Monat: Juni 2024

  • UEVA: Weiterer Fußgängerüberweg an der Hauptstraße

    Für einen Fußgängerüberweg (FGÜ) sind zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen. Dies wurde noch einmal erläutert in der Sitzung des des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 25.06.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Bereits in der SItzung am 14.05.2024 wurden die rechtlichen Vorausetzungen nach der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 26 der Straßenverkehrs-Ordnung allgemein vorgestellt und die Verwaltung gebeten, die Einrichtung von FGÜ an der Hauptstraße zu prüfen.
    Die Verwaltung präsentierte zwei Vorschläge zur Einrichtung eines FGÜ an der Hauptstraße: (1)  zwischen den Hausnummern 84 und 92 und damit auf Höhe des Ringseiswegs und (2) zwischen den Hausnummern 98 und 100 und damit bei der Einmündung der Mühlfeldstraße. Vorschlag 2 wurde bevorzugt wegen bereits verlegter Leitungen. Da auch der Vorschlag 1 grundsätzlich für das Gremium in Ordnung war, wird der Prüfauftrag für beide Varianten fortgeführt. Der gemeindliche Verkehrsplaner Benjamin Neudert wird eingebunden, die endgültige Ausführung ist aber erst sinnvoll nach Abschluss der Baumaßnahmen. Die Frequentierung (50 Personen und 200 Fahrzeuge in der Spitzenstunde) ist an beiden Stellen gegeben.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Die Herstellung der Gewässerdurchgängigkeit des Rötlbachs an der südlichen Gemeindegrenze zu Bernried hatte den Ausschuss bereits mehrfach beschäftigt. In der Sitzung am 28.02.2023 stellte Christine Philipp, Beauftragte für Umwelt/Energie der Gemeinde Bernried, das Biodiversitätsprojekt vor, die Wiederansiedlung der Mairenke (auch „Lauge“ genannt) und Seeforelle am Rötlbach; zur nachfolgenden Sitzung am 28.03.2023 wurde Dr. Michael Schubert, Leiter des Arbeitsbereichs Fluss- und Seenfischerei und Fischökologie der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) eingeladen. Der Referent erläuterte die Verbreitung von Seeforelle und Mairenke und die Probleme der Fische, aus dem See in die Laichgewässer aufzusteigen. Sechs relevante Querbauwerke auf 1.540 Metern verhinderten den Aufstieg der Fische. Weiteres Problem sei die hohe Biberpopulation. An dieser Stelle erwähnte Ratsmitglied Caroline Krug, dass der Biber nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sei. Das bedeute, es sei verboten, ihm nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Genauso sei es verboten, den Biber zu stören, seine Baue und Dämme zu beschädigen oder zu zerstören. Kaum ein von Menschen künstlich angelegtes Feuchtgebiet könne die Natürlichkeit und Artenfülle herstellen und aufrechterhalten, wie sie die vom Biber geschaffenen Biotope bieten. Auch diese Bedenken müssen in die Planung eines Gewässerausbaus einbezogen werden. Für die geschätzten Kosten von ca. 200.000 Euro gibt es lt. Verwaltung eine großzügige Förderung für Planung und Umsetzung von 75% der förderfähigen Kosten. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, die Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Rötlbachs voranzubringen, einen Biberberater einzubinden und von einem geeigneten Planungsbüro ein Angebot einzuholen.
    • Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte zur Verkehrssituation in Unterzeismering in einer Anfrage zahlreiche Verbessungen angeregt, die in der Sitzung es Ausschusses am 26.09.2023 besprochen wurden. Es wurde damals beschlossen, die Verwaltung möge die Anregungen rechtlich prüfen. Dies wurde nun angemahnt. Die Verwaltung erklärte, sie habe mehrfach beim Landratsamt nachgefragt. Die Information sei nicht zufriedenstellend. Fahrradschutzstreifen seien außerorts rechtlich nicht in Ordnung. Als einzige baldige Vollzugsmeldung wurde berichtet, dass bei der Unterführung an der Würmseehalle zur Seestraße Bügel angebracht werden, damit Fahrradfahrern die Treppen nicht zum Verhängnis werden.
    • Es ist keine Parkraumbewirtschaftung am kleinen Parkplatz vor Kustermannpark (am Kreisel) gewünscht, aber eine zeitlich Begrenzung mit Parkscheibe auf 3 bis 4 Stunden erscheint sinnvoll. Ausschussmitglied Dr. Joachim Weber-Guskar teilte mit, dass diesen Parkplatz auch viele Mitarbeiter des Krankenhauses nutzten, da momentan auf dem bisherigen Parkplatz das Baufeld für die neue Flüchtlingsunterkunft frei gemacht werde. Der Ausschuss konnte sich darauf einigen, dass nach Fertigstellung der Asylunterkunft eine nochmalige Behandlung wegen zeitlicher Begrenzung erfolgt und die Mitarbeiter des Krankenhauses bis dahin kostenfrei dort parken können.
    • Zu möglichen Fahrbahnschwellen gab es allgemeine Informationen. Noch sei  keine Stellungnahme der Polizei eingeholt. Es gebe Haftungsprobleme, das Thema wird nochmal geprüft und eine Stellungnahme vom Verkehrsamt eingeholt. Die Ausschussmitglieder Florian Schotter und Claus Piesch schlugen vor, evtl. langgezogene Fahrbahnschwellen/Podeste wie in Grünwald und Gauting zu prüfen und die Kosten zu eruieren.
    • Die Gemeinde hat die vertragliche Option, die Solaranlage auf dem Dach des gemeindlichen Bauhofs zu übernehmen. Die Einspeisevergütung für die derzeitigen Betreiber endet jetzt nach 20 Jahren. Der Ausschuss stellte die Frage nach der Restlebensdauer der Anlage, eine Gesamtlebenszeit von ca. 25-30 Jahre sei ein Richtwert. Wie hoch wären die Kosten der Entsorgung der Module? Der Restwert wurde auch von einem Fachmann der Gemeinde überprüft, ob er realistisch ist, wurde bejaht, aber ein Restrisiko bestehe immer!Über die Anschaffung eines Speichers und ob dieser rentabel sein wird, wird nochmal abgestimmt, sobald die Eigenverbräuche der Gemeinde bestimmt werden können. Der Ausschuss hat dem Erwerb der Anlage zum 01.01.2025 zum Restwert von 14.000 Euro zugestimmt.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Veschiedenes hatte Ratmitglied Caroline Krug noch einmal angemerkt, dass der Sprungleitenweg auch nach der Renovierung teilweise ein Rinnsal an der Mauer des Anliegers aufweise. Weiterhin wurden bei Schlechtwetter viel Kies und große Steine auf das Badegelände geschwemmt. Sobald Arbeitskapazitäten des Bauhofs nach dem vergangenen Hochwasser frei werden, wird versucht, diesen Mangel zu beheben.

