Monat: März 2024

  • TL zieht Bilanz 2023 und bestätigt Vorstand für zwei weitere Jahre

    TL zieht Bilanz 2023 und bestätigt Vorstand für zwei weitere Jahre

    In der Jahresmitgliederversammlung des Bürgervereins TUTZINGER LISTE e.V. (TL) am 21.03.2024 wurden der Vorstand und die Beisitzer für zwei weitere Jahre bestätigt, es wurde über die Arbeiten des Jahres 2023 berichtet und Fragen der Mitglieder beantwortet – insbesondere zur Amtseinführung des 1. Bürgermeisters.

    Keine Überraschung bei den Vorstandswahlen: alle im Amt bestätigt

    1. Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg (1. Vorsitzender)
    2. Uli Dillmann (2. Vorsitzender)
    3. Lucie Vorlíčková (Schatzmeisterin)

    Der Beirat (erweiterter Vorstand) wurde einstimmig im
    Amt für die nächsten zwei Jahre bestätigt:

    1. Gerd Bittl-Fröhlich
    2. Markus Guggemos

    Die Kassenprüfer wurden einstimmig im Amt für die
    nächsten zwei Jahre bestätigt:

    1. Gisela Dillmann
    2. Dr. Franz Schenk

    Die Schatzmeisterin erläuterte die Jahresrechnung 2023. Die Kassenprüferin Gisela Dillmann trug den Kassenprüfungsbericht vom 16.03.2024 vor, es gab keine Beanstandungen. Die geprüfte Jahresrechnung 2023 wurde auf Vorschlag der Kassenprüfer bei Enthaltung der Schatzmeisterin angenommen. Auf Antrag der Kassenprüfer wurde der Vorstand per Akklamation einstimmig entlastet. Der Vorstand dankte für die Entlastung.

    Beisitzer Gerd Bittl Fröhlich bestätigt kurz, dass der Speicherplatz für die Homepage deutlich erweitert wurde, so dass es bei der Veröffentlichung von Beiträgen und Kommentaren nicht zu Engpässen kommt.

    Die TL zeigte auch in 2023 starke kommunalpolitische Präsenz 

    Im Kalenderjahr 2023 hat die TL folgende Themen initiiert
    und erarbeitet:

    1. Einführung Rederecht für Bürger im Gemeinderat: „15-minütige Fragestunde für Einwohner“ – gemeinsame Initiative der Ausschussgemeinschaft von TL, ÖDP, SPD
    2. Einsatz für mehr Verkehrssicherheit in Tutzing während der Sanierung der Hauptstraße am Beispiel der Entschleunigung der Kustermannstraße
    3. Der Bürgerverein setzt sich energisch für die Zusammenführung der Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen in 2026 ein
    4. Der TL informiert die Wähler in drei umfassenden Artikeln zur Bürgermeisterwahl (Das Wichtigste im Bürgermeisteramt; Halbzeitbilanz zum Wahlkampf und Resümee des Wahlkampfs)
    5. Die erste Bürgerversammlung zum ISEK fand im Oktober im Roncalli-Haus statt. Dieses ISEK hat die TL angestoßen (Antrag des Bürgervereins vom 6. Mai 2020 auf Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts – Leitziele Tutzing 2030 und daraus ableitend eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts)
    6. Den Antrag der TL auf Verbesserung der Verkehrsführung an der Bahnunterführung an der Heinrich-Vogl-Straße vom 22.09.2020 bringt Gemeinderat Behrens-Ramberg in den Sitzungen regelmäßig zur Sprache. Aufgrund des engen finanziellen Spielraums der Gemeinde ist im Haushalt 2024 kein Budget für die Baumaßnahme vorgesehen, in der mittelfristigen Finanzplanung 2025 – 2027 ist die Maßnahme enthalten.

    Details zu den einzelnen Punkten sind auf der Homepage zu lesen: was wir tun – liveticker.

    Mitglieder wenden sich an 1. Bürgermeister und haben Fragen zur Amtseinführung

    Gerd Bittl-Fröhlich machte einen Hinweis, dass er dem 1. Bürgermeister einen offenen Brief des Umweltinstitutes München übermittelt hat, aus der hervorgeht, dass die Gaslobby in den Kommunen dafür wirbt, die Gasnetze auf Wasserstoff umzustellen und die Gemeinden und Städte massiv zur Verwendung von Wasserstoff als Energiequelle drängen. Das Dt. Umweltinstitut mache darauf aufmerksam: Es müsse immer mitbedacht werden, dass die Herstellung von Wasserstoff wegen der hohen Energieverluste ineffizient und teuer ist. Wasserstoff sollte nicht zum Heizen verwendet werden. Ein Energiesystem mit vielen Stromanwendungen, Netzausbau und Elektrifizierung sei volkswirtschaftlich günstiger als ein Energiesystem mit viel grünem Wasserstoff.

    Auf die Frage eines Mitglieds, wie sich der 1. Bürgermeister in sein Amt eingeführt habe, erläuterte Gemeinderat Behrens-Ramberg, dass dieser „bis in die Haarspitzen“ in allen Sitzungen vorbereitet sei. In die komplexe Haushaltsplanung, ein Zahlenwerk von immerhin rd. 380 Seiten, hätte er sich sehr gut eingearbeitet, bei den geplanten Investitionen konnte er jede einzelne Zahl kommentieren.

    Auch die Sitzungsleitung wird allgemein anerkannt. Insgesamt also ein sehr beeindruckender Amtsstart. Auch habe er die Zusammenarbeit mit ihm als zuständigen Wirtschaftsreferenten proaktiv gesucht und sie hätten bereits erste Besuche bei Tutzinger Unternehmen zusammen absolviert. Die Unternehmen zeigten sich durchweg erstaunt und erfreut, dass sich der 1. Bürgermeister jetzt persönlich kümmert.

    Lucie Vorlíčková berichtete positiv über ein persönliches Treffen zum Bürgerkino mit dem 1. Bürgermeister und dem neuen für Ehrenamt und Vereine zuständigen Gemeinderat Rolf Bäck.

    Der Schwerpunkt der Arbeit der TL in 2024 wird bei den Großprojekten ISEK und „TUTZING MACHT KINO!“ liegen. Gemeinderat Behrens-Ramberg wird zuverlässig wieder rund 40 Mitschriften aus den öffentlichen Sitzungen veröffentlichen (Ortspolitik laufend frisch).

    Im Anschluss an die Versammlung besuchten alle Mitglieder den zweiten Informationsabend der Intitiative „TUTZING MACHT KINO!“, die sie intensiv unterstützen.

    Der Vorstand – nicht der Bürgerverein – leistet eine Spende von 666 Euro für einen Kinositz und die Schatzmeisterin Lucie Vorlíčková erarbeitete ehrenamtlich die Konzeption und Finanzplanung für das künftige Bürgerkino und präsentiert diese an den Informationsabenden – der nächste findet am 18. April um 19:00 Uhr im Kino statt (Einlass ab 18:30 Uhr).

     

     

     

  • BOA: Rücksicht auf die Nachbarn nehmen!

