Monat: Mai 2018

  • Die Bimslechners und die Wahrsagerin

    Vier Höfe und eine Kristallkugel!

    Uns besuchte eine Wahrsagerin, lang ersehnt. Sie kam, mit viel nachdenklichen Falten auf der Stirn. Wir blickten gemeinsam in ihre berühmte Kristallkugel und sahen im wabernden Nebel, was wir nicht zu denken wagten.

    Tutzings Zukunft wird demnächst von modern denkenden, weltweit vernetzten Gemeinderäten und von McKinsey-Beratern neu gestaltet.

    Der Andechser Hof wird Dreifachturnhalle des Gymnasiums mit einer coolen Sportgaststätte, verbunden mit einer geschwungenen weiß-blauen Stahlhochbrücke von Haus zu Haus.

    Das Seehofgrundstück ist dann endlich wieder Aushängeschild Tutzings mit fünfstöckigem Sporthotel im Ostsee-Bäderstil, das von der Marienstraße entlang der Leidlstraße zur Schloßstraße reicht, mit einem großen Wintergarten Richtung See, der ganze Innenhof ausgebaggert und verwandelt in einen lebendigen Segelhafen; die goldene Maria als Türwächterin über dem Hoteleingang, das nun Marylux-Residenz heißt.

    Der Bahnhof als technisches Denkmal zeigt sich frisch renoviert, das alte Stellwerk wieder in Betrieb (digital gesteuert) , die alte Überleitungs-Fußgängerbrücke wieder aufgebaut mit Blick auf jede ankommende Zugspitze, der westliche Bahnsteiglift in Form der Jahrhundertwende um 1899 und mit Zusatznutzung als Eis- und Limonadenkiosk endlich betriebsbereit. Entsprechend der neuen Bauleitlinie nur noch Neubauten im Vetterlhauslook, auch vierstöckig und höher erlaubt.

    Die Hauptstraße ab 2050 endlich in einen Tunnel verlegt. Darüber, als neuer „Hof der Begegnung“, Blumenkübel, Sonnenbänke und -schirme, Milchbars, Verkauf von Tutzinger Kuckucksuhren und Honig der Bienen eines Ex-Oberbürgermeisters, absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Nur St. Joseph und Pfarrer Brummer bleiben wie sie sind.

    Tutzing  atmet auf. Mit dem allgemeinen Rauch- und Alkoholverbot wurden alle Parteien gleich mit verboten. Tutzing friedlich wie nie.

    Der Wahrsagerin fällt vor lauter Staunen die Kugel runter. Ihr Stirnfalten haben sich geglättet. Sie lächelt blöd.

    Wir auch.

    Eure Bimslechners, der Josef und der Franz

     

     

     

     

  • EU-Datenschutzverordnung

    EU-Datenschutzverordnung

    Die in den letzten vier Wochen häufig an die TL-Redaktion gestellte Frage, wie wir es mit der DSGVO hielten, kommt auch aus einer nicht unerheblichen Unsicherheit; vermutlich resultiert sie aus einem sehr unterschiedlichen Verständnis und Wissen hierzu.
    Wir erhielten aus dem Büro des EU-Abgeordneten Giegold einen Link, der umfassend informiert.

    Wir geben Ihnen diesen Link zu Ihrer Kenntnis gern weiter:
    https://www.janalbrecht.eu/2018/05/dsgvo-haeufig-gestellte-fragen-haeufig-verbreitete-mythen/

    Die Quelle ist insofern sehr interessant, weil sich insbesondere die europäischen Grünen sehr intensiv mit dem Thema beschäftigten.

    GBF

     

  • Alle einfach sprachlos

    Da findet in Tutzings Politzentrum eine Explosion statt und man hört keine Sirene. Eine erste Meldung bringt die SZ in ihrer Online-Ausgabe  am 11. Mai 2018. Die „Tutzinger Liste“ veröffentlicht die Sensationsstory in Tutzing als erste auf ihrer Internetseite. Dann schreiben Merkur und SZ verblüfft Berichte und Kommentare. Am Schluss bringt Tutzings neue Plattform „vorOrt.news“ eine ausführliche Recherche… wie gesagt: zum Schluss. Keine Leserbriefe, keine Bürgerkommentare, keine hörbare Häme bei den anderen Gruppen im Rathaus. Absolut nix. Keinerlei Reaktion. Da bin auch ich sprachlos.