    Anmerkung: Dieser Bericht basiert auf der Mitschrift der Ratskollegin Caroline Krug. Ich danke ihr für die Unterstützung meiner Berichterstattung!

     

  • „Kleiner Blitzermarathon“ zur Erhöhung der Verkehrssicherheit am 29. Juni 2024

    „Kleiner Blitzermarathon“ zur Erhöhung der Verkehrssicherheit am 29. Juni 2024

    Das Verkehrsamt der Gemeinde Tutzing hat am 19.06.2024 folgende Pressemitteilung herausgegeben:

    „Um die Verkehrssicherheit im gesamten Gemeindegebiet zu erhöhen, findet in Tutzing am Samstag, den 29. Juni, ein „kleiner Blitzermarathon“ statt.

    Bei dieser Maßnahme geht es auch nicht darum, die Gemeindekasse aufzufüllen. Stattdessen sollen – vor allem motorisierte – Verkehrsteilnehmer bezüglich der Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen sensibilisiert werden. Im Zweifelsfall auch mit einer monetären Ermahnung.

    Dementsprechend werden die einzelnen Kontrollpunkte im Folgenden auch offengelegt: Geblitzt wird auf der Lindemannstraße auf Höhe des Kallerbachs, auf der Hauptstraße auf Höhe der ehemaligen Araltankstelle und in der Kirchenstraße beim Rathaus.

    Damit werden einerseits zwei stark befahrenen Ortsein- bzw. Ortsausgänge abgedeckt. Andererseits wird die derzeitige Umleitungsstrecke kontrolliert, auf der im Moment besondere Vorsicht und besondere Rücksichtnahme auf Anwohner herrschen sollte.

