So fasste Ratskollege Georg Schuster (FDP) seinen Eindruck vom beantragten Bauvorhaben in der Bräuhausstraße 31 zusammen. Der Antrag auf Baugenehmigung eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten und Tiefgarage in der Bräuhausstraße 31 war Thema in der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 07.12.2023 unter der Leitung der ersten Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Mehrfach hatte sich der Bau- und Ortsplanungsausschuss in der Vergangenheit mit Anträgen auf Baugenehmigung und auf Vorbescheid für dieses Grundstück beschäftigt. Für den vorliegenden Antrag galt die Beurteilung nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung), weil es hier keinen Bebauungsplan gibt. Das Grundstück umfasst 1.074 m².

Zuletzt wurde einem Antrag auf Vorbescheid seitens des Gemeinderats in der Sitzung am 01.12.2020 das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, weil sich das Vorhaben aufgrund der Höhe nicht in die Eigenart der umgebenden Bebauung einfügte. Es gab keine Referenzgebäude, die in Fläche und Höhe dem beantragten Gebäude entsprachen. Nach Auffassung des Gemeinderats waren die beiden Gebäude des Verbands Wohnen in der Nähe aufgrund ihrer besonderen Nutzung (sozial) nicht als Referenzgebäude heranzuziehen. Das Landratsamt sah dies anders, ersetzte die Ablehnung seitens der Gemeinde und erteilte den Vorbescheid (Grundfläche 384 m², Wandhöhe 6.57 Meter bzw. 9,02 Meter bei der Attika, Firsthöhe 9,71 Meter, zwei Vollgeschosse plus Laterne).

Der neuerliche Antrag auf Baugenehmigung überschreite sowohl in der Wandhöhe als auch in der Firsthöhe die genehmigte Planung, wie Bauamtsleiter Christian Wolfert ausführte. Durch das geplante Flachdach entspreche die Wandhöhe der Firsthöhe mit 11,68 Metern. Das Dachgeschoss trete als viertes Geschoss in Erscheinung, was aus Sicht der Verwaltung nicht wünschenswert sei. Ratskollegin Flora Weichmann sah angesichts der Nähe zum Bahnhof möglichst viele Wohnungen als wünschenswert an, wollte aber auf die Tiefgarage verzichten. Die ist allerdings in der Tutzinger Ortsbausatzung für Gebäude mit vier und mehr Wohneinheiten festgeschrieben.

Mehrheitlich mit 14 zu 1 wurde dem Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen versagt. Das Vorhaben füge sich nicht in die Eigenart der umgebenden Bebauung ein und würde zu städtebaulichen Spannungen führen. Bei den Gebäuden in der näheren Umgebungen lägen die Wandhöhen alle unter 11,68 Meter. Ich selbst habe wegen Befangenheit (§ 49 Abs. 1 Bayerische Gemeindeordnung) an der Diskussion und der Abstimmung nicht teilgenommen. Um meine Befangenhiet kenntlich zu machen, habe ich vor Beginn der Diskussion, wie in unseren Gremien üblich, meinen Stuhl ca. 50 cm zurückgezogen. Meinen Schreibblock für die Mitschrift der Sitzung hatte ich für alle ersichtlich vom Tisch entfernt und auf meine Oberschenkel gelegt. Die Gemeindeverwaltung hatte ich vorher von mir aus informiert. So wurde von der Verwaltung das Abstimmungsergebnis für alle Beteiligten hörbar protokolliert, dass der Antrag mit 14 zu 1 Stimmen abgelehnt sei und Gemeinderat Dr. Behrens-Ramberg wegen Befangenheit von der Beschlussfassung ausgeschlossen war.

Weitere Punkte der Sitzung:

    • Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg“ habe eine „lange Geschichte“, so die Bürgemeisterin. Diese sei noch nicht zu Ende, ergänzte Bauamtsleiter Christian Wolfert.  Es habe verschiedene berechtigte Stellungnahmen zur Grünordnung gegeben, insbesondere zur Festsetzung von erhaltenswerten Bestandsbäumen auf einzelnen Grundstücken. Daher wurde eine Vermessung der Bestandsbäume durchgeführt, um die genaue Position und die Qualität der Bäume festzustellen. Darauf aufbauend sind Anpassungen in den Festsetzungen vorgenommen worden: Streichung von Neupflanzungen bzw. Ersatzpflanzungen, Streichung einer Festsetzung, da der Baum nicht im Geltungsbereich steht und eine Empfehlung einer Neupflanzung an auszuwählender Stelle auf dem Grundstück. Einstimmig billigte der Gemeinderat, unter Einbeziehung des am 20.06.2023 vom Bau- und Ortsplanungsausschusses gefassten Beschlusses, den angepassten Bebauungsplanentwurf samt Begründung in der Fassung vom 07.12.2023. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine erneutes, verkürztes Auslegungsverfahren nur zu den geänderten und ergänzten Teilen durchzuführen.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmastes mit zugehöriger Technikeinheit in Monatshausen beschäftigt Ausschüsse und Gemeinderat schon länger. Der erste Antrag wurde in der Sitzung am 14.02.2023 abgelehnt. Die vom gemeindlichen Rechtsanwalt Frank Sommer vorbereitete Begründung stellte die Fragen, ob hier eine Unterversorgung besteht, also das Funknetz sogenannte „weiße Flecken“ aufweist, ob (2) ein Mast in dieser Höhe nötig ist und (3) ob es nicht alternative Standorte gibt, z.B. das gemeindliche Grundstück, Flurnummer 2205, das etwas nordöstlich innerhalb des Suchkreises liegt. Das Landratsamt Starnberg hat erst vor wenigen Tagen reagiert und will die Ablehnung der Gemeinde ersetzen. Die Stellungnahme des Landratsamts wird im kommenden Bauausschuss behandelt.
      Nun ging es um einen zweiten Antrag vom 12.10.2023. Einziger Unterschied zum Vorantrag ist die beantragte Höhe des Mastes von 57,60 Meter, also um 32 cm höher. Der Anwalt der Gemeinde empfiehlt die Ablehnung, nachdem sich die Argumentation nicht geändert hat. Geändert hat sich aber die Gesetzeslage, insbesondere durch eine Genehmigungsfiktion für Mobilfunkanlagen im bauaufsichtlichen Verfahren von sechs Monaten. Mehrheitlich gegen die Stimmen der Ratskollegen Dr. Joachim Weber-Guskar und Georg Schuster wurde dem neuerlichen Antrag mit umfangreicher Begründung das gemeindliche Einvernehmen verweigert.
    • Einstimmig beschlossen wurde der Erlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung).
    • Einstimmig beschlossen wurde der Erlass der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Tutzing (Friedhofsgebührensatzung). Für Bestattungseinrichtungen sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden. Die letzte Kalkulation umfasste die Jahre 2020 – 2023. Nun war der Bayerische Kommunale Prüfungsverband mit einer erneuten Kalkulation beauftragt worden. Das Ergebnis der Kalkulation wurde in die Gebührensatzung eingepflegt. Dazu meine Anmerkungen zum Prüfungsgutachten, das den Mitgliedern des Gemeinderats zur Verfügung gestellt wurde: In dem Prüfungszeitraum 2020 – 2023 ist ein Defizit von rd. 108.000 Euro entstanden. Dieses wird nach dem Kommunalabgabengesetz nicht auf die neue Periode vorgetragen und damit in zukünftige Gebühren eingerechnet, sondern verbleibt bei der Gemeinde. Das bedeutet, dass die Gebühren im Prüfungszeitraum eben nicht kostendeckend waren. Meine Frage an die Verwaltung, wie das Defizit zukünftig verhindert werden kann, wird im Haupt-, Finanz- und Werkausschuss behandelt, so die Bürgermeisterin.
    • Einstimmig wurde beschlossen, eine Benutzungs- und eine Gebührensatzung für den Buttlerhof in Taubing und den Thelinraum im Betreuten Wohnen in der Bräuhausstraße zu erlassen. Die Entwürfe waren im Haupt-, Finanz- und Werkausschuss am 14.11.2023 vorberaten worden. Meine Anregung, die gegenüber den allgemeinen Regelungen hinausgehenden speziellen Bestimmungen für Buttlerhof und Thelinraum besser zu trennen, wurde eingearbeitet.
    • Ebenso einstimmig beschlossen wurde eine neue Benutzungs- und Gebührensatzung für das gemeindliche Spülmobil und den Toilettenwagen erlassen. Sie ersetzt die bestehende Benutzungs- und Gebührenordnung. Inhaltlich sind lediglich die ggf. entstehenden Arbeitsleistungen durch den Bauhof aufgenommen worden, z.B. Transportleistungen.
    • Einstimmig wurde Christine Siegert mit Wirkung zum 01.01.2024 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Tutzing bestellt. Die einschlägige Fachprüfung und eine dreimonatige Einweisung hat sie absolviert.
    • Ebenso einstimmig wurde Christine Siegert mit Wirkung zum 01.01.2024 zur Leitung des Standesamtsbezirks Tutzing ernannt. Gleichzeitig wurde die Ernennung von Kathrin Bernwieser als Standesamtsleitung mit Wirkung zum 31.12.2023 widerrufen. Die Nachfolgeregelung war nötig, weil sich Kathrin Bernwieser ab 20.12.2023 in Mutterschutz und anschließender Elternzeit befindet.
    • Eine Machbarkeitsstudie für die Errichtung eines Seewärmenetzes für Tutzing war Punkt 12 der Tagesordnung. Dazu wiederholte Dr. Marco Lorenz, Mitgründer der Initiative „Tutzing Klimaneutral 2035“, Teile seines Vortrags, der er in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 28.11.2023 gehalten hatte. Gleich zu Beginn stellte Dr. Lorenz klar, dass eine Förderung der Studie wegen der Haushaltssperre des Bundes nicht möglich sei und auch die Förderung der Kommunalen Wärmeplanung auf Eis liege. Die Bürgermeisterin ergänzte, es werde nicht über einen Antrag abgestimmt, das Thema wäre mit dem neuen Bürgermeister zu besprechen.Dr. Lorenz erläuterte das Projekt Seewärme einschließlich des Beispiels in Luzern, wo bereits 4.000 Haushalte mit Seewärme versorgt werden. Nachdem Plan A, eine geförderte Machbarkeitsstudie nicht möglich sei, präsentierte Dr. Lorenz Plan B: die Suche nach einem Partner/Investor, die Beteiligung der Gemeinde (nicht notwendigerweise finanziell), vorzugsweise eine genossenschaftliche Struktur, denn dazu habe es ein Vorgespräch mit dem Vorstand der Energie-Genossenschaft Fünfseenland eG (EGF) gegeben. Dr. Lorenz wünsche sich die grundsätzliche Unterstützung der Initiatoren durch den Gemeinderat, anschließend würde er einen ausgearbeiteten Vorschlag in der Gemeinderatssitzung im Februar oder März präsentieren.Die zahlreichen Einzelfragen, auch zu den Kosten, gingen zum Teil sehr ins Detail. „Wir werden das heute nicht klären können“, so die Bürgermeisterin. So wurde die Energieversorgung zur Daseinsvorsorge erklärt und die interkommunale Zusammenarbeit angeregt.
      Ich dankte Dr. Lorenz für seinen Vortrag und dafür das er neben dem Bürgersolarpark sich mit der Nutzung der Seewärme in Tutzing in einem weiteren Zukunftsprojekt engagiert. Ich war allerdings ganz froh, nicht auf der Basis einiger Folien und mündlichen Vortrags eine Machbarkeitstudie zu beauftragen, denn wir als Gemeinderat müssten zu dem Projekt noch viel lernen. Dazu empfahl ich, das Thema mit der Komunalen Wärmeplanung zu verbinden. Die Kommunale Wäremeplanung sei schließlich ein Planungsinstrument, wie die Energieversorgung langfristig kosteneffizient und umweltfreundlich umgestellt werden könnte. Abschließend erklärte der Gemeinderat einstimmig seine Absicht, das Projekt weiter verfolgen zu wollen.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes dankte die Büregermeisterin allen Beteiligten, insbesondere der ATG, der Feuerwehr und dem Bauhof, die mitgeholfen haben, den Weihnachtsmarkt nach der wetterbedingten Verschiebung am Sonntag zu realisieren.

