Monat: Juni 2020

  • BOA: Solarpark II in Traubing?

    Der Antrag auf Erstellung eines Solarparks in Traubing in der Nähe der Ascheringer Straße war Thema der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 24.06.2020 unter der Letung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Bei der vorangegangenen Ortsbesichtigung konnten wir feststellen, dass die geplante Anlage westlich der bereits bestehenden Anlage mit zwei Modulen errichtet werden soll. Die gegenständlichlichen Flurstücke befinden sich im planungsrechtlichen Außenbereich, größtenteils im Landschaftsschutzgebiet. Im Flächennutzungsplan sind die Flurstücke als „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Somit wäre zur Realisierung des Solarparks die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Starnberg gelten Solaranlagen als reguläres Gewerbe. Reguläres Gewerbe ist im Landschaftsschutzgebiet nicht zulässig, die Flächen würden also nicht herausgenommen werden (außer für klassische Gewerbegebiete, Einheimischenmodelle und Windparks, die als „privilegierte“ Vorhaben gelten). Damit ist das Vorhaben in naturfachlicher und damit auch in bauplanungsrechtlicher Hinsicht nicht zulässig. Der entsprechende Antrag wurde abgelehnt. Grundsätzlich ist der Ausschuss gegenüber Solaranlagen positiv eingestellt, aber es gibt geeignetere Flächen.

    Weitere Punkte der Sitzung waren:

    • Mehrheitlich gegen zwei Stimmen billigte der Ausschuss erneut den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 3 „Zwischen Benediktenweg und Traubinger Straße“ für fünf Flurstücke mit Begründung in der Fassung vom 24.06.2020. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen. Es hatte eine Verschiebung der Bauräume nach Osten – weg vom Wald – gegeben. Als weitere neue Änderung sollten Festlegungen für ein freies Grundstück getroffen werden. Hier wurden Vorgaben des Bebauungsrahmens Traubinger Straße übernommen. Bei Vorgabe eines großen Bauraums wurden die GR mit 250 m², die Wandhöhe von 7 Metern und eine Firsthöhe von 9,7 Metern festgelegt.
    • Der Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 2 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Verwaltung hatte die Abwägungsvorschläge nicht vorgelegt, weil noch Klärungsbestgaf bestand.
    • Ebenso wurde die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“ Teilbebauungsplan 8.1 (Sanierung Mittelschule mit Mensa) von der Tagesordnung angesetzt, weil noch Klärungsbedarf besteht.
    • Für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße“ im Bereich GE 3-5 kam es nicht zur Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen. Die Verwaltung hatte kurzfristig einen Bauantrag erhalten, der bereits einen Antrag auf Befreiung enthielt. Hier ging es um die erweiterte Unterlkellerung des GE 4, die nun direkt in den Bebauungsplan eingearbeitet wurde. Daher billigte der Ausschuss die 5. Änderung des Bebbaungsplans erneut mit Begründung in der Fassung vom 24.06.2020 und beauftragte die Verwaltung, das Auslegungsverfahren durchzuführen.
    • Mehrheitlich gegen eine Stimme beschloss der Bau- und Ortsplanungsausschuss unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 „Klenzestraße“ mit Begründung in der Fassung vom 24.06.2020 als Satzung. Die inhaltichen Punkte waren bereits in der Sitzung am 18.02.2020 behandelt worden. Wesentlich dabei war die Rücknahme der Grünzone entlang der Hauptstraße auf einheitlich 10 Meter. Neue Einwände hatten sich nicht ergeben.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung zweier selbstleuchtender Werbeanlagen des TSV Tutzing an der Würmseehalle wurde mehrheitlich unter der Bedingung genehmigt, dass eine insektenfreundliche Lichtstärke gewählt und die Beleuchtung in der Zeit von 22:00 bis 06:00 abgeschaltet wird. Der Ausschuss hatte keine Einwände. Der Antragsteller, so ein Ratskollege, sei wie jeder andere Bauwerber zu behandeln; über die Notwendigkeit der Werbeanlagen sei nicht zu befinden.
  • Förderung für den Orgelspaziergang

    Der Vereins zur Förderung der Kirchenmusik in Tutzing e. V. freut sich über eine großzügige Berücksichtigung aus der Jubiläumsausschüttung der Stiftung Kreissparkasse Starnberg. Dank der Zuwendung von 1.500 Euro kann der Kirchemusikverein  in Kooperation mit der Gemeinde Tutzing am 13. September 2020 den ersten Tutzinger Orgelspaziergang mit Helene von Rechenberg organisieren. Zahlreiche sehenswerte und bespielbare Orgeln in Tutzing sollen erklingen, von St. Joseph und St. Peter und Paul über die Christuskirche und das Kloster bis zur Kirche St. Nikolaus auf der Ilkahöhe und nicht zuletzt die Orgel im Ortsmuseum.

