Schlagwort: Leitziele Tutzing 2030

  • Einladung zum Ideenabend für Tutzings Zukunft

    Einladung zum Ideenabend für Tutzings Zukunft

    Unser Bürgerverein TUTZINGER LISTE e.V. lädt zu einem Abend des Austauschs

    Wie wollen wir in Zukunft in Tutzing leben?
    Wofür soll Tutzing stehen?  

    10. November 2022 von 19:00 bis 20:30 Uhr im Lobster Gastro
    (4. Etage, Bräuhausstr. 1, Zugang über das Restaurant Theodor)
    Anmeldung erbeten: leitziele-2030@tutzinger-liste.de (Raum hat 40 Plätze)

    Wir sind Tutzinger Bürger, die seit 2014 rein ehrenamtlich daran mitarbeiten, Tutzings Probleme zu lösen und Zukunft zu gestalten (Unsere Arbeit). Seit 2020 setzen wir uns u.a. ein für zwei kommunale Entwicklungskonzepte Antrag vom Mai 2020:

    Gesamtgemeindliche Entwicklungskonzept „Leitziele Tutzing 2030“ (GEK) und daraus abgeleitet das gebietsbezogene städtebauliche ISEK 

    Was dürfen Sie von dem Ideenabend erwarten:

    • Zum Einstieg erläutert Beirat Gerd Bittl-Fröhlich – einmal aus einer erfrischend anderen Perspektive – wie alles mit allen zusammenhängt, also warum wir die Handlungskonzepte und Klarheit über unsere Ziele auch in Tutzing brauchen.
    • Schatzmeisterin Lucie Vorlíčková erläutert kurz Inhalt und Unterschied der beiden Konzepte, warum ein ISEK nach unserer Auffassung nicht reicht und wie eine Bürgerbeteiligung aussehen könnte. Auch stellt sie sich und den Teilnehmern die Frage, ob Tutzing 2035 klimaneutral sein kann – ohne vorher die Leitziele 2030 gemacht zu haben. Sie hofft dabei auf regen Austausch mit dem Publikum.
    • Schließlich informiert der 1. Vorsitzende, Gemeinderat Dr. Behrens-Ramberg, über den aktuellen Bearbeitungsstand und Entscheidungen aus dem Rathaus.
    • Danach heißt es gemeinsam Ideen sammeln: Wofür soll Tutzing stehen?

    Warum Sie mitmachen? Um eine Antwort geben zu können auf die Frage:

    Was tust DU/ICH/WIR gemeinsam eigentlich für eine generationengerechte Ortsentwicklung?

    Der Bürgerverein TUTZINGER LISTE e.V. will mit seiner Initiative die Attraktivität Tutzings bewusst machen, aber auch den Handlungsbedarf aufzeigen, damit sich die Tutzinger Bürger mehr für Ihren Ort engagieren, sich mit ihm identifizieren und sich wieder ein Gemeinschaftssinn – ein WIR-Gefühl – verankert.

    Tutzing -generationengerecht- vorausgedacht

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    Infothek:

    Beim lediglich gebietsgezogenen ISEK findet jetzt die Vorbereitung der Ausschreibung statt. Der Prozess zum GEK wurde vergangene Woche im Gemeinderat vorläufig gestoppt. So sollten wir Bürger – wie wir das auch für die Hauptstraßensanierung bereits in 2015 getan haben – vorausdenken. Wir haben viel recherchiert, mit Bürgern gesprochen und eine erste Vision und Ideenfindung als erste Diskussionsgrundlage für nachhaltiges kommunales Handeln erarbeitet:

    Download Visionen und Ideenfindung für die kommenden Generationen

     Presse:Merkur-22u23-10-2022

  • Wurf der 1. Bürgermeisterin prallt im GR auf Hindernis – Bürger gehen in Vorleistung

    Wurf der 1. Bürgermeisterin prallt im GR auf Hindernis – Bürger gehen in Vorleistung

    Gestern war der Gemeinderat zum Thema Tutzings Zukunft nicht beschlussfähig. Warum das? Die Erste Bürgermeisterin wollte, bildlich gesprochen, Boule* spielen und ist beim dritten Wurf auf ein Hindernis, den Gemeinderat, geprallt. Den Bericht aus der Sitzung vom 04.10.2022 finden Sie an gewohnter Stelle: Ortspolitik laufend frisch. Hier unser (verglosster) Kommentar:

    Gestern stand Tutzings Zukunftsplanung zur Debatte – knapp ein Jahr sind seit der letzten öffentlichen Sitzung zu diesem Thema vergangen. Dass die Erste Bürgermeisterin und eine Minderheit des Gemeinderats Tutzings Zukunft nur aus dem begrenzten Blickwinkel von städtebaulichen Verbesserungen zwischen „Bahn und Seeufer“ (mittels ISEK) angehen wollen, ist mit dieser Sitzung amtlich.

    Erste Bürgermeisterin versucht Tutzings Zukunftsplanung zu verhindern   

    Schon seit der Antragstellung im Mai 2020 versucht die Erste Bürgermeisterin, sich der offenen Behandlung des Antrags der TL für ein gesamtgemeindliches Entwicklungskonzept „Leitziele Tutzing 2030“ (GEK) und ein gebietsgebundenes städtebauliches ISEK zu entziehen. Dies mit unlauteren politischen Mitteln: der wichtigere Teil des Antrags, nämlich das Gemeindeentwicklungskonzept Leitziele 2030, kommt konsequent nicht auf die Tagesordnung. Im November 2021 wurde die (wieder nur auf das ISEK abgespeckte) Tagesordnung jedoch durch Verweis auf die Geschäftsordnung und andere starke Wortmeldungen mehrerer Gemeinderäte (die zuvor zum Thema noch einen parteiübergreifenden Antrag stellten) jedoch aufgebrochen! Es wurde dann in einer denkwürdigen Sitzung eines starken Tutzinger Gemeinderats mit nur zwei Gegenstimmen beschlossen, Tutzings Zukunft „breit zu denken“, also nicht nur ein ISEK sondern auch die Gesamtbetrachtung  Tutzings für die Entwicklung (GEK) anzugehen. Um sicherzustellen, dass dieser Prozess nicht ohne den Gemeinderat passiert, wurde dazu verklausuliert formuliert: Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung von Mitgliedern des Gemeinderats ein Leistungsbild für die Erarbeitung des ISEK zu erstellen und das Vergabeverfahren hierzu einzuleiten. Diese Formulierung im Amtsdeutsch verweist zwar nur auf das ISEK, der Beschluss ist aber im Kontext der zuvor über die Geschäftsordnung aufgebrochenen Tagesordnung und der mehrheitlichen Forderung der Ratsmitgleider, dass dieses Leistungsbild eben nicht nur das ISEK, sondern auch ein gesamtgemeindlich GEK enthalten soll, lesen.

    Oops, sie hat es wieder versucht!

    Vor einer Woche nun gab die Erste Bürgermeisterin den Gemeinderäten die Tagesordnung für die gestrige Sitzung bekannt: „TOP 3: „ISEK; Ausschreibung; Sachstandsbericht und Vortrag Büro Kellerer und Kellerer zu Ausschreibung; Beschluss“. Unterlagen zu diesem komplexen Thema haben die Gemeinderäte erst einige Stunden vor der Sitzung bekommen. Echt jetzt? Echt wahr! Die Gemeinderäte wurden also entgegen der o.g. Beschlussfassung nicht in die Formulierung des Leistungsbilds einbezogen. Und: Die Beschlussvorlage enthielt wieder nur das ISEK! Also Beschränkung der Zukunftsplanung Tutzings auf die städtebauliche Verbesserung von „Tutzing zwischen Bahn und Seeufer“. Dank der Wortmeldung von fünf Gemeinderäten (die sich u.a. an die Diskussion zum Beschluss vom 9.11.2021 bezogen) wurde auch dieser Versuch, sich der generationengerechten Auseinandersetzung mit Tutzings Zukunft zu entziehen, verhindert. Die für die erkrankte Erste Bürgermeisterin eingesprungene Zweite Bürgermeisterin stellte ob dieses Widerstands fest, dass der Gemeinderat nicht beschlussfähig sei und schlug vor, einen Arbeitskreis zu bilden. Wir gratulieren, dass der Gemeinderat trotz des Foulspiels der Ersten Bürgermeisterin keine faulen Kompromiss für Tutzings Zukunft eingegangen ist.

