Monat: Oktober 2020

  • UEVA: Verbesserung an der Unterführung der Heinrich-Vogl-Straße

    Die Unterführung an der Heinrich-Vogl-Straße soll für Fußgänger sicherer gemacht werden, so das  einstimmige Votum im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss (UEVA) am 27.10.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Ich selbst hatte das Thema, angeregt durch Bürgerinnen und Bürger, wieder aufgegriffen und am 12.10.2020 einen Vorschlag unterbreitet. Wie berichtet, hatte sich der Ausschuss bereits 2014 mit dem Thema befasst, ohne dass eine Lösung erreicht worden wäre.

    Diesen Vorschlag konnte ich in der Sitzung erläutern. Kurzgefasst sollen (1) der Gehweg angemessen verbreitert und verlängert werden, (2) der Verkehr mittels Schilder einspurig geführt werden und (3) an der Westseite ein Zebrastreifen als sicherer Übergang aufgetragen werden. Unter zahlreicher Beteiligung wurde das Thema konstruktiv diskutiert. Ich ergänzte noch die Überlegungen, die Unterführung nach dem Konzept des „Shared Space“ zu gestalten, also auf eine hohe Bürgersteigkante zu verzichten, aber über unterschiedliche Pflasterungen den Gehweg kenntlich zu machen. Da gibt natürlich auch Bedenken, ob die Unterführung dafür geeignet ist. Das Gremium entschied einstimmig, dass die Verwaltung eine Lösung mit verbreitertem und verlängertem Gehweg sowie einer Beschilderung und Spiegeln für den Verkehr an die Polizei zur Prüfung übergibt.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Zwei Flurstücke an der Bahnüberführung in der Waldschmidtstraße werden als beschränkt-öffentlicher Weg mit dem Zusatz „nur für Fußgänger und Radfahrer“ gewidmet. Dem Gemeinderat wird als Name „Waldschmidtunterführung“ vorgeschlagen.
    • Schon mehrfach war die für Fußgänger, Kinder wie ältere Leute, unbefriedigende Situation an der Starnberger Straße in Traubing erörtert worden, bereits 2007, wie ein Ratskollege erinnerte. Die Straße ist eine Staatsstraße, die Zuständigkleit liegt beim Landratsamt und beim Staatlichen Bauamt. Das Landratsamt hat nach der letzten Besichtigung im Sommer 2019 nichts gemacht und bittet nun die Gemeinde um Vorschläge! Teileweise gehört das Thema auch zur Dorferneuerung, die derzeit wegen der anstehenden Erneuerung der Friedholfsmauer stagniert. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist in Auftrag gegeben worden und wird kurzfristig realisiert. Was fehlt, sind ein Gehweg und Querungshilfen. So könnte im nördlichen Teil der Straße auf deren Ostseite ein Gehweg markiert werden, im weiteren Verlauf der Straße an der Südseite. Eine Querungshilfe ist erforderlich an der Einmündung der Feldafinger Straße und wegen der Schulkinder auch bei der Gaststätte „Alter Wirt“. Der Ausschuss bestätigte der Bürgermeisterin, die Verbesserung der Situation auf diesem Weg weiterzuverfolgen.
    • Einstimmig wurde beschlossen, der Bitte des Kommunalen Diensleistungszentrums (KDZ) Oberland zu folgen und die Überwachungsstunden des ruhenden Verkehrs auch im Winter aufzustocken. Wie berichtet, wurde in der Sitzung am 22.09.2020 beschlossen, die Überwachungsstunden im Sommer von 60 auf 80 Stunden/Monat auzustocken. Das eigene, schwer zu findende Personal muss aber auch im Winter beschäftigt werden, deshalb nun die Erhöhung von 40 auf 60 Stunden/Monat.
