Monat: Dezember 2021

  • Das war das Jahr 2021 bei der TUTZINGER LISTE e.V.

    Das war das Jahr 2021 bei der TUTZINGER LISTE e.V.

    Leitziele Tutzing 2030, Unterführung Heinrich-Vogl-Straße, Zweitwohnungssteuer und vieles mehr – 2021 haben wir wieder vieles für Tutzing bewegt. Die Highlights im Jahresrückblick:

    Das Fundament: Ortspolitik laufend frisch

    Vom 13. Januar bis 23. Dezember 2021 hat der Gemeinderat der TUTZINGER LISTE e.V. aus 37 Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse unter „Ortspolitik laufend frisch“ berichtet.  Diese Berichte aus den öffentlichen Sitzungen sind für viele Tutzinger zur zentralen Informationsquelle über das Geschehen in der Rathauspolitik geworden. Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg gebührt für sein Engagement, an den zahlreichen Sitzungen regelmäßig teilzunehmen und die oft komplexen Berichte immer sehr zeitnah zu veröffentlichen, unser großer Dank. Die Berichte sind zum Fundament der Transparenz in der Rathauspolitik geworden. Unentgeltlich können Sie die aktuellen Berichte direkt an Ihre Emailadresse erhalten: „Ortspolitik im Abo“.

    Handlungskonzept Leitziele Tutzing 2030 und ISEK  – Mehrheitsbschluss für unsere Initiative!

    Nach anderthalb Jahren wirklich aufwändiger Arbeit um das Gemeindeentwicklungskonzept Leitziele Tutzing 2030 und das ISEK wurde am 9.11.2021 tatsächlich der Mehrheitsbeschluss im Gemeinderat gefasst. Dieser war nur Dank der gemeinsamen, parteiübergreifenden Anstrengung im Gemeinderat möglich! Unseren Artikel über die für Tutzing denkwürdige Sitzung des Gemeinderats finden Sie hier: ein-grosses-stueck-wertvoller-arbeit-fuer-tutzing.

    Den Anfang nahm unsere Initiative mit unserer Wahlkampagne (Podiumsdiskussion mit dem ehem. BM Josef Steigenberger zum Masterplan Tutzing 2030), als wir den Vorschlag von Dr. Behrens-Ramberg aufnahmen und eine vielerorts bewährte Grundlage für die nachhaltige Ortsentwicklung auch für Tutzing bewarben. Mit Antrag vom 6.5.2020 haben wir diese dann in den Gemeinderat eingebracht. Unsere einzelnen Arbeitsschritte von der Antragstellung im Mai 2020 bis zur Beschlussfassung im November 2021 ersehen Sie in chronologischer Reihenfolge hier: über uns/was wir tun.

    Sanierung Hauptstraße Abschnitt Süd

    In diesem Jahr wurde der Abschnitt Süd der Hauptstraße fertiggestellt. Wir haben uns gefreut, dass fast alle unsere Vorschläge aus 2014 umgesetzt wurden! Unseren Bericht zu den Umsetzungen finden sie hier. Wir sind gespannt, was im Abschnitt Nord und Mitte von unseren Vorschlägen realisiert wird. Unsere 90 seitige Fotodokumemtation jeweils mit Ist- und Sollzustand ist jedenfalls einen Blick wert!

    Breiterer Gehweg an der Unterführung Heinrich-Vogl-Straße

    Bereits im September 2020 haben wir die Forderung nach der Verbreiterung des Gehwegs der gerade für Fußgänger (insbesondere mit Kinderwagen) gefährlichen Unterführung auf die Tagesordnung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) des Gemeinderats gebracht und hierfür auch einen günstigen Lösungsvorschlag erarbeitet, welcher der verkehrstechnischen Prüfung stand hielt. Auf die Verbesserung der Verkehrsführung an dieser Stelle sind wir von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgen angesprochen worden.

    Im Juni 2021 wurde im UEVA jedoch berichtet, dass die Vermessung zwar durchgeführt wurde aber für die Planung und Durchführung der Baumaßnahme keine Mittel im Haushalt 2021 vorgesehen seien. Mit diesem Stillstand hat sich Dr. Behrens-Ramberg nicht zufrieden gegeben und der Bürgermeisterin die umgehende Genehmigung außerplanmäßiger Planungskosten vorgeschlagen sowie die Einstellung der Kosten für die Baumaßnahme in den Haushalt 2022. Daraufhin wurden noch im Herbst 2021 die Planungsarbeiten für die HVS vergeben! Und wie werden die Baumaßnahmen in 2022 finanziert? Wir hätten da eine Idee:

    Zweitwohnungssteuer von König Rama X.

    Im Oktober 2020 haben wir Bürgermeisterin und Verwaltung über ein Steuerloch bei der Zweitwohnungssteuer informiert (F.A.Z.: Wie eine heiße Kartoffel). Im Juni 2021 hat der Leiter des Rechnugsprüfungsausschusses, Dr. Ernst Lindl, bestätigt, dass von der Gemeinde für ein „seltenes Luxusobjekt“ seit 2018 keine Steuer erhoben wurde. In der Sitzung des Gemeinderats am 07.12.2021 berichtete Dr. Lindl, dass Anfang nächsten Jahres ein neues Gutachten vorliegen würde, wonach die Jahresnettokaltmiete als Bemessungsgrundlage dann vollständig und zeitnah auch für „besondere Objekte“ gerichtsfest bemessen werden kann – auch rückwirkend seit 2018. Unsere Meinung: Zeit wird’s!

    Unser volles Arbeitsprogramm und unsere Vereinstreffen

    Unter dem Link https://www.tutzinger-liste.de/ueber-uns/was-wir-tun/ sind immer Informationen zu unseren Arbeiten und Initiativen mit dem jeweiligen Bearbeitungsstand aktualisiert zu finden.

    Unsere „analogen“ Vereinstreffen sind Corona-bedingt leider auch in diesem Jahr überwiegend ausgefallen. Aber einmal hatten wir es doch geschafft: Ausgelassene Stimmung und Ideen für 2022.