    Denn immerhin drohen ein Ex-Bürgermeister, eine amtierende zweite Bürgermeisterin und einer der profiliertesten Gemeinderäte der CSU unverhohlen damit, ihre alten, vergilbten Parteiausweise zurückzugeben. Aus der Partei auszutreten. Sie drohten dies in einem offenen Brief an ihren Landesfürsten Horst Seehofer. Sie machten ihn und seinen Apparat verantwortlich für eine unverantwortliche, unmoralische, geschweige „christliche“ Behandlung der Flüchtlinge. Sie erinnerten sich wohl der Jesus-Worte „was ihr dem geringsten meiner Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.“ Sie ließen durchblicken, dass sie lieber Merkels „wir-schaffen-das-CDU“ wählen und für sie Verantwortung übernehmen würden, als weiter einer absolut unchristlichen Abschiebepartei zu dienen.

    Irre. In Altbayern. Nicht irgendwelche „Gutmensch-Verdächtige“, sondern echte, aktive CSU-ler. Die sich aber wegen des „C“ im Parteinamen jetzt schämen. Zu Recht.

    Die SZ mutmaßt, dass viele an der „Basis der Partei“ so denken. Ich zweifle daran. Man hört keinen Beifall aus der Basis. Sie ducken sich alle weg. Sie stellen sich taub und stumm.

    In Italien funktioniert es schon: Zwei rechte, populistische, unchristliche Parteien stellen nun die Regierung. Das Schweigen all unserer Lämmer und Rindviecher lässt erwarten, dass in Bayern demnächst auch eine Regierung aus (C)SU und AfD akzeptiert würde. Schweigend – fürchtet Euer

    Franz Bimslechner

  • In Tutzing rührt sich was! Rebellion! Konservative Revolution?

    Es wurde die Stimme erhoben! Die staatstragende Partei sorgt sich doch so um die Leitkultur, sie musste einfach eigenen Worten zufolge die Stimme erheben. Was lange währt, wird nämlich gut! Das dachten sich vermutlich die Initiatoren, scherten aus der schweigenden Landkreis-Generallinie aus und waren so mutig, an der bekannten Geschlossenheit der Ortspartei vorbei den Häuptling in seinem Berliner Heimatwigwam darauf zu verweisen, so ginge es nicht weiter, man betreibe indirekt das Geschäft derjenigen, die man nun eben nicht in der Verantwortung wolle. Konkret gemeint die AfD. Ein in der Tat sehr beachtlicher Schritt, den politischen Mitbewerber so abzugrenzen.

    Wahltaktisch auch gut angelegt. Die vielen ebenso Denkenden werden mitgenommen und freuen sich, endlich rühre sich zu den kritischen Umständen etwas. Linker Beifang ist willkommen, rechter sowieso.  Die Hardliner, dem Manne im Wigwam und dessen bundesweit industrieerfahrenem Berliner Statthalter (Herkunft: Nachbarlandkreis WM, jetzt hauptberuflich konservativer Revolutionär) folgend, bleiben aber auch bei der Stange und werden von der Bühne her das Schauspiel genau beobachten. Wüsste man doch gerne genau, was da mit dem ausgegrabenen Kriegsbeil los sei. Warum das erst jetzt ausgegraben wurde. Anlass gab es nämlich schon vor zwei Jahren, als einige Tutzinger Ehrenamtler es nicht so gerne wollten, übers Ehrenamt in Sachen fremdsprachiger Durchreisender und die tatsächlich großen Erfolge des Ehrenamtes etwas in der Zeitung zu lesen.

    Es rührt sich was und das ist gut so. Sehr nahes Hinschauen und sehr präzises Hinhören dürfte nun weiterführen. Sowohl bei der Hauptstraße als auch in der Hauptstraße, vom Südkreisel bis zum virtuellen Nordkreisel. Und mittendrin sind zwei Akademien, die das gewiss auch beobachten werden, wie Tutzing in eigener Sache jetzt umzugehen gedenkt. Alles sichtbar und denkbar.

    Der große Heimathäuptling sagte aus seinem Berliner Wigwam heraus so schön treffend, die Berliner Regierung sei eine Regierung für den kleinen Mann! Wie sehr er doch recht zu haben beginnt, wie groß er doch selbst ist und auf den kleinen Mann nun herabschaut.

    Dies bekam ich in den letzten Tagen mit, auf der Straße und aus der Presse, so richtig schön passend zu Pfingsten. Das Internet half mir, Pfingsten hat etwas mit Geist zu tun.