    Das war der Tenor der Wortmeldung zu einem Bauvorhaben. Dem Bau- und Ortsplanungsauschuss am 19.03.2024 unter Leitung des 3. Bürgermeisters Dr. Franz Matheis lag vor ein Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Boeckelerstraße 16a. Die Doppelgarage von 6 X 9 Metern soll im nördlichen, der Boeckelerstraße abgewandten Bereich erstellt werden, was ein lange Zuwegung erfordert. Durch die umfangreiche Zuwegung zur Garage und auch zum Haus wird die hier relevante Neben-GR (Grundfläche für Garagen, Wege etc.) um mehr als 50% überschritten. Überschreitungen bis zu 50% sind zulässig, darüber (bis 80%) nur, soweit die Erfüllung der Stellplatz- und Garagenbaupflicht dies erfordert. Diese Voraussetzung sahen die Mitglieder des Ausschusses als nicht erfüllt an, die Garage könne auch anders platziert werden. Zudem liege die an sich zulässige Garage mit der Längsseite von 9 Metern genau vor der Südterrasse des nördlichen Nachbarn. Damit sei der Nachbarschaftsstreit schon vorprogrammiert. Einstimmig wurde der Beschluss gefasst, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen mit der Begründung , eine Überschreitung der Neben-GR von über 50% sei nicht erforderlich; zudem sei Rücksicht auf die Belange des Nachbarn zu nehmen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Wie bekannt, soll in Traubing ein Postverteilungszentrum im kleinen Gewerbegebiet am Brombeerweg errichtet werden. Nach zahlreichen Gesprächen mit den Fachbehörden, Grundstückeigentümern und der Post sowie der Empfehlung des Ausschusses hatte der Gemeinderat die Beschlüsse gefasst, den Flächennutzungsplan zu ändern und für die Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen. Dem Beschluss folgend wurde ein erster städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten geschlossen. Nun präsentierte Bauamtsleiter Christian Wolfert zunächst den Entwurf für die Änderung des Flächennutzungsplans. Ein Immissionsgutachten seit bereits erstellt worden, als Puffer zum Gewerbegebiet werde ein Mischgebiet festgesetzt. Einstimmig wurde der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Brombeerweg Traubing“  in der Fassung vom 19.03.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
    • Dazu gehörte der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 76, Teilbereich 3 „Brombeerweg“. Dieser umfasst das bestehende Gebäude. Das Gewerbe wurde offen gefassst, um auch andere Gewerbe als das Portverteilungszentrum zuzulassen. Baugrenzen, Grundfläche (GR), Neben-GR  wurden festgesetzt; letztere für die Stellplätze, das sind die Postfahrzeuge sowie die Fahrzeuge der Zusteller. Es gibt eine umfangreiche Grünordnung, für die im Bauantragsverfahren auch ein Freiflächengestaltungsplan notwendig sein wird. Einstimmig billigte der Ausschuss den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 19.03.2024 und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
    • Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der „Alten Schmiede“ in eine Ferienwohnung sowie Ausbau des Speichers der bestehenden Wohneinheit in Oberzeismering 5 und 7 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Gebäude auf der Ilkahöhe steht unter Denkmalschutz, die Kubatur wird für den Umbau nicht verändert. Ob die deutliche Erweiterung der Flächen (innerhalb der bestehenden Kubatur) nach den Vorgaben des § 35 BauGB (Außenbereich!) genehmigt wird, entscheidet das Landratsamt Starnberg mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forst in Weilheim.
    • Ein umfangreicher Antrag auf Vorbescheid lag für das Gebäude in der Dreibuschstraße 8 vor: Dachanhebung zum Umbau eines Mehrfamilienhauses, Wohnraumerweiterung durch Vergrößerung des Dachraums und Auflösung einer Wohneinheit im Dachgeschoss zugunsten von zwei bestehenden Familienwohnungen. Die Beurtelung richtete sich nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung). Dazu konnte im Geviert von Dreibusch-, Fischerbuchet- und Langestraße kein Bezugsfall gefunden werden. Rechtlich sah der Ausschuss hier keine Möglichkeit, obwohl einigen Ausschussmitgliedern der Ausbau erträglich schien. Einstimmig wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt mit der Begründung, das Bauvorhaben füge sich nicht in die Eigenart der umgebenden Bebauung ein. Es soll auch kein neuer Bezugsfall entstehen. Die Fragen des Antrags wurden verneint. Das Landratsamt könnte einen Bezugsfall außerhalb des Gevierts heranziehen.
    • Zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Doppelgarage in der Gröschlstraße 18 hatte es eine Ortsbesichtigung gegeben. Das Vorhaben erschien den Ausschussmitgliedern zu massiv. Es seien nicht nur deutliche Abgabungen vorgesehen, sondern mit den vorhanden zwei weiteren Doppelgaragen entstehe ein Riegel zur Straße von insgesamt 34 Metern. Dies war auch der Grund für die mehrheitliche Ablehnung des Bauantrags.
    • Der Antrag auf Vorbescheid für den Ausbau des Dachgeschosses als Vollgeschoss mit zwei Wohnungen in der Greinwaldstraße 9 wurde vom Ausschuss kritisch gesehen. Zwar hielt die Verwaltung eine Einfügung in die umgebende Babauung für möglich, weil keine klassische Viergeschossigkeit entstehe. Problematisch sei die Überschreitung der Abstandsflächen, die jetzt schon nicht eingehalten würden. Hier wurde es rechtlich: Eine Befreiung von der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sei möglich aber Sache des Landratsamts, denn es betreffe das Bauordnungsrecht. Sache der Gemeinde sei das Bauplanungsrecht. So auch der einstimmige Beschluss. Möglicherweise, so ein Ausschussmitglied, gebe es für den Dachausbau auch Zwischenlösungen, der Ausbau soll nicht verhindert werden.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes teilte der Bürgermeister mit, dass das Landratsamt auch im zweiten Bauantrag zur Erichtung des Mobilfunkmastes in Monatshausen die Ablehnung der Gemeinde ersetzt und die Baugenehmigung erteilt habe. Derzeit gebe es Gespräche mit dem gemeindlichen Rechtsanwalt Frank Sommer hinsichtlich der Erstreckung der Klage auch auf den zweiten Antrag.

     

     

     

     

     

     

  • Machbarkeitsstudie statt Kommunaler Wärmeplanung

    So ließe sich die Pressemitteilung vom 13.03.2024 aus dem Rathaus betiteln. Wir geben sie hier im Wortlaut wieder:

    „Der Gemeinderat Tutzing hat sich in seiner gestrigen Sitzung ausführlich mit dem Thema Energie (Kommunale Wärmeplanung, Bundesförderprogramm effiziente Wärmenetze und Seewärmenutzung)beschäftigt. Herr Scharli von EWO-Kompetenzzentrum Energie EKO e.V (Energiewende Oberland)  und Herr Dr. Lorenz von Tutzing Klimaneutral 2035 haben dazu ihr Wissen mit dem Gemeinderat geteilt.

    Nach ausführlichen Informationen und Diskussionen hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, dass die angestrebte und geförderte kommunale Wärmeplanung zunächst nicht die erste Priorität besitzt und erst -unter Wahrung der gesetzlichen Frist- in den kommenden Jahren umgesetzt wird.

