Schlagwort: Parkgebühren

  • 05.10.: Mehr Strom aus der Sonne!

    Mehr Strom aus der Sonne! So könnte man die Pläne von Markus Guggemos aus Traubing beschreiben, die bestehende Fotovoltaikanlage zu erweitern. Dazu hat der Gemeinderat in der Sitzung am 04.10.2016  einstimmig zwei Beschlüsse gefasst:

    • 26. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Photovoltaikanlage an der Ascheringer Straße, 2. Bauabschnitt“ und
    • 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Fotovoltaikanlage an der Ascheringer Straße, 2. Bauabschnitt“

    Mit der Ausarbeitung der beiden Änderungen wird die Bürogemeinschaft für Ortsplanung & Stadtentwicklung aus Augsburg beauftragt. Die Verwaltung wird mit dem Bauwerber einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abschließen. Das Bebauungsplanverfahren einschl. Satzungsbeschluss wird an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.

    Zunächst aber gab Bürgermeister Rudolf Krug (ödp) eine Erklärung in eigener Sache ab: die Diagnose einer Erkrankung sei gestellt, die Behandlung erfolgt, er befinde sich in der Phase des Aufbaus. Mit je einem Blumenstrauß dankte er seinen beiden Stellvertreterinnen, Frau Elisabeth Dörrenberg (CSU) und Frau Marlene Greinwald (FW), für deren Einsatz, ihn zu vertreten. Es betonte, die Blumen seien privat finanziert, belasteten also nicht den Gemeindehaushalt. Er freue sich, wieder zu arbeiten und werde seinen Arbeitseinsatz nach und nach steigern. Stellvertretend für den Gemeinderat wünschten ihm die Kollegen Wolfgang Marchner und Thomas Parstorfer alles Gute für die weitere Genesung und forderten ihn zugleich auf, sich zu schonen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Das in 2012 beschlossene Verfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemarkung Traubing „Sondergebiet Sportanlagen an der Ascheringer Straße“, wird eingestellt, so der einstimmige Beschluss. Im Laufe des Verfahren hatten sich zu viele Probleme (Altlasten, Nachbareinsprüche) ergeben, so dass nach Rücksprache mit dem Antragsteller das Verfahren eingestellt werden kann.
    • Die Verlängerung der Satzung der Gemeinde Tutzing über eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 90 „Heinrich-Vogl-Straße/Bahnhofstraße“ wurde gegen eine Stimme beschlossen. Die Veränderungssperre wurde zur Absicherung der Bauleitplanung für das betroffene Gebiet um ein Jahr verlängert. Es handelt sich bekanntlich um das Haus, das im Erdgeschoss von einer Fahrschule genutzt wurde.
    • Einstimming wurde die Verlängerung der Satzung der Gemeinde Tutzing über eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 84 „Ehemaliges Bahngelände an der Heinrich-Vogl-Straße“ beschlossen, ebenfalls zur Absicherung der Bauleitplanung für das betroffene Gebiet. Bekanntlich verfolgt der Bauwerber, ein ortsbekannter Bauträger, hier eine Wohnbebauung, während die Verwaltung die gewerbliche Nutzung sieht.
    • Nachdem der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 31.05.2016 weitere Standorte für Parkscheinautomaten in der Bahnhofstraße und der Kirchenstraße beschlossen hatte, wurde gegen drei Stimmen eine neue Parkgebührenverordnung beschlossen. In der Bahnhof- und der Kirchenstraße besteht Gebührenpflicht von Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr. Die Parkgebühr von 1 Euro/Stunde für maximal zwei Stunden entspricht der Gebühr für die Parkplätze des Krankenhauses. Der kleine Parkplatz am Kino ist täglich von 09:00 bis 18:00 gebührenpflichtig. Nur dort kann für 4 Euro ein Tagesticket erworben werden. Auf die Frage meines Ausschusskollegen Dr. Hellmut Kirchner erklärte der Bürgermeister, die Ausgaben für die Parkautomaten seien durch die Gebühreneinnahmen binnen eines Jahres amortisiert worden.
  • Parkgebühren = Abzocke?

    TL_FACEBOOKSeit einem knappen Jahr gibt es in Tutzing gebührenpflichtige Parkplätze – wie in der Sitzung des Gemeinderats am 07.07.2015 beschlossen und hier berichtet. Der Bürgermeister führte damals aus, seit 2009 werde dieses Thema immer wieder diskutiert, es sei nun wirklich an der Zeit, damit zu beginnen. Tutzing sei eine der letzten Gemeinden dieser Größe, die Parkgebühren einführten.