    Ihr JB

  • 17.05.: Nur für Selbstabholer

    Nur für Selbstabholer stehen Geschirrmobil und Toilettenfragen noch für auswärtige Entleiher zur Verfügung. Geschäftsleiter Marcus Grätz möchte hier den zeitlichen Aufwand für die Bauhofmitarbeiter reduzieren und deren Kapazität für die eigentlichen Aufgaben nutzen. Die Benutzungs- und Gebührenordnung, die der Ausschuss zuletzt am 14.06.2016 geändert hatte, wird entsprechend angepasst. Die Leihgebühr steigt auf 250 Euro. Verunreinigungen werden zukünftig von beauftragten Unternehmen beseitigt und dem Entleiher in Rechnung gestellt. Die gemeindliche modulare Bühne wird nur noch an ortsansässige Interessenten ausgeliehen. Hier ist insbesondere eine engagierte Mitarbeit des Entleihers erforderlich. All dies wurde in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses am 16.05.2018 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) einstimmig beschlossen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Die Orgel aus der Nikolauskirche, ein Instrument, gebaut  im Jahr 1720 vom Orgelbauer Schleich aus Stadtamhof in Regensburg, wurde vorübergehend ins Ortsmuseum gebracht, nachdem für die Nikolauskirche eine neue – gebrauchte – Orgel gestiftet wurde. Die sogenannte Schleichorgel war nach Aussage der Organistin Helene von Rechenberg nicht unproblematisch: sie hatte keine Pedale, nur die Grundtonarten, eine kleine Oktave, zudem um einen halben Ton höher gestimmt. Diese Eigenarten machten die Unterstützung des Gemeindegesangs und das Zusammenspiel mit anderen Instrumenten schwierig. Was also tun mit der Orgel, die vor 30 Jahren auf dem Dachboden des Gymnasiums entdeckt worden war. Die Bürgermeisterin betonte, dass die Orgel kein Zeitzeugnis der Gemeinde sei. Ich selbst war im Ortsmuseum, um mir die Orgel anzusehen. Bleiben kann sie dort nicht, viel zu dominant in den kleinen Räumen. Kurz zuvor war ein Interessent dort gewesen, der seine Enttäuschung über den Zustand der Orgel geäußert hatte. Die weitere Diskussion im Ausschuss kam zu dem Ergebnis, die Orgel dem Orgelmuseum in Kelheim als Dauerleihgabe anzubieten oder zu verkaufen, schließlich verfügten Museen über Etats zu Erwerb von Objekten.
    • Die Bürgermeisterin und Frau Gabriele Heinzl, in der Verwaltung zuständig für das Sozialwesen, informierten über die Unterbringung von anerkannten Asylbewerbern und Obdachlosen. Tutzing verfügt hier nur über beschränkte Möglichkeiten, derzeit in Obertraubing und Kampberg. Beide Objekte, die derzeit von insgesamt 7 Personen bewohnt würden, seien stark renovierungsbedürftig. Bei Sozialwohnungen gäbe es eine Warteliste mit 450 Personen, davon rd. 50% Tutzinger. Auch für das Betreute Wohnen, die Einrichtung in der Bräuhausstraße verfügt über 33 Wohnungen, gebe es eine Warteliste, die sich kaum verkürze. Ratskollegin Renate Geiger (SPD) ergänzte, dass nun 10 anerkannte Asylbewerber, für die Wohnberechtigungsscheine beantragt worden wären, unterzubringen seien, sie hätten einen Anspruch darauf. Der Verband Wohnen verfüge für Familien nur über zu kleine Wohnungen, auf dem freien Wohnungsmarkt seien die Mieten pro Quadratmeter zu hoch. Das Problem bestehe im gesamten Landkreis. Die Verwaltung informierte, dass der Landkreis jetzt in Starnberg eine Beratungsstelle eingerichtet habe. Ratskollegin Elisabeth Dörenberg (CSU) forderte auf, einfache Unterkünfte zu bauen. Hier ist auch an Wohnungsgenossenschaften zu denken. Die Bürgermeisterin wies darauf hin, dass im Juli der Grundsatzbeschluss zur Sozialen Bodennutzung (SoBoN) gefasst werden sollte, der hier auch Möglichkeiten schaffe, günstigen Wohnraum zu errichten. Insgesamt ein Appell, in diese Richtung zu denken und Lösungen zu entwickeln.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes

    • berichtete die Bürgermeisterin dass sie in der entsprechenden Sitzung des AWISTA der Auflösung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft des Landkreises Starnberg mit dem Ziel zugestimmt habe, den Eigenbetrieb AWISTA in ein Kommunalunternehmen des Landkreises Starnberg überzuleiten. Dazu hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.01.2018 einstimmig sein Einverständnis erklärt, die Abstimmung seitens der Bürgermeisterin war hier voll gedeckt. Wie damals weiter angeregt, sollte der reduzierte Einfluss der Gemeinde durch zwei Sicherungsmechanismen berücksichtigt werden: (1) ein Vertreter der Bürgermeister wird im Verwaltungsrat sitzen und (2) wesentliche Änderungen, wie z.B. die Auflösung eines Wertstoffhofes, bedürfen des Einvernehmens der betroffenen Kommune. Im nächsten Schritt möchte ich sehen, dass sich dies in dem Entwurf der Satzung des Kommunalunternehmens wiederfindet.
    • Die Verwaltung berichtete, dass auf den gemeindlichen Friedhöfen der Aushub bei Beerdigungen nicht abtransportiert werde. Die Gemeinde möchte hier nicht länger für die Entsorgung aufkommen; die entsprechenden Lagerstätten werden verschlossen.
    • Die Bürgermeisterin wies auf die 125-Jahr-Feier des TSV Tutzing hin, die am 9. Juni 2018 in der Würmseehalle stattfindet. Gemeinderäte sind dort herzlich willkommen.
    • Hingewiesen wurde auch auf den Besuch von Bürgerinnen und Bürgern aus Balatonkenese, der ungarischen Partnerstadt von Tutzing. Der Besuch findest statt vom 18. – 22.10.2018., beginnt also mit der Kulturnacht, die in diesem Jahr unter dem – hier passenden – Motto „EUROPA“ steht. Die Bürgermeisterin forderte auf, die Gäste privat unterzubringen und damit die Städtepartnerschaft zu leben. Tagsüber gebe es ohnehin Programm.
  • Es geht los: Aparthotel für Tutzing – Headquarter für Lobster

    Es geht los: Aparthotel für Tutzing – Headquarter für Lobster

    Endlich: die Bauarbeiten für das neue Aparthotel in Tutzing an der Bräuhausstraße haben begonnen! Lange haben die Vorarbeiten gedauert, zu lange, wie Stefan Klein vom Projektentwickler ehret + klein gegenüber dem Starnberger Merkur (Ein Tortenstück für Tutzing) schon einmal feststellte. Der Gemeinderat hatte sich in drei Sitzungen am 05.05.2015, 03.12.2015 und 27.07.2016 mit dem Bauantrag befasst, diesen mehrfach hinterfragt, die Hotelnutzung festgeschrieben und kleinere Befreiungen erteilt. In der Bürgerversammlung am 11.01.2017 konnte der damalige Bürgermeister Rudolf Krug bestätigen, dass die Baugenehmigung durch das Landratsamt nun worden erteilt sei. Zuletzt haben sich der Bauausschuss am 16.05.2017 und der Gemeinderat am 20.06.2017 mit beantragten Änderungen der Tektur befasst und diese gebilligt.

    Als „Schweizer Dreieck„, so der Starnberger Merkur am 27.12.2015, lässt sich das Vorhaben mit Bezug auf Bauform des Gebäudes und Herkunft des Investors bezeichnen.

    Die Fakten dazu: Grundstücksgröße ca. 1.740 m², Objektnutzung: Aparthotel SIMson mit 25 Zimmern, Tagesbar – auch für Tutzinger – und Rezeption, Tanzschule mit Tanzsaal und Gastronomie mit Veranstaltungsflächen, baurechtlich relevante Geschossfläche 2.173 m², in der Tiefgarage stehen 28 Stellplätze für den Privatverkehr zur Verfügung.

    Dazwischen setzt sich der Weg zwischen Lakeside Living und Foursite fort, der Hubert-Hupfauf-Platz. Im Osten zum See steht mit einem Längsriegel und der Rotunde noch Altbestand.

    Im abgebildeten Auszug aus dem öffentlichen Bebauungsplan ist die Wegung gekennzeichnet.

    Von dort, so die Vorstellung der Planung „Vom Bahnhof zum See“, soll ein Weg zur Hallberger Allee führen, dann weiter über die Hauptstraße zum Dampfersteg.

    Das Problem: der Weg führt über das Gelände des Krankenhauses, so dass hier Gespräche geführt und Lösungen gefunden werden müssen. Das steht jedoch angesichts umfangreicher Erweiterungspläne des Krankenhauses zumindest in Frage.

    Insgesamt werden es am Ende fünf Gebäude mit einer festgeschriebenen maximalen Geschossfläche von 21.900 m². Verschiebungen in der Aufteilung auf die fünf Gebäude  – wie geschehen – sind möglich, aber es ist ein Nullsummenspiel, weil die Obergrenze festgeschrieben ist. Die Entwicklung dieses Areals wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen, weil zusätzliche Flächen auch vom Markt angenommen und vermietet werden müssen.