    Wir danken allen Vereinsmitgliedern fürs Mitmachen und allen Unterstützern des Bürgervereins TUTZINGER LISTE e.V. für ihre Treue und verabschieden uns in diesem Jahr von Euch/Ihnen mit den Worten Albert Einsteins:

    „Wenn’s alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.“

    In diesem Sinne ois guade Euch/Ihnen allen für 2022!

    Vorstand und Redaktionsteam der TL

  • BOA: Auch ohne Nachbarn weiter…

    Neue Gebäude an der Hauptstraße im Ortszentrum sollten nach Möglichkeit fertiggestellt sein, wenn mit der Sanierung der Hauptstraße im Frühjahr 2023 begonnen wird. Einfach sinnvoll. Ein mehrfach vorgestelltes Projekt für die Hauptstraße 56 wurde in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschuss (BOA) am 21.12.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald erneut behandelt. Der nördliche Nachbar (Hauptstraße 58), der usprünglich parallel bauen wollte, hat sein Vorhaben verschoben. Im gemeinsamen Plan gab es eine zentrierte Wiederkehr auf der Westseite. Wird nun zunächst der südliche Teil des Gebäudes realisiert, steht die Wiederkehr an der nördlichen Gebäudegrenze. Optisch schwierig und städtebaulich nicht erwünscht. Der Bauwerber hatte nun den pragmatischen Vorschlag, die Wiederkehr schmaler zu gestalten und nach Süden zu rücken, damit sie von der nördlichen Gebäudegrenze abrückt. Dazu reicht der im Bebauungsplan vorgesehene Bauraum aus, so dass keine Änderung beantragt werden muss. Verwaltung, Städteplaner und die Ausschussmitglieder begrüßten den Vorschlag; einstimmig wurde beschlossen, so weiter zu verfahren. Damit, so Bauamtsleiter Christian Wolfert, würde ein sogenannter „Freisteller“ möglich, also eine Genehmigungsfreistellung, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.

    Weitere Punkte der Sitzung, der letzten im Jahr 2021:

    • Für die 1. Änderung des Bebbaungsplans Nr. 48 „Beiselstraße“ waren lt. Verwaltung nur geringe Rückmeldungen seitens der Behörden eingegangen. Die Situation an der Mauer (nach der Linkskurve auf der rechten Seite) sei eingearbeitet worden. Daraufhin fasste der Ausschuss einstimmig den Satzungsbeschluss für ein Gebiet von vier Flurnummern.
    • Für die mehrfach diskutierten Bebauungspläne Nr. 45 und 46 „Tutzing Nordwest“ und Nr. 8 „Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg“ war am 17.12.2019 beschlossen worden, die Bauräume herauszunehmen. Die Abstände zu den Grundstücken und unter den Gebäuden zueinander sollten dann durch die gesetzlichen Abstandsflächen (1H) gemäß Bayerischer Bauordnung (BayBO) geregelt werden. Bereits 2014 wurde hier Änderungsbedarf im Hinblick auf zu enge Bauräume, Dachgestaltung und Vorgartenzonen festgestellt. Ziel war, kleinere Anbauten wie Wintergärten, Balkone etc. ohne eine Änderung des Bebauungsplans genehmigen zu können. Zum 01.02.2021 trat dann die Novellierung der Bayerischen Bauordnung in Kraft, die eine massive Verminderung der Abstandsflächen von 1 H auf 0,4 H mit sich brachte. Verwaltung und Ausschuss waren daraufhin der Auffassung, die Bauräume beizubehalten, um die Abstände steuern zu können. Nun wurde einstimmig der erforderliche Beschluss dazu gefasst. Die Bauräume werden belassen, allerdings in Lage und Größe angepasst.
    • Für die Aufstellung des Bebaungsplans Nr. 89 „Beringerheim“ gab Bauamtsleiter Christian Wolfert einen Sachstandsbericht, weil wegen ausstehender Stellungnahmen der Behörden sowohl deren Behandlung als auch der Billigungsbeschluss erst in einer der nächsten Sitzungen gefasst werden kann. Nach der Auslegung wurde inzwischen (1) der Geltungsbereich um die Flächen für den Kinderhort erweitert, (2) die Ableitung des Niederschlagwassers neu festgesetzt, (3) eine unterirdisch verlaufende Wasserleitung geschützt und (4) die Zahl und Situierung der nutzungsabhängigen Stellplätze geregelt.
    • Der Antrag auf Vorbescheid für den Anbau eines Zweifamilienhauses an das bestehende Einfamilienhaus in der Traubinger Straße 53 war nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung) sowie nach den Vorgaben des „Rahmenplans Traubinger Straße“ zu beurteilen. Das alte und das neue Gebäude sollten durch einen eingeschossigen Wintergarten verbunden werden. Das Grundstück wäre von Ost nach West vollständig bebaut, so dass sich eine Riegelwirkung ergeben würde. Nach Ansicht der Verwaltung und des Ausschusses handelt es sich um zwei Gebäude. Dafür reicht aber das Grundstück mit einer Fläche von 734 m² nicht aus; es wären 1.200 m² erforderlich. Möglich wäre ein direkter Anbau in geringerer Größe an das bestehende Haus. Einstimmig wurde der Antrag abgelehnt und die Fragen mit NEIN beantwortet.
    • Für den Antrag auf Baugenehmigung für die Aufstockung der bestehenden Doppelhaushälte in der Neustätterstraße 10c, der nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung) zu beurteilen war, gibt es nach Prüfung durch das Bauamt in maßgeblicher Nähe keinen geeigneten Bezugsfall hinsichtlich Grundfläche, Wand- und Firsthöhe. Es würde sich nach der Aufstockung um rd. 2 Meter für Souterrain, Erdgeschoss, Obergeschoss und Galerie eine neue Firsthöhe von 11,34 Metern ergeben. Einstimmig wurde dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen verweigert.
    • Ebenso nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung) war der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Doppelhauses mit Garagen als Ersatzbau für ein Wohnhaus in Traubing, Im Ried 31, zu beurteilen. Auf dem Grundstück von 954 m² ist gemäß Mindestgrundstücksregelung der Tutzinger Ortsbausatzung ein Doppelhaus zulässig. Es ließe sich jedoch in maßgeblicher Nähe kein geeigneter Bezugsfall hinsichtlich Grundfläche, Wand- und Firsthöhe finden. Dies gilt insbesondere für die Grundfläche von 190 m². Somit wurde der Antrag einstimmig abgelehnt. Darüber hinaus schlug die Verwaltung vor, die entsprechende Bauzeile und eine weitere in den Geltungsbereich des Bebauungsplans für das östliche gelegene Gebiet aufzunehmen.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Waldschmidtstraße 19 war am 23.11.2021 abgelehnt worden, weil die hervortretende Tiefgarage das Grundstück zu sehr versiegeln würde. Zusätzlich wurden die großen Terrassen auf der Tiefgarage beanstandet. Nach einer Besprechung wurde der Antrag vom Bauwerber zurückgezogen und neu eingereicht. Dabei wurde die Tiefgarage um 1,86 Meter auf der gesamten Länge verkürzt, damit die Tiefgarage kleiner in Erscheinung tritt. Auch die darüberliegenden Terrassen sollen verkleinert und die übrige Fläche begrünt werden. Die Diskussion verlief kontrovers. Während einige Ausschussmitglieder wie auch ich sahen, dass den Bedenken des Ausschusses mit der angepassten Planung Rechnung getragen wurde, wurde von anderen auch der geänderte Entwurf abgelehnt. Die Tiefgarage müsse noch weiter unter das Gebäude geschoben werden, insgesamt sei das Vorhaben zu groß. Allerdings gibt es zum einen für das Gebäude klare Bezugsfälle in der näheren Umgebung; zum anderen, dies wurde vom Ausschuss ergänzt, benötige ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten auch Keller- und Technikräume unter dem Gebäude. Der Antrag auf Baugenehmigung wurde mit 6 zu 4 Stimmen abgelehnt.
    • Bei demn Antrag auf Baugenehmigung für die Genehmigung der Abgrabung an der Ostseite in Oberzeismering 3 ging es um die nachtgrägliche Legalisierung einer bereits erfolgten Abgrabung. Diese war nach dem Bebauungsplan Nr. 44 „Ilkahöhe“ unzulässig. Ein Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau eines Einfamilienhauses in zwei Wohnungen und einer Ferienwohnung war vom Ausschuss am 28.09.2021 abgelehnt worden, weil nach Bebauungsplan und Regeln für das Landschaftschutzgebiet (planungsrechtlicher Außenbereich) eine Erweiterung nur in sehr geringem Umfang möglich ist. Für einen Antrag auf isolierte Befreiung zur nachträglichen Genehmigung der bereits ausgeführten Abgrabung wurde eine Zustimmung in Aussicht gestellt. Nachdem die Verwaltung für andere Gebäude auf der Ilkahöhe eher keine Präzedenzwirkung sah, wurde der isolierten Befreiung mehrheitlich zugestimmt. Die vorgenommene Abgrabung wurde jedoch vom Ausschuss als Dreistigkeit angesehen. Es sei einfach ärgerlich, wenn unzulässigerweise abgegraben werde und dies in einem anderen Zusammenhang herauskäme, auch wenn man die Abgrabung nicht sofort sähe.
    • Die Behandlung der Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Midgardstraße 16 wurde auf die Sitzung im Januar vertagt. Das Vorhaben war bereits mehrmals behandelt worden. Gegenüber der letzten Planung seinen nur geringfügige Änderungen vorgenommen worden. Nach Rücksprache mit dem gemeindlichen Planer Martin Büscher schlug die Verwaltung die Ablehnung der Bauvoranfrage vor. Das Gebäude sei zu hoch, Vorbauten, Veranden seien zu umfangreich, insgesamt zu viel. Nach Auffassung des Ratskollegen Dr. Ernst Lindl (CSU) passe das Haus schon rein, die Frage sei aber, welche Festsetzungen für den zukünftigen Bebauungsplan im Seeuferbereich gelten sollten. Bauamtsleiter Christian Wolfert schlug daher vor, im Janaur eine Ortsbesichtigung anzusetzen und in der Folge die Festsetzungen für den Bebauungsplan zu konkretisieren.