  • HFWA: Stephaniritt 2020 geplant!

    Der für den 26.12.2020 geplante Stephaniritt soll möglichst stattfinden! Die grundsätzliche Zustimmung wurde in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFWA) am 23.06.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald ausgesprochen. Es handele sich um eine religiös-kulturelle Veranstaltung, an der man festhalten und so die Tradition aufrecht erhalten wolle, so der Tenor im Ausschuss. Angesichts des durch die „Verschlankung“ der Veranstaltung reduzierten Organisationsaufwands (keine „Ehrenkutschen“ mehr), wird die Entscheidung in der Sitzung im Oktober getroffen, der Vorlauf sei ausreichend.

    Auch das Ferienprogramm für Kinder und Jugend 2020 wird stattfinden, der Flyer dazu ist soeben erschienen. In der Zeit vom 27.07. – 07.09.2020 gibt es wieder einen breiten Fächer von Angeboten.

    Anders die Kulturnacht, die in diesem Jahr leider nicht stattfinden wird. Seit ihrem Bestehen hat sich die „Tutzinger Kulturnacht“ zunehmen zu einem Publikumsmagneten und Highlight der Kulturszende in unserer Gemeinde und darüber hinaus entwickelt. Die derzeit Corona-bedingten und notwendigen Einschränkungen wie „Maskenpflicht“, beschränkte Teilnehmerzahlen, Ungewissheit über die Form des Schulunterrichts und viele weitere Vorschriften lassen eine Kulturnacht in der bisherigen Form kaum durchführbar erscheinen. Einstimmig wurde der Beschluss gefasst, sie in diesem Jahr abzusagen.

    Das Ausbildungsangebot des Rathauses der Gemeinde Tutzing für 2021 wird differenziert! Alternativ zu einem/einer Auszubildungsplatz zum/zur Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung allgemeine interne Kommunalverwaltung, also eine duale Ausbildung von drei Jahren, gibt es das Angebot zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst zum/zur Verwaltungsfachwirt/in, das ist eine Beamtenlaufbahn. Diese Ausbildung dauert lediglich zwei Jahre, es werden jedoch ergänzende Fächer wie Baurecht und Kommunalabgabenrecht gelehrt. Das differenzierte Angebot zieht unterschiedliche Bewerber an; am Ende könnte die Gemeinde im Zuge einer Übernahme profitieren.

    Mehrheitlich wurde beschlossen, dass die Gemeinde der „Franz-Graf-von-Pocci“-Gesellschaft vom Ostufer beitritt. Die Anregung erfolgte nach der erfolgreichen Ausstellung im Ortsmuseum „Franz von Pocci und der Humor“. Die Gemeinde ist sonst nicht Mitglied in kulturellen Vereinen, daher werden in der nächsten Sitzung Kriterien und Voraussetzungen festgelegt.

     

     

     

     

     

  • Ferienprogramm 2020!

    Ferienprogramm 2020!

    Das Ferienprogramm für Kinder und Jugend 2020 wird stattfinden, der Flyer dazu ist soeben erschienen. In der Zeit vom 27.07. – 07.09.2020 gibt es wieder einen breiten Fächer von Angeboten. Die Anmeldung erfolgt online auf der Homepage der Gemeinde. Fragen rund um das Ferienprogramm beantwortet Claudia Gehring gerne unter Telefon 08158-2502-41 oder per E-mail an ferienprogramm@tutzing.de.

  • Der Dampfersteg ist fertig!

    Der Dampfersteg ist fertig!

    Es ist soweit! Die Verlängerung des Dampferstegs ist fertiggestellt. Eingeweiht wurde die neue Anlage am 20.06.2020 im Beisein der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald sowie einiger Mitglieder des Gemeinderats. Die Tutzinger konnten mit der Seeshaupt nach Starnberg fahren oder mit der Bernried, die auf der Nordseite des Stegs festgemacht hatte, die südliche Rundfahrt beginnen.

    Die neue Anlage, eine Kopie der bestehenden Einrichtung in Herrsching, wird die Fahrtmöglichkeiten erweitern – für Einheimische wie für Touristen. Gastronomie und Einzelhandel werden sich freuen.

