Seit einem knappen Jahr gibt es in Tutzing gebührenpflichtige Parkplätze – wie in der Sitzung des Gemeinderats am 07.07.2015 beschlossen und hier berichtet. Der Bürgermeister führte damals aus, seit 2009 werde dieses Thema immer wieder diskutiert, es sei nun wirklich an der Zeit, damit zu beginnen. Tutzing sei eine der letzten Gemeinden dieser Größe, die Parkgebühren einführten.
Wie in anderen Gemeinde auch, verlangt Tutzing Parkgebühren für das Parken im öffentlichen Raum und zwar
- am Midgardhaus und am Nordbad sowie
- am Festplatz/Südbad/Yachtclub/Tennisplatz.
Das ist keine Abzocke, schon gar nichts angesichts der Beträge. Die Gemeinde benötigt die Einnahmen, auch um die Parkplätze instandzuhalten. Seitdem gibt es immer wieder Stimmungsmache, so zuletzt in der Juni-Ausgabe der Tutzinger Nachrichten. Der Bürgermeister hat mit den Vereinen im Süden über spezielle Modalitäten gesprochen.
Abgeschlossen ist das Thema Parkraumbewirtschaftung natürlich nicht; weitere Straßen im Ortsbereich werden folgen. Im Ortszentrum von Tutzing ist dies weitaus komplexer, aber auch das muss der Gemeinderat in Angriff nehmen. Die schrittweise Einführung, auch aus finanziellen Gründen geboten, hat den Vorteil, auch je nach Erfahrung ggf. nachsteuern zu können. Natürlich überlegen wir dabei auch die höchstzulässige Parkdauer und die Gebühren, ebenso wie vielleicht eine sogenannte „Semmeltaste“ für 15 Freiminuten. Ebenso werden wir bei weiteren Festlegungen an Einheimische und Touristen denken, die für mehrere Stunden eine große Seerundfahrt unternehmen wollen.
Wie schon in der Presse zu lesen war, gibt es auch Überlegungen zu einem Parkhaus in der Greinwaldstraße, um die von der Bevölkerung gewünschte Verknappung der Parkplätze in der Hauptstraße im Zuge der Sanierung teilweise zu kompensieren. Ebenso kann vermutet werden, dass die Bahn bzw. die entsprechende Tochtergesellschaft, am Bahnhof Parkgebühren einführen wird. Dann könnte es vielleicht auf der Westseite des Bahnhofs ein doppelstöckiges Parkdeck geben wie etwa in Percha. Schließlich sollen auch die geplanten Gebäude östlich der Bräuhausstraße (Ecke Bahnhofstraße) mit einer teilweise öffentlichen Tiefgarage ausgestattet werden.
Letztlich, und daran sei erinnert, wäre es am besten, wenn sich der ruhende Verkehr durch geparkte Fahrzeuge verringerte, weil die Menschen mehr das Rad benützen oder zu Fuß gehen.
Nachstehend ein Überblick über das Parken in Tutzing:

Gebührenpflichtige Parkbereiche:
Stunde: 0,50 EUR
Tagesticket (ab 6 Std.): 3,00 EUR
Die Höchstparkdauer ist zu beachten!
- Seestraße:
Montag – Sonntag: 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Midgardstraße / Midgardhaus:
Montag – Sonntag: 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr
- Nordbadstraße:
Montag – Sonntag: 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Die entsprechende Halbjahres- bzw. Jahreskarte für den jeweils gültigen Parkbereich kann auf Antrag im Rathaus erworben werden.
Halbjahreskarte: 50,00 EUR
Jahreskarte: 95,00 EUR
Gebührenfreie Parkbereiche:
- Hauptstraße und Seitenstraßen östlich:
Montag – Freitag: 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Höchstparkdauer: 1 Stunde mit Parkscheibe
- Seitenstraßen westlich der Hauptstraße:
Montag – Freitag: 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 bis 14:00 Uhr
Höchstparkdauer: 2 Stunden mit Parkscheibe
- Parkplatz Greinwaldstraße:
Montag – Freitag: 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 bis 14:00 Uhr
Höchstparkdauer: 2 Stunden mit Parkscheibe
- Parkplatz Kirchenstraße (neben dem Kino):
zeitlich unbegrenzt
- Parkplatz Kustermannstraße (hinter dem Rathaus):
zeitlich unbegrenzt
- Park & Ride (P+R) am Bahnhof:
zeitlich unbegrenzt
Quelle für die Übersicht: Parken in Tutzing