvorgänge für Bürger durch digitale Prozesse zu erleichtern. Noch 20 Jahre später ist ihre Karikatur erschreckend aktuell.

    Die Tutzinger Liste dankt den mit dem Deutschen Karikaturenpreis 2018 ausgezeichneten Greser & Lenz und der F.A.Z. für ihre freundliche Genehmigung dieser Nachveröffentlichung und empfiehlt den F.A.Z. Artikel vom 04.05.2021 im Politikteil: „Urkunden wie aus einer anderen Zeit“.

    Und nicht zuletzt eine Bilanz in eigener Sache: Auch der Antrag der Tutzinger Liste auf Erstellung des Handlungskonzepts Leitziele Tutzing 2030 und ISEK-Fördergelder jährte sich vorgestern (Antrag vom 6.5.2020) – Leider hat es dieser für eine solide finanzpolitische Haushaltsplanung und generationsgerechte Entwicklung Tutzings gewichtige Antrag bislang nur eher beiläufig auf die Agenda des Gemeinderats geschafft – ohne fundierte Vor- und Nachbereitung.

  • BOA: Keine Beeinträchtigung einer als Naturdenkmal geschützten Eiche

    Die Betonplatte darf nicht im Kronen- und Wurzelbereich einer als Naturdenkmal geschützten Eiche liegen bleiben, so der einstimmige Beschluss in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 04.05.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Entsprechend wurde die beantragte Befreiung nicht erteilt, auch um keinen Präzedenzfall zu schaffen, denn die Betonplatte von 4,0 m x 1,5 m liegt in der im Bebauungsplan festgesetzten privaten Grünzone, die von baulichen Anlagen freizuhalten ist. Nun ist das Landratsamt am Zug.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Für den Bebauungsplan Nr. 91 Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4 wurde einstimmig beschlossen, unter Einbeziehung der o.g. Beschlüsse die Verwaltung zu beauftragen, ein erneutes Auslegungsverfahren durchzuführen. Vor dem Beschluss erläuterte der gemeindliche Planer Martin Büscher die im Auslegungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere zweier Eigentümer. Dabei ging es um die Nachschärfung des Baukonzepts im Bebauungsplan, um Dachneigungen, Maße für einen Dacheinschnitt, Einfriedungen, Grünachsen. Ausführlich widmete sich der Planer den Einwendungen eines Grundstückseigentümers zu den Flächenberechnungen. Ausgehend vom Bestand wurde lt. Planer ein Plus an Baurecht gewährt und in eine Zweigeschossigkeit umgeformt.
    • Der Tekturantrag zum Antrag auf Baugenehigung für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Einbau eines Arbeitszimmers im Sprungleitenweg 4 wurde einstimmig auf Empfehlung des gemeindlichen Anwalts Dr. Volker Gronefeld auf die Sitzung des Gemeinderats am 18.05.2021 vertagt. Anschaulich wurde gezeigt, dass der gestalterische Kompromiss für das Arbeitszimmer planerisch fehlerhaft umgesetzt worden war. Dazu fehlten Unterlagen: (1) Verpflichtungserklärung des Bauwerbers, die Festsetzungen des Bebauungsplans für sich und seine Rechtsnachfolger anzuerkennen, (2) Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre und (3) schließlich ein neuer Tekturantrag, der dem Kompromiss entspricht.
    • Für dasselbe Bauvorhaben wurde mehrheitlich der Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Einfriedung ebenfalls auf die Gemeinderatssitzung am 18.05.2021 vertagt. Hier fehlten ebenso die Verpflichtungserklärung des Bauwerbers, die Festsetzungen des Bebauungsplans für sich und seine Rechtsnachfolger anzuerkennen und der Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre .
    • Für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 „Tutzing Nordwest – östlichder Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 9 „Ludwig-Behr-Straße/Bockmayrstraße Flurnummer 259/11 wurde unter Einbeziehung der Beschlüsse der Bebauungsplan mit Begründung in der Fassung vom 04. Mai 2021 als Satzung beschlossen. Bauamtsleiter Christian Wolfert erläuterte die in der zweiten Auslegung vorgetragenen redaktionellen Hinweise, hauptsächlich vom Wasserwirtschaftsamt und dem Abwasserverband.
