Monat: März 2021

  • Corona-Schnelltests im Roncallihaus ab 31. März 2021

    Lesen Sie nachfolgend die heutige Pressemitteilung aus dem Rathaus zur Corona-Schnelltestung für Tutzinger Bürger im Roncallihaus: 

     „Antigenschnelltests sind im Moment – neben Impfungen und gesetzlichen Kontaktbeschränkungen – ein wichtiger Baustein, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern und gravierende Einschnitte für alle Bürger*innen möglichst gering zu halten bzw. wieder Öffnungsperspektiven zu ermöglichen.

    „Deshalb freue ich mich umsomehr, dass wir sehr schnell eine Räumlichkeit und ein engagiertes, medizinisch geschultes Personal für die Durchführung der Schnelltests in Tutzing finden konnten“ erklärt Frau erste Bürgermeisterin Marlene Greinwald.

    Seit einer Woche gab es Gespräche eine Schnelltestmöglichkeit für die Tutzinger Bürger*innen auf die Beine zu stellen. Mit Hilfe von Herrn Armin Heil (AmbulanteKrankenpflege Tutzing e.V.) medizinisch geschultem Personal, bekannten Ärzten und Herrn Pfarrer Peter Brummer, der seine Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, war dies dann doch sehr schnell möglich.

    Ab Mittwoch, den 31. März 2021 von 15:00 – 18:00 Uhr im Roncallihaus können sich die Bürger aus Tutzing kostenlos einem Schnelltest, ohne vorherige Anmeldung unterziehen. Das Ergebnis bekommt man direkt im Anschluss. Jedoch sollen die Bürger etwas Zeit, Geduld und Verständnis mitbringen da es zu Wartezeiten kommen könnte.

    Die nächste Schnelltestung findet dann am Donnerstag, den 08. April 2021 von 15:00 – 18:00 Uhr im Roncallihaus in Tutzing statt.

    Ab der darauf folgenden Woche ist geplant, dass die Schnelltestungen fortlaufend  mittwochs von 15:00 – 18:00 Uhr (unter Vorbehalt der aktuellen Corona-Situation) und erstmal ohne Terminvergabe stattfinden werden. Die Örtlichkeit bleibt das Roncallihaus.

    Testen lassen darf sich jeder, der frei von Symptomen ist (asymptomatisch) und eine FFP2-Maske trägt. Vor- und in den Räumlichkeiten sind die bekannten Hygieneregeln einzuhalten.

    Bitte beachten Sie auch, dass der Schnelltest eine Momentaufnahme darstellt und nur zeigt, ob die Person aktuell das Virus hat! Auch bei einem negativen Schnelltest gilt es, die AHA-Regeln einzuhalten.

    Wer positiv getestet wird, muss sich sofort in Quarantäne begeben und bei seinem Hausarzt einen PCR – Test zur Verifizierung durchführen lassen.

    Mein Dank gilt ganz besonders allen Mitwirkenden. Ohne sie wäre dieses Angebot unserer Gemeinde nicht möglich.

    Bleiben Sie gesund!

    Ihre

    Marlene Greinwald

    Erste Bürgermeisterin“

     

  • UEVA: Unterführung Heinrich-Vogl-Straße dauert

    Leider geht es nicht so zügig voran mit der Verbesserung der Verkehrsführung in der Unterführung an der Heinrich-Vogl-Straße. So der Eindruck vom Sachstandsbericht der 1. Bürgermeisterin in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 23.03.2021 unter ihrer Leitung. Es habe sich herausgestgellt, dass eine Vermessung erforderlich sei, die jetzt auch beauftragt werde. Außerdem sei es sehr schwierig, einen Planer zu finden. Letztlich sei es der gemeindliche Planer Benjamin Neudert aus Herrsching, der diese Arbeiten übernehmen könnte. Zu den Kosten äußerte sich die Bürgermeisterin im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Das von der Tutzinger Liste (TL) eingebrachte Bürgeranliegen hatte die Bürgermeisterin in der Ausschusssitzung am 22.09.2020 angesprochen. Die TL hatte dann am 12.10.2020 einen konkreten Vorschlag unterbreitet, der in der Sitzung des Ausschusses am 27.10.2020 diskutiert wurde. In der Sitzung am 16.12.2020 berichtete die Bürgermeisterin über das positive Votum der Polizei und wurde vom Ausschuss ermächtigt, einen Verkehrsplaner zu beauftragen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Gleich zu Beginn der Sitzung führfe die Bürgermeisterin aus, dass der geplante Radlständer auf Initiative der ATG nun nicht vor der Eisdiele sondern an der Einmündung zur Marienstraße aufgestellt werden soll. Es gab Kritik, weil ein Parkplatz wegzufallen drohte.
    • Das Landratsamt hatte die Landkreisgemeinden abgefragt, welche bei der Gemeinschaftsaktion Solar-Prämie 2021 mitmachen würden. Es kam Skepsis auf, so dass das LRA einen Vorschlag ohne Beteiligung der Gemeinden an den Prämien vorlegte. Dieser Vorschlag bedeutet für die Gemeinde, Pressearbeit sowie den Flyer zu übernehmen, dessen Kosten durch das LRA und den Verein Energiewende Landkreis Starnberg bezuschusst werden. Mit dieser Modifikation wurde die Teilnahme von Tutzing an der Gemeinschaftsaktion Solar-Prämie 2021 einstimmig beschlossen.
    • St. Joseph soll leuchten, das Wahrzeichen des Ortes. So die überwiegende Mehrheit des Ausschusses. Die Bürgermeisterin erläuterte das Spektrum der Meinungsäußerungen von Befüwortung, Ablehnung und Kompromiss. Eine Ratskollege berichtete von einer Auswertung nicht repräsentativer Angaben von rd. 42 Bürgerinnen und Bürgern bei Vorort.news und im Pfarrbüro; davon votierten 32 für die Beleuchtung. Im Rathaus, so die Bürgermeisterin, hätten befürtwortende und ablehnende Meinungen näher beieinander gelegen. Die Leuchten seien veraltet und verursachten Stromkosten von ca. 1.200 Euro pro Jahr. Die Erneuerung mit LED-Technik kostete 10.000 Euro und würde zu deutlichen Einsparungen im Stromverbrauch führen. Über eine großzügige Spende würde sie sich freuen, erklärte die Bürgermeisterin. Insgesamt wird die Beleuchtung als identitätsstiftend für Tutzing und unabhängig von ihrem religiösen Bezug gesehen. Einstimmig wurde beschlossen, (1) sich für die Beleuchtung auszusprechen, einen Finanzierung der Umstellung auf LED zu suchen, da die Mittel nicht im Haushalt 2021 vorgesehen sind und (2) aktuell die Beleuchtung wie bisher zu lassen und bei Insektenflut abzuschalten. Für einen möglichen Spendenaufruf soll noch mit Experten ein Beleuchtungplan erarbeitet werden.
    • Der Ausschuss widmete verschiedene kleine Flurstücke, die der Ortsstraße Heinrich-Vogl-Straße zugeschlagen wurden.
    • Um den Parkplatz am Midgardhaus baurechtlich und verkehrsrechtlich zu erschließen, war mit Beschluss am 16.10.2020 die Fläche zur Ortsstraße gewidmet worden. Eilbedürftig hatte anschließend die Bürgermeisterin den Beschluss in der Weise korrgiert, dass der ursprüngliche Beschuss aufgehoben wurde und die Fläche zum eingeschränkten Eigentümerweg mit dem Zusatz „Zufahrt Midgardhaus/Park“ öffentlich-rechtlich gewidmet wurde. Dies wurde einstimmig nachgenehmigt.
    • Zu den Fahrradabstellanlagen am Bahnhof „Bike & Ride“ gab es einen Sachstandsbericht der Verwaltung. Es besteht nun Klarheit hinsichtlich der Standorte: es wird zwei Sammelschließablagen für wertvolle Fahrräder geben, östlich vor dem Bahnhofsgebäude und westlich gegenüber dem Abgang zu den Gleisen. Sie werden per App zu bedienen zu sein, ohne feste Plätze, ohne Lademöglichkeit für E-Bikes. An drei weiteren Standorten, ebenso östlich und westlich des Gleiskörpers werden Doppelstockanlagen aufgestellt. Der Schacht für den dritten Aufzug am Bahnhof solle möglichst nicht verbaut werden, so Ratskollege Dr. Weber-Guskar, auch wenn mit dem Aufzug derzeit nicht zu rechnen sei. Die Verwaltung bereitet aktuell die Ausschreibung zum Herrichten der Flächen aus, um mit den Zahlen dann den Förderantrag zu stellen. Nach dessen Genehmigung werden die Module bestellt und die Vorbereitungsarbeiten begonnen.