    In Anbetracht dessen hat sich der Gemeinderat einstimmig dafür ausgesprochen, einen Antrag für das Bundesförderprogramm effiziente Wärmenetze BEW zu stellen. Wenn diesem Antrag zugestimmt wird, soll im Anschluss eine sog. Machbarkeitsstudie (Modul 1) in Auftrag gegeben werden. Im Vergleich zur kommunalen Wärmeplanung wird damit ein konkreter Ansatz für den Klimaschutz verfolgt.

    Das Modul 1 ist Voraussetzung für das gesamte weitere Vorgehen hinsichtlich künftiger Wärmenetze und technologieoffen in Bezug auf die zu nutzende Wärmequelle. Es beinhaltet neben der Aufnahme der Bestandssituation, der Ermittlung potenzieller Kunden und Gemeindeliegenschaften, offene Analyse einzelner Wärmequellen (Seewärme, Abwärme, andere Wärmequellen), mögliche Trassen, Bedarfe für einzelne Gebäude auch ein Wärmeerzeugerportfolio mit Variantenbetrachtung und Gegenüberstellung der unterschiedlichen Wärmequellen.

    Erst wenn dies alles vorliegt, kann entschieden werden, ob sich die z.B. die Wärmequelle „Seewärme“ für Tutzing eignet und wie z.B. ein Nahwärmenetz aussehen könnte.

    Grundsätzlich ist sich der Gemeinderat einig, dass ein Nahwärmenetz ein guter und zukunftsweisender Ansatz ist.“

  • GR: Sondersitzung zur Wärmeversorgung/Energie

    Grundsätzlich sah sich der Gemeinderat darin einig, dass ein Nahwärmenetz ein guter und zukunftsweisender Ansatz ist. So geschehen in der Sondersitzung des Gemeinderats am 12.03.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Der eingeladene Referent Andreas Scharli, Energiemanager bei dem Kompetenzzentrum Energie e.V. (Energiewende Oberland), bat darum, die vorliegenden vier Themen differenziert zu betrachten:

    • Wärmeversorgung Grund- und Mittelschule
      Hier geht es um die Auswahl aus provisorischer Gasheizung (Biogas), provisorische Pelletheizung im Mietcontainer, Eisspeicher im ehem. Schwimmbad oder Luft-Wärmepumpen an akustisch zulässigen Standorten. Hinzu kommen Absorber für das Sonnenlicht (Solarthermie und Photovoltaik). Die Ingenieure drängen auf eine Entscheidung und bereiten sie vor. Dieses Thema gehört in den Vordergrund.
    • Kommunale Wärmeplanung
      Zur „Kommunalen Wärmeplanung“ hatte der Rat in seiner Sitzung am 04.07.2023 beschlossen, in die „kommunale Wäremplanung“ einzusteigen und die Verwaltung beauftragt, die Förder- und Ausschreibungsvoraussetzungen zu prüfen und einen entsprechenden Beschluss vorzubereiten. Beschlossen wurde am 27.07.2023, dass der Förderantrag noch in 2023 gestellt wird. Der Bescheid ist inzwischen eingetroffen. Gefördert wird die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans durch fachkundige externe Dienstleister. Diese Planung schafft ein strategisches Gesamtkonzept für die Entwicklung der erneuerbaren Wärmevesorgung einer Gemeinde bis 2045. Dabei werden die bestehende Energieinfrastruktur und die vorhandenen erneuerbaren Energiepotenziale erhoben. Neben der Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete (unterschiedlicher Vorlauftemperatur) liefert die Kommunale Wäremplanung eine Umsetzungsstrategie und konkrete Umsetzungsmaßnahmen. Einschränkend betonte Andreas Scharli, das es nicht so ganz klar sei, was zu tun und was qualitativ zu liefern sei. Daher würde er eine Verschiebung in die Zukunft empfehlen. Nach ausführlichen Informationen und Diskussionen hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, dass die angestrebte und geförderte kommunale Wärmeplanung zunächst nicht die erste Priorität besitzt und erst – unter Wahrung der gesetzlichen Frist – in den kommenden Jahren umgesetzt wird (Pressemitteilung aus dem Rathaus vom 13.03.2024).
    • Bundesförderprogramm effiziente Wärmenetze (BEW)
      Im Unterschied zur Kommunalen Wäremeplanung gibt es mit der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) eine Möglichkeit einer Machbarkeitsstudie, die auch in Bernried durchgeführt wird. Sie besteht aus vier Modulen. Das Modul 1 ist Voraussetzung für das gesamte weitere Vorgehen hinsichtlich künftiger Wärmenetze und technologieoffen in Bezug auf die zu nutzende Wärmequelle. Es enthält neben der Aufnahme der Bestandssituation, der Ermittlung potenzieller Kunden (Ankerkunden und private Haushalte) und Gemeindeliegenschaften, offene Analyse einzelner Wärmequellen (Seewärme, Abwärme, andere Wärmequellen), mögliche Trassen, Bedarfe für einzelne Gebäude auch ein Wärmeerzeugerportfolio mit Variantenbetrachtung und Gegenüberstellung der unterschiedlichen Wärmequellen. In Anbetracht dessen hat sich der Gemeinderat einstimmig dafür ausgesprochen, einen Antrag für das Bundesförderprogramm effiziente Wärmenetze BEW zu stellen (Pressemitteilung aus dem Rathaus vom 13.03.2024). Wenn diesem Förderantrag zugestimmt wird, soll im Anschluss eine sog. Machbarkeitsstudie (Modul 1) in Auftrag gegeben werden. Im Vergleich zur kommunalen Wärmeplanung wird damit ein konkreter Ansatz für den Klimaschutz verfolgt.
    • Seewärmenutzung
      Zur Erkundung eines möglichen Nahwäremenetzes unter Nutzung der Seewärme wurden von der Verwaltung insgesamt sechs Unternehmen angesprochen, wie Ilona Berg, verantwortlich für den Bereich Energie- und Klimamanagement, ausführte. Ein Unternehmen (E.ON) hat eine Potentialabschätzung erstellt mit 258 Anschlussobjekten. Aus einem Gespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim am 08.02.2024 berichtete sie von deutlichem Intereesse an der Projektidee, aber auch von den Hinweisen, dass es hier keine rechtlichen und fachlichen Vorgaben gebe, und der Empfehlung, sich ggf auch zur Kostenteilung mit anderen Anrainergemeinden zusammenzuschließen. Dr. Marco Lorenz, Mitgründer der Initiative „Tutzing Klimaneutral 2035“, führte in einer Präsentation weiter aus: Die Unternehmen hätten in unterschiedlichen Umfang ihre Interesse an der Planung und Errichtung, der teilweisen oder vollständigen Finanzierung und auch an dem Betrieb geäußert. Die grobe Schätzung von E.ON zeigt eine Investition von  8.5 Mio. Euro für die Leitungen des Nahwärmnenetzes ohne die Anschlusspunkte zu den Verbrauchern sowie 5 Mio. Euro für die Energiezentrale. Je Hausübergabestation würden 500 Euro anfallen. Wie gesagt, nur eine erste Indikation. Später, möglichst spät, muss die Gemeinde entscheiden, ob und in welcher Konstellation sie in das Projket eintreten möchte: (1) Konzessionsvergabe an einen Energieversorger, (2) Beteilung (z.B. 5%) mit dem Ziel von Einfluss und Kontrolle oder (3) Gründung einer Gesellschaft („Bürgerwerke“) mit noch mehr Einfluss, Kontrolle und finanzieller Beteiligung. Für das gesamte Projekte kann sich Dr. Lorenz eine Realsisierung binnen fünf Jahren vorstellen. Aber nun erst einmal Modul 1 der Machbarkeitsstudie, wenn nach dem Antrag für das Bundesförderprogramm effiziente Wärmenetze BEW ein Förderbescheid vorliegt. Erst wenn dies alles vorliegt, kann entschieden werden, ob sich die z.B. die Wärmequelle „Seewärme“ für Tutzing eignet und wie z.B. ein Nahwärmenetz aussehen könnte.

