Erstmals öffentlich wurde die mögliche Bebauung eines gemeindeeigenen Grundstücks im Rosenweg 13 in Kampberg diskutiert. Sozialer Wohungsbau bzw. „bezahlbare“ Wohungen waren die Überschrift in der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 07.11.2023 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Dies geht zurück auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ein Konzept für die Bebauung des Grundstücks mit Wohnen in kommunaler Hand zu beauftragen. Das Grundstück hat eine Größe von 1.684 m², die Ausformung ist allerdings nicht ideal. Verkehrlich erschlossen ist es vom Rosenweg und vom Wickenweg. Es handelt sich um eine klare Innenbereichslage (Baulücke). Auf dem hangigen Grundstück steht eine erhaltenswerte Eiche. Einen Bebauungsplan gibt es nicht, es gilt also die Beurteilung nach § 34 BauGB (Einfügung in die umgebende Bebauung) oder die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Bereits 2019 hatte Ratsmitglied Michael Ehgartner eine Initiative zum genossenschaftlichen Wohnungsbau gestartet, ein Team mit einer Architektin und einem Baujuristen geformt und ein Konzept ausgearbeitet. Die Studie mit 14 Wohnungen wurde 2019 vorgestellt und fand Zuspruch. Allerdings sei der Geschosswohungsbau angesichts gestiegner Zinsen und Baukosten immer schwieiriger. Es frage sich also, ob die Gemeinde ein solches Vorhaben selbst stemmen könne. Ein vorgetragener Beschlussantrag sah vor, die Herstellung bezahlbaren Wohnraums zuerst möglichen Genossenschaften anzubieten, sonst seitens der Gemeinde zu realisieren.

In der anschließenden breiten Diskussion fand der Beschlussvortrag keine Mehrheit. Zahlreiche Ratsmitglieder teilten zwar das Ziel, „bezahlbaren“ Wohnraum zu schaffen, nicht jedoch den vorgeschlagenen Weg der Realisierung. Die Gemeinde wird nicht als Bauherrin gesehen, weder personell noch finanziell. Dazu solle eine Lösung flexibel sein und auch private Investoren einschließen. Die Bürgermeisterin berichtete an dieser Stelle von dem Interesse der WAF in Kampberg (W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG), auf dem Grundstück Mitarbeiterwohungen zu errichten. Das wäre dann aber kein sozialer sondern normaler Wohnungsbau, so die Bürgermeisterin. Um weiter voran zu kommen, soll der Bau- und Ortsplanungsausschuss über den Umfang der möglichen Bebbauung beraten, anschließen der Haupt- Finanz- und Werkausschuss über die Möglichkeiten eines Verkaufs oder einer Vergabe unter Erbbaurecht sowie die jeweiligen Konditionen. Dazu soll auch rechtliche Beratung herangezogen werden. Schließlich sollen in den Haushalt 2024 die Mittel für ein Bodengutachten eingestellt werden; die Vermessung sei bereits erfolgt. Einstimmig so beschlosssen.

Weitere Punkte Sitzung:

  • Für eine mögliche Bebauung auf dem Grundstück der ehemaligen ARAL-Tankstelle un der Hauptstraße 100 hatte es vom Bau- und Ortsplanungsausschuss am 17.10.2023 einen Empfehlungsbeschluss gegeben, einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. In den vorderen beiden größeren Gebäuden sollen (neben Gewerbe im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudes) Wohnungen entstehen. Die möchte die Klinik-Gruppe Artemed für Mitarbeiter anmieten. Östlich davon sind drei kleinere quadratische Doppelhäuser vorgesehen.
    Bauamtsleiter Christian Wolfert stelle das Vorhaben noch einmal vor und betonte, ein vorhabensbezogener Bebauungsplan, der hier mit einem Eigentümer möglich sei, habe den Vorteil dass darin und in der begleitenden Durchführungsvereinbarung zahlreiche Festlegungen geetroffen werden könnten, so zum Beispiel Gestaltung, Wand- und Firsthöhen, Dachneigungen und Fristen für den Baubeginn. Auf die Frage nach der Baurechtsmehrung erklärte die Verwaltung, das gewerbliche Untergeschoss habe eine größere Ausdehnung als die Geschosse darüber, dieser Koffer nach Osten sei eine Mehrung, ohne dass die Fläche bislang genau berechnet wurde.
    Einstimmig wurden dazu folgende Beschlüsse gefasst (in Kurzform): (1) im nordwestlich geplanten Gebäude Gewerbe im gesamten Erdgeschoss, darüber Mitarbeiterwohnungen, (2) im südwestlich geplanten Gebäude nur Mitarbeiterwohnungen, (3) vertragliche Absicherung der Punkte 1 und 2 zwischen Eigentümer und Artemed, (4) Auftrag an den Planungsverband für den Entwurf, (5) Auftrag an die Kanzlei Arnecke-Siebeth-Dabelstein für die Ausarbeitung der Verträge, (6) Bauwerber muss vollumfänglich die Kosten des Bauleitplanverfahrens tragen, (7) Vorhaben kommt wegen öffentlichen Interesses und Eilbedürftigkeit auf die Priortätenliste des Bauamts, (8) Beginn der operativen Arbeiten am Bebauungsplan nach vertraglicher Absicherung gemäß Punkt 3 und (9) Übertragung des weiteren Verfahrens, einschließlich des Satzungsbeschlusses, an den Bau- und Ortsplanungsauschuss.
  • Ohne Diskussion wurde die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses vom 19.09.2023 einstimmig beschlossen, die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohungsteuer dahingehend zu ändern, dass der Steuersatz von derzeit 12% der Jahresnettokaltmiete auf 20% erhöht wird. Die Änderung tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Mit der Zweitwohnungsteuer beteiligen sich deren Eigentümer an den Kosten der Infrastruktur in Tutzing.
  • Ein Neuerlass der gemeindlichen Parkgebührenverordnung war erforderlich: Der Haupt-, Finanz- und Werkaussschuss hatte am 19.09.2023 empfohlen, die Parkgebühren ab 2024 einschl. Umsatzsteuer zu versehen; dazu hatte der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss am 25.10.2023 verschiedene redaktionelle Änderungen und Verbesserungen und damit den Neuerlass empfohlen. Diesen beiden Empfehlungen wurde einstimmig gefolgt.
  • Zum Sachstandsbericht zur Sanierung der Mittelschule war Architekt Klaus Zeiler eingeladen. Die Sanierung befinde sich genau im Zeitplan, die Schadstoffbeseitigung werde in den laufenden Woche abgeschlossen. Neues Thema war die Schulwegsicherung in der Traubinger Straße. Aus mehreren, auch mit der Polizei geprüften, Varianten wurde ein Hochweg auf der Westseite der Traubinger Straße ausgewählt. Er ist ca. 50 Meter lang, mit Treppen an beiden Seiten. LKW können unter dem Hochweg in die Baustelle ein- und wieder ausfahren. Der Hochweg bleibt voraussichtlich bis Mai 2024 bestehen.
  • In der Leitung der Städtischen Musikschule Weilheim mit Außenstellen in Bernried und Tutzing gab es einen Wechsel: Andrea Huber tritt die Nachfolge von Josef Dichtl an, der in den Ruhestand geht. Frau Huber stellte sich selbst vor. Ausgebildet sowohl musikalisch (Gesang), pädagogisch und zusätzlich in Kulturmanagement bringt sie beste Voraussetzungen für die Position mit. Berufliche Erfahrung hat sie durch die mehrjährige Leitung der Musikschule Oberhaching gewonnen. Sie übernehme eine bestens aufgestellte Musikschule.
    Die Musikschule bietet strukturierten Unterricht für alle an, in Gruppen- und in Einzelunterricht. Dabei wird nicht nur Breitenförderung betrieben sondern auch Begabtenunterricht angeboten. Basis ist die Bayerische Sing- und Musikschulverordnung aus dem Jahr 1984.In Tutzing gibt es 90 Schüler, davon 35 in den Grundfächern, die in einingen – nicht allen – Kindergärten angeboten werden. Es werden 75 Wochenstunden angeboten. Die Gemeinde unterstützt die Musikschule mit jährlich 99.000 Euro.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Bürgermeisterin bekannt, dass die IMENO GmbH aus Starnberg den Bauantrag bzw. Freistellungsantrag für die Bebauung des Grundstücks Hauptstraße 39 (ehemals Kohlemüller und Edeka) eingereicht habe. Der Baugeginn sei wohl für Frühjahr/Sommer 2024 geplant. Nach den verschiedenen Gerüchten über den Weiterverkauf des Grundstücks und den Zweifeln an der Realisierung ist das schon einmal ein gutes Zeichen. Bleiben wir zuversichtlich!

Anmerkung: In der Bürgerfragerunde von 18:00 bis 18:15 gab es keine Wortmeldung.

 

 

 

 

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