Monat: November 2017

  • Hauptstraße als Hauptthema!

    Die Hauptstraße war doch Hauptthema, obwohl der Vortrag der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) bei der Bürgerversammlung am 29.11.2017 im Roncallihaus viel Anderes enthielt. Etwa 100 Besucher zeigten Interesse an der Veranstaltung. Zunächst gedachte sie der Vorstorbenen: 1. Bürgermeister Rudolf Krug und Gemeinderat Dr. Hellmut Kirchner und bat die Anwesenden sich zu erheben.

    Nach der allgemeinen Feststellung, dass die Gemeindefinanzen in Ordnung seien und der Haushaltsausgleich 2017 nicht gefährdet sei, wandte sich Frau Dörrenberg einzelnen Projekten zu:

    • BRK- und Waldorfkindergarten nebst Krippen sind an der Rotkreuzalm errichtet worden – zeitlich und finanziell im Rahmen der Planung.
    • Die Kernsanierung der Mittelschule ist in 2016 begonnen und wird nach Unterbrechung in 2018 weitergeführt. Die ursprünglich geplante Umsiedlung der Gemeindebücherei musste planungstechnisch einer erforderlichen Mensa weichen. Derzeit laufen das Bauleitverfahren und die Architektenausschreibung.
    • Die Erneuerung der Heizung für die Alte Schule und das ehemalige Lehrerwohnhaus ist zu Kosten von rd. 289.000 Euro fertiggestellt; es hat sich dabei herausgestellt, dass notwendige Nachweise der Prüfstatik und des Brandschutzes nicht vorliegen, was zu einer Nutzungsuntersagung geführt hat. Einen Schuldigen wollte Frau Dörrenberg nicht ausmachen; es sei in den Jahren 1915-1990 zigmal umgebaut worden. Für die Musikschule und die Kinderbetreuung wurde Ersatz in Gymnasium und Rathaustenne gefunden, nicht jedoch für die JM und den Billardclub.
    • Die Entwicklung von Einheimischenmodellen ist wegen veränderter Rechtslage und Mangel an verfügbaren Grundstücken nicht einfacher geworden. Dazu komme, dass Tutzing von Landschaftschutzgebieten umgeben sei; deren Herausnahme und Erschließung sei aufwändig. Die Verwaltung verhandele derzeit mehrere Alternativen.
    • Zur Sicherung der exzellenten Wasserqualität in Tutzing verfolge das gemeindliche Wasserwerk zwei Projekte: zum einen wird der Brunnen 1 in Kerschlach wieder angebunden, zum anderen wird der Brunnen Pfaffenberg erschlossen. Letzteres bedeute eine Ausweitung des Wasserschutzgebietes sowie den Bau einer Wasserleitung von 1.200 Meter Länge zum Hochbehälter in Deixlfurt. Beide Projekte haben ein finanzielles Volumen von 1,6 Mio. Euro.
    • Für die Sanierung der Hauptstraße hat das Staatliche Bauamt Weilheim als Bauherr die Grobplanung erstellen lassen. Es gibt ständige Abstimmungsrunden mit den Fachbehörden, dem Arbeitskreis und den Bürgerforen. Frühestens im Juli 2018 soll mit den Bauarbeiten begonnen werden; das Projekt wird bis ins Jahr 2022 dauern. Um die temporär und dauerhaft wegfallenden Parkplätze an der Hauptstraße zu kompensieren, soll ein Parkhaus zwischen Traubinger Straße und Greinwaldstraße errichtet werden; die Parkplätze sollen ab 2019 nutzbar sein. Hinsichtlich der Radwegeführung werden die Gemeinden Bernried und Feldafing in die Planungen einbezogen. Als weitere Termine nannte die 2. Bürgermeisterin: 11.01.2018 – nicht öffentliche Sitzung des Arbeitskreises Hauptstraße und 17.02.2018 (Samstag?) – Bürgerforum unter Beteiligung von Straßenbauamt, Landratsamt und Polizei.
    • Ein Kinderhort in der Hallbergerallee lässt sich in den Räumen des ehemaligen Tagesbegegnungszentrums der Ambulanten Krankenpflege realisieren. Träger der Einrichtung für die dringend benötigten Hortplätze sind die Caritas und der Kindergarten St. Joseph. Der Mietvertrag ist unterschrieben, der Antrag auf Nutzungsänderung gestellt.
    • Der Verband Wohnen im Landkreis Starnberg errichtet ab 2018 rd. 70 Wohnungen am Kallerbach. Das Vorzeigeprojekt mit Einzelhäusern in aufgelockerter Bauweise enthält auch geförderte Wohnungen, so dass dem vielfachen Wunsch nach bezahlbarem Wohnraum bald ein Angebot gegenübersteht.