    Zur Verwunderung erfolgte die Verlängerung des Stegs durch ein Unternehmen aus Österreich. Wie ein Vertreter der Bayerischen Seenschifffahrt erklärte, sei dieses Unternehmen in der Ausschreibung übrig geblieben, nachdem Unternehmen mit Sitz in Deutschland wegen Terminschwierigkeiten abgesagt hatten.

     

     

  • GR: Hotel Seehof gewünscht!

    Eine Hotelnutzung des Seehof-Grundstücks in bestimmter Qualität und Quantität ist machbar, so die vorangestellte Quintessenz von Christoph Winkelkötter, Geschäftsführer der Gesellschaft für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung im Landkreis Starnberg mbH (gwt), in der Gemeinderatssitzung (GR) am 16.06.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Zu diesem Ergebnis kam die  „Potentialanalyse Hotelstandort Schloßstraße Tutzing“  des Beratungsunternehmens Drees & Sommer aus München, die Christoph Winkelkötter vertretungshalber vorstellte. Die gwt hatte die Untersuchung begleitet.

    Zielsetzung des Beratungsauftrags war es, mit der Erstellung einer Potenzialanalyse „die allgemeine touristische Nachfrage sowie das bestehende Beherbergungsangebot im Landkreis Starnberg zu evaluieren und die daraus abzuleitenden Potenziale aufzuzeigen“. Nach Erläuterungen der zahlreichen Vorteile von Tutzing, die eine hohe touristische Anziehungskraft ausmachten, erwarten die Verfasser der Analyse als Zielgruppe einen hälftigen Mix aus Touristen und Geschäftsreisenden. In der Stärken-/Schwächen-Analyse gab es aber auch Punkte wie der wenig diversifizierte Beherbergungsmarkt, kaum vorhandene Tagungsmöglichkeiten oder ganz konkret die begrenzte Grundstücksfläche. Demgegenüber werden Chancen gesehen in einem geringen lokalen Wettbewerb, wenn ein Hotelvorhaben mit starker freizeitorientierter Ausrichtung und modernen Konzept realisiert wird. Eine weitere Chance stelle ein attraktives Gastronomiekonzept dar, das Hotelgäste, Tagestouristen und Anwohner gleichermaßen anspreche. Zusätzliches Potential für Hotelübernachtungen wird bei Engpässen in den Akademien und bei großen Messen gesehen. Mögliche Risiken stellen ein mögliches Überangebot in der Anfangsphase dar, wenn die Nachfrage erst wachsen muss. Hinzu könnte der Fachkräftemangel kommen, der das Angebot reduzieren bzw. zusätzliche Investitionen wie Mitarbeiterwohnungen erfordern könnte.

    Unter Verzicht auf die Präsentation der Wirtschaftlichkeitsrechnungen wurden zwei Hotel-Varianten im 3-4 Sterne-Standard genannt: die eine mit 139 Zimmern, die andere mit 159 Zimmern bei vier Geschossen. Kritisch merkte Winkelkötter an, dass der Grundstückseigentümer nicht vergessen werden sollte, der natürlich eine Preisvorstellung habe. Nachfragen seitens der Investoren und Hotelbetreiber zur Realisierung von modernen Hotelkonzepten gebe es, ebenso die Nachfrage der potentiellen Gäste unter den Stichworten Golf, Wassersport, Wellness und Familienurlaub.

    Wie berichtet, wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 06.11.2018 die eilbedürftige Entscheidung der Bürgermeisterin, die Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 “Ortszentrum Tutzing”, Teilbebauungsplan 7 “Seehof” zu beschließen, einstimmig bestätigt. Der Bau- und Ortsplanungsausschuss hatte am 16.10.2018 einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst. Dabei wurden folgende Planungsziele konkretisiert:

    1. planungsrechtliche Absicherung der Nutzung als Hotel, auch in Abgrenzung einer Nutzung als Boardinghouse,
    2. immissionsschutzrechtliche Konfliktbewältigung der Auswirkung jeweils aneinander grenzender Nutzung, auch durch entsprechende Situierung und Gestaltung der Baukörper,
    3. Herstellung einer funktionsgerechten Erschließung, gerade auch im Hinblick auf die Tiefgaragenzufahrt und nicht zuletzt
    4. die Schaffung von Sichtachsen zum See (wie sie zuletzt vom gemeindlichen Planer Prof. Burgstaller visualisiert wurden).

