Monat: Juli 2021

  • BOA: Erneut abgelehnt!

    Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses in der Kustermannstraße 34 wurde zum zweiten Mal nach dem 04.05.2021 einstimmig abgelehnt, weil sich das geplante Gebäude in Größe und Kubatur nicht in die umgebende Bebauung einfügt (§ 34 BauGB). So geschehen in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 28.07.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Das Landratsamt sieht es anders und möchte das Votum des Ausschusses ersetzen, der aber bei seiner ablehnenden Haltung blieb. Unabhängig davon läuft die Hauptwasserleitung von Tutzing durch das Grundstück, die nicht überbaut werden darf, was privatrechtlich abgesichert ist.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus sowie Abbruch und Neubau einer Doppelgarage im Höhenrieder Weg 8 wurde zugestimmt. Dem Grundstück von 705 m² schließt sich ein weiteres von 4.687 m² im Landschaftsschutzgebiet an, in das das Gebäude leicht hineinragt. Zusätzlich liegt das Gebäude auch außerhalb der im Flächennutzungsplan markierten Wohnbaufläche. Bauamtsleiter Christian Wolfert zeigte, das dies auch für drei, vier andere Häuser gilt. Höchst vorsorglich wurde daher eine Zustimmung nach dem Bundesnaturschutzgesetz ausgesprochen. Dies habe es in 2016 für ein Gebäude an der Bernrieder Straße 37 ebenfalls gegeben. Da die Garage mit Flachdach ausgeführt werden soll, wurde auch eine Befreiung von der Festsetzung der Tutzinger Ortsbausatzung ausgesprochen, nach der analog zum Hauptgebäude ein Satteldach zu errichten wäre.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Milchviehlaufstalles mit Güllekeller auf dem landwirtschaftlichen Anwesen in Traubing, Im Fraula 1, erhielt das gemeindliche Einvernehmen. Der Hof wurde vor kurzem vom Vater auf den Sohn übergeben, der jetzt den Betrieb modernisieren und nachhaltig ausrichten möchte. Die Haltungsbedingungen erforderten mehr Fläche pro Tier. Die Vorgaben des Brandschutzes werden eingehalten, über eine geringfügige Überlappung der Abstandsflächen mit dem bestehenden Stall wird das Landratsamt entscheiden. Nachbarschaftliche Belange sind nicht berührt. Ob eine landwirtschaftliche Privilegierung für den Neubau eines Milchviehlaufstalles mit Güllekeller erteilt wird, entscheiden das Landratsamt Starnberg und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim. Ratskollegin Barbara Doll lobte das Engagement der Eigentümer, hier in eine leistungsfähige und nachhaltige Bewirtschaftung zu investieren.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses am Weidenweg 10 in Traubing wurde zurückgezogen.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Verbindungsbau zum Bestand, Am Höhenberg 8, wurde im Hinblick auf die Baustellenerschließung einstimmig abgelehnt. Das Grundstück ist zwar mit 1.300 m² groß genug, das geplante Gebäude fügt sich auch in die umgebende Babauung ein (§ 34 BauGB), denn es gibt ein Referenzgebäude. Die Abstandsflächen im Norden fallen knapp zur Mitte in den Martelsgraben, was unbedenklich ist. Als ausgesprochen schwierig wurde jedoch die Erschließung der Baustelle gesehen, die sehr nah am Martelsgraben verlaufen soll. Neben dem Schutz bestehender Bäume wurden hier statische Schwierigkeiten gesehen, die das Ufer des Martelsagrabens beschädigen könnten. So wird dem Bauwerber vorgeschlagen werden, die Baustelle entlang der südlichen Grundstücksgrenze zu erschließen. Interessantes Detail: die Erschließung des alten wie des geplanten Hauses verlaufen über ein gemeindliches Grundstück, das öffentlich gewidmet ist.
    • Dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Anbau für ein Homeoffice in Traubing, Im Ried 23, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der einschlägige Bebauungsplan Nr. 31 stamme aus 1960, erklärte die Verwaltung. Bei zahlreichen Häusern seien die vorgesehenen Bauräume und Baulinien überschritten. Das Landratsamt habe jedoch auf erste Anfrage erklärt, dass der Bebauungsplan vollständig anwendbar sei; die Antwort auf eine Nachfrage stehe noch aus. Die Fragen des Vorbescheids zur Zulässigkeit des Bauvorhabens wurden allesamt mit JA beantwortet, Befreiungen von Baugrenzen, Baulinien und Geschossigkeit wurden erteilt. Zusätzlich wurde der Bauwerber von der Festsetzung der Tutzinger Ortsbausatzung befreit, nach der analog zum Hauptgebäude ein Satteldach zu errichten wäre.