    Kommunales Ehrenamt zur Entwicklung Tutzings bleiben unbeachtet

    Bevor wir zum Spiel antreten, legen wir zuvor noch den Finger in die Wunde. Warum beachten Bürgermeisterin und Verwaltungsleitung eigentlich nicht konstruktive Vorschläge der Bürger? Die Tutiznger Liste ist und bleibt immerhin ein Bürgerverein. Da arbeiten Bürger also ehrenamtlich (!) für die kommunale Ortsentwicklung Tutzings und deren Arbeit wird – ignoriert. Zwei jüngste Beispiele dazu: Dass der Gehweg nach der Hauptstraßensanierung wohl gepflastert werden solle, hat der Bürgerverein bereits 2015 festgehalten (s. knapp 100 Slides umfassendes Positionspapier) und dass der komplexe Prozess einer Gemeindeentwicklung (GEK und ISEK) als ersten Schritt eines ständigen Lenkungsausschusses bedarf steht im Antrag zum GEK/ISEK vom 06.05.2020 – warum beschließt man einen „Arbeitskreis“ erst am 4.10.2022? Es drängt sich der Verdacht auf, dass Erste Bürgermeisterin und Verwaltungsleitung lieber alleine arbeiten – ohne Bürger und – wie gestern bewiesen und vom Berater bedauert – auch ohne Gemeinderat.

    Ohne Gemeinderat und Bürger geht Gemeindeentwicklung aber nicht

    Für ein erfolgreiches GEK und ISEK sind Beteiligung von Gemeinderat und Bürgern zwingend erforderlich – sonst gibt es auch keine Fördergelder. Viele Bürger verfolgen seit langem den Antrag GEK/ISEK und haben sich dazu bereits Gedanken gemacht. Wir haben Visionen und Ideen aus vielen Gesprächen zusammengetragen. Die gestrige Beschlussvorlage im Gemeinderat war unzulänglich, insbesondere da das GEK außen vor gelassen wurde. Wir haben das leider erwartet – und vorausgearbeitet. So könnten also die Oberziele für Tutzing definiert werden und das könnten erste konkrete Leitziele für Tutzing sein:

    Download Visionen und Ideenfindung für die kommenden Generationen

    Dies als fundierte und dabei rein ehrenamtlich erarbeitete Diskussionsgrundlage für Bürger, Gemeinderat und Bürgermeisterin. Am 10. November laden wir Tutzinger Bürger zu einem weiteren Abend der Ideenfindung ein – diesmal im Lobster Gastro von 19:00 – 21:00 Uhr. Also „save the date“ – Einladung folgt in Kürze!

    Ihre TL – Redaktion

    Unsere Pressemitteilung finden Sie hier.

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    INFOTHEK zum Thema:

    • Boule* („Boccia“) ist eine Kugelsportart, bei der es darum geht, schwere Kugeln so nah wie möglich an eine kleine Zielkugel („Schweinchen“) zu werfen. Man darf alle anderen Kugeln „wegschießen“ (eigene und gegenerische), um damit die Position der eigenen Kugeln zu verbessern. Prallt die Zielkugel dabei jedoch gegen ein Hindernis, muss neu begonnen werden. Dies als bildliche Erklärung der „Nichtbeschlussfähigkeit“ zur Beschlussvorlage von TOP 3.

     

    • Das ISEK ist ein rein gebietsbezogenes städtebauliches Entwicklungskonzept. Also ein kommunales Instrument zur Erzielung von Fördergeldern für die Verbesserung der städtebaulichen Situation. Die Abkürzung steht für Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept.

     

    • Das GEK ist der umfassende Ansatz: Neben Oberzielen und konkreten Leitzielen werden für alle Themen der Gesamtgemeinde – also für alle kommunalen Handlungsfelder – Handlungsziele für einen Handlungszeitraum von 10 – 15 Jahren unter breiter Beteiligung der Bürgerschaft vom Gemeinderat beschlossen. Es werden also verbale Aussagen über die Ziele und Mittel zur Steuerung der künftigen Entwicklung der Gesamtgemeinde gemacht. Auch für ein GEK stehen Fördergelder zur Verfügung.
      Die Abkürzung steht für Gemeindeentwicklungskonzept. Die TL hat diesem beantragten GEK den Slogan „Leitziele Tutzing 2030“ gegeben.

     

    • Welche Themen – kommunalen Handlungsfelder – sind im Rahmen der Leitziele zu behandeln? Wir meinen:
      – Ortsbild & Ortsentwicklung
      – Handlungsbedarf Traubing & kleinere Ortsteile
      – Verkehr und kommunale Infrastruktur
      – Bauen & Wohnen
      – Gewerbe, Tourismus, Landwirtschaft – also Wirtschaft
      – Natur- & Umweltschutz, Klimaneutralität

      – Gemeindeleben, Bildung, Kultur & Sport

     

     

  • Haushalt 2022 beschlossen!

    In der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 18. Januar 2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald wurden der Haushalt 2022 und die Finanzplanung 2023-2025 einstimmig genehmigt. Vorangegangen waren Beratungen im Haupt-, Finanz- und Werkausschuss (HFW) im Dezember 2021.

    Im Unterschied zum Vorjahr hatte die Kämmerin der Gemeinde mit ihren Mitarbeitern sowie den inhaltlichen Beiträgen der Fachabteilungen einen ausgeglichenen Haushalt zur Beratung vorgelegt. Dies resultiert aus erhöhten Ansätzen für die Steuereinnahmen. Damit konnte der Haushalt in nur zwei Sitzungen durchgearbeitet werden. Das Werk umfasst insgesamt rd. 380 Seiten. Grafiken und tabellarische Übersichten erleichterten den Ausschussmitgliedern den Einstieg. Antworten auf offene Fragen wurden nachgereicht; zur Verabschiedung stand dadurch in diesem Jahr – so zeitig wie nie – die Endversion mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf.

    Auch der Haushalt 2022 zeigt den nach wie vor engen finanziellen Spielraum der Gemeinde mit unverändert hohem Bedarf an Instandhaltungen und Investitionen. Die nachstehenden Ausführungen erläutern die einzelnen Haushaltsbereiche wie folgt:

    Verwaltungshaushalt 2022

    Der Verwaltungshaushalt 2022 zeigt geplante Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 23.949.600 Euro und ist damit gegenüber dem Vorjahr um fast 2 Mio. Euro gestiegen. Im Unterschied zum Vorjahr konnte wieder eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt i.H.v. 700.600 Euro budgetiert werden. Zur Erinnerung: grundsätzlich muss im Verwaltungshaushalt ein Überschuss erwirtschaftet werden, der dann dem Vermögenshaushalt zugeführt wird; dieser Überschuss sollte deutlich über dem Mindestbetrag liegen, das sind die geplanten Kredittilgungen (in 2022: 206.752 Euro). Die Gemeinde kommt einer Vielzahl von Pflichtaufgaben nach und darüber hinaus gibt es in nicht geringem Umfang freiwillige Leistungen.

    Auf der Einnahmenseite sind es hauptsächlich erhöhte Steuereinnahmen: Größter Einzelposten auf der Einnahmenseite ist die Einkommensteuerbeteiligung, die mit 7,9 Mio. Euro angesetzt ist. Hervorzuheben ist die Gewerbesteuer, die mit einem Ansatz von 5,3 Mio. Euro bei unverändertem Hebesatz von 300% budgetiert ist. Die Gewerbesteuer wird gegenüber dem Vorjahr mit 1 Mio. Euro höher budgetiert, da der Haushaltsansatz 2021 von 4,3 Mio. Euro mit tatsächlichen Einnahmen von 5,7 Mio. Euro deutlich übertroffen wurde! Aus der Grundsteuer werden Einnahmen von 1,5 Mio. erwartet. Die Zweitwohnungssteuer, die seit 2005 erhoben wird, ist mit 320.0000 Euro angesetzt, eine Erhöhung um 170.000 Euro gegenüber dem Vorjahr. Zusammen mit weiteren Steuerbeteiligungen und Finanzzuweisungen ergeben sich hier budgetierte Einnahmen von rd. 17,5 Mio. Euro.