    Unter Mitteilungen und Anfragen Verschiedenes gab die Bürgermeisterin bekannt, dass die Aktion „Blühinsel“ im Sommer 2021, also im dritten Jahr, fortgeführt jedoch alternativ eine Fläche mit Stauden bepflanzt werde. Das Patensystem sei noch offen. Für den Kreisel werde ein Staudenbeet erwogen, jedenfalls möglichst pflegeleicht; die Informationstafel könne dort jedoch wegen möglicher Sichtbehinderung nicht aufgestellt werden. Am 06.04.2021 beginne die Sanierung der Lindemannstraße, die Teerung der Schlossstraße erfolge bereits am 30.03.2021. Die Bürgermeisterin dankte dem Arbeitskreis Mobilität für dessen Arbeiten an einem Parkleitsystem für Tutzing. Interimistisch werde diese einfache Lösung verfolgt, die Schilder zeitnah bestellt. Dem Landratsamt schwebe dagegen eine digitale Lösung vor. Ratskollege Florian Schotter berichtete von der Sitzung des Zweckverbands, dass ein vereinfachtes Verfahren für das Abschleppen von Falschparkern über telefonische Anordnung eingerichtet werde. Dazu müsse die Gemeinde entsprechend Hotspots melden, die immer wieder zugeparkt würden.

  • Rathaus: Anschluss unter neuer Nummer…

    Die Durchwahlnummern zu den einzelnen Mitarbeitern im Rathaus ändern sich zum 1. April 2021, weil die Telefonanlage im Rathaus erneuert werden muss. So die Pressemitteilung aus dem Rathaus.

    Anstelle der bisher zweistelligen Durchwahl gäbe es künftig eine dreistellige Durchwahl. Die entsprechenden Nummern werden auf der Internetseite der Gemeinde bekannt gegeben. Es könne in der ersten Aprilwoche gegebenenfalls noch zu kleineren Verbindungsproblemen kommen.

    Die Gemeindeverwaltrung weist ausdrücklich darauf hin,dass es sich um keinen Aprilscherz handelt.

  • BOA: Es fügt sich nicht ein!

    Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen in der Waldschmidtstraße wurde zum zweiten Mal abgelehnt. So geschehen in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 16.03.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Bereits am 24.11.2020 hatte der Ausschuss den Antrag abgelehnt, weil sich das Vorhaben aufgrund der überbauten Grundstücksfläche (GRZ) nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge (§ 34 BauGB). In der Tat zeigte die Planung für das Zweifamilienhaus auf dem Grundstück in der Waldschmidtstraße eine sehr dichte Bebauung: Das Grundstück, das nur mit einer Zufahrt die Mindestgröße von 600 m² überschreitet, sollte mit einem Zweifamilienhaus mit zwei Garagen bebaut werden. Die Pläne zeigten ein Haus mit Vertikalteilung, ein unechtes Doppelhaus. Die Garagen sollten an den Ecken des Gebäudes platziert und deren Dächer als Terrassen genutzt werden. Das Landratsamt beabsichtigte unter hinzuziehung von Gebäuden in der näheren Umgebung die Genehmigung, weil sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche einfüge und hatte zur erneuten Stellungnahme aufgefordert. Zur Fristwahrung hatte die Bürgermeisterin eilbedürftig entschieden und die Ablehnung bekräftigt. Diese wurde vom Ausschuss einstimmig genehmigt.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Der Ausschuss beschloss gegen ein Stimme unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstrasße“ im Bereich GE mit Begründung vom 16.03.2021 als Satzung. Der Bebauungsplanentwurf hatte noch einmal öffentlich ausgelegen. Die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise betrachtete die Verwaltung als redaktionell.
    • Die Beratung über das weitere Vorgehen zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „zwischen Benediktenweg und Mozartstraße“ in Verbindung mit den Bebauungsplänen Nr. 45 und 46 „Tutzing Nordwest führte zu einer längeren Diskussion.Die Stadtplaner und die Verwaltung waren aufgefordert worden, die Bebauungspläne anzugleichen und grundsätzlich für die drei Bebauungspläne über Inhalte und deren mögliche Änderung zu disktutieren. Der Bebauungsplan Nr. 8 ist an drei Seiten vom Bebauungsplan Nr. 45 umgeben. Anstelle des abwesenden Planers Hörner trug der gemeindliche Planer Prof. Florian Burgstaller die Grundlagenplanung in einer ausführlichen Präsentation vor. Die Teilgebiete weisen unterschriedliche Grundflächenzahlen (GRZ) auf. Diese liegen bei Nr. 8 zwischen 0,10 – 0,20, bei den Bebauungsplänen 45/46 zwischen 0,15 und 0,21. Dies ist Ausdruck einer relativ moderaten Versiegelung. Im Bebauungsplan Nr. 8 solle in der Mitte des Umgriffs eine Grünzone mit großen Bäumen erhalten bleiben. Bei den Höhen könne man mit Blick auf andere Bebbaungspläne etwas mehr zulassen, um den wünschenswerten Ausbau der Dachgeschosse zu ermöglichen. Probleme bereiteten die Hanglagen im Unterschied zu flacheren Grundstücken. Hier wurden von den Planern zwei Varianten vorgeschlagen: (1) in steileren Grundstücken solle ermöglicht werden, talseitig das Untergeschoss teilweise als Vollgeschoss auszubilden und (2) im flacheren Gelände bei Gebäuden über die zulässige Höhe einen Kniestock vorzusehen, der einen Dachgeschossausbau zulässt.Gegen Ratskollegin Nimbach wurde mehrheitlich beschlossen, auf diesem Weg weiterzugehen, also die GRZ auf mind. 0,17 zu erhöhen, eine Wandhöhe von 7 Metern vorzusehen und die möglichen Gebäude je nach Geländeverlauf zu typisieren.
    • Im konreten Fall einer Grundstücks im Geltungsbereich des Bebbauungsplans Nr. 46 „Tutzing ordwest – östlich der Traubinger Straße“ ging es um die zusätzliche Bebauung auf einem Grundstück an der Waldtraße. Das Grundstück von 1.531 m² war mit einem Gebäude (mit Mischnutzung) mit einer Grundfläche von 230 m² bebaut. Für das im Bebauungsplan Nr. 46 vermerkte südliche Baufenster ist aktuell bei einer GRZ von 0,15 eine Bebauung im gewünschten Umfang nicht möglich. Gegen Frau Nimbach wurde beschlossen, dass dem Bauwerber weitergegeben wird, dass im Bebauungsplan die GRZ auf mindestens 0,17 angehoben werden wird.
    • Der Bebauungsplan Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ stammt aus 1979 und es ging nun um den Antrag auf die 11. Änderung für ein Grundstück an der Beiselestraße/Ecke Haydnstraße. Die zulässige GRZ wird durch das Hauptgebäude nicht ausgenutzt. In dem Nebengebäude soll eine Praxis eingerichtet werden, was zur einer teilweise Hauptnutzung im Nebengebäude führt. An der Kubatur des Haupt- und des Nebengebäudes soll sich nichts ändern. Für die Nutzungsänderung ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich, hier ein sog. „Briefmarkenplan“, der nur ein Grundstück umfasst. Einstimmig wurde beschlossen, (1) die 11. Änderung des Bebauungsplans durchzuführen, (2) den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Ausarbeitung zu beauftragen und (3) die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Bauwerber eine städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.
    • Für die beantragte 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Mittelfeld“ für den Bereich Fl.Nr. 478 und 478/2 hatten Verwaltung, Planer und die Bauwerberin eine Stellplatz- und Parkierungskonzeption ausgearbeitet, nachdem vorherige Planungen am 15.12.2020 durch den Ausschuss abgelehnt worden waren. Die nunmehr geplante „echte“ Tiefgarage soll nun tiefer liegen und vollständig mit Erde abgedeckt sein. Für die notwendiger Weise steilere Rampe steht wohl eine Befreiung in Aussicht. Zusätzlich können in der nordwestlichen Ecke des Grundstücks drei Stellplätze mit Carport eingerichtet werden. Einstimmig billigte der Ausschuss das vorgestellte Stellplatz- und Parkierungskonzept und beauftragte die Verwaltung, dies in den Bebauungsplan einzuarbeiten.
    • Für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Bräuhausstraße 31 hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 01.12.2020 mit dem Antrag auf Vorbescheid befasst und diesen abgelehnt, da das beantragte Vorhaben sich aufgrund der Höhe nicht in die Eigenart der umgebenden Bebauung einfüge. Insbesondere seien nach Auffassung des Gemeinderats die Wohnanlagen des Verbands Wohnen in der Sudetendeutschen und Niederebersdorfer Straße aufgrund ihrer besonderen Nutzung (sozial) nicht als Vergleich heranzuziehen. Nun hatte das Kreisbauamt mitgeteilt, dass das Vorhaben genehmigungsfähig sei und hatte dazu mehrere Bezugsfälle in der unmittelbaren Umgebung herangezogen. Insbesondere zog das Kreisbauamt die genannten großen Gebäude des Verbands Wohnen als Referenz heran.  Die 1. Bürgermeisterin hatte zur Fristwahrung eilbedürftig entschieden und die Ablehnung seitens der Gemeinde bekräftigt. Die wurde vom Ausschuss nun einstimmig genehmigt.
    • Der Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung von zwei Flachdachgaragen wurde gegen zwei Stimmen mehrheitlich beschlossen. Dies betraf das Bauvorhaben in der Waldschmidtstraße, das vom Ausschuss abgelehnt wurde (siehe ganz oben). Die Tutzinger Ortsbaussatzung sieht vor, dass die Dächer von Garagen wie die des Hauptgebäudes auszuführen sind. Davon hatte in der Vergangenheit bereits zahlreiche Befreiungen gegeben.
    • Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Wohnhäusern in der Kustermannstraße 46 wurde einstimmig angelehnt. Die geltende Außenbereichssatzung lässt keine Neubauten zu, ebenso § 35 BauGB für den Außenbereich an sich. Die gestellten Fragen wurden dementsprechen mit NEIN beantwortet.
    • Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der bestehenden Tenne durch Ausbau mit einer Wohneinheit auf Gut Rösslberg wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig versagt, weil das Vorhaben nicht den Maßgaben von § 35 BauGB entspricht. Die Tenne sollte mit Lichtband, neuen und größeren Fenstern, Dachgauben und Südbalkonen versehen werden. Das Gebäude liegt im Außenbereich und steht unter Denkmalschutz. Eine landwirtschadftliche Genehmigung sei ebensfalls nicht zu sehen, so die Verwaltung. Den Ausschussmitgliedern fiel auf, dass der Antrag im Widerspruch steht zu den vorherigen, landwirtschaftlich ausgerichteten Anträgen zur Errichtung eines Gewächshauses im Süden und eines Hühner- und Gänsestalles mit Voliere im Norden des Gutes Rösslberg. Diese Anträge waren in der Ausschusssitzung am 09.02.2021 genehmigt worden.
    • Für die 2. Fluchtreppe als zweiter baulicher Rettungsweg am Gästehaus der Akademie für politische Bildung wurde die Baugenehmigung erteilt und eine Befreiung von den Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplans Nr. 69 für eine Bauraumüberschreitung erteilt. Anforderungen des Brandschutzes erforderten diese Fluchttreppe, die freistehend östlich des Gebäudes errichtet und mit Verbindungsgängen an das Gebäude angeschlossen wird. Das Landratsamt hatte angesichts der Notwendigkeit die Befreiung in Aussicht gestellt.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau eines Wohngebäudes mit vier Wohneinheiten in der Lange Straße 20 wurde gegen eine Stimme mehrheitlich genehmigt. Zwei vorherige Anträge des Bauwerbers waren vom Landratsamt abgelehnt worden, nun hat es im dritten Anlauf geklappt.
    • Der Antrag auf isolierte Befreiung für eine Mauer und ein Mülltonnenhaus in der Weilheimer Strasße 38 in Weilheim löste eine umfangreiche Diskussion aus. Eine Mauer in unmittelbarer Nachbarschaft konnten nicht als Referenz herangezogen werden, dass sie vor Inkrafttreten der Tutzinger Ortsbausatzung errichtet wurde. Diese Satzung bestimmt, dass Einfriedungen nicht in geschlossener Bauweise errichtet werden dürfen. Die Beseitigungsanordnung des Landratsamts liege bereits vor. Es stellte sich dazu die Frage, ob der Eigentümer nur eine Instandsetzung vorgenommen hatte. Einstimmig wurde beschlossen, (1) zu prüfen, ob es sich um einen Ersatzbau handelt und – sollte dies nicht der Fall sein – (2) das Vorhaben abzulehnen.
    • Der Ausschuss billigte einstimmig den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Behringerheim“ in der Fassung vom 16.03.2021 und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 08.09.2020 die Änderung beschlossen. Der Arbeiter-Samariter-Bund als Eigentümer möchte im Beringerpark u.a. einen Kinderhort für zunächst 25 Kinder realisieren und dazu zwei Bauwagen aufstellen und ein Nebengebäude zum multifunktionalen Ausbildungsraum mit Toilettenanlage umbauen. Nachdem der Planungsverband mitgeteilt hatte, dasss die notwendigen Vorlagen erarbeitet wurden, konnte so der Billingungsbeschluss erfolgen, um hier zügig weiterzukommen.