    Übriger Punkt der Sitzung:

    • Zur Zweitwohnungssteuersatzung war eine formelle Änderung erforderlich, weil zuletzt nicht eindeutig bestimmt war, welche Ursprungssatzung geändert worden war. Einstimmig beschlossen. Zur Erinnerung: In der Sitzung des Gemeinderats am 07.11.2023 wurde beschlossen, den Steuersatz auf die Jahresnettokaltmiete mit Wirkung ab dem 01.01.2024 von 12% auf 20% zu erhöhen.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab der Bürgermeister bekannt, dass am 14.03.2024, 11:00, ein Probealarm stattfindet. Anschließend wies er auf die Tutzinger Kulturnacht am 15.03.2024 hin und dankte allen, die zu dem umfangreichen Programm beigetragen hätten. Die Termine für die Bürgerversammlungen stünden fest und würden in den kommenden Tagen kommuniziert.

  • Ab jetzt gilt´s: „TUTZING MACHT KINO!“ ist gestartet

    Ab jetzt gilt´s: „TUTZING MACHT KINO!“ ist gestartet

    Am 7. März hat Tutzings Bürgermeister Ludwig Horn bei der Auftaktveranstaltung zur Bürgerinitiative „TUTZING MACHT KINO!“ den Startschuss für die Mitglieder- und Spendenaktion gegeben. Vizebürgermeisterin und Kulturreferentin Elisabeth Dörrenberg eröffnete den Abend: „Seien sie aktiv dabei, das Tutzinger Kino zu retten!“. Der Saal war voll und die Initiatoren bekamen viel Anerkennung und Applaus für das vorgestellte Konzept für ein Bürgerkino in Tutzing. Insbesondere auch durch seinen multifunktionalen Ansatz von Kino, Bühne und Bildung als künftig festen Bestandteil der Kulturarbeit der Gemeine überzeugte. Die vorOrt.news („5.000€ Spende, 4 Kinoengel und 4 Kinositze a 666€„) und der Merkur („Traumstart für die Mission Kinorettung“) berichteten bereits. Die Präsentation der Konzeption finden Sie hier.

    Jetzt heißt es für uns alle fest zusammenhalten! Denn bis zum Stichtag 30. April werden benötigt:

    • 80.000 Euro an einmaligen Spendenzusagen (rechnerisch nur 666€ pro Kinositz oder 8€ pro Einwohner, für technische Anschaffungen und um den gemeinnützigen Kulturbetrieb auf solide Beine zu stellen und

    • 350 Bürgerinnen und Bürger, die sich bereit erklären, mit einem Jahresmitgliedsbeitrag (frei wählbar 30 Euro, 120 Euro oder 600 Euro) den laufenden Betrieb des noch zu gründenden Vereins “Kulturtheater Tutzing e.V.” zu unterstützen.

      Ab sofort können alle Unterstützer Ihre Bereitschaft erklären, dem künftigen Verein „Kulturtheater Tutzing e.V.“ als Mitglied beizutreten und/oder einmalig zu spenden. Hierzu dienen die vor dem Kino und im Ort und ausgelegten Flyer (siehe unten). Einfach kann die Bereitschaft auch online erklärt werden: https://www.kurtheater-tutzing.com/

    Lassen Sie uns dem Aufruf der Initiatoren also tatkräftig folgen und „zusammen tief Träumen und wach handeln“ – bis allerspätestens 30. April. Denn sollten die oben genannten Ziele nicht erreicht werden bleibt das Kurtheater nach 70 Jahren unwiederbringlich geschlossen!
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    Zur Bilderstrecke:  

    Diesen doppelseitig bedruckten Flyer (MUSTER-Beitrittserklärung), in dem Sie Ihre Bereitschaft erklären Mitglied des künftigen Vereins zu werden und/oder einmalig zu spenden, finden Sie am Kino, in der Gemeindebücherei und Postfiliale Tutzing sowie vielen Geschäften im Ort. Empfohlen wird die einfache online-Erklärung: Hier geht es zur online-Bereitschaftserklärung der Bürgerinitiative TUTZING MACHT KINO! Und nicht vergessen: Stichtag ist der 30. April !!


    Die Auftaktveranstaltung am Donnerstag bedurfte vieler technischer Vorbereitungen. Hier Maxi Harthauser, der die letzten Handgriffe erledigt.


    Zwei „Kinoengel“ binden noch schnell ein Band um die von Robby Harthauser liebevoll gestalteten Kamera-Briefkästen. Denn das soll am Ende feierlich durchschnitten werden und den offiziellen Startschuss für die Aktion TUTZING MACHT KINO! geben.


    Die Gäste wurden „natürlich“ mit duftendem Popcorn begrüßt – und zwar BIO!


    Vizebürgermeisterin und Kulturreferentin Elisabeth Dörrenberg eröffnet die Veranstaltung. Sie ist voller Anerkennung für die Arbeit der Initiatoren und appelliert an die Zuschauer: „Seien Sie aktiv dabei, das Tutzinger Kino zu retten!“


    Der Saal des Tutzinger Kinos war voll wie schon lange nicht mehr!


    Lucie Vorlíčková und Alexander Netschajew stellten das Konzept vor, für das es große Anerkennung und Applaus gab.


    Ab jetzt gilt´s: Bürgermeister Ludwig Horn durchschneidet das lila Band und gibt die Kamera-Briefkästen für die Spendenaktion frei. Jetzt heißt es eifrig Bereitschaftserklärungen für Mitgliederbeitritte- und Spendenzusagen zu sammeln.


    Die MUSTER-Beitrittserklärungen können in den Kamera-Briefkasten am Kino oder, wie hier im Bild zu sehen, in der Gemeindebücherei eingeworfen werden. Oder…


    …im dritten Kamera-Briefkasten in der Postfiliale Tutzing. An diesen drei Orten sind auch die Flyer mit der MUSTER-Beitrittserklärung ausgelegt. Empfohlen wird die online-Bereitschaftserklärung.