    • Zum Antrag auf isolierte Befreiung für die Schaffung einer neuen Zufahrt zum Anwesen Freyhof (ehem. Popphof) in Oberzeismering 7 lag die naturfachliche Stellungnnahme der Unteren Naturschautzbehörde immer noch nicht vor. Nachdem der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Sanierung und den Umbau des Gutes Ilkahöhe beschlossen habe, schlug die Verwaltung vor, die Zuwegung und verkehrliche Erschließung zum benachbarten Freyhof im Bebauungsplanverfahren zu regeln, um hier nicht vorzugreifen.
    • Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Monatshauser Straße wurde in der Beuteilung nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung) gegen die Stimme der Ratskollegin Christine Nimbach befürwortet. Das Grundstück von 816 m² ist groß genug und liegt an einer privaten Abzweigung von der Monatshauser Straße; die notwendigen Dienstbarkeiten liegen vor. Der Bauwerber erhält zusätzlich den Hinweis, dass die Regenwasserbeseitigung im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden muss.
    • Erwartungsgemäß schwierig war die Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung Wohngrundstück – Erweiterung nach § 11 TierSchG um Hundepension/Hundezucht in Traubing, Deutenbergstraße 4, zu beurteilen. Vorgesehen sind lt. Antrag (1) der Umbau des Dachgeschosses und der Anbau der Zwingeranlage, (2) der Neubau eines Theorieraumes und (3) die Anlage eines Hundetrainingsplatzes. Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich im Landschaftsschutzgebiet und eine planungsrechtliche Splittersiedlung wird daher nach § 35 BauGB behandelt. Im Grunde handele es sich um zwei getrennte Maßnahmen: zum einen die familiengerechte Erweiterung des Wohnhauses, die an sich möglich erscheine, zum anderen um ein Nebengebäude und eine Zwingeranlage für Hundezucht und Hundeschule, für die ein Privilegierung erforderlich sei. so die Verwaltung. Problematisch sei hier, dasss die Belange der Nachbarn tangiert würden. Im Ausschuss wurden auch verkehrliche Probleme durch die parkenden Fahrzeuge der Kunden bzw. Besucher gesehen. Dazu handele es sich hier um einen schutzwürdigen Außenbereich. Andere Ratskollegen sahen die Anfrage relativ entspannt, man könne sich das vorstellen. Mehrheitlich herrschte jedoch Skepsis vor, wie einstimmig festgestellt wurde. Dazu wird dem Bauwerber empfohlen, Im Ramen eines Antrags auf Vorbescheid klären zu lassen, ob (1) die bauliche Erweiterung und (2) eine Hundepension/Hundezucht möglich seien.
    • Die Bauvoranfrage zum Bau einer Dachterrasse im Zuge einer Flachdachsanierung, Am Höhenberg 8a, war zunächst in der Sitzung des Ausschusses am 29.06.2021 abgelehnt worden. Die Dachterrasse hatte die Wandhöhe verändert und dazu gab es kein Referenzobjekt. Das vom Bauwerber herangezogene Vergleichsobjekt hatte keine Baugenehmigung. Der Bauwerber hatte nun die Begründung der Ablehnung aufgriffen und die geplante Dachterrasse durch ein Zurücknehmen von der Dachkante deutlich verkleinert. Der Ausschuss stimmte gegen die Stimme von Ratskollegin Christine Nimbach dem Vorhaben zu. Für die Wendeltreppe zur Dachterrasse sei ein Bauantrag erforderlich, erklärte die Verwaltung.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes teilte die Bürgermeisterin mit, dass die Dialyse im Tutzinger Krankenhaus zum Jahresende aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben wird. Dies wurde durch den betreibenden gemeinnützigen Verein mitgeteilt. Ofenbar gibt es im Landkreis ein starkes Angebot an nephrologischen Anbietern, so dass die Tutzinger Einrichtung nach knapp 40 Jahren vor Ort schließt. Die 24 betroffenen Patienten werden sich nach Alternativen in der Umgebung umsehen müssen. Die Bürgermeisterin erinnerte dran, wie Verwaltung, Ausschuss und Gemeinderat den Bebauungpslan nach Kräften vorangetrieben haben, um den in 2017 geplanten und erst vor kurzem bezogenen Neubau am Krankenhaus zu ermöglichen.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

  • Ferienprogramm: Noch Plätze frei!