    Durch die baustellenbedingte Umleitung der Hauptstraße erhöht sich das Verkehrsaufkommen auf den Umleitungsstraßen. Dadurch werden die Anwohner und Anlieger entlang der Straße zusätzlich belastet. Dieser Effekt wird zusätzlich verstärkt, wenn die Fahrgeschwindigkeit weit über das beschilderte Limit
    steigt. Erhöhte Immissionen und sinkende Verkehrssicherheit sind die Folgen.

    Dementsprechend soll mit dieser öffentlichen Ankündigung das Bewusstsein aller Fahrer gestärkt werden.“

     

  • Bürgerversammlung in Tutzing am 24.06.2024

    Folgende Pressemitteilung erreichte uns heute aus dem Rathaus:

    „Am Montag, den 24. Juni 2024 um 19:00 Uhr findet in der Akademie für Politische Bildung (Buchensee 1, 82327 Tutzing) die Tutzinger Bürgerversammlung statt.

    Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Tutzing sind herzlich eingeladen.
    Diese Einladung schließt Jugendliche ausdrücklich mit ein!

    Bürgermeister Ludwig Horn wird die wichtigsten Themen, Entwicklungen und Veränderungen des vergangenen Jahres vorstellen und für Rückfragen und Anregungen ausführlich zur Verfügung stehen.

    Wir freuen uns auf Ihr Kommen.“

  • Mehr und schnellere Kommunikation aus dem Rathaus

    Schon seit einigen Tagen erhalten wir Emails und Pressemitteilungen, die von Jan-Philipp Grande versendet werden. Die Öffentlichkeitsarbeit des Rathauses ist auf ein neues, höheres Niveau gehoben. Nun ist am 19.06.2024 die Pressemitteilung – sozusagen in seiner eigenen Sache – veröffentlicht worden:

    Nachbesetzung im Rathaus mit neuem Schwerpunkt Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit – Erstes Projekt ist ein Newsletter aus dem Rathaus.

    „Seit dem 1. Juni 2024 gibt es im Tutzinger Rathaus ein neues Gesicht: Erster Bürgermeister Ludwig Horn stellt Jan-Philipp Grande als neuen Referenten vor. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit wird auf Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation liegen.

    Hintergründe und Entscheidungen vermitteln, Erklärungen liefern, Rückmeldungen und Verbesserungen berücksichtigen, Handlungen transparent darstellen – schon während seiner Kandidatur hat Ludwig Horn die Kommunikation mit den Bürgern in den Mittelpunkt seiner Arbeit gestellt.

    Um den Erwartungen der Bürger und seinem eigenen Anspruch gerecht zu werden, hat Ludwig Horn einen neuen Mitarbeiter im Bürgermeisterbüro eingestellt. Der Ansatz mit einem solchen Schwerpunkt auf Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation ist neu.

    Ludwig Horn stuft diese Bereiche jedoch als essenziell für seine Arbeit ein:
    „Wir verwalten das Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger, welches in eine Vielzahl an Projekten investiert wird. Deshalb fühle ich mich auch verpflichtet, unser Tun und Handeln zu erklären und im Dialog zu bleiben.“

    Zusätzlich zur Öffentlichkeitsarbeit übernimmt Grande die Betreuung der Beiräte (z.B. Jugendbeirat), die Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen – vor allem in den Bereichen Sport und Kultur –, sowie die Koordination, Vorbereitung und Nachbereitung von Sitzungen, Ausschüssen und Bürgerversammlungen.

    Das Aufgabenprofil ist vielfältig und umfangreich und soll es auch sein: Öffentlichkeitsarbeit ist eine komplexe und bereichsübergreifende Aufgabe, mit dem Ziel, eine dauerhafte und gute Zusammenarbeit mit den Medien und ein transparentes, wertschätzendes Verhältnis mit den Bürgern sicherzustellen. Die
    Stelle mit zahlreichen Zuständigkeiten ist angesiedelt im Bürgermeisterbüro unter der Bezeichnung „Referent des Bürgermeisters“.