    Inzwischen ist dem Antrag für den nördlich angrenzenden Bau „GE 1“ an der Bahnhofstraße das gemeindliche Einvernehmen erteilt worden. Auch dieses Gebäude soll eine Tiefgarage erhalten, die mit jener unter dem „Tortenstück“ verbunden werden wird. Inzwischen konnte das Grundstück GE 1 auf dem ehemaligen Roche Gelände an den IT-Spezialisten Lobster GmbH veräußert werden, „ein Glücksfall für die Gemeinde Tutzing“, so Stefan Klein. Die Projektentwickler werden dort das neue Headquarter des IT Unternehmen Lobster für zunächst ca. 100 Mitarbeiter bauen. Damit wird genau das Gewerbe angesiedelt, das Tutzing mit seiner schöne Lage sucht: es raucht nicht, es stinkt nicht. Die Entwickler möchten diesen erfolgreichen Abschluss nutzen, um dem Gesamt-Grundstück eine inhaltliche Prägung als IT-Campus zu geben und weitere Unternehmen aus dem Umfeld von Lobster in Tutzing anzusiedeln.

    Nachdem die Verhandlungen mit dem Generalunternehmer erfolgreich abgeschlossen wurden, konnten die Bauarbeiten für das SIMson Anfang Mai beginnen. Parallel werden weitere Bestandsgebäude – außer der Rotunde – abgebrochen. Der Rohbau des Aparthotels soll im Oktober fertiggestellt sein, die Gesamtfertigstellung des Gebäudes ist für April 2019 geplant. Für die drei angrenzenden Baufelder (oben in dunklem gelb unterlegt) läuft derzeit ein Ideenwettbewerb von drei Architekturbüros.

    Wie erwähnt will nun die Artemed-Klinik im Westen erweitern. Bei allem Wohlwollen für diese Erweiterungspläne des Krankenhauses in den Bereichen Dialyse, Notaufnahme und Intensivstation ist eine intensive Abstimmung zwischen den Grundstücksnachbarn und der Gemeinde erforderlich. Entsprechend hat der Gemeinderat in der Sitzung am 08.05.2018 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan für das Klostergelände zwischen Gröberweg, Hauptstraße und Bahnhofstraße gefasst und zusätzlich einen Billigungsbeschluss für den Teilbereich ARTEMED.

     

     

     

  • 16.05.: Villa am Nordbad

    Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Nordbadstraße 2 erhielt mehrheitlich gegen eine Stimme das gemeindliche Einvernehmen. So geschehen auf der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 15.05.2018 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW). Das gegenständliche Flurstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 2. Mangels dessen Konkretisierung wurde das Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt. Beantragt wurde der Abbruch des bestehenden Gebäudes und der Neubau eines Einfamilienhauses als Ersatzbau in stattlicher Größe. Visualisierungen zeigten eine klassische Villa, wie sie auch in Bogenhausen oder Nymphenburg zu sehen sind. Einige Kollegen störten sich an der geplanten Firsthöhe von 12,4 Metern, allerdings, so andere Kollegen, sei das Dachgeschoss anders nicht sinnvoll zu nutzen. Mein Kollege Prof. Dr. Levasier ergänzte noch, das Haus stehe deutlich unter dem Niveau der Hauptstraße, rage also nicht besonders heraus. Der gemeindlicher Planer, Prof. Burgstaller, hatte im Vorfeld bestätigt, dass das Vorhaben in Größe und Kubatur den geplanten Festsetzungen entspreche. Eine geringere Dachneigung wäre wünschenswert gewesen. Er  begrüßte ausdrücklich, dass der Baumbestand erhalten wird, der auch im Bebauungsplan berücksichtigt werden sollte. Ein Antrag des Vorbesitzers, im Osten der Grundstücks ein weiteres Gebäude zu errichten, wurde am 25.07.2017 im Ausschuss abgelehnt und inzwischen zurückgezogen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Gebiet zwischen Bernrieder Straße, Erlenstraße und Lindenallee“ wurde unter Einbeziehung der rein redaktionellen Hinweise des Kreisbauamts samt Begründung in der Fassung vom 15. Mai 2018 als Satzung einstimmig beschlossen. Hintergrund war die Festsetzung eines schützenswerten Walnussbaums sowie der Bäume an der Lindenallee.
    • Dem Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Waldschmidtstraße 11 wurde gegen zwei Stimmen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Das geplante Gebäude füge sich aufgrund der Dachform (Flachdach) nicht in die Eigenart der umgebenden Bebauung ein. Nachdem der Ausschuss eine Bauvoranfrage wegen unerwünschter Riegelwirkung aller Gebäudeteile (27 Meter!) und Flachdach am 20.12.2016 abgelehnt hatte, wurde anschließend ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht, in dem der Garagenanbau verkürzt und ein flachgeneigtes Walmdach geplant wurde. Dieser Antrag auf Baugenehmigung erhielt am 11.12.2017 die Genehmigung des Landratsamts Starnberg. Nun wollte der Bauwerber wieder zurück zum Flachdach.
    • Einstimmig erteilte der Ausschuss der Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau von zwei Dachgauben in einem Haus an der Neustätterstraße 1a das gemeindliche Einvernehmen. Hier ging es um die nachträgliche Legalisierung von zwei genehmigungspflichtigen Dachgauben, die nicht im Bauplan enthalten waren. Sie sind bereits errichtet. Die Bürgermeisterin befand das Vorgehen als nicht in Ordnung. Eingereichte Planung sollten vollständig sein.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Dreifamilienhauses mit Doppelgarage und fünf PKW-Stellplätzen in Diemendorf wurde von den Bauwerbern zurückgezogen.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der Küche im Erdgeschoss und Anbau eines Außenkamins sowie zum Abbruch der bestehenden Einzelgarage und Neubau einer Doppelgarage in der Simone-Ferber-Straße 7 erhielt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Auch dieses Vorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 2. Mangels dessen Konkretisierung wurde das Vorhaben ebenfalls nach § 34 BauGB beurteilt. Die Garage von knapp 50 m² ist verfahrensfrei zu errichten, einzig die Erweiterung im Erdgeschoss war genehmigungspflichtig. Im Vorfeld hatte der gemeindlicher Planer Prof. Burgstaller bestätigt, dass aus seiner Sicht nichts gegen das Vorhaben spreche, die Grundflächen umliegender Gebäude seien größer.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung innerhalb einer bestehenden Schreinerei zu einer Betriebsleiterwohnung in Traubing wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Betriebsinhaber wollte innerhalb seiner Schreinerei im Gewerbegebiet für sich und seine Ehegattin eine Betriebsleiterwohnung einrichten, was nach § 8 Absatz 3 Nr. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bauplanungsrechtlich ausnahmsweise möglich ist. Die Wohnung von 45 m² ist flächenmäßig von untergeordneter Bedeutung. Das Kreisbauamt wird noch die bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit prüfen (Immissionsschutz, Arbeitsschutz etc.).