    Beim Ferienprogramm der Gemeinde Tutzing sind noch Plätze frei. Das Rathaus informiert in seiner gestrigen Pressemeldung wie folgt:

    „Das Ferienprogramm der Gemeinde Tutzing bietet während der gesamten Sommerferien spannende, kreativitäts- und persönlichkeitsfördernde Kurse an.
    Im Angebot sind Sport und Theater, Naturerlebnisse und künstlerische Kreativität oder Naturwissenschaften.

    Für die Radl-Rallye in und um Tutzing, beim Mitmach-Zirkus und auch Trendsport lernen und erleben sind noch Plätze frei. Wer sich zum Musicalstar ausbilden lassen möchte oder Lust hat, seine eigene Pinnwand und Stiftehalter zu designen, wer aufregende Tage als Forscher oder bei der Feuerwehr erleben will, wer mehr Selbstbewusstsein durch „Superheldenkraft“ erlangen möchte oder gerne seine Kreativität in einem Haarstyling- und Schmink-Workshop ausleben mag, kann sich über das Online-Anmeldeportal der Gemeinde zu den Kursen anmelden.

    Zum Anmeldeportal gelangen Sie über den Link auf der Homepage der Gemeinde Tutzing. Falls keine Möglichkeit für eine Online-Anmeldung besteht, kontaktieren Sie uns gerne: Die Ansprechpartnerin im Rathaus Tutzing ist Katharina Scheinpflug, Ferienprogramm@Tutzing.de, 08158/2502-211.

    Und wer noch einen Ferienprogrammflyer mit den vielen bunten Fischen benötigt, findet sie im Rathaus, in der Bücherei, bei den Kirchengemeinden und in vielen Tutzinger Geschäften.“

  • Schön. Die neue Hauptstraße

    Schön. Die neue Hauptstraße

    Es ist etwa 6 Jahre her, dass Mitglieder der TUTZINGER LISTE (TL) von Nord nach Süd, ausgestattet mit Blatt, Bleistift, Pad und Kamera, durch die Hauptstraße liefen, um eine Bestandsaufnahme zu machen, Missstände zu dokumentieren und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die TL lieferte damit seinerzeit einen mehr als 90-seitigen Beitrag in den Gemeinderat ab, gespickt mit Ideen zur Sanierung der Hauptstraße.

    Wenn man von Süd nach Nord fährt, sieht man das gute Ergebnis der vielen Diskussionen, des Positionierens, der Erklärungen und Beiträge aller. Es ist schön festzustellen, wie Kinder auf den breiten Gehwegen in den letzten Schultagen freudig und sicher zur Turnhalle laufen, wie toll der Kreisel funktioniert, wie ruhig Radlfahrer und Autos zuzsammen auf dem neuen Teer dahinrollen.

    Die Schilder für das Tempolimit sind noch gar nicht aufgestellt. Trotzdem kann man beobachten, wie das Tempo auf der Hauptstraße sehr viel geringer ist als vor dem Bau.Ein schönes Miteinander. Schöne Ferien, bleibt’s gesund!
    PS: Das Video wurde vom Beifahrer gefilmt.