    Die Steuerkraft je Einwohner ist leicht gesunken, weil sie auf Basis der Einnahmen im Jahr 2020 berechnet wird, und erreicht 2022 zwar 1.279 Euro – gleichwohl ist Tutzing hier fast Schlusslicht im Landkreis. Erfreulicherweise kann mit einer Schlüsselzuweisung in Höhe von 743.900 gerechnet werden. Zur Erklärung: Über die Schlüsselzuweisungen beteiligt der Freistaat finanzschwache Kommunen und Landkreise an seinen Steuereinnahmen.

    Die Finanzkraft der Gemeinde mindert die Kreisumlage. Sie ist mit 6,4 Mio. Euro der größte Ausgabenposten des Haushalts. Die Personalkosten liegen mit 5,1 Mio. Euro um 238.700 Euro über dem Ansatz für das Jahr 2021. Neben vorgegebenen Tariferhöhungen, Leistungszulagen und Höhergruppierungen sind die neue München-Zulage und Fahrtkostenzuschüsse eingerechnet.

    Die Ausgaben für Schulen, Kultur und Soziale Sicherung (einschl. Kinderkrippen, -gärten und -horte) umfassen 5,9 Mio. Euro, das sind fast 26% des Haushalts. Werden Beitragseinnahmen und Entgelte sowie Zuschüsse dagegen gerechnet, verbleiben immer noch 3,8 Mio. Euro oder mehr als ein Drittel des “Netto-Haushalts”. Die Zuschüsse an die Vereine und soziale Einrichtungen sind budgetiert. Hier zeigt sich die Gemeinde konstant und verlässlich, gleichwohl werden die Positionen sorgfältig überlegt und festgelegt.

    Vermögenshaushalt 2022

    Das gestalterische „Spielfeld“ des HFW-Ausschusses ist der Vermögenshaushalt, hier können Prioritäten gesetzt werden. Er zeigt für 2022 ein deutlich erhöhtes Volumen von 10.846.200 Euro. Es sind Investitionen in Höhe von rd. 9,9 Mio. Euro geplant, davon 8,2 Mio. Euro für Baumaßnahmen. Wesentliche Positionen sind (Euro):

    • Stationäre Lüftungsanlagen in den Grundschulen Tutzing und Traubing (1.150.000)
    • Erneuerung Hauptstraße (990.000)
    • Wasserleitung Hauptstraße (450.000)
    • Brunnenbau Pfaffenberg (600.000)
    • Sanierung Flachbrunnen Kerschlach (560.000)
    • Brückensanierungen (700.000)
    • Erneuerung Wasserleitung Alte Traubinger Straße (800.000)
    • Schadenbeseitigung Anbautrakt Würmseehalle (450.000)
    • Sanierung ehemaliges Lehrerwohnhaus zum Kinderhort (250.000)

    Für die genannten Investitionen reichen die Einnahmen des Vermögenshaushalts aus Investitionszuweisungen, Zuschüssen oder Erschließungsbeiträgen bei weitem nicht. Sie decken mit rd. 2,7 Mio. Euro nur rd. 24% der geplanten Ausgaben. So stehen auf der Einnahmenseite weiter Einnahmen aus der Veräußerung von gemeindlichen Immobilien in Höhe von 1,5 Mio. Euro sowie insbesondere die Entnahme aus der Rücklage (6.000.000 Euro). Neu in den Vermögenshaushalt eingestellt ist eine Sonderrücklage für die Finanzierung der Sanierung der Mittelschule. Diese Rücklage wird mit 750.000 Euro dotiert. Der Betrag ist als Ausgabe im Vermögenshaushalt eingestellt.

    Eine Kreditaufnahme ist für 2022 nicht geplant. So musste der Haushalt auch nicht mit dem Landratsamt abgestimmt sondern kann nach Verabschiedung durch den Gemeinderat eingereicht werden. Die Schulden der Gemeinde werden nach der Regeltilgung zum Jahresende 2022 bei 1,4 Mio. Euro erwartet. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde läge dann bei lediglich 140 Euro. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird aufgrund der geplanten Kreditaufnahme (siehe unten) jedoch bis Ende 2025 auf rd. 700 Euro ansteigen. Von den Schulden entfallen 0,5 Mio. Euro auf die Wasserversorgung. Diese sog. “rentierlichen” Schulden werden über die Wassergebühren getilgt.

    Die Allgemeinen Rücklagen der Gemeinde beliefen sich zum Jahresende 2021 noch auf 9,0 Mio. Euro. Ursächlich dafür ist neben sparsamem Wirtschaften hauptsächlich die Nichtrealisierung geplanter Objekte, die sich sowohl aus personellen Gründen als auch aufgrund langwieriger behördlicher Genehmigungsverfahren verschoben haben. Nach der vorgesehenen Entnahme im laufenden Jahr sollen die Rücklagen nur noch rd. 3,0 Mio. Euro zum Jahresende 2022 betragen.

    Mittelfristige Finanzplanung 2023 – 2025

    Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2023 – 2025 zeigt einen leicht ansteigenden Verwaltungshaushalt. Die Zuführungen aus dem Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt sind budgetiert. Der Vermögenshaushalt sinkt deutlich auf 3,3, dann 2,8 und schließlich auf 2,8 Mio. Euro und damit die Höhe der Investitionen. Im Zentrum steht das Großprojekt der Sanierung der Hauptstraße. Für dieses Großprojekt sind insgesamt 1,8 Mio. Euro eingestellt, zusätzlich zu den 1,0 Mio. Euro in 2022. Ebenso eingestellt sind die entsprechenden Beträge für die Erneuerung der Wasserleitung in der Hauptstraße (650.000 Euro, zusätzlich zu 450.000 Euro in 2022). In künftigen Jahren wird es auch um die Gestaltung der Einmündungen der Seitenstraßen gehen. Eingestellt ist aber auch eine neue Drehleiter für die Tutzinger Feuerwehr mit einem Betrag von 1,0 Mio. Euro!

    Zur Finanzierung der mittelfristig geplanten Ausgaben im Vermögenshaushalt werden – genehmigungspflichtige – Kreditaufnahmen von insgesamt 6,0 Mio. Euro erforderlich sein, um den Vermögenshaushalt dieser Jahre auszugleichen. Der Schuldenstand erhöht sich planmäßig nach jährlicher Regeltilgung auf dann rd. 6,9 Mio. Euro Ende 2025.

    Nicht enthalten in der mittelfristigen Finanzplanung ist die Sanierung der Mittelschule! Nach Überplanung sowie Ergänzung um eine Mensa für die Ganztagsklassen steht hier einschl. der zeitweisen Auslagerung des Schulbetriebs ein Bedarf von 12,0 Mio. im Raum (nach Abzug von Fördermitteln und Beteiligung der Nachbargemeinden). Zugegeben ein Manko der Finanzplanung. Der Eigenanteil der Gemeinde kann nicht durch weitere Entnahmen aus der Rücklage finanziert werden. Neben der Ansparung einer Sonderrücklage und der Aufnahme von Krediten prüft der Gemeinderat mit der Verwaltung alternative Wege, auch die Vermögensumschichtung. Dafür ist ein Arbeitskreis eingesetzt worden. Angesetzt sind für 2022 die Kosten für die Vorbereitung der Auslagerung des Schulbetriebs in die Kaserne. Die laufenden Kosten der Auslagerung sind in der Mittelfristplanung berücksichtigt.

    Gemeindliche Liegenschaften

    Den immer wieder zitierten Investitionsstau bei den gemeindlichen Liegenschaften haben wir Ausschussmitglieder uns angesehen. In beiden Haushalten wird dazu Vorsorge getroffen:

    • Im Verwaltungshaushalt ist für 2022 ein Betrag von 653.200 Euro für Instandhaltungen eingestellt.
    • Im Vermögenshaushalt ist für Generalsanierungen, Erweiterungen und Neubauten ein Betrag von 3.445.500 Euro vorgesehen,

    Rückblickend gibt es zwei Aussagen: die Haushaltsansätze zur Auflösung des Investitionsstaus bei gemeindlichen Immobilien zeigen die Bemühung, der notwendigen Sanierung nachzukommen. In beiden Haushalten wurden die Prioritäten überprüft und auch die Kapazität der Liegenschaftsverwaltung berücksichtigt. Das Thema wird also noch einige Jahre aktuell bleiben und wir müssen in den Folgejahren mit der Abarbeitung weiter vorankommen. Dazu kann auch gehören, dass sich die Gemeinde von Liegenschaften trennt.

