Zur Tutzinger Bürgerversammlung am Mittwoch, 11. November 2015, um 19:00 Uhr im Roncallihaus lädt Bürgermeister Rudolf Krug ein. Es gibt Informationen aus erster Hand, Fragen können gestellt werden. Nutzen Sie das und gehen Sie hin. Damit sich Tutzing positiv weiterentwickelt, bedarf es engagierter Bürger und Bürgerinnen. Nicht sich zu beklagen über Dies und Jenes – sich zu informieren ist der erste Schritt!
Monat: Oktober 2015
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28.10.: Photovoltaik auf dem Rathaus
Die Dächer von Rathaus und Buttlerhof sollen weiter im Hinblick auf eine mögliche Eignung für Photovoltaik (PV) untersucht werden. So das Fazit und der mehrheitliche Beschluss des Umwelt-, Energie- und Verkehrsauschschusses am 27. Oktober 2015. Bürgermeister Rudolf Krug hatte den Bericht der Energiegenossenschaft Fünfseenland eG über die „Untersuchung der kommunalen Dächer in Tutzing“ verteilt und zur Diskussion gestellt. Während sich das Mietwohngebäude neben dem Feuerhaus nur bedingt eignet, die Mehrzweckhalle erst einmal eine neues Dach bekommen muss und beim neu erstellten Kindergarten/Kinderhort an der Traubinger Straße ohnehin eine PV-Anlage vorgesehen ist, eignen sich die großflächigen Dächer von Rathaus (Südseite Anbau) und Buttlerhof auch wegen der hohen Stromverbräuche besonders gut. Hier sollen die Untersuchungen vertieft werden. Nachden neuen Richtlinien wird der erzeugte Strom nicht gegen attraktive Einspeisevergütung angenommen sondern dient dem Eigenbedarf. Zusatznutzen der – für die Gemeinde kostenlosen – Untersuchung: eine Übersicht über den Stromverbrauch bei kommunalen Gebäuden, immerhin 77.727 Euro in 2014.
Zum Energiekonzept in Traubing durch die Steinbacher Consult erläuterte Frau Martina Hugl, eine Mitarbeiterin der Ingenieursgesellschaft, die einzelnen Schritte von der Bestandsanalyse über die Potenzialanalyse bis hin zur Konzeptentwicklung mit konkreten Empfehlungen für Gebäudesanierungen und Nahwärmeversorgungen durch kleine Blockheizkraftwerke. Das Energiekonzept ist ein Zusatzpaket zur Dorferneuerung. Die Arbeiten werden mit 75% bezuschusst. Es sei damit zu rechnen, dass der Ist-Zustand – immerhin 360 Gebäude – bis zum Februar 2016 aufgenommen sei. Für die Akzeptanz des Projekts – der Antrag reicht zurück bis 2011 – sei die Bürgerbeteilung durch Umfragen und Arbeitskreise von hoher Bedeutung.
Auf Nachfrage meines Kollegen Dr. Toni Aigner berichtete Herr Krug von seinem jüngsten Gespräch mit Vertretern der Bahn. Ihnen hatte er eine Liste von Punkten unterbreitet, die zu besprechen die Bahn sich nicht verweigert hatte:
- Neue Fahrradständer auf dem Gelände der Bahn – hier wird eine Bedarfanalayse durch dem MVV erlangt, die nun von der Gemeindeverwaltung angefordert werden muss.
- Park & Ride – die Aktivitäten der Bahn werden in eine neue Gesellschaft überführt, mit der dann gesprochen werden wird.
- Tarif – Wenn die Pendler aus Weilheim einen günstigeren Tarif für die Fahrt nach München hätten, würde sich die Parksituation am Bahnhof entschärfen, weil weniger Weilheimer von Tutzing aus die Bahn benützten.
- Öffentliche Toiletten am Bahnhof – Die unbefriedigenden Situation dort wurde wiederholt vorgetragen.
