Antrag der TUTZINGER LISTE vom 19. April 2017 auf Herabstufung der Hauptstraße zur Gemeindeverbindungsstraße wird in der Sitzung des Gemeinderats am 11. Juli 2017 behandelt.
Der Antrag lautet:
Die Gemeinde Tutzing stellt den Antrag bei der bayerischen Staatsregierung, die Hauptstraße von der Staatsstraße zur Gemeindeverbindungsstraße herabstufen zu lassen.
Der Antrag geht zurück auf das Bürgerforum am 3. April 2017. Dort war die die Verkehrssituation auf der Hauptstraße eines der großen Themen. Von verschiedenen Bürgern wurde die Möglichkeit zur Herabstufung der Hauptstraße von einer Staatsstraße zu einer Gemeindeverbindungsstraße angeführt, um eine Verkehrsreduzierung zu erreichen. Darauf angesprochen, verneinte Herr Christian Probst vom Staatlichen Weilheim zunächst die Wahrscheinlichkeit, wurde dann aber unsicher und empfahl, die Frage ganz offiziell über einen Antrag zur Herabstufung klären zu lassen, ob denn der sog. „Netzzusammenhang“ der Straßen dann noch gewährleistet sei, was er nicht vermute.
Wie Herr Probst ausführte, ist das zentrale Kriterium für die Einstufung eines Straßenabschnittes in eine bestimmte Straßenklasse seine Verkehrsbedeutung, die maßgeblich durch die Funktion der Straße hinsichtlich ihrer Netzlage bestimmt wird. Eine Umstufung, hier konkret ein Herabstufung, von Straßen ist grundsätzlich dann veranlasst, wenn sich deren Verkehrsbedeutung geändert hat.
Grund für eine Umwidmung des Teilstücks „Hauptstraße Tutzing“ der Staatsstraße St 2063 auf eine Gemeinde(verbindungs)straße kann in ihrer geringen Bedeutung für den überörtlichen Verkehr, u.a. durch das Vorhandensein der B2, gesehen werden. Nachgewiesen wurde dies durch die Verkehrszählungen im Rahmen des Verkehrskonzepts 2004 (Ingenieurbüros Ingevost), wonach die Hauptstraße zu rd. mindestens 70% dem innerörtlichen Verkehr dient.
Auch wenn eine Herabstufung der Staatsstraße allein aus Kostengründen wohl unerwünscht sein wird, sollte die Diskussion nicht mit dem Kostenargument beendet sein. In diesem generationsübergreifenden Projekt ist der Gemeinderat angehalten entsprechend langfristig zu denken und zu handeln. Es sollte mit dem Antrag bei der bayerischen Staatsregierung dokumentiert werden, dass der Gemeinderat die Herabstufung nicht intern pauschal abgelehnt hat sondern offiziell hat prüfen lassen. Mit einem entsprechenden Bescheid wäre die Frage der Herabstufung verbindlich geklärt. Dieser Bescheid würde alle die Voraussetzungen enthalten, die zur Herabstufung erforderliche sind, gegenwärtig aber (noch) nicht erfüllt werden.
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Pressekontakt: Gerd Bittl-Fröhlich,
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