    Die Gemeinde dokumentierte damit ihre Absicht, das bestehende Baurecht zu modifizieren, weiterzuentwickeln und zu konkretisieren. Das vorhandene Maß des Baurechts soll bei der Planänderung weitestgehend erhalten bleiben; eine mögliche Reduzierung der Bruttogeschossfläche sollte unter 10% bleiben. Durch den Erlass einer Veränderungssperre wurde diese Absicht konserviert.

    Das war der Ausgangspunkt für eine neuerliche Planung durch den gemeindlichen Städteplaner Prof. Florian Burgstaller. In der Sitzung des Gemeinderats am 12.03.2019 stellte er seine Planung anhand von zahlreichen Visualisierungen vor (© Entwurf: Prof. Florian Burgstaller):

     

    Seehof-Hotel2a.jpgMit einem Hotel in vier gegliederten Baukörpern auf dem nördlichen Teil des Grundstücks blieben die Sichtachsen von der Hauptstraße zum See und vom Seeufer auf St. Joseph erhalten. Insgesamt ist in den vier drei- bzw. viergeschossigen Gebäuden eine Geschossfläche von 4.800 m² vorgesehen, also etwas weniger als nach derzeitigen Bebauungsplan aus 2012 möglich (5.700 m²). Unter dem Eingeständnis, selbst kein Hotelplaner zu sein, hatte Prof. Burgstaller einen Plan für ein Hotel mit 70 Zimmern, Gastronomiebereich und Verkehrsflächen erstellt; Wellness/Fitness und die Tiefgarage werden nach dieser Planung im Untergeschoss untergebracht. Die Planung wurde von allen als das bisher beste Konzept begrüßt.es handelt sich hier jedoch nicht um die „Planung“ eines Hotels, sondern um ein städtebauliches Konzept, das in seiner Struktur den Beschluss des Gemeinderates von 2018 (möglichst freier Seeblick, ca. 10% Reduktion der laut B-Plan zulässigen Geschossfläche) wiedergibt.

    Eine Diskussion der Potentialanalyse fand nicht statt. Die Bürgermeisterin schloss mit dem Wunsch, einen Investor zu finden, der hier in Tutzing ein Hotel bauen möchte um das „hohe touristische Potential“ zu erschließen. Sie wünsche sich hier Öffentlichkeit, damit Investoren auf diese Möglichkeit aufmerksam würden. Mit dem neuen größeren Steg werde es mehr Tagestouristen geben, was erwünscht sei.