     

     

     

     

     

     

  • Unser Tutzing soll sauberer werden!

    Die Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung im Original:

    „Aufgrund der derzeitigen Situation ist es leider nicht möglich, dass unser alljährliches gemeinsames Müllsammeln wie gewohnt stattfindet. Die Gemeinde Tutzing hat sich eine andere Möglichkeit ausgedacht, um die traditionelle Aktion „RAMA DAMA – Aufräumen im Gemeindegebiet“ möglich zu machen.

    Unter dem Motto

    „SAUBA SAMMA – Unser Tutzing soll sauber werden!“

    sind alle Umweltfreunde eingeladen, ab April (das ganze Jahr über) für eine saubere Natur zu sorgen und Säcke mit achtlos Weggeworfenem zu befüllen.

    Die Sammelgebiete/-wege können selbst ausgesucht werden oder Sie bekommen mögliche Routen von uns mitgeteilt.

    Müllsäcke, Müllzangen und Einmalhandschuhe liegen für die Helfer bereit und können zu vorher vereinbarten Zeiten (unter Einhaltung der derzeitigen gültigen Hygienevorschriften) im Bauhof der Gemeinde Tutzing abgeholt werden.

    Der gesammelte Müll kann entweder zusammen mit dem Müllzangen im Bauhof abgegeben oder an einem vereinbarten Treffpunkt einem Bauhofmitarbeiter übergeben werden.

    Bitte rüsten Sie sich für die Aktion mit festen Schuhen/Gummistiefeln, Arbeitshandschuhen und evtl. Sicherheitswesten aus!

    Für den Einsatz der kleinen und großen Müllsammler ist eine Gutscheinaktion zusammen mit den lokalen Unternehmen angedacht.

    Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, Ihre Teilnahme mit dem gewünschten Termin, unter Einhaltung der jeweiligen gültigen Kontaktbeschränkungen, im Bauhof (Telefon: 08158/38 39 oder per E-Mail: bauhof@tutzing.de) anzumelden.

    Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!

    Marlene Greinwald

    Erste Bürgermeisterin“

     

  • DSL-Leitung zum Rathaus beschädigt!

    Die Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung im Original:

    „Die DSL Leitung, an welche das Rathaus Tutzing angeschlossen ist, wurde beschädigt und ist deshalb ausgefallen.

    Somit ist die wichtige Verbindung der Verwaltung zum Datenverarbeiter AKDB derzeit nicht nutzbar, was im besonderen dazu führt, dass das gemeindliche Einwohnermeldeamt und die Finanzverwaltung sehr eingeschränkt sind. Es können deshalb voraussichtlich bis einschließlich Dienstag, den 16.03.2021, auch nur sehr eingeschränkt Termine und Sachbearbeitungen in diesen Bereichen angeboten werden.

    Für schon vereinbarte Termine am 15. und 16.03. erhalten Sie von den Mitarbeitern eine entsprechende Information, ob diese stattfinden können. Gegebenfalls fragen Sie bitte auch direkt nach, ob ihr Termin stattfinden kann.

    Wir hoffen, dass die Störung schnellstmöglich behoben wird und bitten um ihr Verständnis“.

     

  • HFWA: Kommunaler Ordnungsdienst auch 2021

    Auch in diesem Jahr wird es wieder einen kommunalen Ordnungsdienst geben, der vom Nordbad bis zum Südbad zu unregelmäßigen Zeiten nach dem Rechten sehen wird. So einstimmig beschlossen in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFWA) am 09.03.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Nach Möglichkeit soll eine ausgebildete Person auf 450-Euro-Basis eingestellt werden. Es ist schon bedauerlich, dass es überhaupt erforderlich ist, einen Ordnungsdienst einzusetzen, um das Leben am See möglichst störungsfrei zu halten. Leider gibt es immer wieder Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich nicht an die Regeln halten möchten. Ordnungsdienst sei auch kein leichter Job, erklärte die Bürgermeisterin. Angesichts eingegangener Beschwerden betonte sie, es gäbe keine Garantie, dass der Ordnungsdienst immer freundlich ist. Die Rückmeldungen des Ordnungsdienstes bei der Verwaltung hatten dessen Einsatz immer wieder bestätigt. Zusätzlich führte der Einsatz dazu, dass die Beschilderung laufend überprüft wird.

    Verzögerungen gibt es bei der gemeindlichen Minigolfanlage im Süden Tutzings. Bekanntlich hatte der bisherige Pächter gekündigt, so dass das Objekt zur Ausschreibung anstand. Nun hatte sich zum einen gezeigt, dass der Zaun und kleinere Sanierungsarbeiten auf die Gemeinde zukommen. Zum anderen stand bei den Bewerbungen im Vorfeld das Interesse der Bewerber an der Gastronomie im Vordergrund. Zwar ist das Gelände als Grundstück zur Freizeitnutzung eingetragen, die Kiosk war jedoch nur für die Ausgabe von Spielgeräten und Getränken vorgesehen. Allgemein wird die Minigolfanalge als eine wunderbare Attraktion von Tutzing angesehen, die auch für den Tourismus förderlich ist. Auf Vorschlag der Verwaltung wurde einstimmig beschlossen, den Beschluss vom 17.11.2020 zur Beauftragung der Verwaltung, eine Ausschreibung zur Verpachung durchzuführen, wieder aufzuheben, und die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit dem Landratsamt zuführen, was gastronomisch sowie in den Grenzen des Lärmschutzes möglich ist.

    Angesichts der anstehenden Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen hatte der TSV beantragt, das Würmseestadion für den Trainingsbetrieb ab dem 15.03.2021 zu öffnen. Die Verwaltung erklärte dazu, das Würmessstadion und der Sportplatz Traubing würden wieder geöffnet; die Vereine in den nächsten Tagen entsprechend informiert. Die Vereine müssten eigenverantwortlich handeln und die Hygienekonzepte umsetzen, die Gemeindeverwaltung kontrolliere nur punktuell.

  • GR: Feuerwehrkommandant und Stellvertreter bestätigt!

    Nach der Wahl am 19.03.2021 wurden der neue Feuerwehrkommandant Christoph Knobloch und seine Stellvertreter Michael Lanio und Dominik Sperk offiziell bestätigt. So geschehen durch einstimmigen Beschluss in der Sitzung des Gemeinderats am 02.03.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Sie dankte dem bisherigen Kommandanten Markus Kuisl für 24 Dienstjahre zum Wohl der Gemeinde.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Der Haushalt 2021 der Gemeinde Tutzing wurde einstimmig und die Finanzplanung 2022-2024 gegen eine Stimme genehmigt. Einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie hier.
    • Zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Gemeinderats während der Corona-Pandemie hatte die Verwaltung ein Konzept erarbeitet. So wurde am 08.12.2020 entschieden, bis zum 31.03.2021 den Bau- und Ortsplanungsausschuss sowie den Haupt-, Finanz- und Werkausschuss mit mehr Kompentenzen auszustatten und in einer Gemeinderatssitzung am 09.02.2020 mit stark verkürzter Agenda über eine Verlängerung der Frist für diese Regelung zu entscheiden. Dies stand nun – immer noch rechtzeitig – zur Verlängerung an. Der Vorschlag der Verwaltung, die Regelung bis zum 31.05.2021 zu verlängern, war nach verschiedenen Wortmeldungen nicht mehrheitsfähig, die Verlängerung greife zu weit in die Zukunft, war der allgemeine Tenor. Die Regelung läuft also planmäßig zum 31.03.2021 aus und in der Gemeinderatssitzung am 20.04.2021 (statt HFW) wird über das weitere Vorgehen entschieden.
    • Einstimmig wurde die Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Tutzing beschlossen. Der Neuerlass war erforderlich, weil die Änderungen zunächst auf eine veralteten Fassung der Satzung aufgesetzt worden waren. Eingefügt wurden verschiedene Änderungen, u.a. zum neuen Ruhewald am Waldfriedhof.
    • Kleine, eher redaktionelle Änderungen waren erforderlich in der Satzung über den Wochenmarkt der Gemeinde Tutzing (Wochenmarktsatzung), so dass hier die 1. Änderungssatzung einstimmig beschlossen wurde.
    • Im Zuge der Haushaltsberatungen hatte sich der Haupt-, Finanaz- und Werkausschuss dafür ausgesprochen, die seit 2012 unverändert geltenden Gebühren für die Verkaufsstände auf dem Wochenmarkt anzuheben. Für Stände bis 6 Meter länge gilt nun eine Gebühr von 5 Euro/lfd Meter, für längere Stände ab 6 Meter eine Gebühr von 6 Euro/lfd. Meter. Die Erhöhung beträgt jeweils ein Euro/lfd. Meter. Einstimmig wurde die 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Gemeinde Tutzing mit Wirkung vom 01.04.2021 beschlossen.
    • Aus der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Antrag des Kampfsportclubs Tutzing behandelt, trotz der coronabedingten Sperrung die Würmseehalle für das Training von Landeskadersportlern zu nutzen. Geschäftsleiter Marcus Grätz erläuterte, das dieses Training lt. Infektionsschutzgesetzt zulässig sei, ein Hygienekonzept vorgelegt worden sei und sonst alle Voraussetzungen gegeben seien. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für eine Ausnahmegenehmigung aus, begrenzt auf 10 Personen. Wenn die Sperre nach Recht und Gesetz aufgehoben wird, soll  die Verwaltung entsprechend handeln, so dass es keiner Gremienentscheidung bedarf.
  • Haushalt 2021: Ein ernüchternder Blick und 5 drängende Fragen

