Seit einem knappen Jahr gibt es in Tutzing gebührenpflichtige Parkplätze – wie in der Sitzung des Gemeinderats am 07.07.2015 beschlossen und hier berichtet. Der Bürgermeister führte damals aus, seit 2009 werde dieses Thema immer wieder diskutiert, es sei nun wirklich an der Zeit, damit zu beginnen. Tutzing sei eine der letzten Gemeinden dieser Größe, die Parkgebühren einführten.
Wie in anderen Gemeinde auch, verlangt Tutzing Parkgebühren für das Parken im öffentlichen Raum und zwar
- am Midgardhaus und am Nordbad sowie
- am Festplatz/Südbad/Yachtclub/Tennisplatz.
Das ist keine Abzocke, schon gar nichts angesichts der Beträge. Die Gemeinde benötigt die Einnahmen, auch um die Parkplätze instandzuhalten. Seitdem gibt es immer wieder Stimmungsmache, so zuletzt in der Juni-Ausgabe der Tutzinger Nachrichten. Der Bürgermeister hat mit den Vereinen im Süden über spezielle Modalitäten gesprochen.
Abgeschlossen ist das Thema Parkraumbewirtschaftung natürlich nicht; weitere Straßen im Ortsbereich werden folgen. Im Ortszentrum von Tutzing ist dies weitaus komplexer, aber auch das muss der Gemeinderat in Angriff nehmen. Die schrittweise Einführung, auch aus finanziellen Gründen geboten, hat den Vorteil, auch je nach Erfahrung ggf. nachsteuern zu können. Natürlich überlegen wir dabei auch die höchstzulässige Parkdauer und die Gebühren, ebenso wie vielleicht eine sogenannte „Semmeltaste“ für 15 Freiminuten. Ebenso werden wir bei weiteren Festlegungen an Einheimische und Touristen denken, die für mehrere Stunden eine große Seerundfahrt unternehmen wollen.
Wie schon in der Presse zu lesen war, gibt es auch Überlegungen zu einem Parkhaus in der Greinwaldstraße, um die von der Bevölkerung gewünschte Verknappung der Parkplätze in der Hauptstraße im Zuge der Sanierung teilweise zu kompensieren. Ebenso kann vermutet werden, dass die Bahn bzw. die entsprechende Tochtergesellschaft, am Bahnhof Parkgebühren einführen wird. Dann könnte es vielleicht auf der Westseite des Bahnhofs ein doppelstöckiges Parkdeck geben wie etwa in Percha. Schließlich sollen auch die geplanten Gebäude östlich der Bräuhausstraße (Ecke Bahnhofstraße) mit einer teilweise öffentlichen Tiefgarage ausgestattet werden.
Letztlich, und daran sei erinnert, wäre es am besten, wenn sich der ruhende Verkehr durch geparkte Fahrzeuge verringerte, weil die Menschen mehr das Rad benützen oder zu Fuß gehen.
Nachstehend ein Überblick über das Parken in Tutzing:
Gebührenpflichtige Parkbereiche:
Stunde: 0,50 EUR
Tagesticket (ab 6 Std.): 3,00 EUR
Die Höchstparkdauer ist zu beachten!
- Seestraße:
Montag – Sonntag: 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Midgardstraße / Midgardhaus:
Montag – Sonntag: 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr - Nordbadstraße:
Montag – Sonntag: 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Die entsprechende Halbjahres- bzw. Jahreskarte für den jeweils gültigen Parkbereich kann auf Antrag im Rathaus erworben werden.
Halbjahreskarte: 50,00 EUR
Jahreskarte: 95,00 EUR
Gebührenfreie Parkbereiche:
- Hauptstraße und Seitenstraßen östlich:
Montag – Freitag: 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Höchstparkdauer: 1 Stunde mit Parkscheibe - Seitenstraßen westlich der Hauptstraße:
Montag – Freitag: 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 bis 14:00 Uhr
Höchstparkdauer: 2 Stunden mit Parkscheibe - Parkplatz Greinwaldstraße:
Montag – Freitag: 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 bis 14:00 Uhr
Höchstparkdauer: 2 Stunden mit Parkscheibe - Parkplatz Kirchenstraße (neben dem Kino):
zeitlich unbegrenzt - Parkplatz Kustermannstraße (hinter dem Rathaus):
zeitlich unbegrenzt - Park & Ride (P+R) am Bahnhof:
zeitlich unbegrenzt
Quelle für die Übersicht: Parken in Tutzing
Danke für die Fakten, Herr Gemeinderat. Aber trotzdem: Einen dämlicheren Start für eine „Parkraumbewirtschaftung in Tutzing“ konnte man wohl kaum hinlegen: Parkgebühren dort, wo es quer durch die Einkommensklassen einheimische Sportler und Erholungssuchende (Stockschützen, Badegäste, Tennisspieler, Segler, Nutzer des Bolz- und des Beach-Volleyballplatzes) trifft. Da sind die – im Nachgang ausgehandelten „Jahresgebühren“ für „Dauergäste“ – wahrhaftig nicht einmal ein Feigenblatt: das sind nämlich in der Mehrzahl nicht Gäste sondern Tutzinger. Jeder akzeptiert in STA oder WM Parkuhren in den Bereichen, wo eine möglichst schnelle Parkfrequenz nötig ist: in Tutzing also Hauptstraße, Bahnhofstraße, Kirchenstraße, Greinwaldstraße, Bahnhofvorplatz. Die Bürger haben also Recht mit ihrer Behauptung, dass das derzeitige Verfahren nicht vom Verstand diktiert wurde – und nach Abzocke riecht. Dass inzwischen bis zum Verkehrsausschuss durchgedrungen ist, dass die Tutzinger Parkplatzregel für Gäste der Seeschifffahrt ein Desaster ist, erstaunt mich, lässt aber hoffen. HH
Schlagen Entscheidungen auf dem Boden der Anonymität auf, ist deren Akzeptanz sichergestellt. Nach diesem Prinzip arbeiten zumeist Verwaltungspolitiker, deren Handeln höchst selten die Analyse potentieller Probleme und den Nutzen Betroffener zum Inhalt hat.
Widerstand formiert sich nicht, der den Kopf schüttelnde Besucher reist wieder ab; eine Rückmeldung zu dem seltsamen und vor allem weltfremden Handeln gibt es nicht. Welcher Betroffene schreibt schon an die Verwaltung und fragt nach dem Sinn eines solchen Schusses in den Ofen? So also wird die Entscheidung nach paar Monaten als die dann einzig Richtige, weil weitblickend, gefeiert.
Wozu die Aufregung? Führte diese zum Erfolg im Sinne eines Nachdenkens, wäre das ja ein Eingeständnis, nicht zu Ende gedacht zu haben. Also lieber gar nicht denken, einfach machen! Das Ergebnis ist im Kurort Tutzing zu besichtigen. Laufend, hinsehend und hindurchfahrend, weil nicht parken könnend.
Einzig der Beitrag, Ziel- und Quellverkehr sich endlich näher anzusehen, lässt hoffen. Der Rest ist Fleißarbeit, vorbeigehend am Thema und wie üblich fern jeglicher Gesamtkonzeption. Ja, wo kommt es denn nun hin, das das Ortsbild verschönernde Parkhaus? Unterhalb des Boutique-Hotels etwa?
Wie hoch ist eigentlich die Leerstandsquote in Tutzings bereits umfangreich vorhandenen Parkanlagen?
HF