  • GR: Kein finanzieller Spielraum für 2024

    Als „Sparhaushalt“ betitelte der 1. Bürgermeister Ludwig Horn den aktuellen Haushalt 2024 in der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 05.03.2024. Dabei hätte sich die Einnahmensituation positiv entwickelt. Er dankte der Kämmerin Manuela Goldate und den Mitarbeitern der Verwaltung für die gute Vorbereitung und den Mitgliedern des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFWA) für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Fertigstellung des Haushalts 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung 2025- 2027. Die entsprechende Haushaltssatzung wurde mehrheitlich beschlossen. Die einzige Gegenstimme kam von Ratskollegin Christine Nimbach wegen der hohen Ausgaben für die Mittelschule. Sie hatte vor Jahren für einen Neubau plädiert. Ausführliche Informationen zum Haushalt und der Finanzplanung können Sie hier nachlesen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde bekanntgegeben, dass Marlene Greinwald der Ehrentitel „Altbürgermeisterin“ verliehen wird.
    • Mit dem Austritt der Ratskollegin Barabara Doll aus der UWG Traubing gehört sie dem Gemeinderat weiter als „parteilos“ an. Nach dem damit verbundenen Verlust des Sitzes im Ausschuss war eine Neubesetzung der Ausschüsse erforderlich. Meine Kolleginnen Stefanie Knittl (SPD) und Caroline Krug (ÖDP) erklärten mit mir, die Ausschussgemeinschaft beibehalten zu wollen (AG 1). Barbara Doll und Dr. Franz Matheis haben sich auch zu einer Ausschussgemeinschaft zusammengeschlossen (AG 2). Im Ergebnis sind die Besetzung der Ausschüsse und die Vertretungsregelungen gleich geblieben, was einstimmig angenommen wurde.
    • Das neue Ratsmitglied Rolf Bäck von der CSU wird den Sitz vom Bürgermeister im Haupt-, Finanz- und Werkaussschuss sowie die Vertretungen in den anderen Ausschüssen übernehmen. Ebenso übernimmt er als Referent das Aufgabengebiet „Vereine und Ehrenamt“. Zusätzlich wird er in der Nachfolge des Bürgermeisters Delegierter für die Volkhochschule StarnbergAmmersee und im Verband Wohnen. Einstimmig angenommen.
    • Mit Zustimmung des ersten Bürgermeisters, der zweiten Bürgermeisterin sowie des dritten Bürgermeisters bestimmt die Gemeinde Tutzing neben den „geborenen“ Verbandsräten den Gemeinderat Florian Schotter als „gekorenen“ Verbandsrat im Zweckverband Kommunale Dienste Oberland. Einstimmig angenommen.
    • Einstimmig stellte der Gemeinderat unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Kindertagesstätte an der Traubinger Straße 67“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.03.2024 fest. Nach der letzten Auslegung hatte es nur redaktionelle Änderungen gegeben.
    • Ebenso enstimmig beschloss der Gemeinderat unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Kindertagesstätte an der Traubinger Straße 67“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.03.2024 als Satzung. Auch hier hatte es nach der letzten Auslegung nur redaktionelle Änderungen gegeben. Hintergrund der parallelen Änderungen von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan war die Gründung einer Waldgruppe im Waldorfhaus, dazu wurde das Außengelände nach Westen erweitert. Die geplante Jurte ist bereits realisiert.
    • Mehrfach in der jüngsten Vergangenheit hatte sich der Gemeinderat mit dem Antrag zur Aufstellung eines Mobilfunkmastes östlich von Monatshausen befasst. Der Bauwerber Vantage Towers hatte einen zweiten Antrag gestellt, um den Mast um 32 Zentimeter zu erhöhen. Das erste Vorhaben war im Bau- und Ortsplanungsauschuss am 14.02.2023 und erneut am 19.12.2023 abgelehnt worden. Nun hatte das Landratsamt auch für den zweiten Antrag angekündigt, das ablehnende Votum der Gemeinde vom 07.12.2023 zu ersetzen und die Baugenehmigung zu erteilen. Nun wurde auch dem zweiten Antrag mehrheitlich gegen eine Stimme das gemeindliche Einvernehmen versagt, weil sich an der planungsrechtlichen Bewertung nichts geändert habe. Soweit nun vom Landratsamt eine Baugenehmigung erteilt werde, sollte die Klage gegen den ersten Baugenehmigungsbescheid auch auf die zweite Baugenehmigung erstreckt werden.
    • Der Antrag der ÖDP auf Gründung eines Seniorenbeirats wurde aud die Sitzung des Gemeinderats am 09.04.2024 verschoben.
    • Entsprechend einer neuen Mustersatzung wurde die Wasserabgabensatzung (WAS) aktualisiert. Hintergrund ist u.a. das Benutzungsrecht für Kühlwasserzwecke und Wärmepumpen oder der Einsatz von elektronischen Wasserzählern. Dazu kamen redaktionelle Änderungen.

    Unter Mitteilungen und Anfragen Verschiedenes wies der Bürgermeister auf das in der Sitzung verteilte Urlaubsmagazin Tutzing hin, das der Tourismusverein erstellte habe.

    „Tutzing macht Kino!“ – auf diese Veranstaltung am Donnerstag, 07.03.2024, machte ich die Mitglieder des Gemeinderats aufmerksam und bat um Unterstützung. Einlass ist um 18:30, es gibt Getränke gegen Aufwandsersatz, die Präsentation beginnt um 19:00. Es geht nicht um einen Förderverein sondern um einen Verein, der das Kino als gemeinnützigen Zweckbetrieb betreibt! Dazu sind viele Mitglieder mit Beiträgen und Spenden erforderlich.

    In Zeiten, in denen Kinos und öffentliche Kassen vor Herausforderungen stehen, ist es von großer Bedeutung, kulturelle Einrichtungen zu unterstützen. Das Bürgerkino ist ein wichtiges kulturelles Angebot, das auch vom Rathaus Tutzing unterstützt wird. Die Initiatoren des Bürgerkinos setzen sich mit großem Engagement dafür ein, den traditionsreichen Kinosaal als bürgernahen kulturellen Treffpunkt in Tutzing zu erhalten und auszuweiten. Mit einem multifunktionalen Konzept bestehend aus Kino, Bühne und Bildung möchten sie Jung und Alt nachhaltig ansprechen. Dafür ist auch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger erforderlich.

    Alle Bürgerinnen und Bürger sind daher herzlich eingeladen, Teil dieser Idee zu werden und mitzumachen. Die Unterstützung ist von unschätzbarem Wert für die Lebensqualität in Tutzing.

    Wenn die Mitglieder- und  Spendenzusagen bis zum 30.04.2024 nicht in ausreichender Höhe eingehen sollten, ja, dann wird aus diesem generationsübergreifenden Begegnungsort eine kommerzielle Lagerhalle.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

  • Haushalt 2024 beschlossen!

    In der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 5. März 2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn wurden der Haushalt 2024 sowie die Finanzplanung 2025-2027 mehrheitlich gegen eine Stimme genehmigt. Der Bürgermmeister hob hervor, es handele sich um einen „Sparhaushalt“ – trotz positiver Einnahmensituation. Die Kämmerin Manuela Goldate ergänzte, auch die Finanzplanung bis 2027 sei nicht rosig. Vorangegangen waren intensive Beratungen im Haupt-, Finanz- und Werkausschuss (HFWA) im Februar 2024.