    Wichtig für Horn war es, bei dieser Einstellung den angespannten Haushalt der Gemeinde im Blick zu behalten und nicht weiter zu belasten. Daher wurde keine neue Stelle geschaffen, sondern eine freie Stelle nachbesetzt und einzelne Aufgaben innerhalb der Verwaltung umstrukturiert.

    Mit Jan-Philipp Grande wird die Position mit jemandem besetzt, der inzwischen zwar in München zuhause, aber in Tutzing aufgewachsen und mit der Gemeinde sowie ihren Bürgern bestens vertraut ist. In den Worten des Ersten Bürgermeisters: „Ein Tutzinger Potenzial.“

    Grande hat zuvor Politikwissenschaften, European Studies und Sportpolitik in München, Maastricht und Köln studiert. Bei seinem bisherigen Arbeitgeber, einem Münchner Tech-Startup namens B42, war er drei Jahre lang verantwortlich für sportgesellschaftliche Themen und Projekte.

    Jetzt zieht es ihn – zumindest beruflich – zurück in die Heimat. Mit großer Vorfreude blickt er auf die Aufgaben und Herausforderungen als neuer Referent des Bürgermeisters.“ (Ende Pressemitteilung)

    Bürgermeister Ludwig Horn hat eine verbesserte Kommunikation mit den Tutznger Bürgerinnen und Bürgern bereits im Wahlkampf angekündigt. Das Wahlversprechen wird nun eingelöst. So wie ich vor meiner Wahl in den Gemeinderat im Jahr 2014 eine höhere Transparenz des Arbeit des Gemeinderats und der Ausschüsse zugesagt habe und diese Zusage mit meinen Berichten auf dieser Homepage einlöse.

     

     

     

  • Aussetzung der Parkraumbewirtschaftung in Greinwald- und Traubingerstraße während der Hauptstraßensanierung

    Aussetzung der Parkraumbewirtschaftung in Greinwald- und Traubingerstraße während der Hauptstraßensanierung

    Es ist soweit:

    Die Parkraumbewirtschaftung wird in der Traubinger Straße, der Greinwaldstraße und auf dem Parkplatz in der Greinwaldstraße 8 probeweise ausgesetzt. Die Aussetzung umfasst zeitlich vorerst den dritten Abschnitt der Hauptstraßensanierung – den Bauabschnitt Mitte.
    Um die bestehende Parkraumbewirtschaftungszone außer Kraft und alle Verkehrsteilnehmer in Kenntnis zu setzen, wurden mobile Verkehrszeichen angeordnet und aufgestellt.
    Dabei wird das Parken mit Parkscheibe auf sechs Stunden in den Bereichen kostenfrei ermöglicht.

    Quelle: Pressemitteilung der Gemeinde Tutzing

     

  • „Was nach der Schaufel kommt, sieht man erst, wenn sie weggeräumt ist“*

    „Was nach der Schaufel kommt, sieht man erst, wenn sie weggeräumt ist“*

    Ortstermin Hauptstraße. Bürgermeister Ludwig Horn informiert und beantwortet zusammen mit dem gemeindlichen Verkehrsplaner Benjamin Neudert die Fragen der anwesenden Presse und interessierter Bürger.

    Was haben wir gelernt? Einiges über den Ablauf der Bauphasen, Hintergründe zum Vorgehen, Wissen zu Verrohrung, Anschlüssen und zu den „Geheimnissen“ unter der Teerdecke. Spannend, gut vorbereitet, inkl. Broschüre und Plänen.

    Zu den im Vorfeld ermittelten Herausforderungen beim Bau sind zwei unbekannte Komponenten für die Ausführung der Arbeiten nicht wirklich kalkulierbar: Unter der Strasse befindliche (versiegelte) Bäche und das Verhalten der Telekom. Ersteres bekommt die Gemeinde wohl besser in den Griff, es sind nur im Vorfeld die Kosten nicht gleich ersichtlich.

    Betreffend der Bäche unter der Straße gab es Fragen zum Hochwasserschutz. Herr Neudert führte aus, dass an den Ausmaßen der bestehenden Durchführungen nichts geändert wird, denn es sei unklar, welche Auswirkungen das gegebenenfalls im weiteren Bachverlauf haben könnte. Safety first!