     

  • HFW: Sirene oder Durchsage?

    Wie soll die Bevölkerung bei Naturkatastrophen gewarnt werden? Das war die Frage in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFW) am 14.12.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Der Bund hat beschlossen, die Warnung der Bevölkerung in Deutschland zu verbessern. Zur Umsetzung hat der Freistaat ein Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern erlassen. Lt. Aussage der Verwaltung ist es nicht realistisch, dass die zu fördernden Anlagen zum Jaresende 2022 betriebsbereit sind. In der Diskussion wurde die Warnung über Sirenen in Frage gestellt, zumal es keinen einheitlichen Warnton gibt. Die Sirenen der Feuerwehr sind nur für die Zwecke der Feuerwehr nutzbar. Alternativ und vom Ausschuss vorgezogen werden mobile Lautsprecherdurchsagegeräte, die auf Dächer von Feuerwehrfahrzeugen montiert werden können. Im Landkreis soll ein einheitliches Vorgehen festgelegt werden. Im ersten Schritt werden für die Gemeinden Gefährdungsanalysen durchgeführt. Zusätzlich werden seitens der Verwaltung Angebote für die Lautsprechergeräte eingeholt. An dem Förderprogramm für Sirenenanlagen wird die Gemeinde nicht teilnehmen: Einstimmig beschlossen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Jugendreferent Claus Piesch gab Auskunft über die Konstitution des  Jugendbeirats. Es wurden 1.175 Kinder und Jugendliche im Alter von 12 – 23 Jahren angeschrieben. Als Kandidaten haben sich 10 Jugendliche im Alter von 15 – 23 Jahren gemeldet, 4 Mädchen und sechs Jungen. An der Jungbürgerversammlung am 04.12.2021 auf der Wiese neben dem Kurhteater nahmen 15 Personen teil. Derzeit wird der Vorstellungsflyer für die Kandidaten vorbereitet. Dieser wird Anfang Januar 2022 mit den Wahlunterlagen versandt. Die Wahl soll durchgeführt werden, auch wenn die Zahl der Kandidaten kleiner ist als die der zu besetzenden Posten. Die Wahl dient der Legitimation des Gremiums und wurde auch so mit der Rechtsaufsicht abgeklärt.
    • Im vergangenen Jahr hatte die Gemeinde die Initiative „Tutzing hilft im MIttelmeer“ mit einer Spende von 3.000 Euro unterstützt. Die Bürgermeisterin warb dafür, dies zu wiederholen. Die Aktion war erfolgreich gewesen, die Spendenbereitschaft der Bevölkerung führte zu einem Aufkommen von rd. 76.000 Euro. Der Verein ist in Tutzing akltiv, daher war die Spende seitens der Gemeinde auch zulässig. Nachdem die Spende in Höhe von 3.000 Euro von der Haushaltslage her vertretbar erschien, wurde sie gegen die Stimme von Ratskollegin Christine Nimbach mehrheitlich beschlossen.