- Dritter Aufzug an der Westseite – die Bahn will hier – wider besseren Wissens? – nicht investieren sondern wartet nun auf einen Auftrag, entweder von der Gemeinde oder der Politik. Hier werde ich mein Angebot an den Bürgermeister wiederholen, ihn bei Gesprächen mit dem Bayerischen Innenministerium zu unterstützen.
Vertagt wurde der Bericht der Verwaltung über den Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, konkret die Widmung privater Verkehrsflächen zu öffentlichen Ortsstraßen.
Mein Ausschusskollege Thomas Parstorfer fragte nach den Tempobeschränkungen auf der B 2 in Traubing und den beiden Abbiegespuren nach Obertraubing und Monatshausen, warum denn hier nichts passiere. Bei den Tempobeschränkungen gehe die aktuelle Tendenz eher in Richtung Aufhebung als Verschärfung, erklärte der Bürgermeister. Bereits vor einiger Zeit hatte Herr Krug berichtet, das Straßenbauamt Weilheim habe die – mangels ausreichender Fläche nur angedeuteten – Abbiegespuren in Aussicht gestellt.
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21.10.: Denkmalschutz und Kälberstall
Von Denkmalschutz bis Kälberstall reichte die umfangreiche Tagesordnung der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsauschusses am 20. Oktober 2015.
Zunächst befasste sich der Ausschuss mit vier Bebauungsplänen. Im Änderungsverfahren waren Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wie Landratsamt, AWISTA u.a.) eingegangen, die abzuwägen waren. Unter Einbeziehung der Ergänzungen haben wir mit einer Ausnahme die verkürzte Auslegung beschlossen:
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 3 „Zwischen Benediktenweg und Traubinger Straße“
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 4 „Zwischen Benediktenweg und Boeckelerstraße“ – vertagt auf die nächste Sitzung
- 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Schnupfenwiesen“
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Lindemannstraße/Pischetsriederstraße“
Für den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Wohnanlage in zwei Gebäuden mit 19 Wohneinheiten und Tiefgarage im Beringerweg wurde dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, den Antrag abzulehnen. Die massigen Gebäude mit einer Firsthöhe von 12,50 Metern fügen sich nach Ansicht der Ausschusses nicht in die Umgebung ein.
Der Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Doppelhauses in der Pommernstraße wurde abgelehnt: das Gebäude erscheint zu hoch, zu groß, die Garagenzufahrt sehr ungünstig.
Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Kälberstalles in der Traubingerstraße wurde einstimmig befürwortet.
Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage in der Mozartstraße enthielt drei Fragen, die einstimmig verneint wurden; damit war der Antrag abgelehnt. Neben zwei Fragen der Erschließung (zu wenig Platz für die Feuerwehr) passte die Wandhöhe nicht zur Vorgabe von Erdgeschoss plus Dachgeschoss.
Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines westlichen Gebäudeteils mit einer Erhöhung in der Monsignore-Schmid-Straße wurde mit Verweis auf den Denkmalschutz einstimmig abgelehnt. Hier soll kein neues Baurecht geschaffen werden.
Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in der Beiselestraße enthielt drei Fragen zur Zulässigkeit des Wohnhauses an sich, eines Satteldachs mit 22° Neigung und Ost-West-Ausrichtung des Firstes sowie einer Garage auf der der Grundstücksgrenze. Alle drei Fragen wurden mehrheitlich bejaht, der Antrag also positiv beschieden.
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16.10.: Keine Investitionsruine!
Etwas verfroren bin ich mit dem Rad von der Einweihung des Radwegs zurückgekehrt, es hatte nur 3°C. Neben den Vertretern von Gemeindeverwaltung, staatlichen Stellen, beteiligten Bauunternehmen sowie Grundstücksbesitzern, die notwendigen Grund abgetreten hatten, sind erfreulich viele Tutzinger Bürgerinnen und Bürger zur Einweihung des Radwegs Tutzing-Kampberg gekommen. Bürgermeister Rudolf Krug erläuterte die wechselvolle Geschichte des Radwegs, der bereits im Jahr 2012 angestoßen wurde. Herr Probst vom Staatlichen Bauamt Weilheim erläuterte ergänzend die aufgetretenen technischen Schwierigkeiten und die realisierten Lösungen dieses Bauwerks.