    Interessant auch in diesem Zusammenhang: Die neue Hauptstraße wird zukünftig Pflanzflächen und unversiegelte Flächen enthalten, die Oberflächenwasser aufnehmen können. Es wurde wohl auch oft über neue Bäume diskutiert. Hier bestehe aber über das Wurzelwerk mehr Gefahr für Beschädigungen der Kanäle im Untergrund. Die Pflanzflächen leisteten den gleichen Beitrag für Wasserablauf und Umwelt.

    Der Bürgermeister wird solche Informationstermine im weiteren Bauverlauf öfter anbieten. Eine rege Teilnahme ist erwünscht! Dazu präsentierte er eine Broschüre, die Aufschluss über die anstehenden Bauphasen gibt. Siehe dazu auch den Beitrag von 12.06.2024 auf dieser Homepage.

    Insgesamt wird versucht, das Vorhaben möglichst schonend für die Anrainer so wie das Gewerbe umzusetzen. Heutige Vorschläge und Anregungen wurden allesamt positiv aufgenommen, Fragen bestens beantwortet.

    Klingt gut. Mehr? Dann sehen wir uns beim nächsten Termin.

    GBF

    PS: was mich ganz besonders freut, dass im Verlauf dieser gesamten Baumaßnahme sehr viele Vorschläge und Anregungen aus dem Positionspapier, dass wir mit der TUTZINGER LISTE 2015 erstellt, hatten umgesetzt worden sind und super funktionieren.

    (*Anm. zum Titel: Dieser Ausspruch kam von Bgm. Horn und beschreibt sehr trefflich die Schwierigkeiten mit unter der Erde befindlichen Bauten unserer Tutzinger Vorfahren)

    Titelbild: Gruppe steht „auf“ dem freigelegten „Deckel“ des Martelsgrabens beim Andechser Hof.