    • Die Bepflanzung von Verkehrsinseln und Blühstreifen und insbesondere deren Pflege könnte besser sein in Tutzing. Der Verschönerungsverein hatte dies angemerkt, ich hatte mir von Bürgerinnen und Bürgern angehört, warum diese Flächen nicht besser gepflegt würden. Die Gärtnerstunden wurden im Haushalt 2020 begrenzt, es ist nicht alles vom Bauhof zu leisten, so dass nach Alternativen gesucht werden muss. Einige Tutzinger hatten sich bereiterklärt, Patenschaften für bestimmt Flächen zu übernehmen. Ein Ratskollege merkte an, es sei besser, finanzielle Patenschaften anzubieten und mit den Arbeiten die ortsansässigen Gartenbaubetriebe zu beauftragen. Insbesondere geht es um die Blühflächen in der Greinwaldstraße, der Traubinger Straße, der Hallbergerallee. Die Beete an der Ostmauer des Alten Friedhofs werden vom Verschönerungsverein gepflegt. Um die Verkehrsinseln wird sich schon allein wegen der Gefahren der Bauhof kümmern. Die Bürgermeisterin wurde bestärkt, in dieser Richtung weiterzumachen.
    • Intensiv wurde die Einrichtung von Wohnmobil- und Motorradabstellplätzen auf dem Parkplatz an der Seestraße diskutiert. Hier ist immer wieder wildes Parken zu beobachten, die Zufahrten für die Feuerwehr sind oft zugestellt. Nach Überzeugung der Bürgermeisterin muss die Verwaltung hier „ordnend eingreifen“. Nun sollen an der Südseite der Tennisanlage drei längsgerichtete Parkplätze für Wohnmobile angelegt werden. Eine Versorgung mit Strom und Wasser gibt es dort nicht, es sollen Übernachtungs, jedoch keine Aufenthaltsplätze sein. Westlich der Tennisanlage soll am Bach schräg und an der Hecke direkt an der Anlage längs geparkt werden. Motorradabstellplätze sollen in der südwestlichen Ecke des Parkplatzes eingerichtet werden.
    • Der Energiebericht des Energie- und Umweltzentrums Allgäu vom 16.03.2020 über das kommuales Energiemanagement im Gymnasium Tutzing und der Grundschule Traubing wurde zur Kenntnis genommen. Klaus Hischvogel von der Verwaltung war nicht anwesend und konnte daher keine Erläuterungen geben. Das wird nachgeholt, jedenfalls für die Grundschule Traubing. Im Übrigen sei der Bericht – gegen anteilige Erstattung des Honorars? –  für den Landkreis als neuen Träger des Gymnasaiums interessant.
    • Über die Jahreshauptversammlung des Vereins Energiewende Landkreis Starnberg e.V. berichtete Ratsmitglied und Referent für Umwelt und Energie Bernd Pfitzner. In der Sitzung am 22.09.2020 hatte Bernd Pfitzner bereits aus dem Energiebericht 2020 des Landkreises Starnberg vorgetragen. Nachzutragen waren die Ergebnisse der Vorstandswahlen und der Hinweis auf die neue Homepage. Die Bürgermeisterin ergänzte, das mit der gemeinsamen Einstellung eines Klimaschutzmanagers durch Tutzing und Bernried hier ein weiterer Schritt erfolge, um das Thema Klimaschutz zu verfolgen. Das könne von der Verwaltung nicht geleistet werden. Nach einer Vorstellung im Gemeinderat werde eine Ausschreibung erfolgen.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes ging es mehrfach um die Neugestaltung der Hauptstraße, insbesondere um die Änderung der Reihenfolge der Bauabschnitte. Wie berichtet, soll entgegen der bisherigen Planung zunächst der nördliche Abschnitt der Hauptstraße saniert werden. Diese Entscheidung solle hinterfragt werden, so ein Ausschussmitglied. Auf Anfrage wird die Verwaltung die Beschilderung der Umleitungstrecke in Unterzeismering am Bauhof bzw. der ehem. Gaststätte „Bauerngirgl“ prüfen, ebenso die Fußwegführung an der Baustelle am Behringerweg und an der Bahnhofstraße in Höhe des Neubaus „Lobster“.