     

     

     

     

     

  • GR: Zu hoch oder zu niedrig in der Ortsmitte?

    GR: Zu hoch oder zu niedrig in der Ortsmitte?

    Die Meinungen gingen auseinander, ob das zukünftige Gebäude an der Stelle des ehemaligen Edeka-Marktes in der Hauptstraße 39 nun zu hoch oder zu niedrig sei. So zu beobachten in der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 07.12.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Der gemeindliche Planer Prof. Florian Burgstaller stellte eine überarbeitete Plankonzeption vor. Ausgehend von den Varianten in 2013 und dem geltenden Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 1.1. war in der Sitzung am 06.07.2021 ein gegenüber der Hauptstraße zurückgesetzter Bau mit zwei Kopfbauten vorgestellt worden. Im Westen des Grundstücks war ein weiteres Gebäude geplant. Insbesondere nach Kritik an der Firsthöhe wurden nun in Abstimmung mit dem Bauwerber städtebauliche Varianten und Varianten der Baukörper sowie unterschiedliche Maßstäbe untersucht. Dabei hatte sich herausgestellt, dass sich die vorherige Lösung mit einem traufseitigen Gebäude mit zwei Kopfbauten empfehle. Die Höhe war nun reduziert worden, es gebe drei Geschosse, das ausbaubare Dachgeschoss gehöre zum dritten Stock. Damit war die kritisierte viergeschossige Anmutung beseitigt, in der zum See gewandten Dachfläche wurde die Zahl der Gauben reduziert und die Dachlandschaft derart beruhigt.

    Der Planer betonte, dass an dieser Stelle eine Dreigeschossigkeit schon angebracht sei. Die Variante mit zwei Geschossen aus dem Bebauungsplan des Jahres 2015 sei eindeutig zu niedrig. Wichtig sei es, den Baukörper und die Fassade zu gliedern, was mit Visualisierungen belegt wurde. Die differenzierte Gestaltung der Fassade hinsichtlich Material, Farbe und Rücksprüngen sei ein weiteres Element, hier eine gute Lösung zu finden. Der Planer sah in der vorgestellten Variante eine „optisch durchaus überzeugende Situation“. Wie bereits vor Jahren angedacht, sei es eine zusätzliche Option, den Straßenbelag so zu gestalten, dass der neu entstehende Hof vor dem Gebäude mit dem „Marienplatz“ verbunden werde. Der neue städtebauliche Vorschlag ließe sich gut einfügen in die sehr unterschiedlichen Randbedingungen größerer und kleinerer Häuser in der Umgebung. In meinen Augen eine gelungnen städtebauliche Konzeption für dieses Grundstück in der Ortsmitte. Im westlichen Teil wird der derzeit vollständig gepflasterte Innenhof entsiegelt und begrünt.

    Weil gegenüber dem gegenwärtigen Bebauungsplan mehr Baurecht gewährt würde, gibt es Einigkeit mit dem Bauwerber, auch vergünstige Wohnungen auszuweisen. Bei einer Grundfläche GR von 950 m² würde die Mehrung ca. 23% betragen. Anmerkung: Bei der Vergünstigung könnte es sich um einen laufenden, einkommensabhängigen
    Zuschuss zur Wohnkostenentlastung für die begünstigten Haushalte handeln, sog. EOF-Förderung.  Verschiedenen Mitgliedern des Gemeinderats war die reduzierte Firsthöhe immer noch zu hoch. Die Bürgermeisterin wunderte sich dann auch über die ablehenden Kommentare: Die Verdichtung im Zentrum, der Platz, die bezahlbaren Wohnungen, dies sei doch alles gewollt. Sie regte an nachzudenken, was der Gemeinderat für Tutzing wolle.

    Um die Einwände zu berücksichtigen, wurde einstimmig beschlossen, der städtebaulichen Plankonzeption von Prof. Burgstaller zuzustimmen und den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit dem Entwurf des neuen Bebauungsplans zu beauftragen. In der Billigung des Entwurfs würden dann zwei Varianten zur Auswahl vorgestellt: die gegenwärtige und eine ein mit weiter reduzierter Höhe. Baumamtsleiter Christian Wolfert gab abschließend den Hinweis, vergünstigten Wohnraum werde es nur geben, wenn es tatsächlich auch zu einer Baurechtsmehrung kommen würde.
    Alle Illustrationen: © Prof. Florian Burgstaller