    Persönliche Anmerkungen:

    • Die Gewerbesteuereinnahmen 2021 haben mit rd. 5,7 Mio. Euro das Budget von 4,3 Mio. Euro bei weitem übertroffen! Diese Steigerung rechtfertigt den Ansatz mit 5,3 Mio. Euro für 2022. Die Einnahmen für die mittelfristige Planung sind außerordentlich schwer zu schätzen, gerade in diesen Zeiten. Diese Zahlungen werden von den geleisteten Vorauszahlungen der Unternehmen sowie von Auswirkungen von Betriebsprüfungen beeinflusst. In der Finanzplanung haben wir mittelfristig Steigerungen bei der Gewerbesteuer eingestellt. Dies wurde im Ausschuss diskutiert und die Ausschussmitglieder stehen zu diesen Ansätzen für die mittelfristige Finanzplanung. Doch die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind zu gering! Nur durch steigende Einnahmen bei der Gewerbesteuer kann es gelingen, den finanziellen Spielraum der Gemeinde deutlich zu erhöhen. Daran müssen wir arbeiten.
    • Bei der Beteiligung an der Einkommensteuer sieht es ebenfalls besser aus. Nach effektiven 7,4 Mio. Euro für 2020 und einem Rechnungsergebnis von 7,8 Mio. Euro für 2021 wurden für das laufende Jahr 7,9 Mio. Euro mit weiteren Steigerungen in der Mittelfristplanung eingestellt. Dabei profitiert Tutzing nicht von gut verdienenden Bürgerinnen und Bürgern, da die Einkommensbeträge bei 35.000/70.000 gekappt werden. Gleichzeitig steigt die Kreisumlage sprunghaft an. Der Ansatz erhöht sich von 2022 auf 2023 um rd. 1 Mio. Euro! In der mittelfristigen Finanzplanung besteht also kein großer finanzieller Handlungsspielraum.
    • Der Ansatz der Zweitwohnungssteuer für 2022 mit 320.000 Euro ist gegenüber dem Vorjahr um 170.000 Euro gestiegen. Der Ansatz scheint vorsichtig budgetiert zu sein, da auf der Grundlage eines überarbeiteten Gutachtens zur Ermittlung der Jahresnettokaltmiete noch in 2022 ausstehende Steuerbemessungen rückwirkend bis 2018 vorzunehmen sind.
    • Zwischenfazit: Die strukturelle Einnahmelücke bleibt, auch wenn der Haushalt 2022 aufgrund unerwarteter Steuereinnahmen in 2021 leichter zu planen war. Es müsste aufgrund kräftiger Steuereinnahmen ein signifikanter Überschuss im Verwaltungshaushalt erzielt werden, der eine Zuführung zu Vermögenshaushalt in Millionenhöhe möglich machen würde. Damit könnten dann die anstehenden Investitionen finanziert werden, ohne dass die Gemeinde ihre Rücklagen verbraucht und Kredite aufnehmen muss.
    • Die Finanzierung der Sanierung der Mittelschule wird ein Thema für die nächsten drei Jahre bleiben. Brutto rd. 24,5 Mio. Euro, netto, das heißt nach Abzug von Fördermitteln und Beteiligung der Nachbargemeinden müssen immerhin noch rd. 12,0 Mio. Euro finanziert werden. Für die Durchführung dieses großen Projekts hat die Gemeinde einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen, sich sozusagen ein Bauamt auf Zeit eingekauft. Dabei wird auch die Zwischenfinanzierung übernommen.- Am Ende aber muss die Gemeinde den Rest, geschätzt eben 12,0 Mio. Euro bezahlen. Dafür hatte das Landratsamt verlangt, dass die Gemeinde das Grundstück mit der Kustermannvilla quasi verpfändet. Sollte die Gemeinde keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten finden, müsste die Kustermannvilla verkauft werden. Wie gesagt, kann der Eigenanteil der Gemeinde nicht durch weitere Entnahmen aus der Rücklage finanziert werden. Neben der Ansparung einer Sonderrücklage und der Aufnahme von Krediten prüft der Gemeinderat mit der Verwaltung alternative Wege, auch die Vermögensumschichtung. Das bedeutet den Verkauf von anderen Immobilen der Gemeinde. Dafür hat der Gemeinderat einen Arbeitskreis eingesetzt.
    • Wie viele wissen, sind die Leitziele Tutzing 2030 und das ISEK Themen, die mir persönlich wichtig sind. Sie werden der Gemeinde helfen Richtschnüre für Entscheidungsprozesse festzulegen und die Finanzkraft zu stärken. Beides wurde beschlossen. Folgerichtig wurden im Haushalt 2022 und er mittelfristigen Finanzplanung die erforderlichen Mittel eingestellt. Zum einen 200.000 Euro im Verwaltungshaushalt für den Prozess in 2022 und 2023; davon werden 60% gefördert. Zum anderen sind im Vermögenshaushalt für die Jahre 2023 und 2024 zusammen 355.000 Euro für die Gestaltung des Platzes am Vetterlhaus eingestellt. Wie erinnerlich, wird die Gemeinde das Programm „Belebung des Ortskerns“ als Programm der Städtebauförderung wählen.
    • Auch kleine Projekte sind budgetiert. Ein Bürgeranliegen, das uns zugetragen wurde, war die Verbesserung der Verkehrsführung in der Bahnunterführung an der Heinrich-Vogl-Straße. Nachdem wir das Thema aufgenommen und in einen Antrag an den Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss (UEVA) übergeleitet haben, wurde die Stelle vermessen und der gemeindliche Verkehrsplaner mit der Ausarbeitung einer Lösung beauftragt. Diese lag zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen noch nicht vor. Gleichwohl sind 46.000 Euro für 2022 in den Vermögenshaushalt eingestellt, so dass der Realisierung der Maßnahme in diesem Jahr nichts im Wege stehen sollte.
    • Die Digitalisierung des Gemeindehaushalts ist der wichtigste Schritt in Richtung mehr Informationen und Transparenz für die Bürger. Dazu habe ich vor knapp einem Jahr an dieser Stelle aufgefordert. Zur Verwirklichung des Transparenzgedankens sollte unsere Gemeinde dazu übergehen, ihre Haushaltspläne im Internet zu veröffentlichen. Damit meine ich aber nicht nur als digitales Dokument, etwa als PDF-Datei. Es sollte die Zugänglichkeit im Sinne einer flexiblen Nutzung (navigieren, filtern und sortieren) der Daten ermöglicht werden. Bei der Digitalisierung des Haushalts ist auf echte Transparenz zu setzen und die Gemeinde sollte prüfen, die Daten in Tabellenstruktur aus der Haushaltssoftware in eine eigene Internetseite zu exportieren, die komfortable Suchfunktionen enthält, so dass Gesuchtes leicht gefunden werden kann. Auch für die anstehenden Prozesse im Zusammenhang mit den Leitzielen und dem ISEK, die eine unmittelbare Bürgerbeteiligung bei der Entscheidungsfindung erfordern, wäre eine digitale Plattform von großem Nutzen. Dies wäre eine gute Gelegenheit, mit der E-Partizipation der Bürger in Tutzing zu beginnen. Lt. Aussage der Verwaltrung ist der digitale Zugang zum Haushalt für alle in Vorbereitung.

    Der Kämmerin und allen Beteiligten in der Verwaltung ist zu danken für die sehr gute Vorbereitung der Beratungen.

     

  • Praxisbeispiel Leitziele Tutzing 2030: Boule-Bahn an der Brahms

    Praxisbeispiel Leitziele Tutzing 2030: Boule-Bahn an der Brahms

    „Überrascht schauen Spaziergänger auf eine neu angelegte Fläche mitten auf der Brahmspromenade“, so berichtet heute die vorOrt.news. Den Kommentaren entnimmt man nicht nur Zustimmung für diese Anlage.

    Lassen Sie uns dieses kleine aber feine Beispiel daher dazu nutzen, Sinn und Notwendigkeit der kommenden Arbeit an den Leitzielen Tutzing 2030 zu erklären.