    Die Kämmerin hatte der Gemeinde mit ihren Mitarbeitern sowie den inhaltlichen Beiträgen der Fachabteilungen zunächst einen defizitären Haushalt mit einem Fehlbetrag von rd. 1,5 Mio. Euro zur Beratung vorgelegt. Damit musste der Haushalt in intensiven Sitzungen durchgearbeitet werden. Hier kann festgestellt werden, dass der neue Bürgermeister immer sehr gut vorbereitet war.. An zahlreichen Stellen musste gespart werden; Verschiebungen und Kürzungen waren erforderlich, um den Ausgabenüberhang zu reduzieren. Ganz ist es nicht gelungen, so dass der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 390.800 Euro aus der Rücklage entnommen werden muss. Das Werk umfasst insgesamt 382 Seiten. Zusätzliche Grafiken und tabellarische Übersichten erleichterten den Ausschussmitgliedern den Einstieg. Antworten auf offene Fragen wurden nachgereicht; zur Verabschiedung stand schließlich eine überarbeitete Version mit entsprechend zahlreichen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf.

    Der Haushalt 2024 zeigt besonders deutlich die strukturelle Einnahmelücke und den engen finanziellen Spielraum der Gemeinde mit unverändert hohem Bedarf an Instandhaltungen und Investitionen. Die nachstehenden Ausführungen erläutern die einzelnen Haushaltsbereiche wie folgt:

    Verwaltungshaushalt 2024

    Der Verwaltungshaushalt 2024 zeigt geplante Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 27.277.200 Euro und ist damit gegenüber dem Vorjahr um rd. 1,7 Mio Euro gestiegen. In den Einnahmen enthalten ist eine Entnahme aus den Rücklagen („umgekehrte Zuführung vom Vermögenshaushalt“) in Höhe von 390.800 Euro. Das haben wir im letzten Jahr auch planen müssen. Das hat es aber bei verabschiedeten Haushalten schon mehrmals gegeben, die jeweilige tatsächliche Entwicklung machte dann die Rücklagenentnahme obsolet. Das ist nicht garantiert! Zur Erinnerung: grundsätzlich muss im Verwaltungshaushalt ein Überschuss erwirtschaftet werden, der dann dem Vermögenshaushalt zugeführt wird; dieser Überschuss sollte deutlich über dem Mindestbetrag liegen, das sind die geplanten Kredittilgungen (in 2024: 127.200 Euro). Ein finanzieller Spielraum ist somit in diesem Jahr nicht vorhanden! Gleichwohl muss die Gemeinde eine Vielzahl von Pflichtaufgaben erfüllen. Darüber hinaus gibt es in nicht geringem Umfang freiwillige Leistungen.

    Auf der Einnahmenseite sind es hauptsächlich die Steuereinnahmen: Größter Einzelposten auf der Einnahmenseite ist die Einkommensteuerbeteiligung, die nach 8,5 Mio. Euro in 2023 für das Jahr 2024 mit 8,6 Mio. Euro nur geringfügig höher angesetzt wurde. Hervorzuheben ist die Gewerbesteuer, die mit einem Ansatz von 8,0 Mio. Euro bei – Signal an die Wirtschaft – unverändertem Hebesatz von 300% realistisch budgetiert ist. In 2023 sind voraussichtlich rekordverdächtige 8,0 Mio. Euro vereinnahmt worden. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B liegen nach der Erhöhung im Jahr 2021 unverändert bei 330% bzw. 340%. Auf der Basis eines neuen Gutachtens, das seit 2022 auch die Erfassung besonderer Objekte umfasst, ist die Zweitwohnungssteuer – sozusagen für ein Normaljahr – mit 400.000 Euro angesetzt. Die liegt natürlich auch an dem mit Wirkung vom 01.01.2024 von 12% auf 20% erhöhten Steuersatz. Zusammen mit weiteren Steuerbeteiligungen und Finanzzuweisungen ergeben sich damit budgetierte Einnahmen von rd. 20,4 Mio. Euro.

    Tutzings Steuerkraft je Einwohner ist weiter gestiegen und erreicht 2023 den Betrag von 1.623 Euro – nach 1.464 Euro im Vorjahr. Angesichts der gestiegenen Steuerkraft wird es auch im Jahr 2024 keine Schlüsselzuweisung mehr geben. Zur Erklärung: Über die Schlüsselzuweisungen beteiligt der Freistaat finanzschwache Kommunen und Landkreise an seinen Steuereinnahmen.

    Die Finanzkraft der Gemeinde mindert die Kreisumlage. Sie ist deutlich erhöht mit rd. 8,8 Mio. Euro der größte Ausgabenposten des Haushalts. Das ist eine Steigerung gegenüber 2023 um 0,8 Mio. Euro (in 2022 waren es lediglich 6,4 Mio. Euro). Die Steigerung ist zweifach: erstens hat sich als Bemessungsgrundlage die Umlagekraft unserer Gemeinde durch höhere Steuereinnahmen erhöht; zweitens hat der Kreistag beschlossen, den Umlagesatz auf 53,7% heraufzusetzen. Die Erhöhung ist im Wesentlichen durch gestiegene Kosten und erweiterte Aufgaben des Landkreises begründet. Die Personalkosten liegen mit 5,8 Mio. Euro um rd. 12% über dem Ansatz des Vorjahres. Hier ist der größte Teil vorgegeben: Tariferhöhungen, Leistungszulagen, München-Zulagen und Höhergruppierungen.

    Die Ausgaben für Schulen, Kultur und Soziale Sicherung (einschl. Kinderkrippen, -gärten und -horte) umfassen 6,4 Mio. Euro, das sind gut 23% des Haushalts. Werden Beitragseinnahmen und Entgelte sowie Zuschüsse dagegen gerechnet, verbleiben immer noch 3,6 Mio. Euro oder ein knappes Drittel des “Netto-Haushalts”. Die Zuschüsse an die Vereine und soziale Einrichtungen sind budgetiert. Hier zeigt sich die Gemeinde konstant und verlässlich; für Erhöhungen oder neue Anträge gab es keinen Raum.