    Haushalt 2021: Ein ernüchternder Blick und 5 drängende Fragen

    Wir haben dem Gemeinderat der TL, Dr. Behrens-Ramberg, die 5 drängendsten Fragen im Zusammenhang mit dem am Dienstag beschlossenen Gemeindehaushalt 2021 und der mittelfristige Finanzplanung 2022-2024 gestellt. Das Interview führte die Schatzmeisterin Lucie Vorlíčková und wurde heute mit freundlicher Genehmigung in den vorOrt.news veröffentlicht. Lesen Sie es bitte hier.

    Den Bericht aus der diesbezüglichen Sitzung des Gemeinderats von Dr. Behrens-Ramberg finden Sie wie immer unter „Ortspolitik laufend frisch“.

    Einen umfassenden Artikel zum neuen Gemeindehaushalt von Dr. Goslich für die vorOrt.news lesen Sie bitte hier.

    Foto: Mittelschule – Sanierung ist im vorgelegten Finanzplan nicht budgetiert, da noch nicht finanziert!

    Die Pressemitteilung der TL zum beschlossenen Haushalt 2021 und der Finanzplanung 2022-2024 lesen Sie bitte hier.

  • Haushalt 2021 beschlossen!

    In der Sitzung des Gemeinderats am 2. März 2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald wurden der Haushalt 2021 einstimmig und die Finanzplanung 2022-2024 gegen eine Stimme genehmigt. Vorangegangen waren intensive Beratungen im Haupt-, Finanz- und Werkausschuss im Januar und Februar 2021.

    Die Kämmerin hatte der Gemeinde mit ihren Mitarbeitern sowie den inhaltlichen Beiträgen der Fachabteilungen zunächst einen nicht ausgeglichenen Haushalt mit einem Fehlbetrag von ca. 1,5 Mio. Euro zur Beratung vorgelegt. Damit musste der Haushalt in vier Sitzungen intensiv durchgearbeitet werden; an zahlreichen Stellen musste gespart werden; Verschiebungen und Kürzungen, auch Streichungen, waren erforderlich, um den Ausgabenüberhang zu reduzieren. Ganz ist es nicht gelungen, so dass der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 812.000 Euro aus der Rücklage entnommen werden muss. Das Werk umfasst insgesamt mehr als 300 Seiten. Grafiken und tabellarische Übersichten erleichterten den Ausschussmitgliedern den Einstieg. Antworten auf offene Fragen wurden nachgereicht; zur Verabschiedung stand dadurch in diesem Jahr erst relativ spät eine überarbeitete Version mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf.

    Auch der Haushalt 2021 zeigt die strukturelle Einnahmelücke und den nach wie vor engen finanziellen Spielraum der Gemeinde mit unverändert hohem Bedarf an Instandhaltungen und Investitionen. Die nachstehenden Ausführungen erläutern die einzelnen Haushaltsbereiche wie folgt:

    Verwaltungshaushalt 2021

    Der Verwaltungshaushalt 2021 zeigt geplante Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 22.054.100 Euro und ist damit gegenüber dem Vorjahr um rd. 849.000 Euro gefallen. In den Einnahmen enthalten ist eine Entnahme aus den Rücklagen („umgekehrte Zuführung vom Vermögenshaushalt“) in Höhe von 812.000 Euro. Das habe ich so noch nicht erlebt! In Jahren vor meiner Zeit als Gemeinderat, also vor 2014, hatte es das aber bei verabschiedeten Haushalten schon mehrmals gegeben, die jeweilige tatsächliche Entwicklung machte dann die Rücklagenentnahme obsolet. Zur Erinnerung: grundsätzlich muss im Verwaltungshaushalt ein Überschuss erwirtschaftet werden, der dann dem Vermögenshaushalt zugeführt wird; dieser Überschuss sollte deutlich über dem Mindestbetrag liegen, das sind die geplanten Kredittilgungen (in 2021: 256.000 Euro). In 2021 erfolgt die Kredittilgung also aus dem Vermögenshaushalt. Der finanzielle Spielraum ist somit in diesem Jahr nicht nur nicht groß, er ist nicht vorhanden! Gleichwohl muss die Gemeinde eine Vielzahl von Pflichtaufgaben erfüllen. Darüber hinaus gibt es in nicht geringem Umfang freiwillige Leistungen.