  • BOA: Eichen und Rotbuchen sollen erhalten werden

    In der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 18.06.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn präsentierte die Verwaltung den Bebauungsplan Nr. 6 „Mozartstraße“ aus dem Jahr 1999, desen 2. Änderung seit 2013 offen ist. Der Plan umfasst lediglich drei Grundstücke. Im Entwurf der Änderung wurde größeres Baurecht vorgeschlagen, dazu im größeren Grundstück (Fl.Nr. 373) ein zweites Baufenster. Die Gebäudeerweiterungen auf den Nachbargrundstücken wurden genehmigt, weil der Satzungsbeschluss unmittelbar bevorstand. Ein Gebäude an der neu ausgewiesen Stelle des großen Grundstücks könnte jedoch die Stabilität der östlichen Hanglage beeinträchtigen, wenn die Bäume entfernt würden, so die seinerzeitigen Bedenken. Der Aufforderung der Verwaltung, ein Standsicherheitsgutachten beizubringen, sind die Eigentümer in den vergangenen 11 Jahren nicht nachgekommen.
    In der aktuellen Sitzung sah Gemeinderat Dr. Ernst Lindl darin den Beweis, dass der Eigentümer offensichtlich kein Interesse an einem zweiten Gebäude auf seinem Grundstück habe, der Bauraum soll entfernt und die zwei Eichen und zwei Rotbuchen sollen erhalten werden. Nach einiger Diskussion, insbesondere darüber, ob hier die Vorstellung eines weiteren Baurechts bestehe, wurde einstimmig beschlossen: (1) Die vier Bäume im östlichen Teil des Grundstücks sollen erhalten werden, (2) der Bauraum im Osten soll entfernt werden und (3) die Erweiterung des bestehenden Bauraums soll planerisch geprüft werden. Der Ausschuss hatte vor der Sitzung das Grundstück besichtigt.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Für den Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau von zwei Wohnhäusern im Höhenrain 3 hatte es ebenfalls eine Ortsbesichtigung gegeben. Beurteilungsmaßstab war der Bebauungsplan Nr. 46 „Tutzing Nordwest – Östlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 8 „Am Höhenerain“. Die gemeindliche Planerin Lydia Knözinger, hält aus städteplanerischer Sicht zwei kleinere anstelle eines großen Gebäudes für besser. Zwischen beiden Häusern soll eine Doppelgarage situiert werden. Die Summe der Grundfächen der beiden geplanten Gebäude liegt unter der maximal zulässigen GR von 413 m². Die Höhen sind ebenfalls eingehalten. Jedoch befindet sich bei diesem Antrag ein Wohngebäude teilweise außerhalb des festgesetzten Bauraums. Hierfür wird die Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB für Wohnraum beantragt. Das Landratsamt sieht die Sache positiv, die Verwaltung hält die Präzedenzwirkung für nicht so problematisch. Gegen die Stimme des Ausschusskollegin Christine Nimbach erhält der Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen; gleichzeitig wird die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze ausgesprochen.
    • Beim Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage in der Bahnhofstraße 18 fand die nunmehr vierte Planung wenig Anklang im Ausschuss. Auf dem langgezogenen Grundstück von 1.850 m² sind nun drei Gebäude und eine Tiefgarage vorgesehen, ein „abstandsflächen-optimierter“ Entwurf, wie der Bürgermeister anmerkte. Dem Antrag vom 24.05.2024 wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig nicht erteilt, ebenso nicht die Befreiung von Abstandsflächen, ebenso nicht die Errichtung als reine Wohnbebauung, da das Grundstück in einem Mischgebiet liegt. Dies ist ein Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage am Bareisl hatte den Ausschuss wie den Gemeinderat bereits mehrfach beschäftigt. Ausgangspunkt war die Vorstellung der Baukonzeption in der Ausschusssitzung am 16.05.2023. Nach Unmutsäußerungen von Mietern der umliegenden Gebäude hatte es Informationsveranstaltungen im Rathaus sowie auf dem Grundstück gegeben, um die Sach- und Rechtslage zu erläutern. Im Dezember 2023 ging dann ein Bauantrag in der Verwaltung ein, jedoch anders als die Voranfrage. Die Gebäudezeile wurde statt mit einem nun mit zwei Rücksprüngen geplant, der Baukörper nach Nordwesten gedreht und die Balkone vergrößert. Damit überschreitet das geplante Gebäude die Grundfächen des Bezugsobjektes Bareisl 43, 45 und 47. Durch die Drehung ragt das Gebäude auch über die gedachte Linie zwischen dem nördlichen und dem südlichen Bezugsobjekt hinaus. Nach einem Gespräch wurde der Antrag zurückgezogen, doch am 13.05.2024 unverändert erneut eingereicht. Die Verwaltung sieht nach wie vor Innenbereich, das Gebäude fügt sich aber nicht mehr in die umgebende Bebauung ein (§ 34 BauGB). Einstimmig wurde dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Dies ist ein Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage in der Weilheimer Straße in Traubing musste erneut behandelt werden. Seit 2009 wurden mehrere Anträge gestellt, zwischenzeitlich erteilte Baugenehmigungen waren verfallen. Der Bauwerber reichte im Februar 2024 einen Bauantrag ein, der dem Antrag aus dem Jahr 2013 vollständig entsprach. Dieser erhielt aufgrund der damaligen Zustimmung der Wasserbehörden und des Kreisbauamtes das gemeindliche Einvernehmen. Der Wasserwirtschaftliche Sachverhalt wird von den Behörden nun anders gesehen, zum einen der mögliche Rückstau im Hochwasserfall durch Teile des Bauwerkes, zum anderen der durchgängige Abstand von 5 Metern zum Schwarzen Graben, um den Zugang für den Bachunterhalt zu gewährleisten. Gegen Ausschusskolledgin Christine Nimbach wurde mehrheitlich beschlosen, dasss sich die Gemeinde der Auffassung von Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt anschließt und signalisiert die Zustimmung zu einer neu einzureichenden Planung mit folgenden Eckpunkten: (1) Terrassen und Balkone müssen den Abstand von 5 Metern zum Bach einhalten, (2) geplante Terrassen müssen schwebend ohne Stützen ausgeführt werden, (3) der Carport ist so zu drehen, dass der Abstand eingehalten wird, (4) die Regenauffangbecken sind zu beseitigen, (5) ein Haftungsausschluss ist zu unterschreiben. Abhängig von der Planung signalisiert der Ausschuss, dass eine geringfügige Abstandsunterschreitung an der südwestliche Ecke des Gebäudes möglich sein könnte.
  • Ferienprogramm der Gemeinde Tutzing für Kinder und Jugendliche 2024