    Es geht nun einerseits darum, die Festlegungen für den Bebauungsplan zu erarbeiten und zu entscheiden, und andererseits mit Hilfe der gwt Investoren/Hotelbetreiber zu suchen, denen die Rahmenbedingungen passen. Nicht zu vergessen der Grundstückseigentümer, die UBM Development Deutschland GmbH (vormals Münchner Grund Immobilien Bauträger AG), ohne den die Rechnung nicht aufgeht.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Der zweite umfangreiche Punkt der Sitzung war die Sanierung der Mittelschule. Die Rektorin der Grund- und Mittelschule, Anne-Katrin Schallameier, stellte das Konzept der Mittelschule vor. Bei zuletzt stabilen Schülerzahlen von 160-170 aus Tutzing und den umliegenden Gemeinden trägt die Schule die Prädikate Inklusionsschule und Integrationsschule. Es werde offene und gebundene Ganztagsbetreuung geboten, um Schülerinnen und Schüler besonders zu fördern. Es könnten sämtliche Abschlüsse erworben werden, von dem Mittelschulabschluss nach der 9. Klasse bis zum mittleren Schulabschluss nach entsprechenden Vorbereitungsklassen im Anschluss an die 10. Klasse. Klaus Zeiler vom Weilheimer Architekturbüro Bioplan stellt die Planung der baulichen Sanierung vor. Wie berichtet, wurde in der Sondersitzung des Gemeinderats am 27.03.2019 einstimmig der Beschluss gefasst, den Bauantrag zur Sanierung der Mittelschule zu stellen und mit weiteren Unterlagen einzureichen. Zeiler erläuterte das Raumkonzept, das aus dem Schulkonzept abgeleitet wurde und zwischenzeitlich mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt und genehmigt wurde.  Die Maßnahme bedeute eine Aufwertung der Mittelschule. Auch das denkmalgeschützte alte Schulhaus werde einbezogen; es hätte ohnehin saniert werden müssen. Als besonderen Punkt entstehe ein teilbarer Mehrzweckraum, der für Musik- und Kunstunterricht, für Lehrerkonferenzen und auch für öffentliche Veranstaltungen mit Zugang von der Traubinger Straße nutzbar sei. Offen, so abschließend die Bürgermeisterin, sei die Finanzierung der Baumaßnahme; hier werde die Arbeitsgruppe wieder zusammenkommen und beraten.
    • Einstimmig wurde beschlossen, dass die Gemeinde im Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland auch durch den Ratskollegen Florian Schotter (CSU) vertreten werden kann. Diese Vertretung als „gekorener Verbandsrat“ greift bei Verhinderung der 1. Bürgermeisterin, jedoch vor der 2. Bürgermeisterin und dem 3. Bürgermeister.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Bürgermeisterin bekannt, dass der Förderbescheid für drei Elektroladesäulen nunmehr vorliege, somit die Ausschreibung erfolgen könne. Eine Ladesäule wird beim Kino, die beiden anderen werden bei der evangelischen Akademie aufgestellt. Auf eine entsprechende Frage wurde seitens der Verwaltung bestätigt, dass die bisher geleisteten Sanierungsarbeiten für Aufzug und WC-Anlagen in der Mittelschule 980.000 Euro gekostet hätten und im Rahmen der geplanten großen Sanierung vollständig nutzbar seien. Für die notwendige Auslagerung des Schulbetriebs der Mittelschule während der Sanierung habe es lt. Bürgermeisterin Vorgespräche gegeben; eine Nutzung des ehemaligen TSV-Geländes für die Errichtung eines temporären Ausweichgebäudes, das anschließend umgenutzt werden müsste, sei wegen Komplexität, zeitlichem und finanziellem Aufwand nicht vorgesehen. Die Arbeiten für die grundhafte Erneuerung der Ortsdurchfahrt, so die Bürgermeisterin, würden Anfang August beginnen, eine Presseerklärung folge noch. Die als Umleitung nach Süden vorgesehene Bräuhausstraße werde einen abgetrennten Fußweg erhalten. Die Arbeitsgruppe für die neue Geschäftsordnung des Gemeinderats für die laufende Amtsperiode habe sich getroffen, erklärte die Bürgermeisterin; der Beschluss der neuen Geschäftsordnung erfolge in der Juli-Sitzung des Gemeinderats, dann würden auch die Referate festgelegt.

  • Ortsentwicklung, aktuelles Beispiel Edeka!

    Da haben wir nun den Salat, angerichtet mit allen möglichen Zutaten, jedoch ziemlich schwer genießbar.

    Die Bewertung der Lage reicht von Marktversagen (bekanntlich regelt der Markt alles, die Politik sei ein schlechter Unternehmer!) bis hin zu, im Markt gäbe es Selbstreinigungsprozesse und ein solcher machte vor Tutzing nicht halt, ebenso wenig wie der Klimawandel mit Corona im Beipack.

    Was hat Tutzing nicht schon alles ausprobiert, dem Markt einen Streich zu spielen. Die Geschäfte in der Hallberger Allee sollten unter Naturschutz gestellt werden, indem die vor den Stadtmauern liegenden Supermärkte nur jene Produktlinien vertreiben sollen, die nicht in der Hallberger Allee angeboten werden. Die Verwaltung betrieb kurzfristig Sortiments-Politik, bis sie merkte, der Schuss ginge im Gelächter brutal nach hinten los. Auf dem Weg, sich lächerlich zu machen, kam man allerdings weit voran.

    Was ist aus der Hallbergerallee geworden? Jeder kann es besichtigen, man ist tatsächlich unterwegs Richtung  Naturschutzgebiet; eine beliebte Einkaufsmeile wurde die Allee jedenfalls nicht. Das wird wohl die Hauptstraße werden, umfassende Erholung mit Einkaufsgelegenheit. Vorteil: weitgehend bleifrei.

    Und nun der Hammer, völlig unerwartet aus heiterem Himmel. Verbunden mit mitleidvollen Abgesängen: Kaisers machte doch zu, Edeka folgte unwiderruflich.

    Tutzings Politik einschl. hiesiger Wirtschaftsverbände, bestückt mit Wirtschafts- und Marktsachverständigen, blieb eisern berechenbar. Wohlwissend um die beginnende Ausdünnung, verbunden mit absehbaren Preiskämpfen etablierter Anbieter, man hielt sich zurück. Man überließ die Regelung dem Markt. Und der sieht bald aus wie so manche Innenstadt in frz. Kleinstädten.