    • Der Eigentümer zweier Flurstücke im Geltungsbereich des Bebaungsplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ hatte beantragt, die fehlerhaft Erfassung des Bestands hinsichtlich bebaubarer Flächen zu korigieren, dabei kommt es zur einer Verschiebung der bebaubaren Flächen GR zwischen seinen beiden Flurstücken, ohen dass neues Baurecht geschaffen wird. Dazu müssen zwei Balkone im Bestand erfasst werden. Gegen eine Stimme beschloss der Ausschuss die Empfehlung an den Gemeinderat, dem Antrag des Bauwerbers nachzukommen und gleichzeitig den Geltungsbereich der bereits anhängigen 11. Änderung des Bebauungsplans zu erweitern, also keine 12. Änderung vorzusehen.
    • Für den Bebauungsplan Nr. 64 „Bahnhofstraße“ wurde einstimmig beschlossen, unter Einbeziehung der Beschlüsse die Verwaltung zu beauftragen, ein erneutes Auslegungsverfahren durchzuführen. Die Stellungnahmen kamen wesentlich vom Wasserwirtschaftsamt und vom Abwasserverband.  Die Verwaltung sieht nach Vorliegen von Dienstbarkeiten für Geh- Fahr- und Leitungsrechte die Erschließung als gesichert an. Nachdem ein Wendehammer für die Feuerwehr nicht als zielführend angesehen wird, soll das Brandschutzkonzept noch einmal geändert werden, so dass entsprechende Aufstellflächen für die Feuerwehr definiert werden. Für den nördlichen Teil des Grundstücks hin zum Martelsgraben wird eine Grünzone festgelegt.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Zweifamilienhauses in der Boeckelerstraße 16a wurde einstimmig abgelehnt, weil die Grundflächenzahl GR überschritten ist. Das Kellergeschoss ist flächenmäßig größer als das Erdgeschoss, die Überschreitung ist GR-pflichtig. Auch die vorgesehenen Abgrabungen störten die Ausschussmitglieder.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und Tiefgarage in der Blumenstraße wurde einstimmig abgelehnt, weil die Planung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Insbesondere sind im Bebauungsplan oberirdische Stellplätze und keine Tiefgarage vorgesehen. Parallel zum Bauantrag hat der Bauwerber einen Antrag zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 „Gewerbegebiet Kampberg“ mit dem Inhalt eingereicht, die Tiefgarage und die Zufahrt von der Blumenstraße her zu ermöglichen.
    • Ebenso einstimmig abgelehnt wurde der Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung eines Bestandsgebäudes mit eigenständiger Wohnnutzung in der Blumenstraße 26b. Der Anbau wäre grundsätzlich in Ordnung, es gäbe keine städteplanerischen Bedenken, so die Verwaltung. Das Problem sei die Wohnutzung. Es handele sich um ein Mischgebiet, festgesetzt seien eine Frühstückspension und Ferienwohnungen. Die Bürgermeisterin plädierte für die Erhaltung des Mischgebiets und riet, die Wohnnutzung an dieser Stelle nicht zu fördern.
    • Der Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch der bestehenden Hofstelle und den Neubau von zwei Einzelgebäuden mit Garagen und Stellplätzen in Diemendorf 5 zeigte in den Illustrationen langgestreckte Gebäude mit ruhigen Dachlandschaften. Die Ausgestaltung entspricht dem ländlichen Charakter der Gebäude in Diemendorf. Der Antrag war nach § 34 BauGB zu beurteilen (Umgebungsbebauung). Die Bezugsgebäude in der Nachbarschaft sind flächenmäßig größer und höher. Es ist eine kleine Stichstraße vorgesehen zur Erschließung der Stellplätze und Garagen. Der Antrag wurde im Grundsatz mehrheitlich befürwortet, die Fragen nach Flächen und Höhe bejaht, die Frage nach der Befreiung von der vorgesehenen gewerblichen Nutzung des Erdgeschosses verneint. Eine Befreiiung von der Festsetzung einer Tiefgarage für Gebäude mit vier und mehr Wohneinheiten in der Tutzinger Ortsbausatzung erschien den Ausschussmitgliedern möglich. Gleiches hatte es schon in Traubing gegeben.