Dieser Radweg ist die längst überfällige Anbindung von Kampberg für alle, die auf das Auto ins Zentrum oder zum Bahnhof verzichten müssen oder wollen. Allen Beteiligten ist dafür zu danken, dass dieses Projekt realisiert werden konnte.
Die Sicherheit unserer Bürger ist großen Mitteleinsatz wert. So sehen es auch die staatlichen Stellen, die ca. 80% der Baukosten übernommen haben. Dass Tutzing 2014 im „Schwarzbuch“ des Bundes der Steuerzahler als „Steuerverschwender“ wegen dieses Radwegs angeprangert wurde und der Radweg deswegen „berühmt“ wurde, verdanken wir letztlich zwei Fakten: Dass das für die Bauausführung zuständige Straßenbauamt Weilheim vorab keine Bodenprüfung ausführen ließ – und dass ein noch immer amtierendes Mitglied des Gemeinderats bereits frühzeitig (im Herbst 2013?) die Geschichte an den Bund der Steuerzahler „durchgestochen“ hat, um das Ansehen Tutzings, des Gemeinderats und des damaligen Bürgermeisters in der Öffentlichkeit zu beschädigen. Es wäre jetzt an der Zeit, dass dieses Mitglied um Entschuldigung bittet.
Der Informant oder die Informantin von damals könnte dem Bund der Steuerzahler jetzt berichten, dass hier keine teure Investitionsruine steht sondern ein fertiggestellter Radweg, der von der Bevölkerung angenommen wird.
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15.10.: Der Radweg ist fertig!
Die Mitglieder der TUTZINGER LISTE (TL) – und natürlich ich selbst – begrüßen die Fertigstellung des Radwegs ausdrücklich. Es ist die längst überfällige Anbindung von Kampberg für alle, die aufs Auto ins Zentrum oder zum Bahnhof verzichten müssen oder wollen. Allen Beteiligten danken wir dafür, dass dieses Projekt realisiert werden konnte.
Seit ihrer Gründung im Februar 2013 hat sich die TL für diesen Radweg eingesetzt:
- 07.08.2013: Antrag an den Gemeinderat: Radweg nach Kampberg muss jetzt gebaut werden. Der Bau des Radwegs war schon vom Gemeinderat beschlossen worden; dies geriet jedoch angesichts der Kostensteigerungen ins Wanken.
- 08.10.2013: Aufruf zur Radl-Demonstration vor dem Rathaus
- 26.09.2014: Brief an Bürgermeister Rudolf Krug, ob nicht in Traubing lagernde Betonbrückenteile für das letzte Stück des Radwegs am Kallerbach eingesetzt werden können.
Die Begründungen für den Bau des Radwegs sind unverändert richtig: Man muss von Glück sprechen, dass auf der Staatsstraße noch keine Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern passiert sind. Ein Fuß- und Radweg entlang der Staatsstraße ist die einzige SICHERE Verbindung für Kinder, Mütter und Väter von und nach Kampberg. Gerade auch im Hinblick auf die neue KITA in Kampberg ist er unverzichtbar geworden.
Unter dem Motto „Radeln Sie mit, radelt mit“ möchte die TL Tutzinger Bürger und Bürgerinnen aktivieren, mit dem Fahrrad zur Einweihung zu kommen. Treffpunkt ist die Einmündung des Radwegs am Kallerbach um 12 Uhr. Die ersten 30 Radler erhalten von der TUTZINGER LISTE eine Trinkflaschenhalterung. Wir hoffen auf eine rege Teilnahme!
Zeit und Ort: Freitag, 16:10.2015, 12 Uhr: Einmündung am Kallerbach – Radeln Sie mit, radelt mit!