    Auch in diesem Jahr wird es ein Feriengrogramm der Gemeinde für Kinder und Jugendliche geben. Nachstehend die Pressemittelung des Rathauses vom 18.06.2024:

    „Damit unseren Kindern und Jugendlichen auch in diesem Jahr wieder bunte, interessante und abenteuerliche Sommerferien ermöglicht werden können, starten wir ab dem 27. Juli 2024 unser Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche von 4 bis 17 Jahren. Dank der zahlreichen bei uns eingegangenen Angebote der beteiligten Vereine und Dozenten freuen wir uns, euch auch in diesem Jahr wieder ein farbenfrohes, spannendes und abwechslungsreiches Programm anbieten zu können.
    Für die großartige Unterstützung danken wir allen Mitwirkenden ganz herzlich, da sie unseren Kindern und Jugendlichen eine unbeschwerte und fröhliche Sommerzeit ermöglichen. Das Ferienprogramm wird von der Gemeinde mit hohem Stundeneinsatz organisiert und auch finanziell unterstützt. Jedes Kind soll die Chance haben, Kunst und Kultur, Vereine und Einrichtungen kennenzulernen! Auf Anfrage werden Sozialermäßigungen gewährt. Für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf bemühen wir uns um eine individuelle Lösung.

    Alle nötigen Informationen dazu stehen im Ferienprogrammflyer. Dort finden Interessierte auch den richtigen Ansprechpartner, um sich dauerhaft bei einem Verein oder einer Einrichtung anzumelden.
    Wir freuen uns, wenn unsere Ferienprogramm-Fahne auch in diesem Sommer wieder am Rathaus weht und das Ferienprogramm starten kann, um unseren Kindern und Jugendlichen eine schöne, vielseitige und glückliche Ferienzeit zu ermöglichen!

    Die Anmeldung für das Ferienprogramm ist ausschließlich über das Online-Portal Nupian möglich. Dort gibt es zu sämtlichen Kursangeboten alle benötigten Informationen und ausführliche Beschreibungen. Tutzinger Kinder und Jugendliche können sich ab dem 24. Juni 2024 anmelden. Kinder und Jugendliche aus den umliegenden Gemeinden können sich ab dem 04. Juli 2024 zu noch freien Kursen anmelden.

    Die Flyer für das Ferienprogramm werden ab Mitte Juni 2024 im Rathaus, dem Tourismusbüro, in den Schulen und Kirchen, Kindergärten und Vereinen, den Kultureinrichtungen und Geschäften verteilt. Die wichtigsten Eckdaten zu den Kursangeboten sowie die Kontaktdaten der Vereine und Dozenten und unsere
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen können diesem Flyer entnommen werden. Der QR-Code auf der Rückseite des Flyers führt direkt zur Anmeldeseite für das Ferienprogramm.

    Ansprechpartnerin im Rathaus Tutzing für alle Fragen rund um das Ferienprogramm ist Andrea Rossdam.“

  • Bürgerversammlung in Traubing am 17. Juni 2024!

    Neben den ausgehängten Plaketen und Hinweisen auf der gemeindlichen Homepage und bei vorort.news macht die Gemeindeverwaltung per Pressemitteilung auf die Bürgerversammlung in Traubing aufmerksam:

    Am Montag, den 17. Juni 2024, um 19:00 Uhr findet im Saal der Gaststätte Buttlerhof (Buttlerweg 6, 82327 Tutzing / Ortsteil Traubing) die Traubinger Bürgerversammlung statt.

    Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Tutzing sind herzlich eingeladen. Diese Einladung schließt Jugendliche ausdrücklich mit ein!

    Bürgermeister Ludwig Horn wird die wichtigsten Themen, Entwicklungen und Veränderungen des vergangenen Jahres vorstellen und für Rückfragen und Anregungen ausführlich zur Verfügung stehen.

    Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
    Gemeinde Tutzing

  • „Nehmen Sie sich zehn Minuten Zeit!“

    „Nehmen Sie sich zehn Minuten Zeit!“

    So der Appell des 1. Bürgermeisters in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFWA) am 11.06.2024, als er noch einmal erläuterte, die nun beginnenden Bauarbeiten im mittleren Abschnitt der Haupstraße könnten zu Verzögerungen führen, z.B. Warten vor Ampeln oder bei der Parkplatzsuche.