    Unabhängig davon, ob die Bahn an der Brahms eine gute Idee ist, ist sie mal wieder eine aus dem Gesamtzusammenhang losgelöste Einzelfallentscheidung. Es fehlen die  vorab unter Bürgerbeteiligung festgelegten konkreten Handlungsziele, die als Richtschnur für solche Entscheidungen gelten müssen.

    Zur Veranschaulichung:
    Im Handlungsfeld „Gemeinschaft, Kultur & Sport“, wären z.B. folgende Fragen vorab zu beantworten: Wir fördern wir die Jugend im Ort?, Welche Flächen sollen den Bürgern für Freizeitaktivitäten zur Verfügung stehen? Wie soll die Altersstruktur der Bürgerschaft  dabei Berücksichtigung finden (z.B. 1/3 Alt, 2/3 Jung?), Wie sollen die  Freizeiteinrichtungen finanziert werden? etc. Und im kommunalen Handlungsfeld „Natur & Umwelt“ stellt man sich u.a. natürlich die Fragen: Welche Grünflächen wollen wir wo schaffen, Welche erhalten?, etc.  So sind dann künftig einzelne Entscheidungen (Boule-Bahn ja/nein und wenn ja wo) zwangsläufig  aus einem größeren Blickwinkel und anhand konkreter Zielvorgaben zu fällen. Damit dürften künftige Entscheidungen innerhalb der Bürgerschaft einen größeren Konsens finden, denn über deren Richtschnur wurde demokratisch im Gemeinderat entschieden und die Bürger konnten vorher ihre Ideen dazu geben. Mit anderen Worten: Mit diesem „Korsett“ sollten Rathausentscheidungen grundsätzlich strategischer und zielorientierter ausfallen und dabei für die Bürger verständlicher und vorhersehbarer werden.

    Neben den zwei vorgenannten kommunalen Handlungsfeldern „Gemeinschaft, Kultur & Sport“ und „Natur & Umwelt“ sollte es jedenfalls z.B. noch geben:

    • „Gewerbe, Tourismus & Landwirtschaft“ (z.B. Wie schließen wir unsere Einnahmelücke im Gemeindehaushalt?, Wollen wir ein Gewerbegebiet?, Wollen wir mehr/weniger Tourismus? etc.)
    • Ortsbild & Ortsentwicklung (Wo soll unser Ortskern sein?, Wie können wir den Ortskern vitalisieren? Wie sichern wir genügend Kindergarten- und Schulplätze? etc.)
    • Wohnen & Bauen (z.B. Wie soll es mit der Verdichtung weitergehen? Schaffen wir weiteren bezahlbaren Wohnraum? Wo und Wie? etc.)
    • Verkehr & Infrastruktur (z.B. Wie schaffen wir es Tutzing sicherer für alle Verkehrsteilnehmer zu machen?, Welche Nahversorgung benötigt eine Verstärkung? etc. )

    Dies alles nur wenige Beispiele zur Veranschaulichung von „Leitzielen“ gedacht.

    Fotos: Mit freundlicher Genehmigung Herr Dr. Goslich – vorOrt.news

  • Ein grosses Stück wertvoller Arbeit für Tutzing!

    Ein grosses Stück wertvoller Arbeit für Tutzing!

    Es ist geschafft! Nach anderthalb Jahren ringen um die Leitziele Tutzing 2030 und das ISEK ist der Mehrheitsbeschluss im Gemeinderat gefasst. Dieser war nur Dank der gemeinsamen Anstrengung im Gemeinderat möglich! Ein Paradebeispiel parteiübergreifender Zusammenarbeit: Zum Wohle Tutzings und seiner Bürger.

    Bürgermeisterin und Gemeinderat gebühren Anerkennung und Dank, dass sie diese in ihrer Bedeutung für Tutzing nicht zu überschätzende politische Aufgabe eines strategischen Handlungskonzepts für die Gesamtgemeinde Tutzing (Gemeindeentwicklungskonzept Leitziele Tutzing 2030) und das ISEK (gebietsgebundenes städtebauliches Konzept mit Fördergeldern) jetzt gemeinsam anpacken. Unseren Beitrag über die für Tutzing denkwürdige Sitzung des Gemeinderats vom 9.11.2021 lesen Sie exklusiv in den vorOrt.news: ein-grosses-stueck-wertvoller-arbeit-fuer-tutzing. Den spannenden Weg und unsere Arbeit für Tutzing von der Antragstellung im Mai 2020 bis zur Beschlussfassung im November 2021 lesen Sie in chronologischer Reihenfolge hier (über uns/was wir tun).

    Auch die Bürgerbeteiligung in diesem Prozess wurde in der Sitzung des Gemeinderats diskutiert – mit unterschiedlichen Auffassungen. Wir melden uns daher bald mit einem informativem Sonderbeitrag dazu.

    Heute: So unklar wie das Ortsschild ist auch, wo wir mit Tutzing hin wollen.

    Morgen: Klare Ziele für Tutzing 2030 haben. Jetzt wird gemeinsam daran gearbeitet!


    Und noch: Der Merkur berichtet zu diesem wichtigen Thema der Sitzung nur zum ISEK und nicht den Leitzielen und hebt im Schaukasten ein Zitat der Bürgermeisterin zur Dauer des ISEK hervor: „Das wird uns die nächsten 20 – 30 Jahre beschäftigen“. Die Aussage selbst als auch deren besondere Aufmachung ist Käse. Wenn Sie einen Hund haben, dann sind sie hoffentlich 15 Jahre oder mehr mit ihm beschäftigt; wenn Sie Kinder haben, dann beschäftigen die sie Ihr Leben lang. Und nicht anders, also dauerhaft, ist das, wenn Sie eine Gemeinde „haben“! Aber: Dieses konkrete ISEK kann bis Mitte 2024 fertig sein! Die Leitziele Tutzing 2030 könnten es bei konzentrierter Arbeit sogar bis Ende 2022 sein. Und schließlich berichtet die Süddeutsche Zeitung „Mit Vollgas in die Städtebauförderung“ – hier werden Beispiele für die  Leitziele Tutzing 2030 genannt, die aber keine sind, sondern Einzelmaßnahmen aus dem ISEK aufzählen.


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  • GR: Leitziele Tutzing 2030 und ISEK beschlossen!

    Es geht los mit mit den Leitzielen 2030 und dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für Tutzing. So die komplizierten Mehrheitsbeschlüsse in der Sitzung des Gemeinderats am 09.11.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Auf der Tagesordnung stand unter TOP 5 nur der sog. Einleitungsbeschluss. Als Antrag zur Geschäftsordnung stellte ich daher eingangs die Frage, warum mein Antrag vom 06.05.2020, der bekanntermaßen ein strategisches Handlungskonzept unter dem Arbeitstitel Leitziele Tutzing 2030 und ein ISEK enthält, nicht explizit einbezogen wurde, ebenso nicht der gemeinschaftliche Antrag vom 06.10.2021 (S.1/S.2) von neuen Mitgliedern des Gemeinderats zu einer Sondersitzung betreffend Leitziele 2030, ISEK und Gemeindehaushalt. Der gemeinsame Antrag war weit vor der Frist eingereicht und hätte Eingang in die Tagersordnung finden sollen. Natürlich setzt die Bürgermeisterin die Tagesordnung fest, meine Anträge gehörten jedoch angesichts des offensichtlichen sachlichen Zusammenhangs dazu. Die Bürgermeisterin wurderte sich über meinen formalen Ansatz, verwies auf die Klausurtagung vom 09.10.2021 (nichtöffentlich) und ihre Absicht, in der Diskussion des TOP 5 die Anträge mitbehandeln zu wollen. Eine direkte Antwort auf meine beiden Fragen war das nicht!

    Die inhaltliche Diskussion des Themas leitete die Bürgermeisterin anhand einer eingeblendeten Präsentation mit einer kurzen Skizzierung der formalen Inhalte des ISEK. So sind für die geplanten Sanierungsmaßnahmen Fördermittel von bis zu 60% möglich. ISEK und die sog. Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind erforderlich, um förderfähig zu werden. Es gehe um die Zusammenfassung der vielfältigen Interessen und Belange des gesamten Gemeinderats.