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14.10.: Markt und Wettbewerb
Der Tutzinger Wochenmarkt vor dem Rathaus war Thema der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses am 13.10.2015. Anlass war ein Antrag eines Spargelanbauers, außerhalb der Saison weitere selbst erzeugte Produkte zu verkaufen. Der Markt ist im Prinzip voll besetzt, es gibt eine Warteliste von 15 Bewerbern für einen Verkaufsstand. Wir stellten gemeinsam fest, dass Vielfalt am Markt attraktiv ist und es nicht die Aufgabe der Gemeinde ist, einzelne Händler vor Wettbewerb zu schützen. So könnte die Marktfläche um die östliche Parkreihe hinter dem Rathaus erweitert werden, wie es beim Weihnachsmarkt bereits geschieht. Nachfolgend wurde mehrheitlich beschlossen, dem Spargelanbauer mehr Platz und den Verkauf weiterer Produkte zu genehmigen. Darüber hinaus haben wir die Verwaltung einstimmig beauftragt, die Erweiterung des Marktes zu prüfen.
Aus Gesprächen der Verwaltung mit dem Deutschen Touring-Yachtclub (DTYC) hat sich ergeben, dass bei großen Regatten Trailer für Boote und die Wohnmobile abgestellt werden müssen, dies aber eine Sondernutzung darstellt. Die Ausrichtung dieser Regatten fördert den Tourismus in Tutzing. Wir haben einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung in derartigen Fällen eine Freistellung von der Satzung für Sondernutzungen erteilen kann. Die Satzung selbst muss dazu nicht geändert werden. Die Gebühren für die in Anspruch genommen Flächen sollen sich an den normalen Parkgebühren orientieren.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.9.2015 wurden folgende Punkte bekanntgemacht:
- Der Stephaniritt wird erst wieder vor oder nach den Feierlichkeiten zum 1275-jährigen Bestehen von Tutzing veranstaltet, also entweder im Dezember 2016 oder 2017.
- Für die Städtepartnerschaft Frankreich wurde der Budgetansatz leicht erhöht, nachdem mit den Franzosen ein Orchester anreisen wird.
- Die Bedingungen für die Neuverpachtung des Südbads Tutzing wurden festgelegt (z.B. „Familienbad“, Öffnungszeiten), die Auschreibung läuft.
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Hurra – der Radweg vom Tutzing nach Kampberg ist fertig !
Die TUTZINGER LISTE bedankt sich bei der Gemeinde Tutzing und den staatlichen Stellen, dass der Radweg Tutzing-Kampberg finanziert und gebaut wurde.
Wir freuen uns, dass der Radweg endlich fertig gestellt ist und die Sicherheit der Radfahrer auf dieser Strecke gewährleistet ist.Darum spendet die Tutzinger Liste den ersten 30 Radlern, die zur Einweihung des Radweges am Freitag, 16.10.2015, ab 12 Uhr zum Treffpunkt an der Einmündung zum Kallerbach kommen, einen Trinkflaschenhalter für das Fahrrad.
Radelt mit ! Am Freitag, 16.10.2015, ab 12.00 Uhr an der Abzweigung Kallerbach
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07.10.: Unsere Flüchtlinge heute
Unsere Flüchtlinge heute – und morgen! In der Sitzung des Gemeinderats am 6. Oktober 2015 bat ich den Bürgermeister um Auskunft über die aktuelle Situation bei unseren Flüchtlingen. Meine Fragen dazu hatte ich ihm am Nachmittag vor der Sitzung übermittelt. Die meisten davon wurden von ihm aus dem Stegreif beantwortet:
- Die beiden Zelte auf dem alten Volksfestplatz sind mit 48 bzw. 80 Personen vollständig bewohnt.
- Für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge ist zuerst das Landsratsamt zuständig, die Gemeinde unterstützt.
- Der Helferkreis ist nach der Informationsveranstaltung am 20.08.2015 in der Rathaustenne auf über 200 Helfer angewachsen. Bürgermeister Krug nimmt an den Treffen des Helferkreises selbst teil und unterstützt den Helferkreis auch in seiner Freizeit.