     

  • UEVA: Sanierung der nördlichen Hauptstraße

    Nachdem die Sanierung der Ortsdurchfahrt Tutzing für den ersten Bauabschnitt im Süden dem Ende zugeht, laufen die Planungen für den nördlichen Abschnitt auf Hochtouren. Statt des abwesenden Verkehrsplaners Benjamin Neudert gab die 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsauschusses (UEVA) am 20.07.2021 selbst Auskunft. Der Abschnitt reicht vom Ringseisweg bis zur Hans-Albers-Straße. Die Ausschreibungen liefen, im Spetember sollen die Bauarbeiten beginnen. Sie werden sich voraussichtlich bis Ende 2022 hinziehen, weil mangels Umleitungsmöglichkeiten nur in zwei kleinen Baufenstern gearbeitet werden kann. Wegen des Wechselverkehrs wird es hier sicherlich zu Verzögerungen im Verkehr kommen. Als offen stellte sich die Situierung der Querungshilfen heraus. Eien weitere Querungshilfe ist an der Mühlfeldstraße vorgesehen, diejenige an der Nordbadstraße wird ertüchtig und auch an der Akademie für Politische Bildung soll es eine geben. Ggf. müssen dafür die Bushaltestellen um einige Meter verlegt werden. Dieses Planungen müssen teilweise noch unter Beachtung der Fußgängerströmungen begründet werden. Diskutiert wurde auch der Fahrradschutzstreifen: Die bislang vorgeshene Breite von 1,25 Metern liege unter der Standardbreite von 1,50 Metern, wurde von Ausschussmitgliedern angemerkt. Das hängt natürlich von der verfügbaren Straßenbreite ab. Einstimmig wurde beschlossen, die Verwaltung möge in der diskutierten Richtung weiter planen, den Verkehrsplaner befragen und entsprechende Festlegungen vornehmen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Der beschränkt-öffentliche Fußweg an der Kirschnerstrraße muss für die verkehrliche Erschließung der anliegenden Grundstücke erweitert werden. Einstimmig wurde beschlossen, die Widmungsbeschränkung des Wegs „Fußweg an der Kirschnerstraße“ durch „nur für Anlieger“ zu erweitern. An bauliche Maßnahmen ist nicht gedacht.
    • In Kampberg gibt es zwei Flurstücke, die Verkehrsflächen an der Blumenstraße darstellen aber nicht öffentlich gewidmet sind. Einstimmig wurde beschlossen, diese Flächen öffentlich zu widmen und der Ortsstraße Blumenstraße zuzuschlagen.
    • Aus der Mitte des Ausschusses war in der Sitzung am 28.04.2021 beantragt worden, am Johannishügel einen sich gebildeten Fahrradtrail mittels Stangengeländer abzusperren. Die Lage sollte zunächst weiter beobachtet werden, um bei Verschlechterung zu handeln. Beschlossen wurde, den Weg auf dem Johannishügel mittels der Beschilderung „für Fußgänger“ an Nord- und Südseite für Radfahrer zu sperren.
    • Der neue breite Gehweg an der Hauptstraße verleitet viele Radfahrer, diesen zu benutzen, obwohl ein Radschutzstreifen markiert wurde. Ein Besipiel ist die Einmündung am kleinen Parkplatz am Kustermannpark. Nach Diskussion wurde die Verwaltung einstimmig ermächtigt, an solchen Einmündungen Verschrankungen aufzustellen.

     

     

     

     

     

  • Wirbel um das „Pissoir/WC“ am Fischergassl

    Wirbel um das „Pissoir/WC“ am Fischergassl

    Im Beitrag zur Wiedereröffnung beleuchtet die TL die Schwachstellen der Sanierung: die neu entstandene Entsorgungsstation, der Wegfall einer öffentlichen Toilette sowie die (nicht kontaktlose) elektronische Ausstattung der Sanitäranlagen sind, um es wohlwollend auszudrücken, problematisch. Wir haben im Rathaus nachgefragt:

    1. Warum wurde eine Entsorgungsstation für chemische Toiletten vor der Brahmspromenade eingerichtet (anstelle von zwei Toiletten)?
    2. Wer soll die Entsorgungsstation nutzen (lt. Symbol Wohnwagenfahrer)?
    3. Wie möchte die Verwaltung die verkehrsmäßige Frequentierung der engen Mariengasse durch Wohnmobile regeln?
    4. Wieviel kostete die Sanierung (Plan: 160.000 Euro)?