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Die Glaserfasererschließung der Gemeinde Tutzing durch die Liberty Networks Germany GmbH wurden von einem Vertreter dieser Gesellschaft vorgestellt. Die Gesellschaft ist ein sehr junges Gemeinschaftsunternehmen von Liberty Global und dem französischen Infrfastrukturfonds InfraVia. Liberty Global selbst gehört der Anbieter Unitymedia, die dann an Vodafone verkauft wurde. Nach Ablauf des Wettbewerbsverbots geht der Konzern über das neue Unternehmen wieder an den Markt. Das Unternehmen ist stolz auf 30 Jahre Erfahrung in sechs europäischen Ländern. Eine Überprüfung der Gemeinde Tutzing mit mehr als 10.0000 Einwohnern und ca. 4.850 Haushalten hatte ergeben, dass sich der Glasfaserausbau mit einer Investition von 10 Mio. Euro lohnen könnte. Ein Anschluss von Tutzing an einen Datenpunkt der Bahn (db broadband) in weniger als einem km Entfernung sei vorbesprochen. Der Vertreter von Liberty Networks Germany legte einen ambitionierten Zeitplan von 24 Monaten vor. Beginnend mit einem anzuschließenden Kooperationsvertrag mit der Gemeinde. Dabei werde in der Vorvermarktung eine Quote an Zusagen von 35% der Haushalte angestrebt. Dies sei quasi die Voraussetzung für die Realisierung. Auf Nachfrage wurde bestätigt, dass es sich um ein offnes Netz handele, Wettbewerber könnten die Leitungen gegen Gebühr nutzen. Für Verbraucher sei der Anschluss bei Abschluss eines Nutzungsvertrags (vier Varianten) kostenlos. Andernfalls seinen rd. 800 Euro zu bezahlen. Voraussetzungen für den Erfolg seien eine schnelle Genehmigung, die gemeinsame Kommunikation mit der Gemeinde, die Risikominimierung durch die Vorvermarktung und die zusätzliche Unterstützung durch die Gemeinde bei der Suche nach einem Technikstandort, die Offenlegung der kommunalen Infrastruktur und die Bereitstellung von Bau- und Lagerplätzen. Geschäftsleiter Marcus Grätz hatte sich beim Gemeindetag erkundigt, der im Hinblick auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen vom Abschluss von Kooperationsverträgen abrät. Somit müsste die Rechtslage noch geprüft werden. Der Gemeinderat nahm dies zu Kenntnis.
    • Die Verwaltung berichtete über ein neues „Bayerisches Mobilfunkförderprogramm“. Damit sollen Versorgungslücken im Mobilfunkempfang geschlossen werden, die bei marktwirtschaftlicher Betrachtung des Ausbaus verblieben sind. Das Programm läuft bis 30.06.2022. Letztlich geht es hier darum, dass die Gemeinde entsprechende Funkmasten errichtet, deren Kosten mit 80-90% gefördert werden. Hier werde den Kommunen eine weitere Aufgabe aufgebürdet, so die Bürgermeisterin. Christoph Winkelkötter von der gwt Starnberg ergänzte, es gäbe natürlich ein Geschäftsmodell der Mobilfunkprovider, die Gemeinde müsse sich jedoch fragen, wie sie die Bevölkerung optimal versorge. Gegen die Stimme der Ratskollegin Caroline Krug wurde beschlossen, eine Interessenbekundung abzugeben, die nach entsprechenden Messungen für eine zulässige Datenlage einer möglichen Unterversorung in Tutzing und den Ortsteile führe.
    • Beim Antrag auf Durchführung einer moderierten Sondersitzung zum Thema Gemeindeentwicklung und ISEK ging es um den Gemeinschaftsantrag vom 06.10.2021. Dazu führte ich – nach vorheriger Rücksprache mit den Mitunterzeicher:innen – aus, dass der Antrag jedoch bereits erledigt sei und leitete dies wie folgt ab. Da dieser Antrag in der letzten Sitzung am 09.11.2021 auf der Tagesordnung fehlte, hatte ich dies gleich eingangs der öffentlichen Sitzung als Geschäftsordnungspunkt thematisiert. Die Bürgermeisterin hatte hierzu ungefähr erklärt, dass sie das nicht so formal sehe und der Gemeinschaftsantrag wohl unter TOP 5 der Sitzung zu verstehen sei und dass sie das abgefragt hätte. In der nachfolgenden inhaltlichen Diskussion zu TOP 5 hatten Ratsmitglieder anhand mehrerer Wortmeldungen hervorgehoben, dass die Leitziele Tutzing 2030, also ein über den städtebaulichen Rahmen des ISEK hinausreichendes Gesamtkonzept, gewünscht sei. Durch die Wortmeldung von Dr. von Mitschke-Collande wurde beantragt, dass der Gemeinderat bei der Ausschreibung und der Vergabe der Gemeinderat mitwirkt, damit sichergestellt sei, dass im Rahmen des ISEK auch die Leitziele erarbeitet würden. Durch meine Wortmeldung wurde dann schließlich die Beschlussvorlage im dritten Punkt ergänzt wie folgt: „Die Verwaltung wird beauftragt, eine Leistungsbild für die Erarbeitung des ISEK zu erstellen und das Vergabeverfahren unter Einbeziehung des Gemeinderats hierzu einzuleiten.“ Im Ergebnis wurde also sichergestellt, dass das Leistungsbild für die Erarbeitung des ISEK um die Leitziele ergänzt wird. Die einzelnen diesbezüglichen Sitzungen werden dann logischer Weise mit dem Sieger des Vergabeverfahrens terminlich abgesprochen und durchgeführt. Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist damit erfüllt, der Antrag ist damit erledigt – nicht zurückgezogen!
    • Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Dr. Ernst Lindl (CSU), berichtete in einer Zusammenfassung über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020. Auf meinen Vorschlag hatte die Prüfung bereits im Sommer begonnen, nachdem die Jahresrechnung seitens der Verwaltung gelegt war. Im Einzelnen wurde berichtet wie folgt:
      • Bei der Prüfung der Einhaltung der Ansätze des Haushaltsplans wurden wie gewöhnlich Haushaltsüberschreitungen zunächst im Verwaltungshaushalt festgestellt. Im Hauptamt wurden hier die erhöhten Kosten für Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Übergabe des Gymnasiums und den Verhandlungen des Erbbaurechtsvertrags Midgardhaus genannt. Im Bauamt führten die aufwändigen Bebauungsplanverfahren zum Seehof, Midgardhaus und Heinrich-Vogl-Straße zu entsprechenden Überschreitungen. Die ungedeckten Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt des Liegenschaftsamts beruhten insbesondere auf nicht kalkulierten Zahlungen an den Abwasserverband. Die Haushaltsüberschreitungen im Vermögenshaushalt gingen im Wesentlichen zurück auf die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen des Bauhofs. Die Überschreitungen seien begründet, der Rechnungsprüfungsausschuss empfehle deren Genehmigung.
      • Die Überprüfung von zahlungsrelevanten Beschlüssen des Gemeinderats und der Ausschüsse führte zu keinen Beanstandungen.
      • Hinsichtlich der Immobilien der Gemeinde gebe es nach wie vor kein Konzept für die wirtschaftliche Nutzung. Vor kurzem habe jedoch das damit befasste Gremium getagt.
      • Offene Punkte aus früheren Prüfungsberichten seien weitgehend abgearbeitet worden. Offen ist nach wie vor die Verwertung des Grundstücks Schulstraße in Traubing (Prüfungsbericht 2016). Bei der Einziehung der Zweitwohnungssteuer (Prüfungsbericht 2019) habe es keinen Fortschritt gegeben. In der Prüfung wurde festgestellt, dass die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer auf einem Gutachten aufsetze. Dieses zu allgemeine Gutachten werde nun überarbeitet. Es gebe einen Katalog von Qualifikationen, die eine Zweitwohnung aufweisen kann, um so zu einer hypothetischen Miete zu gelangen. Eine Verjährung von Ansprüchen aus Zweitwohnungssteuer werde erst zum Jahresende 2022 eintreten. Durch das neue Gutachten könne der „Range“ der erfassbaren Wohnungen erweitert werden und erlaube die Erfassung des „tatsächlichen“ Mietwerts, so der Ausschussvorsitzende. Dieses erlaube dann, alle offenen Vorgänge rechtzeitig zu erfassen. Das Gutachten wird Anfang des Jahres erwartet.
      • Allgemein zu dem Reparaturstau bei den gemeindlichen Liegenschaften empfahl der Ausschussvorsitzende die Prüfung, welche Maßnahmen finanziell und arbeitsmäßig überhaupt realisierbar seien und anschließend eine Priorisierung vorzunehmen.