    Schließlich ließ die 2. Bürgermeisterin das Jubiläumsjahr „1275 Jahre Tutzing“ Revue passieren und erinnerte an Fischerhochzeit, Festwoche, Weinfest, Ferienprogramm und Kulturnacht. Die Lange Tafel konnte nicht stattfinden, stattdessen wird es am 16.12.2017 ein Wintersonnenwendfeuer geben (Beginn 17:00, Lasershow 17:45).

    Zum Abschluss ihrer Ausführungen dankte die 2. Bürgermeisterin ihrer Kollegin Marlene Greinwald für die Unterstützung bei der Vertretung des 1. Bürgermeisters. Sie stellte fest, Tutzing benötige drei Bürgermeister, denn sie und Frau Greinwald hätten nicht alle Termine wahrnehmen können. Ihr Dank gelte auch den Mitarbeitern von Verwaltung und Bauhof sowie den Kollegen im Gemeinderat. Nicht zuletzt sei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern im Ehrenamt herzlich für ihre Arbeit zum Wohl der Gemeinde zu danken.

    Nach dieser Stunde und einer kleinen Pause schloss sich die Fragestunde an, in deren Mittelpunkt Fragen zur Sanierung  der Hauptstraße und der Temporegelung standen. Die Einführung von Tempo dreißig vor Schulen hat Befürworter wie Gegner; wichtig wäre, so Susanne Stolzenberg-Hecht, ein für Fußgänger und Radfahrer attraktives Ortszentrum, ortsrandiger geparkte Fahrzeuge, rücksichtsvolle Autofahrer und eine Reduzierung des hausgemachten Verkehrs – alles Ziele, zu denen die 2. Bürgermeisterin Übereinstimmung erklärte. Gefragt wurde aber auch nach dem gesperrten Gehweg Oskar-Schüler-Straße, der Parksituation am Bahnhof, das Seehof-Gelände und die Realsierung einer offenen Jugendarbeit in Tutzing.

    Eine ausführlichere Berichterstattung finden sie im Tutzinger Portal www.vorort.news.

  • Herzens-Sache

    Wir vergessen es nur zu gerne: Im Krankenhaus liegen viele einsame Menschen, oft nicht wissend und begreifend, was mit ihnen geschieht, aber voller Hoffnung, es möge besser werden. Im Altenheim aber kommt selten die Hoffnung auf, „dass da noch zu helfen ist“. Sowohl hier wie dort aber hilft Zuwendung und Herzenswärme, das Gefühl von Mutlosigkeit, ja: selbst depressive Momente, zu überwinden.

    In Tutzing arbeiten viele Mitbürger seit Jahren ökumenisch und in aller Stille im „Besuchsdienst Garatshausen“ und/oder im „Besuchsdienst Krankenhaus“. Die Besuche geben Kranken wie Heimbewohnern die Chance zum Gedankenaustausch, auch das Gefühl, nicht alleine gelassen zu sein – und befördern Heilungsprozesse ebenso wie Zufriedenheit mit dem Leben heute, in das, bei den Gesprächen, oft die Erinnerung an Höhepunkte während der aktiven Zeit hineinstrahlen.