    Diese schriftlichen Fragen vom 4. Juni blieben unbeantwortet. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung hat sich die Bürgermeisterin nun geäußert: die tatsächlichen Kosten sollen sich auf ca. 120.000 Euro belaufen und die Entsorgungsstation „sei eigentlich für Segler gedacht, die in Ufernähe ihre Bordtoiletten entleeren wollten“. Die Entsorgungsstation ist unnötig: Segelboote der gegenüberliegenden Segelschule haben keine Bordtoiletten, sonstige Segler nutzen eine Entsorgungsstation kaum (die Entleerung geht problemlos in jede „normale“ Toilette) und vor allem: sollten die Mieter der in der Nähe befindlichen Bootsliegeplätze tatsächlich eine Entsorgungsstation wollen, müsste diese der Liegeplatzvermieter auf seine Kosten zur Verfügung stellen! Fazit Eins: Aus Sicht der Bürger und ihrer knappen Gemeindekasse ist die Entsorgungsstation an dieser Stelle eine Fehlinvestition.

    In dem Artikel heißt es weiter: „Das zweite WC neben dem Pissoir für Männer konnte nicht erhalten werden, da für einen Neubau des Klohäuschens sonst ein Bauantrag notwendig geworden wäre, der die Sanierung weiter verzögert hätte“. Fazit Zwei: An dieser touristisch exponierten Stelle für ca. 120.000 Euro aus zwei bereits vorhandenen Toiletten nur eine zu machen, ist eine planerische Fehlentscheidung, für die es keine sachliche Rechtfertigung geben kann.

    Wir empfehlen den Artikel aus der online-SZ (08.07.2021): „Großer Wirbel um Unisex-WC“ mit weiteren Informationen.

     

  • GR: „Die Möglichkeit, eine Mitte Tutzings zu schaffen“

    GR: „Die Möglichkeit, eine Mitte Tutzings zu schaffen“

    Es ging um das „Herz Tutzings„, um „die Möglichkeit, eine Mitte Tutzings zu schaffen„, so die 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald in der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 06.07.2021 zu den Plänen für die Hauptstraße 39. Wie bekannt, haben die Eigentümer keinen Nachmieter für die von Edeka verlassenen Flächen gefunden; auch bei dem beliebten Haushaltswarengeschäft der Anton Müller KG („Kohlen-Müller“) steht die Nachfolgefrage im Raum. Die Eigentümer haben sich daraufhin entschlossen, das Grundstück von 1.858 m² an einen Projektentwickler zu verkaufen. Die Wittmann ProjektManagement GmbH ist zu einem sehr frühen Zeitpunkt auf die Gemeinde zugegangen und hat zusammen mit dem gemeindlichen Stadtplaner Prof. Florian Burgstaller einen ersten Entwurf erarbeitet, der in der Sitzung präsentiert wurde. Kern des Entwurfs ist ein ein um 6 Meter zurückgesetztes dreistöckiges Gebäude und zwei zweigeschossige Kopfbauten. Dadurch wird die Fläche, die durch die Zurücksetzung des Hauptgebäudes von der Straße entsteht, sozusagen eingerahmt. Ein weiteres Wohnhaus soll im rückwärtigen Bereich des Grundstücks entstehen. Im Erdgeschoss an der Hauptstraße sind Geschäfte möglichst mit ortsbelebendem Charakter vorgesehen, vielleicht auch Gastronomie, ansonsten sind Wohnungen geplant. Prof. Burgstaller betonte, hier nicht als Planer des Investors aufzutreten, dieser habe bislang keinen Planer eingeschaltet. Der Entwurf ist quasi der erste Aufschlag der Gemeinde in Absprache mit dem Investor. Das Verfahren ist besonders und lobenswert, denn üblicherweise werden Ausschuss und Gemeinderat Planungen der Investoren vorlegt, die eine maximale Ausnutzung des Grundstücks vorsehen; dem sich dann ein oft mühsamer iterativer Prozess anschließt, um zu einer zustimmungsfähigen Lösung zu gelangen. Ausgangspunkt der Planung war die aktuelle Situation: Die Hauptstraße ist momentan eine reine Durchgangsstraße, ohne erkennbare Struktur und Ortsmitte. Die bestehende Situation einer Durchgangsstraße soll unterbrochen und aufgelockert und ein Ortsmittelpunkt mit Platzcharakter geschaffen werden. Prof. Burgstaller stellte in seiner ausführlichen Präsentation mit zahlreichen Visualisierungen vor, dass bereits früher der Platzcharakter an Marien- und Schlossstraße gesehen wurde. Im aktuellen Bebauungsplan sei auch bereits der Rücksprung der Fassade eingeplant gewesen. Darüber hinaus könnten der östliche und der westliche Bereich optisch zusammengezogen werden, dies könne man noch einmal diskutieren.
    Der Vorschlag zur Bebauung selbst fand keine ungeteilte Zustimmung, vielmehr erschien zahlreichen Mitgliedern des Gemeinderats der traufseitig zur Straße stehende Baukörper zu wuchtig, zu groß und zu hoch. Die Schaffung einer Platzsituation durch das Zurücksetzen des Hauptgebäudes wurde jedoch allseits anerkannt. Letztlich, so resümierte die Bürgermeisterin, sei man gar nicht so weit auseinander. Man wolle doch die Belebung der Ortsmitte und bessere Bedingungen für die Geschäftswelt. Da müsse man sich nun hinarbeiten und käme sicher zu einem guten Ergebnis.