    Dazu erschien heute die nachstehende Pressemittelung aus dem Rathaus:

    „Ab morgen, Donnerstag, den 13.06.2024, wird sich das Leben in unserer Gemeinde auf absehbare Zeit spürbar verändern. Durch den Beginn des dritten und letzten Bauabschnitts der Hauptstraßensanierung – der sogenannte „Bauabschnitt Mitte“ – wird unsere Hauptstraße, die Lebensader unserer Gemeinde, für den Durchgangsverkehr voll gesperrt sein.

    Wir sind uns bewusst, welche Folgen diese Baumaßnahme für unsere Bürgerinnen und Bürger mit sich führt. Die Mobilität im Ort wird eingeschränkt, Strecken und Wegzeiten verlängern sich und das Erreichen aller Anlieger der Hauptstraße mit Aufwand verbunden sein.

    Die Baumaßnahme an sich war und ist notwendig und wir können allen Tutzingerinnen und Tutzingern versichern, dass ihre Fertigstellung mit einer spürbaren und nachhaltigen Aufwertung des Ortszentrums einhergeht.

    Den baulichen Ablauf versuchen wir für alle Beteiligten und Betroffenen so effizient und reibungslos wie möglich zu gestalten. Verlauf, Fortschritte und etwaige Veränderungen bzw. Verzögerungen werden wir so schnell und transparent wie möglich mitteilen.

    Dementsprechend haben wir in den vergangenen Wochen bereits ca. 4.000 Flyer in alle Briefkästen verteilen lassen, in denen der gesamte Bauabschnitt mit allen seinen Phasen dezidiert dargestellt wird.

    Zusätzlich informieren wir regelmäßig über unsere Aushänge und Website, die Website der ATG, die lokalen Tageszeitungen, sowie vorort.news. Dort sind auch jeweils alle bisherigen Informationen zur Hauptstraßensanierung zu finden. Ab dem kommenden Wochenende können Sie die Projektinformationen sogar als Podcast hören.

    Für uns ist deutlich geworden, dass unseren Bürgerinnen und Bürgern eine offene und schnelle Kommunikation ein besonderes Anliegen ist. Selbstverständlich werden wir dem entsprechen. Allerdings können wir keine absoluten Garantien für einen reibungslosen Ablauf der Sanierung aussprechen. Die Organisationshoheit liegt beim Straßenbauamt in Weilheim, die eigentliche Arbeit wird von einer Vielzahl von Dienstleistern übernommen.

    Hier handelt es sich immer um Menschen. Und zwischen Menschen können Missverständnisse entstehen und Fehler können gemacht werden.

    An diesem Punkt hoffen wir einfach auf das Verständnis aller Betroffenen. Wir möchten auch nochmal ausdrücklich auf alle Anlieger – vor allem alle  Gewerbetreibende – verweisen und bitten alle Tutzingerinnen und Tutzinger, sowie alle Besucher unserer Gemeinde diese nach Kräften zu unterstützen und die Treue zu halten.

    Grundsätzlich wird vieles in unserem Ortszentrum etwas länger dauern. Es werden sich möglicherweise Staus vor, auf und nach der Umleitungsstrecke bilden, vor allem bis alle Ampeln perfekt eingestellt sind. Auch bei der Parkplatzsuche muss eventuell etwas mehr Geduld mitgebracht werden. Und es werden kleinere Ungereimtheiten auftauchen, die wir derzeit noch gar nicht vorhersehen können.

    Deswegen möchten wir uns an dieser Stelle mit einem kleinen Appell an alle Tutzingerinnen und Tutzinger richten: Nehmen Sie sich zehn Minuten (mehr) Zeit! Versuchen Sie geduldig zu bleiben und manchmal auch etwas nachsichtig zu sein.

    Und natürlich sind wir auch jederzeit offen für Anregungen und konstruktive Kritik seitens unserer Bürgerinnen und Bürger.“

    Das Beitragsbild ist der Kopf des Flyers, der in einer Auflage von 4.000 Stück an Tutzinger Haushalte verteilt wurde. Den Flyer können Sie sich hier von der Homepage der Gemeinde Tutzing herunterladen.