    Sie haben Zeit übrig? Machen Sie einen Test! Ansprechpartner sind die Schwestern Corona und Barbara im Krankenhaus, den Kontakt zu Team Garatshausen vermittelt Ihnen das Pfarramt St. Josef

  • P wie Parken

    Tutzings Hanglage und die demografische Besonderheit einer gegenüber dem Bundesdurchschnitt hohen Altersstruktur seiner Bewohner erklärt, warum „einkaufen zu Fuß oder per Rad“ für eine große Zahl unserer Bürger nicht in Frage kommt. Auch nicht, wenn es eigentlich sinnvoll wäre. Das Ergebnis ist ein alltägliches hohes Verkehrsaufkommen hin zu und weg von den Einkaufmöglichkeiten, zu Ärzten und Dienstleistern, die in ihrer Mehrheit in der Ortsmitte oder darumherum sind. Verkehrsbeobachtungen gehen davon aus, dass 70% des täglichen Ortsverkehrs „selbst gemacht“ ist. Und die damit verbundene Parkraumnot diesen Quellverkehr rotieren lässt.

    Tutzing hat nun einmal keinen Parkplatz für hunderte Autos. Vor 30 Jahren schon luden die Tutzinger Nachrichten zum ersten Spatenstich für einen riesigen Park-Ponton ein, der am Biersteg verankert werden sollte. Am 1. April. Seit dem Abriss der TSV-Turnhalle in der Greinwaldstraße vor mehr als 3 Jahren verspricht die Gemeinde an dieser Stelle ein Parkhaus. Nächstes Jahr sollen die Sanierungsarbeiten an der Hauptstraße beginnen, 2019 im Ortszentrum, wobei dabei nicht nur für die 3jährige Bauzeit bisherige Parkplätze wegfallen. Steht dann das Parkhaus? Wer finanziert es? Wer baut wann?

    Wir sind uns durchaus bewußt, dass es sich bei diesem Projekt nicht um einen Klacks handelt. Aber wir kritisieren, dass auch dieses Thema von öffentlicher Seite einfach totgeschwiegen wird und fordern Transparenz. Vielleicht gibt es ja neue Nachrichten in der Bürgerversammlung am kommenden Mittwoch um Roncallihaus!

  • Inkubator?

    Inkubator?

    So kann er aussehen, der Inkubator, wie das geplante Gebäude an der Ecke Bahnhofstraße/Bräuhausstraße genannt wird.

    Die Business Area Tutzing GmbH hatte den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Tiefgarage an der Bräuhausstraße gestellt, über den in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 21.11.2017 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) zu befinden war.

    Im Auftrag der Gemeinde hatte Prof. Burgstaller den Bauantrag für das Haus „GE 1“ geprüft und bestätigt, dass die Festsetzungen und Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße /Bräuhausstraße“ vollständig eingehalten werden.

    Die geplante Tiefgarage weist mit 92 Stellplätzen ein Kapazität aus, die über den aktuell ermittelten Bedarf hinausgeht, somit ein wertvolle Planungsreserve oder ein Potential zu öffentlichen Vermietung darstellt. Einstimmig wurde dem Gemeinderat empfohlen, dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Der Bllick von Hotel Engelhof zeigt ein stattliches Gebäude, das mit dem FourSite korrespondieren wird. Die Sichtbetonfläche an der Nordseite könnte allerdings ortsgestalterisch noch aufgewertet werden.

    Der zweite Blick, in etwa aus der Sicht unterhalb des rechten Winekls des „Tortenstücks“, zeigt den nach Osten gespiegelten Teil des Hubert-Hupfauf-Platzes.

    Es drängt sich natürlich die Frage auf, warum mit dem dreieckigen Gebäude nicht schon längst begonnen wurde, wie es das Bauschild anzeigt. Dem Bauantrag für das „Tortenstück“ im Süden hatte der Gemeinderat bereits am 20.06.2017 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Seit dem sind das Grundstück zwar aufgeräumt und vorbereitende Tiefbauarbeiten durchgeführt worden, aber ein echter Spatentisch ist das nicht. Es hakt offensichtlich beim Landratsamt. Die Gründe müssten näher untersucht werden. Aber eine verlässliche Standortpolitik ist das nicht. Es stehen schließlich interessierte Mieter, Banken für die Zwischenfinanzierung und nicht zuletzt gut beschäftigte Bauunternehmen dahinter, die alle ihrerseits disponieren wollen. Kein guter Umgang mit Grundstückseigentümern, die Projekte in Tutzing realisieren wollen. Wenn diese beiden Bauvorhaben mit verbundener Tiefgarage einmal realisiert werden, bekommt das Areal mehr Leben und seinen Charakter. Und dann kommt die Fläche mit dem noch aufstehenden Laborgebäude dran. Aber das dauert noch…

    Anmerkung: Die Abbildungen sind zur Verwendung für die TL vom Bauwerber freigegeben.

