Die Tagesordnung der letzten Sitzung des Bau- und Ortsplanungsauschusses am 02.08.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald war übersichtlich: neben den Routinen gabe es drei Punkte:
- Zunächst ging es um die 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ für ein Haus an der Bergwiesenstraße 7, schon eine längere Geschichte, wie Bauamtsleiter Christian Wolfert anmerkte. Nach der Auslegung hatte sich der Abwasserverband zur Entwässerungssituation geäußert, die ohnehin im Bauantragsverfahren geprüft wird. Das Landratsamt hatte wenige redaktionelle Hinweise gegeben. Einstimmig beschloss der Ausschuss unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse die 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 für das genannte Grundstück mit Begründung in der Fassung vom 02.08.2022 als Satzung. Der Gemeinderat hatte die Verwaltung gebeten, die 10 Änderungen in einen neuen Gesamtplan zu überführen, noch eine „große Aufgabe“, wie der Baumatsleiter anfügte.
- Ebenso einstimmig wurde die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 2, beschlossen. Hier geht es um eine sehr kleine Änderung bzw. eine Fehlerkorrektur. Der Vorsprung des Erkers am im Bau befindlichen Gebäude in der Hauptstraße 56 darf höchtens 100 cm gegenüber der Flucht des Hauptbaukörpers hervorragen. Durch einen Übermittlungsfehler stand im Bebauungsplan 50 cm. Das Kreisbauamt hatte noch einen redaktionellen Hinweis.
- Bei dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Bungalows mit Doppelgarage in der Garatshauser Straße 1 geht es um ein Gebäude im planungsrechtlichen Außenbereich. Die Bestandsgebäude sind im Rahmen einer landwirtschaftlichen Privilegierung genehmigt. Vorgesehen ist ein Bungalow mit einer Grundfläche von 100 m² sowie ein Doppelgarage von 84 m², die allerdings auch eine Schmutzschleuse und eine Heizung aufnehmen soll. Baumatsleiter Christian Wolfert nannte den Antrag zustimmungsfähig, das Gebäude ordne sich unter und schließe den Hof in gewisser Weise ab. Ratskollegin Christine Nimbach störte sich an der Größe der Garage. Dem folgte der Ausschuss mit der Maßgabe, die Größe der Garage müsse noch überprüft werden. Das wird ohnehin geschehen, denn ob und in welchem Umfang das beantragte Vorhaben landwirtschaftlich privilegiert und damit genehmigungsfähig ist, entscheidet das Landratsamt Starnberg unter fachlicher Beratung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Ist es nicht furchtbar, dass der Gemeinderat sich überwiegend mit Bausachen beschäftigt, anstatt Herz und Leidenschaft in die sontige Regierungsarbeit zu investieren? Darin drückt sich eine sehr folgenreiche gesellschaftliche Schieflage aus. Immerhin wohnt auch in Tutzing immer noch die Mehrzahl der Bürger zur Miete. Und die würde sich nun wirklich eine Bürgervertretung wünschen, die sich mit den großen Gegenwarts- und den nicht minder bedeutsamen Zukunftsfragen befasst. Als da wären der Umweltschutz, ein zukunftsfähiges Verkehrskonzept für den Ort, das Ende der Bodenversiegelung, die Energiewirtschaft und die Begründung einer generationenübergreifend solidarischen Ortsgemeinschaft. Stattdessen befasst man sich in diesem Gemeinderat hingebungsvoll mit den Immobilien all der Reichen und Superreichen, die sich im zweitreichsten Landkreis Deutschlands Grundbesitz leisten können. Mal ehrlich, da stimmt doch was nicht, oder?
JA! Darum hat die TL im Mai 2020 die Arbeit an dem Gemeindeentwicklungskonzept „Leitziele 2030“ und dem „ISEK“ angestoßen und nach Ablauf des ersten Arbeitsjahres des neu gewählte Gemeinderats im Mai 2021 in ihrem Artikel bei vorOrt.news „Tutzinger Standpunkte“ drei Optimierungen der Rathauspolitik gefordert: Dass die Gemeinderatsitzungen eine produktivere Struktur brauchen, die über ein „Baubüro“ hinaus reicht, stand dabei an erster Stelle!
Leitziele 2030 und ISEK wurden Ende 2021 im GR beschlossen. An dem ISEK wird gearbeitet, aber das wichtige Gemeindeentwicklungskonzept für alle kommunalen Handlungsfelder wird bislang nicht umgesetzt. Die Erste Bürgermeisterin hat weder in der letzten Bürgerversammlung noch in der letzten Ausgabe der TN dazu berichtet.
Zum Nachlesen:
– Drei Optimierungsbefunde: https://www.tutzinger-liste.de/blog/tutzings-finanzpolitik-die-luft-wird-immer-duenner/
– Gemeindeentwicklungskonzept Leitziele 2030 und ISEK: https://www.tutzinger-liste.de/blog/ein-grosses-stueck-wertvoller-arbeit-fuer-tutzing/