    Es zeichnete sich seit Jahren ab, die Gemeinde Tutzing hat ein Überangebot an Einkaufsmöglichkeiten. Wer ein Auto hat, fährt übrigens in die umliegenden Einkaufszentren und kauft dort ein, hat er auch dort die Möglichkeit für ein Schwätzchen unter Einheimischen „… ach, Sie auch hier?…“ und schon läuft das Gespräch, was in Tutzing kaum zustande käme. Denn hier versucht jeder, so schnell wie möglich die immer verstopfte und durch Verkehrsrüpelei belastete Lindemannstraße zu verlassen.

    Was ist in dem kopflastigen und total überalterten Ort Tutzing passiert? Verwaltung und Gemeinderat wissen seit über zehn Jahren, dass hiesiger Einzel- und Fachhandel, auch Dienstleister, vor massiven Strukturänderungen stehen. Es donnern mehr Hermes- und DPD-Leute durch den Ort als Einheimische mit hier gekauften Produkten im breitbereiften Kombi oder SUV. Eine Umstrukturierung in hiesiger Geschäftswelt war absehbar. Nicht absehbar war der Umstand, auch hier nicht prophylaktisch darauf reagiert zu haben.

    Zur Ortsentwicklung gehört mehr als nur ausgefeilte und den letzten m³ einbezogene Bauvorhaben. Zur Ortsentwicklung gehört auch und insbesondere, die Weichen so zu stellen, dass dieser Ort eine intakte, pulsierende Geschäftswelt hat. Es hat sich nämlich herumgesprochen, dass allein vom hier Schlafen und Segeln dieser Ort nicht leben kann. Hier pulst bald gar nichts mehr, wenn hiesige Wirtschaft sich selbst den Hahn zudreht.

    Wettbewerb belebt das Geschäft!  Das war bisher das Credo des Gemeinderats. Zumeist von Leuten gebracht, die gar nicht wissen, was Wettbewerb in voll libertärer Ausprägung überhaupt bedeutet. Wettbewerb heißt nicht nur, billigst irgendwo einzukaufen und den Planeten noch mehr zu verschmutzen. Wettbewerb heißt auch, Ideen zu haben und umzusetzen, den Ort attraktiv zu halten. Und damit er das ist, braucht der Ort ein Ortsentwicklungskonzept. Ein Konzept, welche Form des Wirtschaftens wir hier eigentlich haben wollen bis hin zur Frage, was der Ort unbedingt haben muss, um sich als attraktiver Ort behaupten zu können.

    Ausnahmsweise gehören Immobilien nicht dazu. Hier in Tutzing werden Arbeitsplätze benötigt und ein intaktes Wirtschaftsleben. Der bisherige Gemeinderat hat seine volle Kraft in Bauvorhaben gesteckt, kaum in die Frage, wie Tutzing wirtschaftlich überleben kann. Die bisherigen Bemühungen erinnern an Kopfnoten „… er bemühte sich…“, was nichts anderes heißt, er tat alles in seiner Kraft stehende, nur erreicht hat er das Ziel keineswegs.

    Unternehmerisch denken und handeln, das war seinerzeit der Slogan, Wahlen zu gewinnen. Was wurde daraus? Steigende Immobilienpreise.

    Jetzt ist der Gemeinderat gefragt, ob er nicht einmal seinen Fokus auf die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde legen will. Die Frage, inwieweit energisches Staunen genügt, wenn wieder mal ein Geschäft seinen Rollladen für immer schließt, dürfte ein guter Anlass für den neuen Gemeinderat sein.

    Einen Beauftragten zu ernennen, das ist zu wenig für den kommenden Ernst der Lage. Einen Antrag zu stellen, der große Chancen hat, vordergründig aus Geldgründen abgelehnt zu werden, ebenfalls.

    Das Unternehmen TUTZING ist mehr als geschmacksgerechtes Bebauen des letzten freien Orts-Zipfels.

    Edeka dürfte ein guter Anlass sein, endlich darüber nachzudenken, wie die Zukunft aussehen muss.

    Vielleicht hatten das die Tutzinger Wähler im Sinn, als sie zum Erstaunen des halben Gemeinderats beschlossen, den Gemeinderat komplett umzubauen. Jedenfalls könnte das die Analyse des Wahlergebnisses bringen, sofern es überhaupt noch gewollt ist, das epochemachende Ergebnis zu analysieren.

    Der Gemeinderat wird daran gemessen, wann und wie er es schafft, die Zukunft Tutzings zu sichern.

    Das weiß und meint Ihr Josef Bimslechner