    Auf der Einnahmenseite sind es hauptsächlich verringerte Steuereinnahmen: Größter Einzelposten auf der Einnahmenseite ist die Einkommensteuerbeteiligung, die nach 7,9 Mio. Euro in 2020 für das Jahr 2021 mit 7,5 Mio. Euro niedriger angesetzt wurde. Hervorzuheben ist die Gewerbesteuer, die mit einem Ansatz von 4,3 Mio. Euro bei unverändertem Hebesatz von 300% vorsichtig budgetiert ist. In 2020 sind voraussichtlich 4,5 Mio. Euro vereinnahmt worden; die Kompensation der aufgrund der Corona-Pandemie entstandenen Gewerbesteuerausfälle hat für Tutzing zu einer Einnahme von lediglich 36.503 Euro geführt – bei 2,4 Mrd. Euro für Bayern! Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden von 280% und 330% auf 330% und 340% erhöht; dies entspricht dem Durchschnitt im Landkreis und führt zu einer leichten Erhöhung der Steuereinnahmen von rd. 50.000 Euro. Die Zweitwohnungssteuer, die seit 2005 erhoben wird, ist mit 150.0000 Euro angesetzt. Zusammen mit weiteren Steuerbeteiligungen und Finanzzuweisungen ergeben sich hier budgetierte Einnahmen von rd. 15,6 Mio. Euro.

    Die Steuerkraft je Einwohner ist weiter gestiegen und erreicht 2021 zwar 1.298 Euro – gleichwohl ist Tutzing hier fast Schlusslicht im Landkreis. Wider Erwarten wurde Tutzing eine Schlüsselzuweisung für 2019 und 2020 zugesprochen. Im Haushaltsjahr 2021 sind nun für das laufende Jahr 164.000 Euro angesetzt. Zur Erklärung: Über die Schlüsselzuweisungen beteiligt der Freistaat finanzschwache Kommunen und Landkreise an seinen Steuereinnahmen.

    Die Finanzkraft der Gemeinde mindert die Kreisumlage. Sie ist deutlich erhöht mit 6,6 Mio. Euro der größte Ausgabenposten des Haushalts. Die Erhöhung ist im Wesentlichen durch erweiterte Aufgaben des Landkreise wie z.B. das geplante Gymnasium in Herrsching oder das neu übernommen Gymnasium in Tutzing begründet. Die Personalkosten liegen mit 4,8 Mio. Euro geringfügig unter dem Ansatz des Vorjahres. Neben vorgegebenen Tariferhöhungen, Leistungszulagen und Höhergruppierungen sind die neue München-Zulage und Fahrtkostenzuschüsse eingerechnet.

    Die Ausgaben für Schulen, Kultur und Soziale Sicherung (einschl. Kinderkrippen, -gärten und -horte) umfassen 5,9 Mio. Euro, das sind fast 28% des Haushalts. Werden Beitragseinnahmen und Entgelte sowie Zuschüsse dagegen gerechnet, verbleiben immer noch 3,6 Mio. Euro oder mehr als ein Drittel des “Netto-Haushalts”. Die Zuschüsse an die Vereine und soziale Einrichtungen sind budgetiert. Hier zeigt sich die Gemeinde konstant und verlässlich, gleichwohl haben wir bei freiwilligen Leistungen Kürzungen von 10% – außer bei Jugendförderung – vorgenommen, um der verschlechterten Finanzlage Rechnung zu tragen.

    Vermögenshaushalt 2021

    Das gestalterische „Spielfeld“ des HFW-Ausschusses ist der Vermögenshaushalt, hier können Prioritäten gesetzt werden. Er zeigt für 2021 ein Volumen von 8.373.700 Euro. Es sind Investitionen in Höhe von rd. 7,3 Mio. Euro geplant, davon 5,8 Mio. Euro für Baumaßnahmen. Wesentliche Positionen sind (Euro)

    • Erneuerung Hauptstraße (1.200.000)
    • Wasserleitung Hauptstraße (1.050.000)
    • Sanierung Flachbrunnen Kerschlach (643.000)
    • Schadenbeseitigung Anbautrakt Würmseehalle (450.000)
    • Sanierung ehemaliges Lehrerwohnhaus zum Kinderhort (300.000)
    • Gehweg am Kallerbach (220.000)

    Für die genannten Investitionen reichen die Einnahmen des Vermögenshaushalts aus Investitionszuweisungen, Zuschüssen oder Erschließungsbeiträgen bei weitem nicht. Sie decken mit rd. 1,3 Mio. Euro nur rd. 16% der geplanten Ausgaben. So stehen auf der Einnahmenseite weiter Einnahmen aus der Veräußerung von gemeindlichen Immobilien in Höhe von 1,1 Mio. Euro sowie insbesondere die Entnahme aus der Rücklage (5.950.000 Euro).

    Eine Kreditaufnahme ist für 2021 nicht geplant. So musste der Haushalt auch nicht mit dem Landratsamt abgestimmt sondern kann nach Verabschiedung durch den Gemeinderat eingereicht werden. Die Schulden der Gemeinde werden nach der Regeltilgung zum Jahresende 2021 bei 1,6 Mio. Euro erwartet. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde von 160 Euro läge dann deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt von 987 Euro (31.12.2019). Von den Schulden entfallen 0,6 Mio. Euro auf die Wasserversorgung. Diese sog. “rentierlichen” Schulden werden über die Wassergebühren getilgt.

    Die Allgemeinen Rücklagen der Gemeinde beliefen sich zum Jahresende 2020 noch auf 9,3 Mio. Euro. Ursächlich dafür ist neben sparsamem Wirtschaften hauptsächlich die Nichtrealisierung geplanter Objekte, die sich sowohl aus personellen Gründen als auch aufgrund langwieriger behördlicher Genehmigungsverfahren verschoben haben. Nach der vorgesehenen Entnahme im laufenden Jahr sollen die Rücklagen nur noch rd. 3,4 Mio. Euro zum Jahresende 2021 betragen.