    Von der Höhe erreicht das Gebäude das nördliche Haus, es ist niedriger als das Kurhaus. Das südliche Gebäude an der Ecke zur Traubinger Straße könnte in Zukunft aufgestockt werden. Die derzeit voll versiegelte Fläche würde durch einen Garten im Süden und Westen zu 40% entsiegelt.

    Die Projektentwickler Felix Wittmann und Christoph Grill waren in der Sitzung anwesend. Ihr Ziel ist die partnerschaftliche Entwicklung des Ortszentrums mit der Gemeinde. Es soll eine nachhaltige, lokale, nach 30 Jahren noch interessante Architektur entstehen; die Gestaltung der Fassaden habe noch nicht begonnen. Der Ortskern solle belebt werden und Wohnraum für Familien, Einheimische geschaffen werden, auch mit einkommensorientierter Zusatzförderung (EOF) für Mieter.
    Bauamtsleiter Christian Wolfert erläuterte die bauplanungsrechtliche Situation. Sinnvoll wäre ein vorhabensbezogener Bebauungsplan mit Durchführungsvereinbarung nur für dieses Flurstück 95/1. Entsprechend wurde einstimmig beschlossen, (1) den Bebaungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebaunnsplan 1 aufzuteilen in den Teil 1.1 für das genannte Grundstück und den Teil 1.2 für die übrigen Grundstücke, (2) die 1. Änderung des Teils 1.1. zu beschließen, (3) mit der Ausarbeitung des Bebaungsplanentwurfs den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zu beauftragen (Prof. Burgstaller und Landschaftsplanerin Monika Treiber sollen weiter beraten), (4) einen städtebaulichen Vertrag mit den Investoren zur Übernahme der Planungskosten abszuschließen, (5) rechtlichen Rat und Begleitung im Bebauungsplanverfahren einzuholen und (6) die Zuständigkeit beim Gemeinderat zu belassen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Einstimmig wurde die Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 “Frey-Grundstück” nach Empfehlung durch den Bau- und Ortsplanungsauschuss beschlossen. Aus Datenschutzgründen wird die Bezeichung „Frey-Grundstück“ gestrichen. Mit der Ausarbeitung soll der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt werden. Das weitere Verfahren, einschließlich des Satzungsbeschlusses, soll an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen werden. Hintergrund ist die umfassende Neuordnung der Bebauung in einer neuen Form unter Erhaltung des Baumbestands. Beschlossen wurde daher auch, die Haftungsproblematik der Baumwurfgefahr für die unter den Bäumen geplanten Gebäude zu klären; der Gemeinde dürften hierdurch keine Nachteile entstehen. In die Änderung soll ein zweiter Antrag für zwei neue Bauräume für kleinere Gebäude östlich und westlich des Bestandsgebäudes einfließen.
    • Einstimmig wurde für den Bebauungsplan Nr. 37 “Gewerbegebiet Kampberg” die 3. Änderung beschlossen – ebenfalls nach einem entsprechenden Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschuss. Mit der Ausarbeitung wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt, das weitere Verfahren, einschließlich des Satzungsbeschlusses, wurde an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen. Zur Übernahme der Planungskosten wird mit dem Bauwerber ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Hintergrund der Änderung ist ein Antrag des Bauwerbers, ein Gebäude mit Tiefgarage und Zufahrt von der Blumenstraße zu errichten, der derzeit gültige Bebauungsplan jedoch eine Doppelgarage vorsieht. Prof. Burgstaller gab zusätzlich den Hinweis, auf eine ruhige Archtiektur einschließlich traditioneller, ländlich gestalteter Fassaden zu achten.