- Die Gemeinde übernimmt einen Teil der Öffentlichkeitsarbeit für den von den beiden kirchlichen Gemeinden getragenen Helferkreis. So wird es demnächst wieder eine Informationsveranstaltung geben.
- Nach der Unterbringung der Flüchtlinge in Zelten sei die Stufe 2 zu überlegen, die spezielle Wohncontainer für jeweils 6 Personen vorsehe. Abgesehen davon, dass diese Container derzeit am Markt kaum erhältlich sind, müssen geeignete Plätze zum Aufstellen dieser Container gesucht werden.
- Wir alle sind aufgefordert, schon heute über die Realisierung der Stufe 3 nachzu-denken, die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen in Wohnungen. Dazu bedarf es öffentlicher und privater Flächen und Investitionen. Grundstücke und Investoren müssen wir suchen. Hinzu kommt die Erwartung, dass die Flüchtlinge ihre Familienmitglieder nachholen werden, was die Zahl der Wohnungssuchenden deutlich erhöht.
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07.10.: Dauerlauf zum Jugendtreff
Zu dem Tagesordnungspunkt 7 „Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes“ der Sitzung des Gemeinderats am 6. Oktober 2015 hatte ich dem Bürgermeister am Nachmittag meine zwei Fragen mit Unterpunkten per Email zugesandt:
- Jugendtreff beim Tutzinger Keller: Immer wieder frage ich nach und stelle fest, dass die Verwaltung hier so gut wie keine Fortschritte erzielt. Die Idee, einen Jugendtreff in Tutzing einzurichten, ist schon fast alt. Seit langer Zeit wird die Eignung der ehemaligen Schießhütte am Tutzinger Keller geprüft. Einmal hieß es, ein Gutachten über die Statik sei erforderlich; nun berichtete der Bürgermeister, das Gebäude müsse ausgeräumt werden, mehrere Container seien auf Kosten der Gemeinde abgefahren worden, der Pächter hielte an den Räumlichkeiten als Lager fest. Die Grundsatzfrage, ob das Gebäude geeignet ist oder doch ein neues Leichtgebäude errichtet werden soll, ist nicht beantwortet. Anders als beim Beachvolleyballplatz, für dessen Realisierung wir bekanntlich sehr viel Zeit in der Abstimmungen mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange benötigten, liegt es beim Jugendtreff erst einmal nur bei der Verwaltung. Mittel für den Jugendtreff sind im Haushalt 2015 eingeplant, ebenso die Stelle eines/r sozialpädagogisch ausgebildeten Mitarbeiters/in. Hier sei, so der Bürgermeister, die Zeit für eine Einstellung noch nicht reif. Die Verwaltung will sich jetzt mit dem Kreisjugendpfleger beim Landratsamt Starnberg in Verbindung setzen, um weiteren Rat einzuholen. Schließlich verneinte der Bürgermeister meine Frage, ob der Bauhof hier involviert sei. Der Bauhof haben keine Prioritätenliste, auf der Arbeiten zum Jugendtreff oben stehe, sondern der Einsatz der Bauhofmitarbeiter sei durch das Tagesgeschäft, also aktuelle Anfragen, geprägt. Zufrieden mit den Antworten? NEIN.
- Situation bei den Flüchtlingen in Tutzing – dazu berichte ich gesondert.
Zu meiner Anfrage folgende Vorgeschichte: Nach kleineren Anfragen meiner Gemeinderatskollegen und meiner Erinnerung wedelte der Bürgermeister in der Sitzung mit dem Ausdruck meiner Email an ihn und bat, solche Anfragen bitte früher als drei Stunden vor der Sitzung zu erhalten, um ggf. die Antworten vorbereiten zu können. Schade, ich hatte es gut gemeint, denn die übrigen Anfragen meiner Kollegen kamen ja spontan in der Sitzung, also ohne jegliche Vorbereitungszeit für den Bürgermeister.