    Wie in anderen Gemeinde auch, verlangt Tutzing Parkgebühren für das Parken im öffentlichen Raum und zwar

    • am Midgardhaus und am Nordbad sowie 
    • am Festplatz/Südbad/Yachtclub/Tennisplatz.

    Das ist keine Abzocke, schon gar nichts angesichts der Beträge. Die Gemeinde benötigt die Einnahmen, auch um die Parkplätze instandzuhalten. Seitdem gibt es immer wieder Stimmungsmache, so zuletzt in der Juni-Ausgabe der Tutzinger Nachrichten. Der Bürgermeister hat mit den Vereinen im Süden über spezielle Modalitäten gesprochen.

    Abgeschlossen ist das Thema Parkraumbewirtschaftung natürlich nicht; weitere Straßen im Ortsbereich werden folgen. Im Ortszentrum von Tutzing ist dies weitaus komplexer, aber auch das muss der Gemeinderat in Angriff nehmen. Die schrittweise Einführung, auch aus finanziellen Gründen geboten, hat den Vorteil, auch je nach Erfahrung ggf. nachsteuern zu können. Natürlich überlegen wir dabei auch die höchstzulässige Parkdauer und die Gebühren, ebenso wie vielleicht eine sogenannte „Semmeltaste“ für 15 Freiminuten. Ebenso werden wir bei weiteren Festlegungen an Einheimische und Touristen denken, die für mehrere Stunden eine große Seerundfahrt unternehmen wollen.

    Wie schon in der Presse zu lesen war, gibt es auch Überlegungen zu einem Parkhaus in der Greinwaldstraße, um die von der Bevölkerung gewünschte Verknappung der Parkplätze in der Hauptstraße im Zuge der Sanierung teilweise zu kompensieren. Ebenso kann vermutet werden, dass die Bahn bzw. die entsprechende Tochtergesellschaft, am Bahnhof Parkgebühren einführen wird. Dann könnte es vielleicht auf der Westseite des Bahnhofs ein doppelstöckiges Parkdeck geben wie etwa in Percha. Schließlich sollen auch die geplanten Gebäude östlich der Bräuhausstraße (Ecke Bahnhofstraße) mit einer teilweise öffentlichen Tiefgarage ausgestattet werden.

    Letztlich, und daran sei erinnert, wäre es am besten, wenn sich der ruhende Verkehr durch geparkte Fahrzeuge verringerte, weil die Menschen mehr das Rad benützen oder zu Fuß gehen.

    Nachstehend ein Überblick über das Parken in Tutzing:

    Parken-Midgardhaus_1

    Gebührenpflichtige Parkbereiche:

    Stunde: 0,50 EUR
    Tagesticket (ab 6 Std.): 3,00 EUR
    Die Höchstparkdauer ist zu beachten!

    • Seestraße:
      Montag – Sonntag: 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    • Midgardstraße / Midgardhaus:
      Montag – Sonntag: 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr
    • Nordbadstraße:
      Montag – Sonntag: 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

    Die entsprechende Halbjahres- bzw. Jahreskarte für den jeweils gültigen Parkbereich kann auf Antrag im Rathaus erworben werden.

    Halbjahreskarte: 50,00 EUR
    Jahreskarte: 95,00 EUR

    Gebührenfreie Parkbereiche:

    • Hauptstraße und Seitenstraßen östlich:
      Montag – Freitag: 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
      Samstag: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
      Höchstparkdauer: 1 Stunde mit Parkscheibe
    • Seitenstraßen westlich der Hauptstraße:
      Montag – Freitag: 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
      Samstag: 09:00 bis 14:00 Uhr
      Höchstparkdauer: 2 Stunden mit Parkscheibe
    • Parkplatz Greinwaldstraße:
      Montag – Freitag: 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
      Samstag: 09:00 bis 14:00 Uhr
      Höchstparkdauer: 2 Stunden mit Parkscheibe
    • Parkplatz Kirchenstraße (neben dem Kino):
      zeitlich unbegrenzt
    • Parkplatz Kustermannstraße (hinter dem Rathaus):
      zeitlich unbegrenzt
    • Park & Ride (P+R) am Bahnhof:
      zeitlich unbegrenzt

    Quelle für die Übersicht: Parken in Tutzing