Ich unternahm den Versuch, das Thema Bürgersolarpark noch einmal aufzunehmen, zumal der Sachstandsbericht lediglich im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss am 28.11.2023 abgegeben wurde, somit nicht allen Mitgliedern des Gemeinderats bekannt war. Auf meine dortige Nachfrage nach den betriebswirtschaftlichen Grundlagen wurde gesagt, dass der Gemeinderat den Geschäftsplan wohl einsehen könnte. Nachdem von Dr. Lorenz berichtet worden war, es lägen drei Angebote zur Fertigung eines Bebauungsplanentwurfs vor, fragte ich, wer denn unser Vertragspartner sei und ob der städtebauliche Vertrag unterschrieben wäre. Die Bürgermeisterin erklärte, das sei alles in Bearbeitung; im übrigen könnte die Frage nicht unter Verschiedenes behandelt werden, ich solle einen Antrag stellen, der auf der nächsten Sitzung des Gemeinderats behandelt werden würde. Das verwunderte mich doch sehr, denn ich hatte auf die Beantwortung der inhaltlichen Fragen bei der Abstimmung am 13.06.2023 klar gedrungen und  die Zusicherung der Verwaltung erhalten, dass meine Fragen im Verfahren beantwortet werden würden. Warum ich jetzt noch einen Antrag stellen soll, erschließt sich mir nicht.

 

 

 

 

 

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