     

  • BOA: Wertvolle Nachhilfe im Baurecht

    Die Präsentation von Dr. Christian Kühnel, Kreisbaumeister, und Johanna Leiß, Fachbereichtsleiterin im Kreisbauamt Starnberg, war für die neuen Kolleginnen und Kollegen als auch für mich eine wertvolle Nachhilfe im Baurecht in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschuss (BOA) am 20.10.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Auch zu Beginn meiner ersten Amtsperiode hatte es für die neuen Mitglieder des Gemeinderats eine Privatstunde mit Dr. Kühnel gegeben. Unterlegt mit konkreten Beispielen ging es doch um das Grundsätzliche. Dem Anspruch des Bürgers auf Genehmigung stehe die Verpflichtung der Verwaltung zur Ablehnung gegenüber, wenn der Bauantrag die Vorschriften und Regeln nicht einhalte, sich also nicht innerhalb des „mathematisch-juristischen Korsetts“ bewege. Die Kommune sei eine Genehmigungs- und keine Ablehnungsbehörde. Wie schon in 2014 wies Dr. Kühnel darauf hin, das ein Bebauungsplan immer besser sei als die Entscheidung nach § 34 BauGB, wo es um die Einfügung des Bauvorhabens gehe. Hier seien Referenzobjekte aus der näheren Umgebung heranzuziehen und die „Fünf-Finger-Regel“ anzuwenden, wie Johann Leiß ergänzte. Das Vorhaben müsse in Länge, Breite, Wandhöhe, Firsthöhe und Geschossigkeit vergleichbar sein.Wenn Bebauungspläne erarbeitet werden, so Dr. Kühnel, sei es besser, bei den Festsetzungen großzügig zu sein und dann aber auch dabei zu bleiben, also keine Befreiungen zu erteilen. Denn jede Befreiung ziehe eine weitere nach sich.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Lagergebäudes mit Betriebswohnung in der Feldafinger Straße in Traubing wurde gegen eine Stimme abgelehnt. Wieder abgelehnt, denn hier kann ich aus meinem Bericht von der Ausschusssitzung am 23.01.2018 zitieren: „… wurde aufgrund der Außenbereichslage und der Gefahr der Verfestigung der Splittersiedlung im Bereich Gartenstraße / Feldafinger Straße abgelehnt. Das Ergebnis ist rechtens, aber unbefriedigend. In der Vergangenheit sind bereits mehrere Anträge für Bauvorhaben mit der immer gleichen Begründung abgelehnt worden. Das kann kein Dauerzustand sein, zumal das involvierte Verwaltungsgericht in 2015 darauf hingewiesen hatte, dass aufgrund der vorhandenen genehmigten Bebauung in diesem Bereich über eine künftige Außenbereichssatzung nachgedacht werden sollte. Ratskollege Dr. Reiter ergänzte, dass in der vorhergehenden Amtsperiode des Gemeinderats im Zusammenhang mit einem Einheimischenmodell eine Außenbereichssatzung erwogen worden sei. Tatsächlich ist hier also nichts passiert. Unbefriedigend ist aber auch, dass hier die wirtschaftlichen Implikationen nicht gewürdigt worden sind. Hinter dem Antrag zur Errichtung einer Gewerbehalle ist ein gewerblicher Interessent bzw. Mieter zu vermuten. Neben der Erhöhung der Grundsteuer auf das dann bebaute Grundstück stehen also auch mögliche Gewerbesteuereinnahmen im Raum. Ich plädierte dann sehr dafür, dieses Dreieck von Feldafinger Straße, Gartenstraße und B 2 zu entwickeln, d.h. zum außenliegenden Innenbereich erklären zu lassen. Dies sei, so Ratskollege Peter Stich, schon früher einmal vergeblich versucht worden. Kein Grund, das nicht erneut anzufassen.“ Es bleibt also beim planungsrechtlichen Außenbereich, in dem ohne eine Privilegierung nicht gebaut werden darf. Die Splittersiedlung soll nicht verfestigt werden.