    • Der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses in der Kustermannstraße 34 wurde einstimmig abgelehnt, weil es kein Referenzgebäude in übereinstimmenden Größen für Grundfläche, Wand- und Firsthöhe gibt. Unabhängig davon läuft die Hauptwasserleitung von Tutzing durch das Grundstück, die nicht überbaut werden darf, was privatrechtlich abgesichert ist.
    • Der Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung eines Wohnhauses durch Anbau einer Wohneinheit in der Kustermannstraße 85 erhielt das gemeindliche Einvernehmen, die entsprechenden Fragen wurden mit JA beantwortet. Der Anbau soll ein Mehrgenerationenhaus ermöglichen und entspricht einer Erweiterung der Flächen um rd. 45%. Die maßgebliche Außenbereichssatzung für Obertraubing hält maßvolle Erweiterungen unter Einhaltung der einschlägigen Vorgaben für möglich. Nun wird das Landratsamt die Erweiterung beurteilen.
    • Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 44 „Ilkahöhe“ für die Änderung der Zufahrt zum Anwesen „Freyhof“ wurde wegen fehlender Unterlagen bzw. Stellungnahmen von der Tagesordnung abgesetzt.
    • Die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses als zwei Varianten in Traubing, Weidenweg 10, wurde gegen eine Stimme befürwortet, mit dem Hinweis, die Erschließung müsse gesichert sein. In diesem Fall hatte es eine Reihe von Anträgen gegeben, die inzwischen ungültig bzw. zurückgezogen sind. Die Zuwegung erschien den Ausschussmitgliedern ausgesprochen schwierig hinsichtlich der Breite (auch für die Feuerwehr) und wäre nur mit den Nachbarn zu verbessern. Das gemeindliche Tiefbauamt wird hier ggf. unterstützen.
    • Für die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Bräuhausstraße 31 wurde einstimmig Zustimmung signalisiert. Gegenüber den drei abgelehnten Entwürfen anderer Bauwerber erschien die Kubatur deutlich angepasst. Vorgesehen sind Erd-, Ober- und Dachgeschoss. Die vorhergehenden Entwürfe hatten mit Bezug auf die nahegelegenen Gebäude des Verbands Wohnen eine massive Bebauung vorgestellt.
  • UEVA: Winterparkplatz für Wohnmobile

    Um den Tennisplatz am Südbad herum sollen im Winter Wohnmobile geparkt werden dürfen. So der einstimmige Beschluss des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) in der Sitzung am 28.04.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Vermehrt waren im vergangenen Winter bei der Verwaltung Beschwerden über störende Wohnmobile in den Straßen eingegangen. Da durch den Ausschluss von Wohnmobilen mittels Beschilderung der einzelnen Straßen das Problem lediglich verlagert, aber nicht gelöst würde, schlug die Verwaltung vor, eine zentrale Abstellmöglichkeit für Wohnmobile anzubieten. Der Parkplatz am Südbad ist in der Wintersaison nicht ausgelastet. Der Zeitraum soll vom 01.11. – 31.03. befristet werden. In den Parkausweis zu 80 Euro für die Wintersaison wird aufgenommen werden, dass Übernachtungen nicht gestattet sind. Kritische Stimmen sehen kaum Anreiz, die Wohnmobile von der Straße zunehmen. Die angebotenen Lösung soll nun getestet werden. Die Beschlussfassung zur Änderung der Parkgebührenverordnung wird in den Gemeinderat übergeleitet.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Die Arbeitsgemeinschaft Tutzinger Gewerbetreibender (ATG) hatte den Vorschlag eingebracht, an der Hallbergerallee eine Gewerbebeschilderung aufstellen zu lassen. Herr Rachl von dem Unternehmen Schilder Wellmann stellte das Beispiel vor und erläuterte die Konditionen: Die Kosten der Gewerbeschilder trägt das jeweilige Gewerbe in der Form einer Jahresgebühr. Eingeschlossen sind Reinigung und Wartung. Die Gemeinde  müsste die einmaligen Kosten für das Gestell, die Bodenhülsen, die Oberpaneele sowie ggf. Hinweisschilder auf öffentliche Einrichungen übernehmen. In der Diskussion stellte sich heraus, dass der Vorschlag natürlich nicht ein gewünschtes Gesamtsystem abdecken kann; Verkehrsleitsysteme oder touristische Leitsysteme gehen deutlich über das konkrete Angebot hinaus. Andererseits wird der Wald an unterschiedlichen Hinweisschildern auf Gewerbebetriebe als störend empfunden. So wurde beschlossen, an der Hallbergerallee zu beginnen.
    • Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde besprochen, dass die Parkplatzgebühren in Tutzing erhöht werden sollten. Die Verwaltung hatte nun eine Tabelle erstellt, aus der hervorgeht, dass Tutzing mit die günstigsten Preise der Seegemeinden verlangt. Der Parkplatz zwischen Traubinger Straße und Greinwaldstraße wird jetzt auch bewirtschaftet. Dabei werden auch längere Parkzeitenvorgesehen, um z.B. eine Dampferrundfahrt zeitmäßig abzudecken. Am See und beim Kino kostet ein Stunde 1 Euro Parkgebühr. Gebührenpflichtig sind die Parkplätze bis 18 Uhr, am See bis 19 Uhr (nicht mehr bis 22 Uhr). Innerorts wurden keine Veränderungen beschlossen. Die Beschlussfassung zur Änderung der Parkgebührenverordnung wird in den Gemeinderat übergeleitet.
    • Zur Kenntnis genommen wurden die Ausführungen der Vewaltung über Gefälligkeiten auf Straßen durch die Gemeinde ohne Widmungszustimmung, ein Thema, das früher nicht so genau genommen wurde. Dabei ist die rechtliche Situation klar: ist die Straße öffentlich gewidmet, geht die Straßenbaulast und die Verpflichtung zur Verkehrssicherheit auf die Gemeinde über, im Winter muss also seitens der Gemeinde geräumt werden. Derzeit sieht die Verwaltung drei Fallgestaltungen: (1) Eine wichtige Verkehrsverbindung, keine Widmungszustimmung, Eigentümer müsste Winterdienst und Oberflächenreparatur selbst erledigen, (2) Verbindung ohne Verkehrsbedeutung, der Eigentümer möchte Widmung erlangen, um die Lasten auf die Gemeinde zu übertragen und (3) Straßen ohne Verkehrsbedeutung, keine Widmung, Räumpflicht wird seit Jahren von der Gemeinde übernommen. Es wurde gefragt, ob die Räumung denn nicht die Gegenleistung für die gezahlte Grundsteuer sei; andere Ausschussmitglieder befürworteten die Einstellung der Räumung seitens der Gemeinde im dritten Fall.
    • Der beschränkte-öffentliche Weg zwischen dem Tutzinger Hof und Auto Lanio ist durch Widmungsbeschränkung „gesperrt für KfZ aller Art“ sowie mittels Pfosten und Verkehrszeichen gesperrt. Der Weg wird für die Benutzung der hoteleigenen Parkplätze benötigt. Um diese wieder zu verlassen, müssen die Gäste rückwärts auf die Hauptstraße ausfahren. Die Verwaltung regte die Beratung an, ob dieser Weg grundsätzlich geöffnet werden soll. Mehrere Ausschussmitglieder waren klar dagegen, die Monsignore-Schmid-Straße sei eng und ruhig, die Durchfahrt von der Hauptstraße soll nicht geöffnet werden. Ein Beschluss wurde nichtgefasst.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Bürgermeisterin bekannt, dass es mit dem Bund Natuschutz und dem Verschönerungsverein Gespräche über die Gestaltung des Kreisels gegeben habe. Aktuell werde eine Blumenwiese entstehen, im Herbst erfolge dann eine Bepflanzung mit pflegeleichten Stauden. Die Vergabe von Patenschaften sei denkbar. Die Bürgemeisterin wies auf eine Veröffentlichung im Amtsblatt Starnberg hin, in dem eine Eibengruppe in Monatshausen und eine Eiche im Siedlungsgebiet Tutzing zu Naturdenkmälern erklärt wurden. Die Bäumen stammen aus dem 19. Jahrhundert.

    Eine Online-Veranstaltung zu den Themen GesundheitErnährungKlimaschutz gibt es am 17.05.2021 um 19:00 Uhr. Veranstalter sind die Gemeinden Pöcking, Feldafing und Tutzing sowie das Deutsche Institut für Uranistik.