  • Leere Läden, tote Gaststätten, öde Straßen

    Der Internethandel boomt. Er liefert alles aus dem Katalog per Knopfdruck, preiswert – und schon morgen klingelt der Zusteller. Was nicht passt, geht zurück. Die Spediteure boomen mit. Der Einzelhandel in Dorf und Stadt aber zittert. Kaufhäuser ebenso wie Apotheker, Buchhändler. Boutiquen, Schmuckhändler, Sportgeschäfte… bald auch vom Gemüsehändler bis zum Discounter alle, denn schon liefert Amazon Gelbe Rüben, Getränke, Salat und Prager Schinken ins Haus. Früh bestellt, mittags geliefert. Kein Mensch muss noch vor die Haustür oder gar zum Wirt: lieferando bringt jede gewünschte Mahlzeit heiß ins Haus, da kann der Pizzadienst einpacken.

    Toll? Ja, für Behinderte schon. Die steigenden Umsätze der Branche lassen vermuten, dass bald 80% aller Deutschen behindert sind: zu faul, selbst aktiv zu werden. Das Ergebnis wird uns schaudern lassen: leere Läden, tote Gasstätten, öde Straßen! Selbst Banken lassen das Gitter runter, denn ihre Kunden sitzen daheim am Laptop. Das per Internet bestellte Bargeld bringt ein Bote… bis wir keins mehr brauchen, weil wir es nirgends loswerden.

    Auch Tutzings Einzelhändlern macht die Entwicklung große Sorge und sie fragen sich, wie schnell dieser Prozess sie zum Aufgeben zwingt – oder ob es Möglichkeiten gibt, erfolgreich gegenzusteuern. Dabei haben sie das Gefühl, mit dem Thema „Handel im Wandel“ alleine gelassen zu sein. Dabei hat der Gemeinderat Referate für Wirtschaft sowie für Ortsplanung eingerichtet und der Landkreis eine Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaft. Doch niemand kümmert sich um die Probleme des Einzelhandels und zeigt Lösungen auf. Wann drückt da endlich wer auf den Notfall-Knopf?

     

     

  • Da wird’s wohl wieder voll!

    Musik im Advent verspricht immer Momente der Ruhe, der Entspannung, der Besinnung. Im 11-Monate-langem Jahresstress, noch übertroffen von dem der Feiertage, sind diese Konzerte glückliche Haltepunkte, die sich sehr, sehr viele nicht entgehen lassen wollen, Noch dazu, wenn vorher schon feststeht, dass es ein ganz besonderer Genuss werden wird. Am Sonntag, 10.12.2017, um 17.00 Uhr, bitten der Männergesangverein Sterzing, das Vocalensemble Young Voices Sterzing, die Blue Notes und die St. Josephsbläser zum Adventskonzert in St. Joseph. Der Eintritt ist frei – aber nehmen Sie trotzdem ein Scheinchen als Spende mit.

  • Ur-Tutzingers Spuren

    Nur 2 Monate haben Sie noch Gelegenheit, als Stammbaum- oder Neu-Tutzinger Ihre Nase reinzustecken in eine Entwicklung, deren vorläufiger Höhepunkt SIE sind. Vor 1275 Jahren, so ist es überliefert, lebten da, wo Sie im Sommer am liebsten baden, in einer Ansiedlung namens Dutcingun Menschen, deren DNA sich wahrscheinlich noch in einigen Ihrer Mitbürger finden lässt. Aber schon lange vorher hatte sich die Sippe des Tuzzo hier niedergelassen, müde von der langen Wanderung aus Irland, von wo sie die Anfänge des Christentums zu den hier lebenden Barbaren brachten. Doch auch sie trafen eben schon auf eine Urbevölkerung: Grabhügel aus der Bronzezeit und ihre in der Ausstellung gezeigten Inhalte beweisen das.

    Den Blick auf mehr als 2000 Jahre Tutzing bietet Ihnen nur noch bis 28. Januar die Ausstellung im Ortsmuseum, die zusammen mit der Archäologischen Staatssammlung München gestaltete wurde.