    • Der Antrag auf Vorbescheid zum Umbau eines bestehenden Wohngebäudes in der Kustermannstraße 65 in Obertraubing wurde vorbehaltlich einer zu sichernden Erschließung zugestimmt. Das zum Ende des 19. Jahrhunderts errichtete Gebäude soll in Teilen zurück- und im Inneren umgebaut werden. Die sehr differenzierten Fragen nach der Zulässigkeit einzelner Teilarbeiten wurden bejaht. Die Frage nach der Pferdehaltung verneint, denn da ist das Landratsamt zuständig. Hinsichtlich der Erschließung hatte die Verwaltung festgestellt, dass der Zuweg eine Privatstraße im Besitz der Gemeinde ist, der Eigentümer müsse einen entsprechenden Antrag stellen.
    • Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Simone-Ferber-Straße 12 wurde einstimmig abgelehnt, die vom Bauwerber gestellten Fragen verneint. Für das Gebiet wird derzeit ein Bebauungsplan Nr. 91, Teil 3, „Seeuferbreich“, aufgestellt. Die Planungsziele sehen vor, das die lockere Baustruktur am See mit villenartigen Gebäuden mit maximal zwei Wohneinheiten erhalten bleibt, es also nicht zu einer Nachverdichtung kommt. Darüber hinaus sind Grünflächen entlang der Grundstücksgrenzen und Sichtachsen vorgesehen.
    • Der Antrag auf Ausnahme von den Festsetzungen des Bebbauungsplans Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße, Teilbebauungsplan „Heimgartenstraße“, für die Errichtung eines Balkons (von 7,28 m²) wurde einstimmig genehmigt. Es handelt sich also nicht um eine Befreiung von den Festsetzungen sondern um eine Ausnahme. Der Ausnahmetatbestand, nämlich Überschreitung der Grundflächenzahl GRZ, war bereits im Bebauungsplan enthalten.
    • Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 19 „Buchengraben“ für ein Gebäude in der Hofmairstraße 25a wurde gegen eine Stimme genehmigt. Hier ging es um eine Pergola, die die angegebene Baugrenze überschreitet. Ohne den Bebauungsplan wäre die Pergola verfahrensfrei zu errichten gewesen.
    • Beim Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 1 zur errichtung eines Einfahrttores in der Oskar-Schüler-Straße 1 ging es darum, dass im Bebauungsplan aus 2015 Einfriedungsregelungen fehlten. Die temporäre Befreiung für die Errichtung einer Hecke sollte nach den Wünschen in eine dauerhalfte Befreiung umgewandelt werden. Wer die ortlichen Verhältnisse kennt, sieht leicht, dass dort kein Platz für eine Hecke ist. Die Befreiung erfolgte einstimmig. Zusätzlich beantragte der Bauwerber ein anthrazitfarbenens Einfahrtstor mit einer Höhe von 1,80 Metern. Dies erforderte die Erteilung einer Befreiung von dem lt. Ortsbausatzung erforderlichen Stauraum von 5 Metern vor dem Stellplatz. Diese Befreiung wurde mehrheitlich gegen zwei Stimmen erteilt unter der Bedingung, dass ein funkgesteuertes Tor realisiert wird.
    • Die Bauvoranfrage zur Beseitung der bestehenden Gebäude und zum Neubau zweier Wohngebäude mit je zwei Wohneinheiten und Garagen in der Bayernstraße 6 und 8 in Traubing wurde mehrheitlich gegen zwei Stimmen positiv beantwortet. Es ging darum, dass zwei erdgeschossige verbundene Bungalows abgerissen und an deren Stelle zwei jeweils zweigeschossige Einzelhäuser errichtet werden. Die Verwaltung hatte entsprechende Referenzobjekte dargestellt. Befürwortet wurde die Variante mit schmaleren Gebäuden und damit mehr Abstandsflächen.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes war es der Bürgermeisterin wichtig zu erklären, dass die Regeln zum Umgang mit Befangenheit in Gemeinderat und Ausschüssen exakt eingehalten werden. Sie nahm dabei Bezug auf eine öffentliche Aussage einer Gemeinderatskollegin, die zumindest missverständlich war.