      Der Ausschussvorsitzende empfahl, die Verwaltung zu entlasten.
      Ratskollegin Stefanie Knittl (SPD) berichtete, sie habe den Prüfungsbericht im Rathaus eingesehen und ihm entnommen, dass die Zweitwohnungssteuer für ein besonderes Objekt ab 2018 nicht festgesetzt wurde. Ihre Wortmeldung fasse ich zusammen: In der Sitzung des Gemeinderats im Juni wurde gefordert, dass die Verwaltung die Steuerbescheide für dieses Objekt zeitnah erlasse, es gebe die Verpflichtung der Verwaltung gem. Art. 106 der Bayer. Gemeindeordnung, die Steuern rechtzeitig zum Fälligkeitszeitpunkt zu erheben: Die Zweitwohnungssteuer seit eine Jahressteuer und sei jährlich am 1. Februar fällig. Die Verwaltung müsse bei einer Jahressteuer dafür Sorge tragen, dass die Steuer rechtzeitig zum Fälligkeitszeitpunkt eingenommen wird. Auch müsse der Grundsatz der Gleichbehandlung beachten werden, denn jeder gewöhnliche Steuerpflichtige in Tutzing erhält seinen Steuerbescheid bereits innerhalb von 4-6 Wochen. In diesem Fall dauere die Bemessung z.B. für das Jahr 2018 aber schon fast 4 Jahre! Das sei auch für ein solches Objekt nicht angemessen, denn eine steuerlich fundierte Schätzung der Jahresnettokaltmiete über Makler dauere nur wenige Wochen. Auch wenn man freiwillig, so wie die Gemeinde, einen Gutachter zur Schätzung heranziehe, dauere das Ganze üblicherweise maximal 2 Monate. Seit der Sitzung im Sommer (08.06.2021) seien bereits 6 Monate vergangen. Dieser Verwaltungsvorgang sei für sie nicht akzeptabel und da dadurch unserer Gemeinde mindestens seit dem Haushaltsjahr 2020 insgesamt bereits ein wesentlicher sechsstelliger Betrag fehle, auch nicht zustimmungsfähig.
      In der anschließenden Replik räumte der Ausschussvorsitzende ein, die Verwaltung wusste zunächst nicht, wie sie mit der Situation umgehen sollte. Die Miete musste festgestellt werden, das allgemeine Gutachten war jedoch ungeeignet, so dass das Objekt nicht erfasst werden konnte. Das neue Gutachten sei komplex und benötige Zeit, es müsse belastbar und gerichtsfest sein. Damit könne das Objekt dann angemessen eingewertet werden. Die Befragung von ortskundigen Maklern wäre eine Option, doch weniger rechtssicher und daher abzulehnen.
      Geschäftsleiter Marcus Grätz schloss mit dem Hinweis ab, die Verwaltung nehme den Bericht zur Kenntnis, werde darauf reagieren und im Haupt-, Finanz- und Werkausschuss berichten.
      Die Jahresrechnung 2020 wurde gegen die Stimme von Stefanie Knittl festgestellt. Gegen die Stimmen von Stefanie Knittl und mir wurde die Bürgermeisterin entlastet. Einstimmig dagegen wurden die überpanmäßigen Ausgaben genehmigt.

    • Alina Hentschel wurde einstimmig zur Leiterin des Standesamts Tutzing ernannt. Die Übertragung der Leitung war vorher befristet und gilt nun auf jederzeitigen Widerruf.
    • Dies gilt auch die stellvertretende Leitung des Standesamts Tutzing durch Gabriele Heinzl.
    • Angesichts der Situation in der Pandemie wurde einstimmig beschlossen, dass der Stephaniritt 2021 nicht stattfindet.
    • Die Verwaltung hatte gebeten, hinsichtlich der Corona-Pandemie wie im vergangenen Jahr über mögliche Feuerwerksverbote an bestimmten Plätzen über Silvester zu beraten. Der Geschäftsleiter Marcus Grätz wies auf die Problematik hin, eine umfangreiche Allgemeinverfügung zu erlassen. Es gelte an Slivester und Neujahr ein Versammlungsverbot. Damit sei das Thema soweit abgedeckt, dass die Gemeinde nicht handeln müsse. Dies nahm der Gemeinderat zur Kenntnis.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gabe die Bürgermeisterin bekannt, dass die Stromtankstellen am Kino und an der Evangelischen Akademie in Betrieb genommen wurden. Zum Thema Corona wurde – den Haupt- Finanz- und Werkausschuss bestätigend – einstimmig beschlossen, dass bei Sitzungen des Gmeinderats und der Ausschüsse die 3G-Regel gilt, für Zuschauer die Regel 3Gplus. Von der Einführung der Regel 2G werde vom Staatsministerium abgeraten, so die Bürgermeisterin.