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07.10.: Tagespflege im Quinthaus
Mit der Tagespflege im Quinthaus befasste sich der Gemeinderat wiederholt in seiner Sitzung am 6. Oktober 2015. Hier ist eine Änderung des relevanten Bebaungsplans Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 4 „Zwischen Benediktenweg und Boeckelerstraße“ erforderlich. Immer wieder glitt die Diskussion ins – bereits beschlossene – Grundsätzliche ab, daher folgende Feststellungen:
- Die Gemeinde kann froh sein, dass ein Investor – die Kath. Kirche – und ein Betreiber – die Ambulante Krankenpflege Tutzing – für eine Tagespflege mit einer Kapazität von 16 Gästen bereitstehen. Die Bereitstellung von Tagespflegeplätzen wird schon heute als eine Aufgabe der kommunalen Daseinsfürsorge angesehen.
- Der Bürgermeister hat mit dem Bauwerber im Vorfeld in mehreren Runden einen Kompromiss zu den Flächen für Tagespflege und Wohnungen erarbeitet, der ein Nachgeben von beiden Seiten enthält. Diese Lösung hat der Gemeinderat abgesegnet.
- Die Festsetzung der Tagespflege im Erdgeschoss des Hauptgebäudes wird abgesichert, ebenso die Größenverhältnisse des Gebäudes, um hier keine Präzedenz zu schaffen. Eine Ortsbesichtigung hatte stattgefunden.
- Das Landsratsamt hat der Verwaltung Hausaufgaben aufgegeben, die in einen neuen Satzungsbeschluss münden, der in der nächsten Gemeinderatssitzung am 10.11.2015 gefasst werden kann. Neben den genannten Festlegungen gehören dazu, dass die bisherige Festetzung Sondergebiet in Allgemeines Wohngebiet geändert, die zulässige Widerkehr auf der Nordostseite in den zulässigen Maßen festgelegt und ein Hinweis auf die erhaltenswerte Hängebuche aufgenommen wird.
Die Vorgaben des Landratsamts wird die Verwaltung einarbeiten. Im Ergebnis haben wir mehrheitlich den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 6. Oktober 2015 gebilligt und beantragt, die verkürzte Auslegung durchzuführen.
Zum Neubau des Kindergartens an der Traubinger Straße konnten Bürgermeister Krug und der Architekt Kruppa berichten, dass der Bau im Plan sein. Leichte Überschreitungen der Fläche und der Kubatur seien der Haustechnik sowie der umfangreichen Dämmung geschuldet. Mit der Fertigstellung wird bis zum Jahresende gerechnet. Herr Krug betonte, dann zahlreiche Baukontrollen durch die Verwaltung sowie einen Beauftragten erfolgt seien.
Fast 25 Minuten haben wir im Gemeinderat über die Einbahnregelung in der Bräuhausstraße diskutiert! Absolut mühsam und ein Zeitdiebstahl bei den Kollegen, wenn Gleiches mit anderen Worten wiederholt wird. Ein nach den ersten Wortmeldungen gestellter Geschäftsordnungsantrag meines Ausschusskollegen Dr. Kirchner, nunmehr abzustimmen, wurde glatt gegen drei Stimmen abgelehnt. Ergebnis: Die derzeitige Regelung der Einbahnstraße mit Öffnung von der Bahnhofstraße bis zum Betreuten Wohnen bleibt zunächst bestehen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Mittel für die Planung der Sanierung der Bräuhausstraße inklusive Verkehrsregelungen in den Haushalt 2016 einzustellen und einen Verkehrsplaner zu beauftragen.
Von der Tagesordnung genommen haben wir die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013. Richtig gelesen: 2013! Den Prüfungsbericht hatten wir als Tischvorlage erst unmittelbar vor der Sitzung erhalten und keine Gelegenheit, diesen zu lesen. So geht es einfach nicht. Das Thema wird in die Tagesordnung der Sitzung am 10.11.2015 aufgenommen.