    Ortsmuseum am Thoma-Platz jeweils Mi, Sa, So von 13-17 Uhr. Eintritt: nicht der Rede wert (2 Euro – ehrlich!)

  • Im Alter unabhängig?

    Wer möchte das nicht sein? Trotz so mancher Gebrechen des Alters bleiben zu können, wo man lange Jahre gewohnt hat: in den eigenen vier Wänden, vor der Tür vielleicht den geliebten Garten, die Nachbarn aufmerksam und hilfsbereit? Aber – wir wissen es – da gibt es viele Gründe, die für „nochmal umziehen“ sprechen: der Einkauf wird zur Plage, das Kochen auch, erst recht der Garten, das Wechseln der Autoreifen, das Schneeräumen… Alles Gründe, die vor 7 Jahren zwei alte Tutzinger bewogen haben, ein Tutzinger Konzept für ein „betreutes Wohnen zu Hause“ zu entwerfen. Umgesetzt wurde es von unserer Ambulanten Krankenpflege unter Armin Heil.

    Wenn Sie für sich oder Ihre Eltern an dem Thema interessiert sind, finden Sie hier mehr.

  • 23.11.: Nicht wieder von vorne!

    Nicht wieder vorn vorne beginnen, den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage am Beringerweg 36 zu diskutieren. Dazu ermahnte die 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 22.11.2017 und sprach mir aus der Seele. Ich erinnerte daran, dass wir uns dreimal mit mit dem Antrag des Voreigentümers beschäftigt hatten, dazu eine Sitzung mit dem Bauwerber und den Fraktionsvorsitzenden. Letztlich wurde die modifizierte Planung vom Gemeinderat genehmigt. Der neue Eigentümer hatte nun eine veränderte Planung vorgelegt, die der Ausschuss am 24.10.2017 mit der Begründung der starken Abgrabungen und der Massivität des Bauvorhabens durch die geänderte Dachform ablehnte. Nun lag ein neuer Antrag vom 10.11.2017 auf dem Tisch: die Abgrabungen wurden deutlich reduziert und über Vergleiche zu der bereits genehmigten Planung der Nachweis geführt, dasss der neue Antrag dem genehmigten Antrag in Kubatur und Höhe entspricht. Statt sich nur mit diesen beiden neuen Punkten zu beschäftigen, wiederholten einige Kollegen ihre grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Mühsam!! Am Ende wurde mit 6:4 Stimmen dem Gemeinderat empfohlen, dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

    Weitere Punkte der Sitzng waren:

    • Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62 „Fabrikgelände Lindemannstraße – ehemalige Bayerische Textilwerke“ wurde unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsses samt Begründung in der Fassung vom 22.11.2017 gegen eine Stimme als Satzung beschlossen. Hintergrund der Änderung war die geplante Rolltreppe in den 1. Stock und die Ansiedlung eines Drogeriemarktes. Zur Erinnerung: es handelt sich hier um ein Sondergebiet „Einzelhandel“; zum Schutz der Funktionalität und Attraktivität des Ortszentrums wurden Sortimentsbeschränkungen vorgenommen. Dies sind weitreichende Eingriffe in die Belange der Gewerbetreibenden. Als Wirtschaftsliberaler ist mir nicht wohl dabei. Entsprechend verlangte das Kreisbauamt, die Begründung weiter zu ergänzen.
    • Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Am Kallerbach“ wurde nach Einbeziehung der eingegangenen Stellungnahmen und der gefassten Beschlüsse samt Begründung in der Fassung vom 22.111.2017 gegen eine Stimme als Satzung beschlossen. Hier ging es darum, den Plan des Architktenbüros Felix + Jonas, München, im Bebauungsplan abzubilden. Dabei werden Reserven und Puffer eingebaut, um bei möglichen Änderung der Bauplanung nicht gleich den Bebauungsplan ändern zu müssen. Die Gesamt-GR wird mit 2.665 m² festgelegt. Ein Wasserrechtsverfahren wurde durchgeführt; es liegen verschiedene belastbare Gutachten vor; weitere werden im Baugenehmigungsverfahren folgen. Wiederholt sei die Feststellung, dass die Realisierung von rd. 70 teilweise vergünstigt mietbaren Wohnungen durch den Verband Wohnen im Landkreis Starnberg sehr zu begrüßen ist; die Gemeinde kann sich freuen, dass hier in aufgelockerter Bauweise ein gutes Projekt verwirklicht wird.
    • Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 „Traubing – Weilheimer Straße / Kriegerdenkmal“ wurde unter Einbeziehung der Beschlüsse nach Abwägung der Stellungnahmen samt Begründung in der Fassung vom 22.11.2017 einstimmig als Satzung beschlossen. Neben redaktionellen Änderungswünschen ging es um die Überschreitung der Grundflächen um 20% durch Balkone und Terrassen, Klarstellung zu Dachaufbauten, Präzisierung für bis zu 4 Wohneinheiten bei Umnutzungen, Dachneigungen von 20-30°, Ausweis privater Grünflächen u.a.m.
    • Die beantragte Befreiung von der Ortsbausatzung für den Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Starnberger Straße 13 in Traubing wurde gegen eine Stimme erteilt. Das Straßenbauamt hatte die Einfahrt zur Tiefgarage in der Kurve beanstandet und eine Zufahrt weiter westlich empfohlen. Da dies wegen bestehender Doppelgarage mit dem Nachbarn nicht ohne weiteres möglich ist, hatte der Bauwerber nun oberirdische Parkplätze vorgeschlagen und daher eine entsprechende Befreiung von der Festsetzung Tiefgarage in der Tutzinger Ortsbausatzung beantragt. Der Ausschuss einigte sich rasch drauf, dass Tiefgaragen in Traubing nicht zum dörflichen Charakter des Ortsteils passen, mithin der Ausschuss hier nicht auf der Ortsbausatzung bestehen muss. Eine differenzierte Betrachtung ist hier angezeigt. Mit dem Neubau des Wohnhauses war der Ausschuss bereits am 24.10.2017 einverstanden gewesen.
    • Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Starnberger Straße 3 in Traubing wurde grundsätzlich positiv aufgenommen. Diskutiert wurden die Lage im Außenbereich sowie der Hochwasserschutz. Ein Haus in der Nachbarschaft war aus Gründen des Hochwasserschutzes höher aufgestellt, nicht unterkellert und mit einer umlaufenden Mauer versehen, die bei übergetretenen Bach das Wasser zurück- bzw. ableiten soll. Ähnlich wurde die Situation im vorliegenden Fall beurteilt. Das – kleine – Haus wird im nördlichen Teil des Grundstücks situiert; die Fläche war bereits aus dem landwirtschaftlichen Betrieb herausgelöst worden. Gegen eine Stimme wurde bestätigt, dass ein Einfamilienhaus wie im Lageplan dargestellt errichtet werden kann. Die zweite Frage nach der Errichtung des Hauses mit Erdgeschoss und Obergeschoss bei einer Wandhöhe von 6,0 Metern wurde einstimmig bejaht. Das Landratsamt wird nun im Rahmen des Antrags entscheiden.
    • Die Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern in Unterzeismering, An der Leiten 6, war nach § 34 BauGB zu beurteilen, weil das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans liegt. Das Grundstück mit genau 1.200 m² Fläche soll geteilt werden, so dass unter Einhaltung der Tutzinger Ortsbausatzung zwei Einfamilienhäuser auf Grundstücken von jeweils 600 m² errichtet werden können. Hinsichtlich der Lage der Häuser präferierte der Ausschuss die Kombination von Ost-West-Ausrichtung für das nördliche und Nord-Süd-Ausrichtung für das südliche Haus. Die Stellung der umgebenden Gebäude ist nicht als homogen zu betrachten, die beantragten Höhen passen zur Umgebungsbebauung. Somit wurde der Bauvoranfrage mit Verweis auf die beschriebene Variante zugestimmt.
  • 22.11.: Business Area Tutzing

    Die Business Area Tutzing GmbH hatte den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Tiefgarage an der Bräuhausstraße gestellt, über den in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 21.11.2017 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) zu befinden war.