     

     

     

     

  • HFWA: Sanierung Hauptstraße verschiebt sich

    Die Sanierung der Hauptstraße in der Ortsmitte muss noch warten, so die Aussage der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFWA) am 13.10.2020. Entgegen der bisherigen Planung wird zunächst der nördliche Abschnitt der Hauptstraße saniert. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass es bei der Sanierung der Hauptstraße im Ortszentrum felderweise Vollsperrungen geben wird. Das hat sich bei der Planung der Kanalbauarbeiten herausgestellt, die teilweise in eine Tiefe von bis zu 6 Metern reichen. Die Vollsperrung setzt voraus, dass die Umleitungsstrecke über die Oskar-Schüler-Straße, Kirchenstraße und Bahnhofstraße für alle Fahrzeuge funktioniert. Leider ist das nicht der Fall, denn die Brücke am Kino ist nur für 9 Tonnen zugelassen. Nun wird eine Sanierung/Ertüchtigung bzw. der Neubau der Brücke geprüft. Eine hydraulische Berechnung für den Hochwasserschutz wurde bereits beauftragt.

    Wie berichtet, ist die Sanierung der Hauptstraße im Haushalt 2020 und in der mittelfristigen Planung berücksichtigt. Für dieses Großprojekt sind insgesamt 2,1 Mio. Euro eingestellt, zusätzlich zu den 0,6 Mio. Euro in 2020. Die Zahlen gelten für die Abschnitte Süd und Zentrum bis zur Neustätterstraße. Ebenso eingestellt sind die entsprechenden Beträge für die Erneuerung der Wasserleitung (0,8 Mio. Euro, zusätzlich zu 400.000 Euro in 2020). Wenn jetzt der nördliche Teil vorgezogen und der Abschnitt im Ortszentrum zurückgestellt wird, dann werden wir das bei den im Dezember anstehenden Haushaltsberatungen 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 berücksichtigen. Wiederholt sei zum Verständnis, dass das Straßenbauamt die Sanierung der Straße selbst bezahlt, während die Gemeinde für die Erneuerung der Wasser- (nicht: Abwasser-) leitungen sowie der Gehsteige und Parkplätze zuständig ist.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Nach einer Ortsbesichtigung hat die Leiterin der Bücherei, Anke Benn-Ortlieb, ihr Konzept für die Gemeindebücherei vorgetragen. Neben Zahlen, Daten, Fakten ging es darum, dem veränderten Mediennutzungsverhalten im digitalen Zeitalter Rechnung zu tragen. Lesefähigkeit und Lesebegeisterung sollen gefördert werden, das Angebot für die Zielgruppen „Kinder und Familien“ sowie Generation „65plus“ soll attraktiv gehalten werden. Als gewisses Manko werden die begrenzten Räumlichkeiten und die fehlende Barrierefreiheit gesehen.
    • Die 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) berichtete von einem Gespräch mit dem Helferkreis „Städte Sichere Häfen“: In der Sitzung des Gemeinderats am 08.09.2020 hatte sich Tutzing als erste Gemeinde im Landkreis dem Bündnis „Städte Sichere Häfen“ angeschlossen und ihre Solidarität mit geflüchteten Menschen erklärt, was seitens der Initiative in Tutzing gewürdigt werde, so Elisabeth Dörrenberg. Sie übermittelte den Wunsch des Helferkreises, für einen kurzen Weg zum Rathaus einen Ansprechpartner im Gemeinderat zu haben. Zum zweiten wünscht sich der Helferkreis Unterstützung von der Gemeinde bei dem geplanten Vortragsabend am 28.10.2020 mit dem Seenotretter Claus-Peter Reisch, der Flüchtlinge aus dem Mittelmeer aufgreift und sie nach Europa bringt.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes berichtete die Bürgermeisterin über die Bürgerversammlung am 12.10.2020 im Buttlerhof in Traubing:

    • Zur Bürgerversammlung, einer Verpflichtung der Bürgermeisterin, erschienen ca. 35 Besucher bei einer Kapazität von 65 Plätzen. Der Gemeinderat war vereinbarungsgemäß nicht erschienen, um den Bürgerinnen und Bürgern den Vortritt zu lassen und wurde von der Bürgermeisterin entschuldigt. Die Hygienemaßnahmen wurden umgesetzt. Spezielle Ortsteilversammlungen finden am 23.11.2020 für Traubing, evtl. auch für Diemendorf/Kamperg statt.
    • Die Bürgermeisterin, so mein Einblick in die Präsentation, spannte einen bebilderten Borgen von den Gemeindefinanzen über Projekte (Abgabe Gymnasium, Midgardhaus, neue Buslinie 978, gemeindliche Brunnen, die Wohnanlage am Kallerbach, Mobilfunk und Breitbandausbau) zu kleineren Sanierungen wie den barrierefreien Zugang zum Rathaus oder das neue WC am Fischergassl. Der Seehof und das ehemalige „Roche-Areal“ kamen ebenfalls zur Sprache wie Soziales und Kultur.
    • Die Diskussion drehte sich hauptsächlich um Verkehrsfragen, wie die Bürgermeisterin berichtete und ich den Notizen eines Bürgers entnehmen konnte, der die Bürgerversammlung besucht hatte. Die Parksituation am Midgardhaus, die stetige Reduzierung der Parkplätze im Ort, die zum Teil „undurchsichtigen“ Beschilderungen waren einige Punkte. Aber auch die lauten Durchsagen am Bahnhof wurden beklagt, die in der Nacht sehr störten. Zu den Parkplätzen im Ort meinte die Bürgermeisterin, dass die Parkplätze an der Hauptstraße im Ortszentrum unverändert bestünden und auch der Parkplatz an der Greinwaldstraße bis zum Beginn der Sanierung der Mittelschule uneingeschränkt benutzbar sei. Mittelfristig müsse aber das Parken im Bereich östlich der Hauptstraße unattraktiv werden.

    Bis zur nächsten Sitzung im November wird die Verwaltung vorbereiten, wie es mit der Minigolfanlage weitergeht. Bekanntlich hatte der Pächter gekündigt. Die Verwaltung prüft die Varianten, die Anlage in Eigenregie zu sanieren und anschließend zu verpachten oder die Sanierung durch den Pächter vornehmen zu lassen und die Pacht angemessen festzusetzen. Es gebe zahlreiche Interessensbekundungen, so der Geschäftsleiter Marcus Grätz. Doch zunächst müsse der Ausschuss das Konzept absegnen, dann erst könne eine Ausschreibung erfolgen.

     

  • Heinrich-Vogl-Straße: Breiterer Gehweg mit günstiger Lösung!

    Heinrich-Vogl-Straße: Breiterer Gehweg mit günstiger Lösung!

    Die riskante Fußwegführung in der Bahnunterführung an der Heinrich-Vogl-Straße ist seit Jahren bekannt. Wir haben daher über unseren gewählten Gemeinderat Dr. Behrens-Ramberg das Anliegen mehrerer Bürger nach einem breiteren Gehweg direkt an den Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) der Gemeinde gerichtet. Unter „Verschiedenes“ hat der Ausschuss unsere Initiative am 22.09.2020 mit dem Hinweis aufgenommen, dass sich die Verwaltung der Sache annehmen wird.

    Unseres Wissens hat sich der UEVA zweimal mit der Verbesserung der Fußwegführung an dieser Stelle beschäftigt. Am 27.5.2014 hat er die Verbreiterung des Gehwegs beschlossen. Am 28.10.2014 hat er diesen Beschluss aufgehoben und neu beschlossen, die verkehrliche Situation an der Unterführung der Heinrich-Vogl-Straße beim Status Quo zu belassen. Der Ausschuss verwarf damit die Diskussion über eine teure Ampelanlage und eine neue Vorfahrtsregelung. Die Unterführung, so die Verwaltung damals, sei kein Unfallschwerpunkt, es habe keine größeren Beschwerden gegeben.

