Wie aus der Presse und vom Treffen des ADFC bekannt, stehen wir vor der Abwägung, die Kreuzung von Hauptstraße, Bernrieder Straße und Lindemannstraße als Kreisverkehr oder als Einmündung zu gestalten.
In Sachen Hauptstraße möchten wir, vor der großen Abstimmung im Gemeinderat am 06.03.2018, hier die beiden angedachten Lösungen für die Kreuzung im Süden der Hauptstraße darstellen. Wir haben uns mit unseren Vorschlägen zur Planung an den Gemeinderat hier von Anfang an für einen Kreisel stark gemacht.
Kriterium ist die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer neben der Durchleitung des Verkehrs selbst. Darunter können alle Vor- und Nachteile gefasst werden. Dazu haben wir uns bei verschiedenen Fachleuten erkundigt und veröffentlichte Informationen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – zusammengetragen:
Kreisel: städtebaulich geeignet an Ortseinfahrten, natürliche Reduzierung der Geschwindigkeiten insbesondere für den Verkehr aus Bernried, markantes Signal „Hier beginnt Tutzing“; durch die vorgesehene einheitliche Zuführung des Radverkehrs auf beidseitigen Radschutzstreifen aus Süden, Westen und Norden ist die sichere Verkehrsführung der Radfahrer zum Kreise gewährleitet. Für die Radfahrer im Kreisverkehr selbst gilt lt. Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06, Ausgabe 2006, Seite 115: „Bei einstreifigen Kleinen Kreisverkehren ist die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn bis zu einer Verkehrsstärke von 1500 KfZ/h (Summe des zuführenden Verkehrs in allen Knotenpunktzufahrten) eine sichere Lösung“. Diese Verkehrsstärke wird m.E. nicht überschritten, was durch die Verkehrszählung noch überprüft werden kann. Die Richtlinie datiert allerdings aus dem Jahr 2006; die Fachleute sollen erläutern, inwieweit es hier neue Erfahrungen gibt. Für die Fußgänger wird ein umlaufenden Fußweg mit einer Breite von 2,5 Metern angelegt; damit wird der notwendigen Schulwegsicherung entsprochen, insbesondere für den Weg zur und von der Dreifachturnhalle am Würmseestadion. Mit den beiden letzten Punkten sind zwei Behauptungen der Gegner eines Kreises, „Schülerwege unzureichend“ und „Radfahrer im Kreisel gefährdet“, widerlegt.
Einmündung: Situation wie bisher, jedoch mit Fußgänger und Radfahrerführung über einzurichtende Übergänge und Inseln. Die Zuführung der Radfahrer erfolgt auf kombinierten Geh- und Radwegen von 3,0 Metern Breite. Um „wilde“ Abkürzungen der Radfahrer zu reduzieren bzw. diesen vorzubeugen, müsste wohl noch eine Querung im Süden direkt nach der Einmündung, also an der Bernrieder Straße, vorgesehen werden. Die gewohnte Situation der Einmündung wird den aus Süden kommenden Verkehr nicht abbremsen. Sie markiert auch keinen Ortseingang.
Mögliche Mehrkosten des Kreisels sind zunächst weder ein Argument für die Einmündung noch gegen den Kreisel. erst einmal kommt es darauf an, welche Lösung für die Situation geeignet und angemessen ist und – schließlich – von den Tutzingern gewollt ist. Dessen muss sich jeder Gemeinderat bewusst sein. Wenn dann am Ende das Straßenbauamt als Fachbehörde, Baulastträger und Bauherr nicht bereits einen Kreisverkehr für den genannten Knoten empfiehlt und damit allein die vollen Kosten für den Bau eines vollauf „geeigneten“ Knotenpunktes übernimmt, ja dann müsste Tutzing zahlen. Aktuell sieht das Straßenbauamt beide Lösungen als denkbar an. Mein Ratskollege Wolfgang Marchner zweifelt mit seiner Tiefbauerfahrung daran, ob ein Kreisel überhaupt Mehrkosten gegenüber der Einmündung verursacht. Wenn dann doch Kosten zu tragen sind, könnten sie nach unbestätigten Schätzungen einmalig ca. 15 Euro für jeden Tutzinger betragen.
Hier noch einmal die beiden Varianten, die vom Rathaus freigegeben sind (bitte klicken Sie auf das Bild zur Vergrößerung):
1 Einmündung

2 Kreisel

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