    Ziele der Vorbereitenden Untersuchung sind die Erkennung und Beseitigung städtebaulicher Missstände und damit die Festlegung von Entwicklungszielen in der Gemeinde. Dabei werden mitunter auch die verschiedenen bereits erarbeiteten Projekte und Entwicklungsziele zusammengefasst. Die Erarbeitung erfolgt unter ganzheitlicher Betrachtung des Ortes, das heißt auch die Siedlungsstruktur, der Verkehr, die Umwelt und soziale Belange werden entsprechend berücksichtigt. Neben der fachlichen Beurteilung sind die Bürgerbeteiligung und politische Abstimmung wesentliche Bausteine eines ISEK.

    Die Zeitschiene erfordere nach einem positiven Beschluss des Gemeinderats eine Antragstellung bis zum 01.12.2021 mit Festlegung des Untersuchungsraums. Dieser umfasst das Ortszentrum und beginnt etwas nördlich vom Fischergassl, schließt das Gelände der Feuerwehr, den Wertstoffhof und die Lindlwiese ein. Die westliche Grenze sind die Schienen der Bahn. Das Bahnhofsgebäude gehört dazu, ebenso die gewerblichen Gebäude an der Südseite der Bahnhofstraße. Der Umgriff reicht bis an den See, das Klinikgelände und die Evangelische Akademie sind ausgespart. Die Erarbeitung des ISEK werde bis Mitte 2024 dauern. Wichtig sei der Blick in die weitere Zukunft von 20 – 30 Jahren.

    Konkrete Maßnahmen für den Antrag könnten in 2021 das Thomahaus und der Andechser Hof sein, im Folgejahr der „Marienplatz“ oder „Leidlplatz“ an der Einmündung von Leidstraße und Marienstraße in die Hauptstraße. Die Vertreter der Regierung von Oberbayern aus der Förderstelle waren bereits zur Ortsbegehung da. Zudem beabsichtige sie, die Bürgerschaft gleich zu Beginn in den Prozess einzubeziehen.

    Unterstützend setzten sich gleich zu Beginn der Diskussion die Ratskollegen Thomas von Mitschke-Collande und Joachim Weber-Guskar dafür ein, nicht nur ein ISEK sondern über die Leitziele 2030 ein breit aufgestelltes Handlungskonzept für Tutzing zu erarbeiten („Wo wollen wir hin“). So eröffnete Thomas von Mitschke-Collande die Diskussion, dass der Einstieg in das ISEK klar sei, da wir die Fördermittel brauchten. Entscheidend sei jedoch, dass über das städtebauliche hinaus ein gesamter Blick auf das Ganze erfolge. Er forderte, dass im Vergabeverfahren die Gemeinderatsmitglieder beteiligt werden, damit das Leistungsbild entsprechend festgelegt werde. Ebenso unterstützten Flora Weichmann und Bernd Pfitzner und wiesen zudem auf die besonderen Belange des Umweltschutzes und der Anpassungen zum Klimaschutz . Ratskollege Weber-Guskar verwies auf das Beispiel in Krailling, die derzeit tief in den Vorbereitenden Untersuchungen zum ISEK steckten. In bislang sechs jeweils dreistündigen Sitzungen, so habe ich erfahren, wurden die Themen Identität, Mobilität, Bauen, Gewerbe und Ortsteile bearbeitet. Der Bürgermeister von Krailling rechnet damit, mit seinem Gemeinderat im Dezember eine Struktur erarbeitet zu haben und dann die Bürgerbeteiligung zu beginnen. Damit sprach ich die anwesenden Ratsmitglieder an, dass hier ein großes Stück wertvoller Arbeit vor uns liege. Wir könnten uns Richtschnüre geben, die uns in der Zukunft Einzelfallentscheidungen erleichtern würden.

    Abschließend wurden drei Beschlüsse gefasst:

    1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorbereitenden Untersuchungen entsprechend §141 BauGB für das dargestellte Untersuchungsgebiet einzuleiten sowie die Bekanntmachung nach § 141 Abs. 3 BauGB zu tätigen. Beschlossen gegen die Stimmen der Ratskollegen Dr. Lindl und Parstorfer.
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung zu stellen und den Mittelbedarf für 2022 und die Folgejahre darzustellen. Beschlossen gegen die Stimmen der Ratskollegen Dr. Lindl und Parstorfer.
    3. Die Beschlussvorlage: Die Verwaltung beauftragt, ein Leistungsbild für die Erarbeitung des ISEK zu erstellen und das Vergabeverfahren hierzu einzuleiten. Wurde auf meine Wortmeldung hin geändert und zur Abstimmung gegeben:  Die Verwaltung beauftragt, unter Einbeziehung von Mitgliedern des Gemeinderats ein Leistungsbild für die Erarbeitung des ISEK zu erstellen und das Vergabeverfahren hierzu einzuleiten. Beschlossen gegen die Stimmen der Ratskollegen Dr. Lindl und Parstorfer.

    Über die Sicherung der Mitwirkung bei der Festlegung des Leistungsbildes für die Ausschreibungen versprechen wir uns den Einfluss, damit die Vorbereitenden Untersuchungen entsprechend breit angelegt werden. Die Kosten des Prozesses der VU und des ISEK werden gefördert. Der Eigenanteil der Gemeinde muss im Haushalt 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden.

    Anmerkung: Die Chronik einschl. aller Anträge können sie hier nachlesen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger waren zur Vorstellung der Plankonzeption zum Neubau der Gebäude im Schönmoos durch den Verband Wohnen gekommen. Nachdem der Wettbewerb im Februar ausgeschrieben wurde, hatten sich 32 Architekturbüros gemeldet. Sieger bei der Auswahl im August war das Büro bogevisch aus München. Gründer und Mitgeschäftsführer Rainer Hoffmann präsentierte in der Sitzung den Entwurf der insgesamt drei Gebäude vorsieht, zwei davon parallel zum Schönmoosweg, ein drittes im Süden an der Niederebersdorfer Straße.

    Bild: © bogevisch buero

    Insgesamt werden 71 Wohnungen im dreigeschossigen Massivbau errichtet werden. Vorgesehen sind „durchgesteckte“ Wohnungen zur Belebung beider Seiten.

    Bild: © bogevisch buero

    Die Wohnungen werden allesamt barrierefrei durch Aufzüge und Laubengänge erreichbar sein.

    Bild: © bogevisch buero

    Neben einem Gemeinschaftsraum ist eine größere Wohneinheit für die Lebenshilfe Starnberg geplant.

    Bild: © bogevisch buero

    Parkplätze werden in eine Tiefgarage verlegt, Ladestationen und Fahrradständer sind natürlich auch geplant.

    Der Vorentwurf werde nun erstellt, damit in Abstimmung mit dem gemeindlichen Planer Prof. Florian Burgstaller und dem Gemeinderat der Bebauungsplan Nr. 99 „Wohnanlage Schönmoos“ möglichst bis Februar 2022 erstellt werden kann. Die Vertreter des Verbands Wohnen wünschen sich Baurecht im Herbst 2022 und rechnen dann mit einer zweijährigen Bauzeit. Die Wohnfläche umfasst insgesamt 4.722 m², rd. 47% entfallen auf 2-Zimmer Wohnungen für ein oder zwei Personen.