    Das ist unbefriedigend und hilft denen nicht weiter, die die Gefahrensituation, insbesondere mit Kinderwagen oder Rollator, beklagen. Damit es diesmal nicht beim Status Quo bleibt, haben wir nachgefasst. In unserem heutigen Brief von Dr. Behrens-Ramberg an die 1. Bürgermeisterin, empfehlen wir der Gemeindeverwaltung und dem UEVA eine pragmatische und gleichzeitig kostengünstige Lösung (ohne Ampelanlage und vorbehaltlich der Anhörung bzw. verkehrsrechtlicher Anordnung durch Polizei bzw. Landratsamt) umzusetzen wie folgt:

    1. Der bestehende Gehweg wird angemessen verbreitert und verlängert.
    2. Der Autoverkehr wird auf zeitgleiche Durchfahrt nur eines Fahrzeugs beschränkt. Das ist de facto schon jetzt der Fall, da die Straßenbereite keinen problemlosen Begegnungsverkehr ermöglicht und die Fahrzeuge bereits jetzt abbremsen. Hierzu braucht es nur zwei Verkehrsschilder:

     

    Schild 308: Vorrang vor Gegenverkehr:

     

    Schild 208: Gegenverkehr Vorfahrt gewähren

     

    3. Ein Zebrastreifen wird auf der Heinrich-Vogl-Str. aufgetragen. Dies für die Fußgänger, die nach der Unterführung die Heinrich-Vogl-Str. überqueren.

    Ferner empfehlen wir, die jetzt an der Unterführung Kustermannstraße geltende Einbahnregelung entgegen eines diesbezüglichen Vorschlags vom 22.09.2020 nicht wieder aufzuheben. Nach Auffassung vieler Anwohner wäre diese Unterführung sonst eine „enorme Gefahrenquelle“. Unser Anliegen ist, dass der breitere Gehweg an der Unterführung Heinrich-Vogl-Straße nach vielen Jahren baldmöglichst umgesetzt wird. Wir bleiben dran!

    Presse: Merkur vom 20.10.2020; vorOrt.news vom 21.10.2020

  • Leitziele: Gemeinderat unvorbereitet – Diskussion losgelöst von Antrag

    Leitziele: Gemeinderat unvorbereitet – Diskussion losgelöst von Antrag

    Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 6.10.2020 zum Tagesordnungspunkt 8: Leitziele und ISEK. Der Gemeinderat hat unsere Forderung auf (i) Festlegung von Leitzielen, wo Tutzing 2030 stehen soll (ein Handlungskonzept für alle relevanten kommunalen Handlungsbereiche) und (ii) Erstellung eines integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts, kurz ISEK, zur Erlangung von Fördermitteln, zum zweiten Mal behandelt.

    Über unseren Antrag vom 06.05.2020 wurde auch diesmal nicht entschieden. Die 1. Bürgermeisterin hat die Diskussion geleitet, dies aber völlig losgelöst von unserem Antrag. Somit wurden auch die in unserem Antrag vorgeschlagenen vier konkreten Handlungsschritte wieder nicht diskutiert! Die Diskussion war an vielen Stellen verworren und auf den Bereich Bauen und den Ortskern Tutzings verengt. Unsere geforderten Leitziele wurden nicht richtig verstanden. Die wiederholte Aussage der 1. Bürgermeisterin, dass „man nicht weiß, was dabei herauskommt, da die Bürger diesen Prozess entscheiden“, hat zusätzlich Verwirrung über den Ablauf des Prozesses verursacht, so dass die Frage aufkam, in welchem demokratischen Prozess die Bürger entscheiden werden. Diese Frage blieb unbeantwortet. Es bedarf der Klarstellung.

    Leitlinien, Leitbild, Zukunftsbild – das Kind bekam viele Namen 

    Mit Ausnahme von zwei Ratsmitgliedern benutze keiner den in unserem Antrag verwendeten Begriff und damit Inhalt. Es sind Leitziele! Es ist wichtig zu wissen, um was es bei diesem Prozess im Kern geht. Nämlich konkrete Ziele zu setzen, die durch Prozesse und Handlungen umgesetzt werden. Die diskutierten Leitlinien, Leitbilder oder Zukunftsbilder dagegen, geben nur ein Idealbild der Gemeinschaft. Nur bei klarer Formulierung von konkreten Zielen kann der Gemeinderat diese durch effizientes Handeln erreichen. Die Zielerreichung ist dann auch für uns Bürger objektiv messbar!