  • Gelungenes Bürgerengagement: Abschnitt Süd Hauptstraße

    Gelungenes Bürgerengagement: Abschnitt Süd Hauptstraße

    Die TUTZINGER LISTE freut sich über die gelungene Umsetzung ihrer eingereichten Sanierungsvorschläge zur Hauptstraße im Abschnitt „Süd“.

    Von der Präsentation zum Ergebnis war es ein langer Weg. So wurde lange über den Vorschlag eines Kreisels an der Einmündung der Lindemannstraße in die Hauptstraße diskutiert. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass dieser Verkehrsknoten das höhere Verkehrsaufkommen aus der Lindemannstraße „von oben“ in die Hauptstraße generiert als der Verkehr der aus Richtung Bernried ankommt. Der Verkehr kann viel besser über einen Kreisverkehr fließen als über eine beampelte Einmündung. Aber, beginnen wir von Nord nach Süd…

    Hier unsere im November 2015 eingereichten Vorschläge für den südlichen Teilabschnitt der Hauptstraße und deren Umsetzung in der folgenden Bildtabelle: Links unsere Vorschläge, rechts die Umsetzung.

    Klicken Sie auf die Bilder zur Vergrößerung Vorschlag – Umsetzung Klicken Sie auf die Bilder zur Vergrößerung
    Zwischen der Bahnhofstraße und dem Kreisverkehr im Süden sind nun Radschutztstreifen angelegt, um das Radfahren sicherer zu machen.

    Vor dem Gymnasium sind mit erhöhtem Gehsteig die Haltestellen für die Schulbusse angelegt.

    Die Gehsteige sind westlich wie östlich der Hauptstraße verbreitert, nicht zuletzt, um die zahlreichen Schüler aufzunehmen und einen sicheren Fußweg zur Würmeseehalle zu ermöglichen.

    Die Straßenbreite reicht dennoch für den Begegnungs-verkehr aus. Nur wenn es zu eng wird, darf man den Radstreifen mitbenutzen.

    Parken darf man darauf natürlich nicht!

    Der Autobahn-Charakter der Straße ist weg und der Verkehr fliesst deutlich langsamer und gleichmäßig. Die Sicherheit der Straße ist deutlich verbessert worden.

    Die Einmündung zum Kustermannpark ist erneuert, die kleine Dopplelung des Fußwegs geblieben. Den Übergang regelt eine neue Bedarfsampel, die eine sichere Überquerung ermöglicht. Damit ist auch die Situation im gesamten Bereich der Tankstelle jetzt viel klarer.
    Der verkehrsunsichere Straßenübergang in Höhe der Einbiegung zum Johannishügel ist beiseitigt.

    Dort befindet sich nun einer der drei Übergänge des Kreisverkehrs, über die die Straßenseite sicher gewechselt werden kann

    Es gibt genügend Aufstellfläche für Fußgänger, Kinderwagen, Rollatoren.

    Für weitere Sicherheit sorgt die verminderte Geschwindigkeit der Fahrzeuge an der Ortseinfahrt Tutzing durch den Kreisel.

    Radfahrer werden von allen drei Seiten an den Kreisverkehr geführt, um dann darin mitzufahren.

    Dies hatten der Verkehrsplaner der Gemeinde, Benjamin Neudert, sowie die Vertreter vom Straßenbauamt Welheim als Lösung vorgestellt. Es funktioniert!

    Zusätzlich zu den drei Übergängen an der Haupt-, der Lindemann- und der Bernrieder Straße ist weiter südlich ein weiterer Übergang geschaffen worden.

    Dieser schafft die Verbindung vom kleinen Fußweg zwischen Verlapharm und Zirngibel und der Treppe hinauf zum Johannishügel.

    Schön wäre es natürlich gewesen, wenn der Gehsteig am Johannishügel bis in die Seestraße weitergeführt worden wäre.

    Aber vielleicht kann man das später noch realisieren.


    Wir danken und gratulieren allen Beteiligten, die dazu beigetragen haben!
    Weiterführende Links aus der TUTZINGER LISTE

     

     

  • Neugestaltung der Hauptstraße: Positionspapier der TUTZINGER LISTE

    Neugestaltung der Hauptstraße: Positionspapier der TUTZINGER LISTE

    Während die Arbeiten an der Hauptstraße für den südlichen Abschnitt fast beendet sind, wird derzeit in wechelnden parallelen Baufeldern im nördliche Abschnitt gearbeitet. Wie avisiert, sollen die Arbeiten im Ortszentrum im Frühjahr 2023 beginnen.

    Dazu hat der ADFC den Gemeinderäten jetzt mit Datum vom 27.11.2021 eine Ausarbeitung für den Bauabschnitt Mitte zugestellt, die neben Informationen auch zahlreiche Anregungen enthält.

    Bereits vor sechs Jahren, im November 2015, hat die TUTZINGER LISTE ihr Positionspapier „Sanierung der Hauptstraße ab 2017“ – eine Sammlung mit Ideen und Vorschlägen sowie umfangreiche Fotodokumentation auf 90 Seiten zur Neugestaltung der Hauptstraße eingereicht. Das Positionspapier ist übersichtlch gegliedert in die Abschnitte Nord, Mitte und Süd. Dabei sind die einzelnen Situationen bebildert; dem akutellen Zustand werden Möglichkeiten der Verbesserung gegenübergestellt. Als Gruppe wanderten wir damals die gesamte Hauptstraße von Nord nach Süd und fotografierten.

    Es ist nie zu früh, sich mit dem wichtigsten Abschnitt der Hauptstraße im Ortszentrum zu beschäftigen!