    Vermögenshaushalt 2024

    Das gestalterische „Spielfeld“ des HFW-Ausschusses ist der Vermögenshaushalt, hier können Prioritäten gesetzt werden. Er zeigt für 2023 ein Volumen von 10.182.200 Euro, das sind rd. 3,5 Mio. mehr als im Vorjahr. Es sind Investitionen in Höhe von rd. 6,9 Mio. Euro geplant, davon 6,0 Mio. Euro für Baumaßnahmen. Wesentliche Positionen sind (Euro):

    • Erneuerung Haupstraße (2.090.000)
    • Wasserleitung Hauptstraße (700.000)
    • Würmseehalle – Beseitung Wassersachaden (600.000)
    • Mittelschule Tutzing – Auslagerung Kaserne (318.600)
    • Mittelschule Tutzing – Sanierung mit Mensa (290.000)
    • Fahrradabstellanlagen Bahnhof (350.000)

    Investitionen, die nicht Baumaßnahmen bedeuten, also rd. 0,9 Mio. Euro, betreffen z.B. den Ausbau der Breitbandversorgung (340.000 Euro). Für die genannten Investitionen reichen die Einnahmen des Vermögenshaushalts aus Investitionszuweisungen, Zuschüssen oder Erschließungsbeiträgen bei weitem nicht. Sie decken mit rd. 5,3 Mio. Euro nur rd. 52% der geplanten Ausgaben; ein Teilbetrag von rd. 2,9 Mio. Euro wird direkt in die Sonderücklage Mittelschule eingestellt. So stehen auf der Einnahmenseite weiter Einnahmen aus der Veräußerung von gemeindlichen Immobilien in Höhe von 0,3 Mio. Euro sowie insbesondere die Entnahme aus der Rücklage (3,0 Mio. Euro).

    Zusätzlich ist eine Kreditaufnahme für 2024 in Höhe von 2,4 Mio. Euro geplant, um die Ausgaben des Vermögenshaushalts finanzieren zu können. Ein Teilbetrag von 1,0 Mio. Euro stammt aus 2023, denn der Kredit wurde nicht aufgenommen. Die Schulden der Gemeinde werden nach Kreditaufnahme und Regeltilgung zum Jahresende 2024 bei 3,5 Mio. Euro erwartet. Eine weitere Kreditaufnahme von 3,8 Mio. Euro ist für 2025 geplant. Von den Schulden entfallen 0,2 Mio. Euro auf die Wasserversorgung. Diese sog. “rentierlichen” Schulden werden über die Wassergebühren getilgt.

    Die Allgemeinen Rücklagen der Gemeinde beliefen sich zum Jahresende 2023 nur noch auf 4,4 Mio. Euro. Hier hatte schon im Jahr 2022 ein deutlicher Abbau stattgefunden, um Investitionen zu finanzieren. Nach der vorgesehenen Entnahme im laufenden Jahr sollen die Rücklagen nur noch rd. 1,4 Mio. Euro zum Jahresende 2024 betragen.

    Mittelfristige Finanzplanung 2025 – 2027

    Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2025 – 2027 zeigt einen leicht ansteigenden Verwaltungshaushalt. Kleinere Entnahmen aus der Rücklage sind in den Jahren 2025 und 2027 vorgesehen, in 2026 eine Zuführung. Jedoch können in den Jahren 2025 – 2027 wieder Zuführungen vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt erfolgen. Der Vermögenshaushalt sinkt deutlich auf 6,0, dann 2,8 und schließlich auf 0,7 Mio. Euro und damit die Höhe der Investitionen.

    Im Zentrum steht das Großprojekt der Sanierung der Hauptstraße. Für dieses Großprojekt sind insgesamt 2,2 Mio. Euro eingestellt, zusätzlich zu den 2,1 Mio. Euro in 2024. Weiter eingestellt sind die entsprechenden Beträge für Erneuerung der Wasserleitung Oberes Vocherl, die Verbesserung der Verkehrsführung an der Unterführung in der Heinrich-Vogl-Straße, der Gehweg am Kallerbach oder die Drehleiter für die Feuerwehr Tutzing. Berücksichtigt sind auch die Kosten der Auslagerung des Schulbetriebs der Mittelschule.

    Zur Finanzierung der mittelfristig geplanten Ausgaben im Vermögenshaushalt werden außer den eigenen Einnahmen Kreditaufnahmen von insgesamt 3,8 Mio. Euro erforderlich sein, um den Vermögenshaushalt dieser Jahre auszugleichen. Der Schuldenstand erhöht sich planmäßig nach jährlicher Regeltilgung auf dann rd. 6,9 Mio. Euro Ende 2027.

    Zusammenfassende Anmerkungen zum Haushalt:

    1. Steuereinnahmen und Umlagen
      Die budgetierten Steuereinnahmen sind allesamt gestiegen, zusammen mit allgemeinen Zuweisungen sind das 20,4 Mio. Euro. Das ist 1,8 Mio. Euro mehr als für 2023 angenommen.  Die Freude ist keine echte, denn der Landkreis greift der Gemeinde mit der stark erhöhten Kreisumlage mächtig in die Tasche. Ein stattlicher Betrag von 8,8 Mio. Euro fließt da ab, eine (weitere) Steigerung von 0,8 Mio. gegenüber 2023. Am Ende müssen wir planen, 0,4 Mio. Euro aus unserer Rücklage zu entnehmen, um den Verwaltungshaushalt zu decken. So ist zwar in den vergangenen Jahren die Steuerkraft der Gemeinde stetig gestiegen, Tutzing liegt aber noch auf Platz 11 von 14 Gemeinden! Bleibt also die Tatsache, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer immer noch zu gering sind! Nur durch weiter steigende Einnahmen bei der Gewerbesteuer kann es uns gelingen, den finanziellen Spielraum der Gemeinde deutlich zu erhöhen, Einnahmemehrung ist das Stiochwort. Der Bürgermeister sucht ausdrücklich den Kontakt zu den Unternehmen in Tutzing. Vielleicht gewinnt er in den Gesprächen ja Erkenntnisse über geplantes Wachstum oder Erweiterungen mit entsprechend positiven Auswirkungen auf das Gewerbesteueraufkommen!
    2. Personalkosten
      Natürlich haben wir uns im Ausschuss die Personalkosten angeschaut, insbesondere die Steigerung um 12% hinterfragt. Hier haben wir kaum Spielraum gefunden, denn die Zahlungen für Tariferhöhung, Leistungszulagen, München-Zulagen oder Höhergruppierungen sind festgelegt. Anteilige Stellen aus 2023 sind nun mit den vollen 12 Monaten veranschlagt. Neue Stellen gibt es: ein Gerätewart für die Feuerwehr ist wegen eines bevorstehenden Ruhestands erforderlich. Eine sozialpädagogische Fachkraft könnte nach dem Sommer mit der Jugendarbeit beginnen, wenn eine Vorlage so beschlossen wird.
    3. Investitionen
      Und die Gemeinde wird auch weiter investieren. Ein Betrag von 6,9 Mio. Euro ist dafür vorgesehen, davon knapp 6 Mio. Euro für Baumaßnahmen. Die Liste, die der Bürgermeister vorgetragen hat, enthält im Wesentlichen nur Notwendigkeiten, die gemacht werden müssen. Erneuerung Hauptstraße und dazu die Wasserleitungen, Beseitigung des Wasserschadens in der Würmseehalle und so weiter. Das ist keine Kür, nur Pflicht. Jeder Punkt der Investitionsliste wurde einzeln diskutiert, mancher zurückgestellt.
    4. Finanzierung Mittelschule
      Die Finanzierung Mittelschule wird ein Thema für die nächsten drei Jahre bleiben. Brutto rd. 25 Mio. Euro, netto, das heißt nach Abzug von Fördermitteln und Beteiligung der Nachbargemeinden müssen immerhin noch rd. 12 Mio. Euro finanziert werden. Für die Durchführung dieses großen Projekts hat die Gemeinde einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen, sich sozusagen ein Bauamt auf Zeit eingekauft. Dabei wird auch die Zwischenfinanzierung übernommen. Am Ende aber muss die Gemeinde den Rest, geschätzt eben 12 Mio. Euro bezahlen. Ende 2026 wird die erste Abrechnung präsentiert,  ein jahr später die Schlussabrechnung. Zur Erinnerung: Für den Beginn des Vorhabens hatte das Landratsamt verlangt, dass die Gemeinde das Grundstück mit der Kustermannvilla quasi verpfändet. Sollte sich also keine andere Lösung finden, ist es aus heutiger Sicht der Finanzlage anzunehmen, dass ein Verkauf oder ein Teilverkauf notwendig wird.
    1. Trotzdem an die Zukunft denken
      Es bleibt also festzuhalten, dass die strukturelle Einnahmelücke bleibt – und dies eben trotz der erhöhten Steuereinnahmen. Darauf sollten wir unseren Blick in unseren kommenden Arbeitssitzungen im Rahmen des ISEK und der breit angelegten Voruntersuchungen richten und die Finanzen der Gemeinde mehr in den Mittelpunkt rücken, wie Ratskollege Dr. Thomas von Mitschke-Collande betonte. Im Haushalt 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung wurden die erforderlichen Mittel für den Prozess des ISEK eingestellt (einschl. der Fördermittel). Nach dem Beginn in 2023 können wir diese wichtige Arbeit fortsetzen.