     

  • Rebellion in der Tutzinger CSU

    Was niemand je zu hoffen wagte, ist eben geschehen: Kurz vor der Landtagswahl drohen allseits bekannte, erfolgreiche Tutzinger CSU-Größen wegen der unmenschlichen Asylpolitik ihrer Partei mit ihrem Austritt aus der Partei. Eine Sensation.

    In einem Brief, aus dem die SZ in ihrer Online-Ausgabe vom 11.05.2018 zitiert, verlangen Altbürgermeister Dr. Alfred Leclaire, Vize-Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg und Gemeinderat Dr. Thomas von Mitschke-Collande das Ende von „aggressiver Rhetorik“ gegenüber und „Ausgrenzung“ von Flüchtlingen durch die Parteiführung.

    Mitschke von Collande, der vor sechs Jahren durch sein Buch „Schafft sich die katholische Kirche ab?“ bereits als Mitglied  im Zentralkomitee der deutschen Katholiken europaweit Zustimmung für seine darin vorgelegten Reformvorschläge fand, ist in dieser Gruppe von Revoluzzern absolut der schärfste Pfeffer in der Wunde.

    Wer die Strukturen der ländlichen CSU-Organe kennt, ist sich sicher, dass dieser Aufschrei gegen den allgegenwärtigen Verstoß der Parteiführung gegen das C im Parteinamen nicht nur die Meinung dieser drei ist, sondern aus der Tiefe der Basis kommt.

    Offener-Brief-an-Horst-Seehofer_30-04-2018 zum Download

  • 09.05.: Vertreter der Vertreter

    Wenn die ersten drei Bürgermeister verhindert sind, werden die Gemeinderäte Peter Stich oder – als weitere Vertretung – Wolfgang Marchner die Sitzungen des Rats oder der Ausschüsse leiten. Dies wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 08.05.2018 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) mehrheitlich beschlossen. Der Fall der Verhinderung der ersten drei Bürgermeister war erst am 25.04.2018 aufgetreten. Die Geschäftsordnung passt an dieser Stelle nicht mehr. Geschäftsleiter Marcus Grätz empfahl, zwei Namen zu bestimmen. Die Bürgermeisterin schlug danach die Herren Wolfgang Marchner (Bürger für Tutzing) und Georg Schuster (ödp) vor. Thomas Parstorfer (CSU) nannte dagegen den dienstältesten Gemeinderat Peter Stich (CSU) und den an Jahren ältesten Gemeinderat Dr. Toni Aigner (FW). Die Bürgermeisterin zeigte sich überrascht von so viel Ehrgeiz. So musste geheim abgestimmt werden. Mehrheitlich wurde dann Peter Stich gewählt, Wolfgang Marchner ist damit sozusagen der 5. Bürgermeister. Ich hatte unzutreffenderweise vermutet, dass Bernd Pfitzner vorgeschlagen werden würde.