    • Mehrheitlich gegen eine Stimme wurde nach Empfehlung des Bau- und Ortsplanungsauschusses der Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 46 “Tutzing Nordwest – östlich der Traubinger Straße”, Teilbebauungsplan 10 “Reiserbergweg/Beisele-/Bockmayrstraße” zu ändern bzw. zunächst zwei Unterpläne aufzustellen: Teilbebauungsplan 10.1 „Zwischen Reiserbergweg und Bockmayrstraße“ und Teil 10.2 „Zwischen Bahnlinie und Reiserbergweg“. Im konkreten Fall, Reiserbergweg 13,  ging es darum, dass für ein bestimmtes Grundstück die Grundflächenzahl GRZ 0,17 beträgt, der Bauwerber im Umfang von 0,20 bauen möchte; aktuell beträgt die Fläche des bestehenden Gebäudes 0,16. Die GRZ im vom Bebauungsplan umfassten Gebiet sind uneinheitlich, grob zwischen 0,15 und 0,17 mit Ausreißern bis 0,22. Der gemeindliche Planer Prof. Florian Burgstaller plädierte für eine Vereinheitlichung und wies darauf hin, dass eine Überschreitung der GRZ von 0,17 durch energiesparende Bauweise schnell zu 0,185 führen würde. Er halte daher eine Erhöhung auf 0,19 in einem Teilgebiet für verträglich. Mit der Ausarbeitung wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. Das weitere Verfahren, einschließlich des Satzungsbeschlusses, wurde an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen. Die Bürgermeisterin betonte, man wolle durch die Vereinheitlichung auf 0,19 Ruhe in die Situation unterschiedlicher GRZ bringen und eine gewisse Gerechtigkeit herstellen.
    • Unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse wurde die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 „Bahnhofstraße“ für die Flurstücke 618/4 und 618/5 samt Begründung in der Fassung vom 06.07.2021 einstimmig als Satzung beschlossen. Nach der letzten Auslegung waren vom Landratsamt und vom Wasserwirtschaftsamt nur geringfügige redaktionelle Hinweise gekommen, die eingearbeitet werden.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Bürgermeisterin bekannt, dass am 26.07.2021 dem vormaligen Kommandanten der Feuerwehr Tutzing, Markus Kuisl, die Bürgermedaille verliehen werden wird. Zwei Tage später, am 28.07.2021, werden ausgeschiedene Mitglieder des Gemeinderats mit der Bürgermedaille geehrt. Zur Situation im Südbad erklärte die Bürgermeisterin, für den Badebetrieb werde wieder Eintritt genommen. Die sei losgelöst von der aufgeworfenen Problematik der Haftung seitens der Gemeinde. Was die Zulassung der SUP-Boards betreffe, will sie eine Klärung herbeiführen, am Rande sollten die Boards zu Wasser gelassen werden können, das wäre bislang so gewesen. Möglicherweise gäbe es Schwierigkeiten, wenn das Bad voll belegt sei. Angesprochen auf die Luftfilteranlagen für die Schulen zur Vermeidung des Wechselunterrichts im kommenden Schuljahr meinte die Bürgermeisterin, der Freistaat solle auch zahlen, wenn er diese Anschaffung empfehle. Ihr fehle die Konnexiät (Verfasser: der Zusammenhang von Aufgabe und Finanzverantwortung oder kurz: „Wer bestellt, bezahlt“). Auf die entsprechende Frage bedauerte die Bürgermeisterin, das der Minigolfplatz im laufenden Jahr nicht benutzbar sei. Ratskollegin Caroline Krug erkundigte sich danach, wie die Gemeinde auf die Wünsche der Jugendlichen reagieren wolle, die im Portal vorort.news publiziert wurden. Die Bürgermeisterin erklärte, die Jugendlichen würden hier gleich lernen, das es nicht so einfach sei im politischen Prozess, dass es ein Miteinander gebe, um Ziele zu erreichen.

    Alle Zeichnungen: © Prof. Florian Burgstaller
    Verwendung mit freundlicher Genehmigung des Investors