     

  • UEVA: Mehr Klarheit in Tutzing!

    Mit einem Fußgängerleitsystem und einem Gewerbeleitsystem soll mehr Klarheit in Tutzing geschaffen werden! Ergänzt werden soll dies durch neue Willkommensstelen an den drei Ortseingängen. Dies war das erste Thema im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss am 27.02.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Herr Andreas Rachl gab zusätzliche Erläuterungen.

    Willkommensstelen sollen an den drei Ortseingängen aufgestellt werden: auf der Bernrieder Straße gegenüber dem Würmseestadion, auf der Lindemannstraße in Höhe der Wohnanlage am Kallerbach und von Norden kommend an der Einmündung der Klenzestraße. Für die beiden erstgenannten Standorte wird geprüft, ob die Schilder beidseitig zu lesen sein können. Sie enthalten zwei unabhängige Werbeflächen für Hinweise auf Veranstaltungen. Die bedruckten Schilder werden mittels Klettverschluss befestigt.

    Das Gewerbeleitsystem ist als Prototyp bereits an der Hallbergerallee zu besichtigen. Neben dem Straßennamen wird auf kommunale Punkte (blau), Gastronomie und Hotellerie (grün), Sehenswürdigkeiten (braun) und Gewerbe (anthrazit) hingewiesen. Die Schilder folgen einem Wechselsystem auf Aluminium, die Paneele sind leicht austauschbar.

    Es handelt sich nicht um ein Kauf- sondern ein Mietmodell. Je Schild fällt eine Miete von 58 Euro pro Paneel pro Jahr an. Dafür sorgt das Schilderunternehmen für die Herstellung und ein gepflegtes Aussehen, übernimmt die Reinigung, so dass sich der Gewerbebetrieb um nichts kümmern muss. Im Gegenzug soll die Fremdbeschilderung, also der ungeordnete Schilderwald in Tutzing, verschwinden. Schilder auf Gemeindegrund sind dazu Sondernutzung, also ohne Genehmigung ohnehin unzulässig. Die Aufstellung der Gewerbeleitsysteme erfolgt nach Bedarf, es bestehe eine gute Nachfrage, so Herr Rachl. Die Sanierung der Hauptstraße werde abgewartet. Interessenbekundungen an verkehrswesen@tutzing.de werden an das Unternehmen weitergeleitet.
    Direkter Kontakt: Andreas Rachl, Inhaber, Beratungs- und Montage Service, Telefon 08158 9049790, mobil 0159 0118 1285, E-Mail: andreas.rachl1958@gmail.com.

    Auch das Fußgängerleitsystem ist als Prototyp vor dem Rathaus zu besichtigen. Weitere Standorte sollen der Bahnhof und die sanierte Hauptstraße werden. Vorgeschlagen wird, das Luftbild durch eine – leichter lesbare – Karte zu ersetzen, was problemlos möglich sei, so Herr Rachl. Zahlreiche Ausschussmitglieder brachten den Hinweis, dass eine gemeinsame Anstrengung notwendig sei, den Schilderwildwuchs zu beseitigen und zu einer einheitlichen Beschilderung zu kommen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Zur Aussetzung der Parkraumbewirtschaftung während der Sanierung der Hauptstraße gab die Verwaltung den aktuellen Sachstand. Beschlossen war in der Sitzung des Ausschusses am 28.11.2023 die Aussetzung der Parkraumbewirtschaftung in der Greinwald- und der Traubinger Straße sowie auf dem Parkplatz in der Greinwaldstraße 8. Die Straßenbauarbeiten sollen am 13.05.2024 beginnen und am 29.11.2024 enden. Die Polizei als „beratende“ Behörde hatte sich dahingehend geäußert, dass die gesamte Parkzone von Oskar-Schüler-Straße, Kirchenstraße, Bahnhofstraße, Greinwaldstraße und Traubinger Straße einschließlich des Parkplatzes am Kino betrachtet werden müsse. Das erschienen einigen Ausschussmitgliedern zu viel Aufwand und über das Ziel hinausreichend. Die Parkzonen und die Parkraumbewirtschaftung seien schließlich nach sorgfältiger Vorbereitung eingeführt worden, die Aussetzung als vermeintliche Erleichterung führe zu keinem Vorteil für die Gewerbetreibenden, so Ratsmitglied Dr. Joachim Weber-Guskar. Ratskollege Florian Schotter war für die Aussetzung und meinte, es wäre doch praktikabel, zwei Parkscheinautomaten vorübergehend außer Betrieb zu setzen. Betont wurde auch, es gehe nicht um die Geldeinnahmen sondern die Aussetzung sei ein Zeichen des guten Willens gegenüber den Gewerbetreibenden. Ein Beschluss war nicht vorgesehen, die Informationen wurden zur Kenntnis genommen.
    • Die Verwaltung informierte über den geplanten Ausbau der Bundesstraße 2 im Bereich Wielenbach-Pähl. Rodungsarbeiten sind begonnen worden, archeologische Untersuchungen folgen. Das Staatliche Bauamt plant hier ein großzügiges kreuzungsfreies Bauwerk.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Verwaltung bekannt, dass der Funkmast am Bahnhof erneuert wird. Weiterhin wurde aus dem Ausschuss auf die zahlreichen Schlaglöcher auf Tutzings Straßen hingewiesen. Ratskollegin Caroline Krug wies auf eine Veranstaltung hin: Am Sonntag, 03.03.2024, 18:30 Uhr, werde es ein „Lichtermeer gegen Rechtsextremismus“ an der Seepromenade in Starnberg geben. Veranstalter sind der Bund Naturschutz und andere Organisationen.