    Weitere Themen der Sitzung waren:

    • Mit großer Mehrheit hat sich der Gemeinderat für den Kreisverkehr als Lösung für den Verkehrsknotenpunkt an der Kreuzung von Hauptstraße, Bernrieder Straße und Lindemannstraße entschieden. In der Sitzung wurden von den beiden Vertretern des Staatlichen Bauamts Weilheim knapp gehaltene Argumentationen vorgetragen. Das Bauamt plädierte für die Einmündung, wollte dem Gemeinderat jedoch die Entscheidung auch für den Kreisel ermöglichen und hatte angeboten, die Mehrkosten des Kreisverkehrs bei 150.000 Euro zu deckeln. Der Verkehrsplaner empfahl abseits der technischen Argumente aus planerischer Sicht den Kreisverkehr. In der anschließenden Diskussion zeigten sich unterschiedliche Wissensstände und Präferenzen. Am Ende blieb es bei zwei Gegenstimmen der Ratskollegen Peter Stich und Thomas Parstofer(CSU/Traubing).
    • Gleich anschließend wurde über die Einrichtung von Radschutzstreifen abgestimmt, die im Norden und Süden einstimmig beschlossen wurden. Im Zentrum von Tutzing, zwischen Oskar-Schüler-Straße und Bahnhofstraße wird es keine Radschutzstreifen geben. Für den beschlossenen Kreisel bedeutet das, die Radfahrer werden einheitlich aus allen drei Richtungen auf Radschutzstreifen zum Kreisel hingeführt, im Kreisel selbst fahren sie auf der Straße. Das ist Stand von Technik und Wissenschaft für Straßen mit bis zu 1.500 Kfz pro Stunde (beide Richtungen gezählt).
    • In der Klausurtagung des Gemeinderats am 21.04.2018 wurde der Plan entwickelt, für das Klostergelände zwischen Gröberweg, Hauptstraße und Bahnhofstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser soll sich später je nach Dringlichkeit in mehrere Teilbebauungspläne unterteilen. So wurde zunächst mehrheitlich die Aufstellung eines Bebauungsplans für das gesamte Gebiet beschlossen. Mit der Ausarbeitung wird die ARGE Prof. Burgstaller/Büscher beauftragt. Zu den jeweiligen Teilbebauungsplänen ist mit den Antragstellern ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Schließlich wurde das gesamte Verfahren einschließlich des Satzungsbeschlusses an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.
    • Im Zweiten Schritt wurde wegen der anstehenden Erweiterungspläne der Artemed-Klinik für Dialyse, Notaufnahme und Intensivstation ein Billigungbeschluss für den „Teilbereich ARTEMED“ gefasst. Hier hatten Vorgespräche der Verwaltung mit dem Kreisbaumeister gezeigt, dass dieses Vorhaben nicht nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung) beurteilt werden kann. Die Beschlüsse zur Planung, den Kosten und der Rückübertragung an den Bau- und Ortsplanungsausschuss wurden analog gefasst. Ratskollegin Nimbach, die nicht an der Klausurtagung teilgenommen hatte, stimmte gegen beide vorstehenden Beschlüsse.
    • Einstimmig wurde beschlossen, dass der Gemeinderat quartalsweise von Verwaltung und gemeindlichen Planern informelle Sachstandsberichte zu Bauleitplanungen und Ramenplänen für die städtebauliche Entwicklung von Tutzing erhält. So können wir erfahren, was über längere Zeit im Hintergrund erarbeitet wird. Zwei Ratskollegen regten an, ein weiteres Planungsbüro heranzuziehen, um die Bearbeitungskapazität zu erhöhen.
    • Gegen die Stimmen der Fraktion der GRÜNEN folgte der Gemeinderat dem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 24.04.2018  und beschloss die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Mitterfeld“ für das Grundstück Mitterfeld 2. Die Ausarbeitung wird das Planungsbüro Äußerer Wirtschaftsraum München übernehmen, die Kosten trägt die Antragstellerin. Damit kann dann dieses alte Haus saniert werden.
    • Einstimmig wurde beschlossen, dass alle acht Bewerber/innen in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen aufgenommen werden. Es geht um das Schöffengericht beim Amtsgericht Starnberg und die Strafkammern beim Landgericht München 2.
    • Entsprechend der Empfehlung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses vom 25.04.2018 beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Straße „Weidenweg“ in Traubing als Ortsstraße mit den Widmungsbeschränkungen „2,6 Tonnen“ und „Sackstraße“ zu widmen und in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen.
    • Entsprechend der Empfehlung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses vom 25.04.2018 beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Eigentümer der Grundstücke Traubinger Straße 27 und 29 den beschränkt-öffentlichen Weg „Himmelsleiter“ befahren können. Dazu wird eine entsprechende Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen. Bis zur Eintragung gibt es eine Ausnahmengenehmigung.
    • Geschäftsleiter Marcus Grätz gab einen Sachstandsbericht zur Dorferneuerung in Traubing und zur Erneuerung der eingestürzten Friedhofsmauer in Traubing, die erst im Frühjahr 2019 beginnen wird. Die Dorferneuerung ist etwas ins Stocken geraten. Die drei Arbeitsgruppen aus Traubing, Gemeindeverwaltung und Amt für ländlichen Entwicklung müssen koordiniert werden, um an die Zuschüsse von 50% zu gelangen. Soweit es die Erneuerung von Straßen oder Teilstücken betrifft, müssen die Spartenträger einbezogen werden. Dies gilt für den Gehweg an der Starnberger Straße, die Weilheimer Straße beim Maibaum, das Gelände beim Buttlerhof und Gasthof Stadler.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes berichtete die Verwaltung, dass die Pumpe im Brunnen Kerschlach erneut ausgefallen ist. Einschränkungen in der Trinkwasserversorgung wird es dank des Einsatzes der Feuerwehr nicht geben. Die Bürgermeisterin berichtete, dass zum Zustand des Alten Lehrerwohnhauses an der Greinwaldstraße nun Aussagen zu Brandschutz und Statik vorlägen. Nach Abstimmung wird der Bauantrag für das Landratsamt Anfang Juni fertiggestellt. Ratskollege Pfitzner sprach erneut die Pläne der Telekom zur Verbesserung des Mobilfunkempfangs entlang der Bahnlinie an. Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss hatte sich bereits mehrfach damit befasst, zuletzt am 25.04.2018. nachdem die Telekom die von der Verwaltung vorgeschlagenen Standorte abgelehnt hatte, werden nun Standorte auf Feldafinger und Bernrieder Flur untersucht. Hier hat die Gemeinde Tutzing wenig Einfluss. Die Bürgermeisterin hatte ihre Amtskollegen informiert.

