Die Gemeinde möchte die künftige bauliche Entwicklung und ggf. Nachverdichtung des Seeuferbereichs steuern und Fehlentwicklungen vermeiden. Zu diesem Zweck wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 7. Juli 2015 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Seeuferbereich“ mit vier Teilbebauungsplänen gefasst. Der prägende Gebietscharakter (Maßstäblichkeit, Blickbezüge, Durchgrünung) soll erhalten werden. Gleichzeitig soll gesichert werden, dass der im öffentlichen Interesse liegende Bade- und Gastronomiebetrieb des Nordbads aufrecht erhalten wird. Als Nutzung des Gebiets soll Erholung, Wohnen und Gastronomie festgeschrieben werden. Für den Teilbebauungsplan Nr. 4 (Nordbad und Umgebung) wurde eine Veränderungssperre erlassen.
In zwei Fällen hat das Landratsamt die von der Gemeinde ausgesprochene Befreiung von Festlegungen des Bebauungsplans aufgrund geringfügiger Überschreitungen des Bauraums bzw. der Baugrenze beanstandet, so dass nun der jeweilige Bebauungsplan geändert werden muss, damit wieder alles seine Ordnung hat. Macht mehr Arbeit, aber am Ende sollte ein Bebauungsplan auch nicht durch zahlreiche Befreiungen an absurdum geführt werden. Nicht unwichtig: die Planungskosten übernimmt durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrags der Antragsteller, also der Bauwerber.
Damit in Unterzeismering ein besonders erhaltenswerter Nussbaum von 22m Höhe und 22m Kronendurchmesser, erhalten wird, muss der Bebauungsplan Nr. 21 „Gebiet zwischen BernriederStraße, Erlenstraße und Lindenallee“ geändert werden. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre erlassen. Der Baum hatte sich zum Objekt nachschaftlichen Streits entwickelt. Bereits der Baugenehmigungsbescheid aus dem Jahr 1987 hatte den Baum als besonders erhaltenswert bezeichnet.
Nach Prüfung des baulichen Zustands der Brücken in Traubing wurde festgestellt, dass die große Brücke am Kriegerdenkmal aufwändig saniert werden muss. Die Kosten von ca. 160.000 Euro würde das Amt für ländliche Entwicklung zu 50% mittragen. Die Sanierung wurde einstimmig beschlossen, damit entsprechende Mittel in den kommenden Jahren eingeplant werden können.
Nach den Vorarbeiten im Haupt-, Finanz- und Werkausschuss wurde die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Tutzing einstimmig beschlossen. Also: wer einen Baukran auf den Gehsteig stellt, muss sich dies genehmigen lassen und es kostet Gebühren.
Meine geschätze Ratskollegin und Kulturreferentin Brigitte Grande wies auf das umfangreiche Ferienprogramm der Gemeinde Tutzing hin. 50% des Programms wird von Tutzinger Vereinen bestritten, für die es auch eine Möglichkeit der Nachwuchsförderung darstellt. Das Programm für die Zeit vom 1. August bis 14. September ist umfangreich und vielfältig. Ziel ist es, Freizeitvergnügen mit nachhaltigem Lernen zu kombinieren.
Zuletzt ein vorläufiger Termin: Fischerhochzeit 2017 am 1. und 2. Juli 2017!
Anm. der Red: Lesen Sie dazu auch den Artikel vom 13.Juli 2015 – Starnberger Merkur „Gemeinde schiebt Baulust am See Riegel vor