     

  • UEVA: Die Eiche darf gefällt werden!

    Dem Antrag zur Fällung einer Eiche auf dem Grundstück Haydnstraße 11 wurde zugestimmt. So geschehen in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 30.11.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Ein Baumpflegeunternehmen hatte bestätigt, dass der Baum stark geschädigt ist, vermutlich an den Schnittstellen Plizbefall aufweist und die Bruch- und Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Der Baum ist im Bebauungsplan Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ zum Erhalt festgesetzt, daher war eine isolierte Befreiung von den Festsetzung des Bebauungsplans erforderlich. Die Ersatzpflanzung ist hinsichtlich Art und Umfang mit der Gemeindeverwaltung abzustimmen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung gab die Bürgermeisterin bekannt, dass sich die Erstellung der Park&Ride-Anlage am Bahnhof mit Fahrradständern auf das Frühjahr 2022 verschiebt.
    • Ein Vortrag über die Erstellung eines CO2-Fußabdrucks für die Gemeinde Tutzing wurde Corona-bedingt verschoben.
    • Durch die Einrichtung von Wohnmobilstellplätzen am Südbad hatte die Gemeinde Anfragen für die Ver- und Entsorgung der Nutzwasser – und Fäkaltanks der Wohnmobile erhalten. Die Verwaltung hatte daraufhin Angebote eingeholt. Es geht darum, ungeregelte Entsorgung zu vermeiden und den Wohnmobilfahrern ein Angebot zu machen. In der Pandemie habe die Population von Wohnmobilen stark zugenommen, so Ratskollege Florian Schotter, Tutzing sei auch Tourismusstandort. Eine mögliche Anschaffung habe nichts mit den angebotenen Winterstellplätzen zu tun, so die Bürgermeisterin, die diese Möglichkeit ohne Versorgung gedacht war. Vorzugsweise werden Ver- und Entsorgung räumlich getrennt aufgestellt. DIe Standorte wird die Verwaltung noch überprüfen. Eine optionale Stromversorgung müsse nicht sein, so der Tenor im Ausschuss. Einstimmig wurde beschlossen, die Kosten von rd. 9.000 Euro für die beiden Säulen in die anstehenden Haushaltsberatungen 2022 aufzunehmen.
    • Die Eigentümer des Grundstücks, auf dem gegenwärtig ein Bürogebäude für den IT-Dienstleister Lobster erichtet wird, hatten vorgeschlagen, die Situierung der Parkplätze an der Bräuhausstraße – gegenüber Rossmann – in der Weise zu verändern, dass die Parkplätze direkt an der Straße liegen und der Gehsteig östlich davon verläuft, also nicht wie vor Baubeginn zwischen der Fahrbahn und der Parkfläche. Nach beidseitiger Zustimmung konnte nun die Fläche öffentlich gewidmet werden und der Ortsstraße „Bräuhausstraße“ zugeschlagen werden. Einstimmig so beschlossen.
    • Die Verbindung zwischen der Heinrich-Vogl-Straße und dem Beringerweg, also das Teilstück zwischen der Unterführung und der Abzweigung zum Höhenberg ist mit Widmung der Ortsstraße „Am Höhenberg“ zugeschlagen worden, die Hausnummernvergabe richtet sich nach der Straße „Beringerweg“. Diese Ungereimtheit wurde einstimmig in der Weise aufgelöst, dass das Straßenstück umgewidmet und der Ortsstraße „Beringerweg“ zugeschlagen wird.
    • Die FDP-Fraktion hatte beantragt, dass die Einbahnregelung im unteren Bereich der Traubinger Straße (zwischen Oskar-Schüler-Straße und Hauptstraße) von der Oskar-Schüler-Straße bis zur Ambulanten Krankepflege geöffnet werden sollte. Damit würden die Kunden des Getränkemarkts, die Lehrkräfte der Grund- und Mittelschule sowie die Mitarbeiter der Ambulanten Krankenpflege nicht mehr gezwuingen sein, die Traubinger Straße über die Hauptstraße zu verlassen. Stattdessen könnte der Verkehr des genannten Personenkreises in die Oskar-Schüler-Straße abfließen. Damit könnten die Verkehrszahlen in der Hauptstraße verringert werden. Erinnert wurde an die Einführung der Einbahnregelung von einigen Jahren: die untere Traubinger Straße sollte von oben, die Greinwaldstraße von unten befahren werden, um den Verkehr zu entlasten. Die Greinwaldstraße wurde dann oben ein Stück weit geöffnet. Der Ausschuss folgte dem Antrag und beschloss die veränderte Verkehrsführuing für eine einjährige Testphase. Anschließend solle eine Bewertung erfolgen, insbesondere für den Verkehr an der Kreuzung Traubinger Straße/Oskar-Schüler-Straße/Kirchenstraße. Bei der Gelegenheit warb die Bürgermeisterin für Schulweghelfer an dieser Stelle. Es sei schwierig in Tutzing, für diese Aufgabe Freiwillige zu finden. Die Aufgabe könne gut geteilt werden, gegenseitige Vertretungen seien möglich, so dass es keine feste Verpflichtung für eine bestimmte Zeit gäbe.

    Eingangs hatte ich mich mit Bezug auf die Ausschusssitzung am 29.09.2021 nach den Planungen zur Verbesserung der Verkehrsführung an der Unterführung in der Heinrich-Vogl-Straße erkundigt. In der Sitzung am 29.09.2021 hieß es, und diese Notiz vermisste ich im offiziellen Protokoll: Der gemeindliche Verkehrsplaner habe den Planungsauftrag inzwischen erhalten. Er würde in der Sitzung des Ausschusses im November eine kleine, eine mittlere und eine große Lösung mit Kosten und Platzbedarf (Bahn) vorstellen. Das Thema war nicht auf die Tagesordnung der Sitzung am 30.11.2021 gesetzt worden, weil der gemeindliche Verkehrsplaner Benjamin Neudert seine Planung noch nicht fertiggestellt hat. Das ist insofern schwierig, weil ich die Information über die Kosten in die Haushaltsberatungen 2022 mitnehmen wollte, die Mitte Dezember beginnen.