  • Kreisverkehr im Süden Tutzings

    Kreisverkehr im Süden Tutzings

    Mit großer Mehrheit hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.05.2018 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) für den Kreisverkehr als Lösung für den Verkehrsknotenpunkt an der Kreuzung von Hauptstraße, Bernrieder Straße und Lindemannstraße entschieden. Damit ist die erste einer langen Reihe von Entscheidungen zur Umgestaltung der Hauptstraße gefallen. Die Bürgermeisterin appellierte an alle Mitglieder des Gemeinderats und indirekt an die Öffentlichkeit, demokatische Entscheidungen zu akzeptieren.

    Die Entscheidung war reif. Zahlreiche Sitzungen in Gemeinderat, Verkehrsausschuss und Arbeitskreis sowie Bürgerforen hatten stattgefunden. In der Sitzung wurden von den beiden Vertretern des Staatlichen Bauamts Weilheim knapp gehaltene Argumentationen vorgetragen. Das Bauamt plädierte für die Einmündung, wollte dem Gemeinderat jedoch die Entscheidung auch für den Kreisel ermöglichen und hatte angeboten, die Mehrkosten des Kreisverkehrs bei 150.000 Euro zu deckeln. Der Verkehrsplaner empfahl abseits der technischen Argumente aus planerischer Sicht den Kreisverkehr. In der anschließenden Diskussion zeigten sich unterschiedliche Wissensstände und Präferenzen. Am Ende blieb es bei zwei Gegenstimmen.

    Für die Mehrkosten, die der Kreisel den Bürgern um der besseren Lösung wert sein sollte, werden Zuschüsse beantragt. Gleichzeirtig kann der Betrag relativiert und gedanklich über 50 Jahre oder auf 10.000 Einwohner verteilt werden.

    Das Ziel der Verkehrssicherheit und Gleichberechtigung für alle Verkehrsteilnehmer, Kraftfahrer, Radfahrer und Fußgänger, wird mit einem Kreisel erreicht. „Sehen und Gesehen werden“ mit Rücksichtnahme auf die jeweils anderen!