    • Für die schon häufig diskutierten Bebauungspläne Nr. 45/46 „Tutzing Nordwest“ präsentierte der gemeindliche Planer Prof. Florian Burgstaller noch einmal die beiden großen Themen: Wandhöhe und die Grundflächenzahl (GRZ). Nachdem die Werte für die GRZ im Umgriff des Bebauungsplans zwischen 0,15 und 0,21 liegen, soll ein einheitlicher Wert von 0,19 festgelegt werden mit einer historisch bedingten Ausnahme von 0,21. Energetische Maßnahmen wie Wanddämmung sind darin enthalten. Der zweite Punkt war die Festlegung der tal- und bergseitigen Wandhöhen bei unterschiedlicher Topographie. In flachem Gelände gelten 7,5 Meter als Maß. Um den unterschiedlichen Geländesituationen gerecht zu werden, wird eine maximale Summe der berg- und talseitigen Wandhöhe auf 15 Meter festgelegt. Damit nicht übertrieben wird, gilt die Kombination von 6 und 9 Metern als Grenze. Einstimmig beschlossen, diese städtebaulichen Ziele für künftige Änderungen des Bebbauungsplans Nr. 45/46 festzulegen und dies auch bei der anstehenden 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg“ als Musterplan zu berücksichtigen. Damit, so die Bürgermeisterin, wird eine moderate Verdichtung möglich und eine gewisse Gerechtigkeit geschafffen.
    • Die Erhaltungssatzung für das „Bahnhofsviertel Tutzing“ war vom Bau- und Ortsplanungsausschuss am 19.10.2021 beschlossen worden. Nach rechtlichen Bedenken der die Gemeinde beratenden Anwälte beschloss der Gemeinderat einstimmig nochmals bestätigend die Erhaltungssatzung. Inhaltlich erfolgte also keine Änderung!
    • Ebenso wurde eine neue Hundesteuersatzung erlassen. Neben der Anpassung an die Mustersatzung des Bayerischen Innenministeriums wurden die Steuerbeträge erhöht und vereinheitlicht, wie der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss angeregt hatte. Die Hundesteuer beträgt nun 80 Euro im Jahr für jeden Hund, bei Kampfhunden jedoch 1.200 Euro. Derzeit sind 550 Hunde gemeldet. In bestimmten Fällen gibt es Steuerermäßigungen. Die explizite Nennung der Steuerermäßigung aus sozialen Gründen wollten die Ratskolleginnen Caroline Krug und Stefanie Knittl in die Satzung aufgenommen sehen. Einer Satzung ohne diesen Zusatz stimmten sie nicht zu.
    • Einstimmig folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Haupt-, Finanaz- und Werkausschusses, die Satzung für die Benutzung öffentlicher Grün- und Parkanlagen durch den Anhang eines Lageplans für die Brahmspromenade und den Bagnères-de-Bigorre-Park zu erweitern.
  • Handlungskonzept für Tutzing und Behebung ortsbaulicher Defizite mit ISEK-Fördergeldern

    Handlungskonzept für Tutzing und Behebung ortsbaulicher Defizite mit ISEK-Fördergeldern

    Für die Entwicklung Tutzings und aller seiner Ortsteile müssen wir  Handlungsschwerpunkte festlegen. Nur so kann es aufgrund unserer knappen Gemeindekasse gelingen, die für die nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinde erforderlichen  Ziele zu erreichen. Unter dem Begriff „Leitziele Tutzing 2030“ fordern wir daher die 1. Bürgermeisterin und den Gemeinderat auf, unter Beteiligung der Bürgerschaft strategische Ziele für die einzelnen kommunalen Handlungsfelder (Bauen und Wohnen, Verkehr, Umwelt, Wirtschaft & Tourismus, Leben in der Gemeinde), zu erarbeiten. Diese Ziele sind dann der verbindliche Handlungsrahmen für konkrete Maßnahmen und Grundlage der jährlichen Haushaltsplanung. Nach 2030, sind die Ziele regelmäßig für die Gegenwart jeweils bedeutsam zu überprüfen und anzupassen.

    Ferner fordern wir, auf diesen Leitzielen aufbauend ein integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu erstellen, welches Voraussetzung für die Beantragung von städtebaulichen Fördermitteln ist. Denn unsere ortsbaulichen Missstände werden wir aufgrund der knappen Gemeindekasse nicht ohne staatliche Fördergelder beheben können.

    Dieser Prozess ist für die Entwicklung unserer Gemeinde wichtig. Unser Antrag liegt dem Gemeinderat bereits seit Mai 2020 vor (zum Antrag vom 06.05.2020). Für die Tagesordnungspunkte der Gemeinderatssitzungen ist die Erste Bürgermeisterin zuständig. Leider wird dieser so wichtige Antrag nicht beherzt behandelt, da er es bislang nur einmal auf die Tagesordnung geschafft hat. Es wurde zwar danach beschlossen einen Moderator, für diesen Prozeß zu suchen (siehe unseren kritischen Bericht „Gemeiderat unvorbereitet – Diskussion losgelöst von Antrag“), passiert ist bislang nichts. Auch wurde der Antrag trotz unserer dringenden Bitte in diesem Jahr nicht mehr auf die Tagesordnung der GR Sitzung genommen. Die Erste Bürgermeisterin äußert sich öffentlich zu den Leitzielen widersprüchlich (unser Bericht zu „TN im Interview mit Bürgermeisterin). Wir werden die Leitziele und ISEK in 2021 daher weiter verfolgen (Nachtrag: Der Mehrheitsbeschluss wurde schließlich am 9.11.2021 gefasst!). Darum ist es für Sie, liebe Leserinnen und Leser, aktuell zu wissen, um was es bei diesem komplexen Prozess eigentlich geht. Nachstehend beantworten wir die sechs wichtigsten Fragen. Bitte stellen Sie uns weitere Fragen oder schreiben Sie uns Ihre Meinung!

    Um was geht es bei den „Leitzielen Tutzing 2030“ und „ISEK“?

    Wir wollen die sprichwörtlichen zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: unter den Bürger*innen einen tragfähigen sowie innerhalb des Gemeinderats einen parteiübergreifenden Konsens über ein klares Ziel definieren, nämlich wo Tutzing und alle Ortsteile 2030 stehen sollen und darauf aufbauend dann unsere Gemeindekasse durch Fördergelder von Bund und Land auf der Grundlage eines ISEK füllen, um einige unserer ortsbaulichen Defizite beheben zu können.

    Um dies zu erzielen, empfehlen wir dem Gemeinderat jeweils unter Beteiligung der Bürgerschaft in einem ersten Schritt einen verbindlichen Handlungsrahmen („Leitziele“) für die Ortsentwicklung Tutzings und aller Ortsteile festzulegen und darauf aufbauend die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts, kurz ISEK. Dieses städtebauliche Entwicklungskonzept ist nämlich zwingende Voraussetzung für die Erlangung von staatlichen Fördergeldern.

    In unserem Artikel „Leitplanken schaffen“ haben wir in einem umfassenden Artikel in der Januarausgabe 2021 der Tutzinger Nachrichten (S. 15) die Bedeutung detailliert erörtert: https://tutzinger-nachrichten.de/wp-content/uploads/2020/12/47407_Tutzinger_web.pdf

    Warum der Begriff „Leitziele“ für den Handlungsrahmen?

    Wir haben den Begriff bewußt gewählt, um prägnant zum Ausdruck zu bringen, um was es im Kern geht. Nämlich konkrete Zielsetzungen, die durch Prozesse und effiziente Handlungen durch Gemeinderat und Verwaltung in die Realität umzusetzen sind. Ein Leitbild oder Zukunftsbild dagegen, wäre nur ein Idealbild der Gemeinschaft und ist nicht mit Leitzielen zu verwechseln. Ziele bedürfen ihrer klaren Formulierung. Eine Zielerreichung ist dann auch für uns Bürger objektiv messbar.

    Durch die „Leitziele Tutzing 2030“ wird erstmals ein transparenter Gesamtzusammenhang für die Entwicklung von Tutzing und aller Ortsteile in allen relevanten Bereichen (also nicht nur Bauen sondern auch Gemeindehaushalt, Bürgerdienstleistungen, Verkehr, Umwelt, Soziales, Jugend, Kultur etc.) hergestellt und ein verbindlicher Handlungsrahmen vereinbart, der über die bisherige Betrachtung von einzelnen Maßnahmen und Standorten hinausgeht. Auf die Leitziele aufbauend, wird Infolge das integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) leichter erstellt, um schließlich die Fördergelder beantragen zu können.

    An welche Behebung von ortsbaulichen Defizite dank der Fördergelder denken wir konkret?