    Mittelfristige Finanzplanung 2022 – 2024

    Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 – 2024 zeigt einen leicht ansteigenden Verwaltungshaushalt. Auch in den Jahren 2022 und 2023 wird eine Entnahme aus der Rücklage erforderlich sein, um den Verwaltungshaushalt auszugleichen bevor im Finanzplanungsjahr 2024 wieder eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt erfolgen kann. Der Vermögenshaushalt sinkt auf 5,5, dann 1,9 und schließlich auf 1,8 Mio. Euro und damit die Höhe der Investitionen. Im Zentrum steht das Großprojekt der Sanierung der Hauptstraße. Für dieses Großprojekt sind insgesamt 2,0 Mio. Euro eingestellt, zusätzlich zu den 1,2 Mio. Euro in 2021. Ebenso eingestellt sind die entsprechenden Beträge für die Erneuerung der Wasserleitung in der Hauptstraße (1,1 Mio. Euro, zusätzlich zu 1,0 Mio. Euro in 2021). In künftigen Jahren wird es auch um die Gestaltung der Einmündungen der Seitenstraßen gehen.

    Zur Finanzierung der mittelfristig geplanten Ausgaben im Vermögenshaushalt werden außer den eigenen Einnahmen eine Entnahme aus den Rücklagen in 2022 von knapp 1,0 Mio. Euro sowie Kreditaufnahmen von insgesamt 6,6 Mio. Euro erforderlich sein, um den Vermögenshaushalt dieser Jahre auszugleichen. Der Schuldenstand erhöht sich planmäßig nach jährlicher Regeltilgung auf dann rd. 7,7 Mio. Euro Ende 2024.

    Nicht enthalten in der mittelfristigen Finanzplanung ist die Sanierung der Mittelschule! Nach Überplanung sowie Ergänzung um eine Mensa für die Ganztagsklassen steht hier einschl. der zeitweisen Auslagerung des Schulbetriebs ein Bedarf von 24,5 Mio. im Raum (vor Abzug von Fördermitteln und Beteiligung der Nachbargemeinden). Zugegeben ein Manko der Finanzplanung. Der Eigenanteil der Gemeinde von geschätzt 15 Mio. Euro kann weder durch weitere Entnahmen aus der Rücklage noch durch zusätzliche Schulden finanziert werden. Hier muss der Gemeinderat mit der Verwaltung alternative Wege prüfen, auch durch Vermögensumschichtung. Angesetzt sind für 2021 Planungskosten sowie Sanierung des ehemaligen Lehrerwohnhauses zum Kinderhort. Parallel plant die Gemeinde weiter, denn die Zeit drängt. Ein entsprechender Bauantrag ist beschlossen und eingereicht, um auf der formalen Schiene weiterzukommen.

    Gemeindliche Liegenschaften

    Den immer wieder zitierten Investitionsstau bei den gemeindlichen Liegenschaften haben wir Ausschussmitglieder uns angesehen. In beiden Haushalten wird dazu Vorsorge getroffen:

    • Im Verwaltungshaushalt ist für 2021 ein Betrag von 432.200 Euro für Instandhaltungen eingestellt.
    • Im Vermögenshaushalt ist für Generalsanierungen, Erweiterungen und Neubauten ein Betrag von 1.851.500 Euro vorgesehen,

    Rückblickend gibt es zwei Aussagen: die Haushaltsansätze zur Auflösung des Investitionsstaus bei gemeindlichen Immobilien zeigen die Bemühung, der Sanierung nachzukommen. Angesichts der schwierigen Finanzlage haben wir auch hier in beiden Haushalten Streichungen, Kürzungen und Verschiebungen vornehmen müssen. Das Thema wird also noch einige Jahre aktuell bleiben und wir müssen in den Folgejahren mit der Abarbeitung weiter vorankommen. Dazu kann auch gehören, dass sich die Gemeinde von Liegenschaften trennt.

    Anmerkungen

    • Die Gewerbesteuereinnahmen 2020 haben mit rd. 4,5 Mio. Euro das Budget von 4,6 Mio. Euro nur knapp verfehlt. In 2019 konnten noch 5,1 Mio. Euro vereinnahmt werden. Die Einnahmen sind außerordentlich schwer zu schätzen, gerade in diesen Zeiten. Diese Zahlungen werden von den geleisteten Vorauszahlungen der Unternehmen sowie von Auswirkungen von Betriebsprüfungen beeinflusst. In der Corona-Pandemie lassen zahlreiche Unternehmen aufgrund schwieriger Geschäftslage ihre Gewerbesteuervorauszahlungen auf Null setzen, die Gemeinde muss das dann so hinnehmen. In der Finanzplanung haben wir mittelfristig Steigerungen bei der Gewerbesteuer eingestellt. Dies wurde im Ausschuss intensiv diskutiert und die Ausschussmitglieder stehen zu diesen Ansätzen für die mittelfristige Finanzplanung. Doch die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind zu gering! Nur durch steigende Einnahmen bei der Gewerbesteuer kann es gelingen, den finanziellen Spielraum der Gemeinde deutlich zu erhöhen.
    • Bei der Beteiligung an der Einkommensteuer sieht es nicht viel besser aus. Nach 7,8 Mio. Euro für 2019 und 7,4 Mio. Euro für 2020 wurden für das Laufende Jahr 7,5 Mio. Euro mit weiteren Steigerungen in der Mittelfristplanung eingestellt. Dabei profitiert Tutzing nicht von gut verdienenden Bürgerinnen und Bürgern, da die Einkommensbeträge bei 35.000/70.000 gekappt werden. Gleichzeitig steigt die Kreisumlage zügig an. In der mittelfristigen Finanzplanung besteht also so gut wie kein finanzieller Handlungsspielraum. Im ersten Ansatz wies der Haushalt eine strukturelle Einnahmelücke von rd. 1,5 bis 1,0 Mio. Euro auf – in jedem Jahr!
    • Der Kämmerin und allen Beteiligten in der Verwaltung ist zu danken für die Vorbereitung der mühsamen Runden mit Vorschlägen zur Reduzierung des Ausgabenüberhangs.

    Die Pressemitteilung der Tutzinger Liste e.V. zum Haushalt 2021 und der Planung bis 2024 finden Sie hier.