    Es handelt sich um das Grundstück, dass gleichzeitig an die Bahnhofstraße grenzt. Dem Bauantrag für das „Tortenstück“ im Süden hatte der Gemeinderat bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt; hier gibt es offenbar Verzögerungen im Landratsamt. Im Auftrag der Gemeinde hatte Prof. Burgstaller den Bauantrag für das Haus „GE 1“ geprüft und bestätigt, dass die Festsetzungen und Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße /Bräuhausstraße“ vollständig eingehalten werden. Die geplante Tiefgarage weist mit 92 Stellplätzen ein Kapazität aus, die über den aktuell ermittelten Bedarf hinausgeht, somit ein wertvolle Planungsreserve oder ein Potential zu öffentlichen Vermietung darstellt. Einstimmig wurde dem Gemeinderat empfohlen, dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Fotomontagen erleichterten den Räten und dem Publikum, sich das fertige Gebäude vorzustellen.

     

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 97 „Oskar-Schüler-Straße / Traubinger Straße“ wurde abgesetzt und auf die Gemeinderatssitzung am 05.12.2017 verschoben.
    • Um die Zuordnung von Parkplätzen am FourSite ging es bei der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74. Einstimmig erging die Empfehlung an den Gemeinderat, 9 Parkplätze im Osten und zwei Parkplätze im Westen dem FourSite zuzuschlagen, damit der Stellplatzschlüssel erfüllt wird. Eigentlich müssen die Stellplätze auf dem Grundstück liegen, in diesem Fall sind sie dinglich gesichert. Letztlich war die Tiefgarage zu klein!
    • Einstimmig abgelehnt wurde der Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung und zum Anbau an das bestehende Wohnhaus mit drei Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit in der Waldschmidtstraße 23. Ortsplanerisch erscheint das Gebäude zu schmal und zu hoch. Prof Burgstaller empfahl, das Gebäude mehr zu strecken und stellte zwei Varainten vor. Dem Bauwerber soll, so die Gemeinderäte, empfohlen werden, sich an der Variante 1 zu orientieren, um hier eine ortsplanerische verträgliche Lösung zu erreichen. Gleichzeitig soll geprüft werden, wie die im Norden des Grundstücks situierte Linde von dem Bauvorhaben tangiert wird.
    • Die Im Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten in der Graf-Vieregg-Straße 16 wurden einstimmig bejaht. Die beantragten Abmessungen waren nach § 34 BauGB zu beurteilen, denn für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 70 „Kindergarten St. Joseph“ gibt es keinen Satzungsbeschluss. Das geplante Gebäude, das in der Grundfläche kleiner als der Bestand und in Richtung Westen abgerückt wird, ist ortsplanerisch ein Gewinn für Tutzing; zum See hin entsteht dabei eine kleine Platzsituation. Bleibt zu wünschen, dass hier eine architektonisch anspruchsvolle Lösung realisiert wird und nicht 08/15.
    • Viel Diskussion gab es zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 4 „Zwischen Benediktenweg und Boeckelerstraße“. Der Erwerber der antragsgegenständlichen Grundstücke wollte drei Befreiungen: (1) Überschreitung der Wandhöhe, (2) Doppelgarage statt Einzelgarage und (3) Unterkellerung der Doppelgarage. Gegen zwei Stimmen wurde zunächst die Befreiung von der Begrenzung der Wandhöhe ausgesprochen, so dass talseitig eine Wandhöhe von 6,80 Meter zulässig ist. Dies ermöglicht den Dachgeschossausbau. Der Bebauungsplan in der Fassung der zweiten Änderung datiert vom 27.07.2016; der Grundstückserwerb mit Kenntnis der Festsetzungen erfolgte wohl vor kurzem. Angesichts dessen taten sich einige Ratskollegen und auch ich schwer, die weiteren Befreiungen auszusprechen und damit in gewisser Weise die Verbindlichkeit des „jungen“ Bebauungsplans zu schwächen. Im Ergebnis wurden die beiden beantragten Doppelgaragen (also für 4 PKW) einstimmig abgelehnt; lediglich eine Doppelgarage erschien dem Ausschuss denkbar. Der dritten beantragten Befreiung, der denkbaren Unterkellerung der Garage zur Unterbringung von Kinderspielsachen, Fahrrädern und Gartengeräten, wurde mit 6:4 zugestimmt.