    Da fällt uns als erstes der Ortskern ein. Dieser verdient jedenfalls eine Verschönerung aber dringend auch Vitalisierung. Wir sehen als Folge des Strukturwandels im Einzelhandel und wohl auch der Pandemie die ersten geschlossenen Geschäfte und seit längerem leer stehende Gebäude. Diese sichtbaren Anfänge eines Rückgangs betrachten wir mit großer Sorge. Sowohl die Bürgerschaft als auch das dort angesiedelte Gewerbe benötigen aber einen intakten Ortskern. Darüber hinaus fallen uns unsere Fußwege ein. Die fehlen zum Teil ganz – siehe Bräuhausstraße oder Kustermannstraße – oder sie befinden sich in desolatem Zustand und bedürfen dringend der Sanierung. Ebenso die Unterführung der Bahnlinie in Höhe Behringerweg/Heinrich-Vogl-Straße ist für Fußgänger eine unzumutbare Gefahrenquelle. Und auch der Bahnhof und sein Umfeld sind in einem denkbar unwürdigen Zustand. Finanziell ist die Sanierung der Mittelschule bis heute nicht gesichert. Dies nur, um ein paar Beispiele für Tutzing zu nennen, was aber auch für alle Ortsteile gilt!

    Die TUTZINGER LISTE e.V. verfügt nur über einen Sitz im Gemeinderat. Wie wollen wir den Antrag durchsetzen?

    Es hat uns tatsächlich irritiert, als die 1. Bürgermeisterin diesen wichtigen Antrag, der zudem ein Mitmachen der Bürgerschaft erfordert, nicht auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung gesetzt hat. Nach Intervention unseres Gemeinderats Dr. Behrens-Ramberg wurde der Antrag dann aber doch noch am 28.7.20 in den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung aufgenommen. Bereits in der März-Ausgabe der TN wird die Bürgermeisterin zitiert, dass sie „gerne zeitnah und in Zusammenarbeit mit den Bürgern an einem Zukunftskonzept für Tutzing arbeiten“ würde. Wir hoffen, dass die 1. Bürgermeisterin und der Gemeinderat nicht nur die Vorteile der Erstellung eines Handlungsrahmens sondern auch die Notwendigkeit der Beseitigung ortsbaulicher Defizite und überdies die Bedürftigkeit unserer Gemeindekasse (er)kennen und parteiübergreifend zum Wohle Tutzings und aller Ortsteile dem Antrag entsprechen werden.

    Sichtbar wird so auch noch einmal mehr, wofür unser Bürgerverein TUTZINGER LISTE e.V. seit Jahren steht: das wichtige Anliegen der Bürger*innen zeitnah im Gemeinderat platziert werden; dies über unseren Sitz im Gemeinderat.

    Wie ist der Bearbeitungsstand im Gemeinderat?

    Wichtig ist die Entscheidung, in den Prozess einzutreten, der über die Erarbeitung der „Leitziele Tutzing 2030“ zur Entwicklung des ISEK führt. Diese Entscheidung wurde noch nicht getroffen! Nachfolgend berichten wir daher über das Ergebnis der einzelnen Sitzungen.

    Erste Sitzung am 28.7.2020: Der gemeindliche Städteplaner Martin Büscher wurde in dieser Sitzung beauftragt, aus dem bereits vorhandenen Material der Gemeinde eine Zusammenfassung aufzubereiten, die in der nächsten Sitzung am 6. Oktober beraten werden soll. Herr Büscher äußerte sich hierzu: „Wir kennen die Defizite und Qualitäten von Tutzing und können das auch benennen“. Das klingt viel versprechend. Da scheint eine gute Grundlage vorhanden zu sein, mittels der man die für das Konzept erforderliche Ist-Aufnahme schnell erstellen könnte.

    Zweite Sitzung am 6.10.2020: Unser Antrag wurde nicht einmal erwähnt und damit wieder nicht (explizit) entschieden. Herr Büscher hat einen Sachstandsbericht zur städtebaulichen Entwicklung des Tutzinger Ortskerns gegeben und den Prozeß eines ISEK allgemein erörtert. Die 1. Bürgermeisterin hat die sich daran anschließende Diskussion losgelöst von unserem Antrag geleitet. Somit wurden auch die von uns vorgeschlagenen vier konkreten ersten Handlungsschritte nicht diskutiert. Die Diskussion war dadurch an vielen Stellen verworren und auf den Bereich Bauen und den Ortskern Tutzings verengt. Unsere geforderten Leitziele wurden nicht richtig verstanden. Die wiederholte Aussage der 1. Bürgermeisterin, dass „man nicht weiß, was dabei herauskommt, da die Bürger diesen Prozess entscheiden“, hat zusätzlich Verwirrung über den Ablauf des Prozesses gebracht, so dass die Frage aufkam, in welchem „demokratischen Prozess die Bürger entscheiden“ werden. Wir haben daher im Anschluss an diese verworrene Diskussion einen  Beitrag veröffentlicht, um für Klarheit zu sorgen: „Gemeinderat unvorbereitet – Diskussion lösgelöst von Antrag“.

    Immerhin wurde am Ende der Diskussion ein Beschluss gefasst, und zwar einen „externen Moderator“ zu suchen. Aber welche Anforderungen an den Moderator zu stellen sind, welches Profil er haben muss und in welchem Umfang er beauftragt wird (nur für die nächste Sitzung oder alle Sitzungen, oder gar schon den ganzen Prozess?) wurde nicht erörtert. Über unseren Antrag vom 06.05.2020 wurde damit nicht explizit entschieden sondern nur implizit der Teilaspekt der Moderation. Dies ist ungenügend. Wir haben daher eine klare Beschlussfassung (vor)formuliert und der 1. Bürgermeisterin und dem Gemeinderat mit der Bitte um Aufnahme auf die Tagesordnung für die Sitzung im November 2020 aufzunehmen übersendet. Die Erste Bürgermeisterin ist unserer Bitte bislang nicht gefolgt.

    März 2021: Nach Veröffentlichung des im Vorfeld der Genehmigung defizitären Haushaltsplans für das Jahr 2021 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2024, die auch die Sanierung der Mittelschule nicht beinhaltet, haben wir erneut durch zwei Pressemeldungen im März und Mai 2021 auf die Brisanz der angespannten Finanzsituation Tutzings hingewiesen und die Erste Bürgermeisterin wiederholt gefordert, das Thema auf die Agenda des Gemeinderats zu setzten:

    haushalt-2021-ein-ernuechternder-blick-und-5-draengende-fragen/

    tutzings-finanzpolitik-die-luft-wird-immer-duenner

    Juni 2021: Daraufhin kündigt die Erste Bürgermeisterin in der Sitzung des GR am 08.06.2021 an, das ISEK im Herbst 2021 auf die Agenda des GR zu nehmen. Zu den Leitzielen und der Forderung aus der Mitte des Gemeinderats einer konzeptionellen Haushaltsdebatte äußert sie sich nicht.

    Oktober 2021: Nachdem das Thema des Gemeindeentwicklungskonzepts nach 1 1/2 Jahren im Gemeinderat immer noch ohne Beschluss ist, fordern die Mitglieder des  Gemeinderats aus ihrer Mitte mit einem parteiübergreifenden Antrag eine Sondersitzung für die Zukunft Tutzings: Leitziele, ISEK und Haushaltsdebatte:

    https://www.vorort.news/mehrere-tage-fuer-die-zukunft-der-gemeinde/

    Wie können sich die Tutzinger*innen einbringen?

    Bürgerschaftliches Engagement ist von zentraler Bedeutung für den Erfolg und gleichzeitig Förderbedingung. Wir haben der 1. Bürgermeisterin und dem Gemeinderat in unserem Antrag aufgefordert, „eine moderierte Auftaktveranstaltung (inkl. Befragungskatalog) für und mit den Gemeindebürgerinnen und -bürgern“ zu veranstalten und einen „ständigen Lenkungsausschuss mit Vertretern aus dem Gemeinderat, der Verwaltung, der Bürgerschaft unter Leitung externer Berater“ einzurichten. Wir fordern damit alle Aspekte einer Bürgerbeteiligung: Information, Einbeziehung und Mitwirkung.

    Bis es soweit ist, berichten wir über den aktuellen Bearbeitungsstand (siehe Protokolle von Dr. Behrens-Ramberg aus den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats) und aktualisieren diesen Beitrag. Wir freuen uns auch über Wortmeldungen/Kommentare genau an dieser Stelle! An diesem virtuellen Ort können sich Engagierte treffen und fair miteinander diskutieren – auch gerne kontrovers.

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    Anmerkung der TL Redaktion: Der vorstehende Beitrag, ist in Auszügen auch als Interview der Verfasserin mit dem zweiten Vorsitzenden unseres Bürgervereins, Uli Dillmann, unter vorOrt.news vom 30.9.2020 zu lesen.