    Es geht nicht nur um das Ortszentrum und um Baumaßnahmen!

    Bei der Diskussion ging es fast nur um Baumaßnahmen im Ortszentrum, aber nie um die diversen Ortsteile oder andere Bereiche. Das war ein verengter Blick und berücksichtigte nicht den Antragswortlaut. Dort ist klar formuliert, dass es bei den Leitzielen Tutzing 2030 um die Erstellung „eines integrierten Handlungskonzepts für die künftige Ortsentwicklung von Tutzing und aller Ortsteile“ geht. Die Leitziele 2030, sind also (i) für alle relevanten Bereiche und (ii) für den gesamten Ort zu entwickeln. Dr. von Mitschke-Collande hat daher richtig bemerkt, dass es nicht nur um Bauplanung geht, sondern auch um z.B. Kultur, Verkehr und Soziales. Überhaupt ist an dieser Stelle Dr. von Mitschke-Collande zu danken, da er sich engagiert des Themas angenommen und sogar einen Termin genannt hat, nämlich die Leitziele bis zum Frühjahr 2021 fertigzustellen. Schade, dass dieser beherzte Terminvorschlag von einigen Ratskollegen nicht mitgetragen wurde.

    Bürgerbeteiligung heißt nicht Bürgerentscheidung!

    Die Bürgerbeteiligung ist eine der wesentlichen Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln im Rahmen eines ISEK. Dies heißt aber nicht, wie dies die 1. Bürgermeisterin wiederholt angemerkt hat, dass die Bürger die Leitziele und den ISEK-Prozess entscheiden. Dazu haben sie kein Recht; genauso wenig wie bei allen anderen Beschlussfassungen des Gemeinderats auch. Die Bürger haben bei der Kommunalwahl im März ihr Wahlrecht ausgeübt und müssen jetzt auf die Entscheidungen ihres demokratisch gewählten Gemeinderats vertrauen. Dies ist die einzig richtige Antwort auf die Frage nach dem „demokratischen Prozess der Bürgerbeteiligung“.

    Die Bürger geben aber „ihren Senf dazu“ und wirken mit!

    Wie schaut eine Bürgerbeteiligung aus? Von Bürgerbeteiligung sprechen wir, wenn Bürgerinnen und Bürger an einzelnen politischen Entscheidungen oder bei Ortsplanungen beteiligt werden. Die Beteiligung kann dabei unterschiedliche Formen annehmen. Sie kann von reiner Information der Bürgerinnen und Bürger, über die Einbeziehung ihrer Meinungen und Erfahrungen bis hin zur aktiven Mitgestaltung reichen.

    Wir haben bei der 1. Bürgermeisterin und dem Gemeinderat bereits im Mai gefordert, „eine moderierte Auftaktveranstaltung (inkl. Befragungskatalog) für und mit den Gemeindebürgerinnen und -bürgern“ zu veranstalten und einen „ständigen Lenkungsausschuss mit Vertretern aus dem Gemeinderat, der Verwaltung, der Bürgerschaft unter Leitung externer Berater (Anmerkung: externes Planungsbüro)“ einzurichten. Wir fordern damit alle Aspekte einer Beteiligung: Information, Einbeziehung und Mitwirkung. Ein Blick in unseren Antrag hätte einige Verwirrung erspart.

    Wie sollte die Bürgerbeteiligung also konkret ablaufen?

    Die 1. Bürgermeisterin und der Gemeinderat richten sich an die Bürger mit einer offenen Abfrage der von diesen wahrgenommenen Stärken und Schwächen Tutzings und sammeln deren Ideen und Vorschläge für die Entwicklung von Ortskern und Ortsteilen. Nach Abschluss der Bürgerabfrage sollten die Anregungen aus der Bürgerschaft dann in die politischen Beratungen zu den Leitzielen und später dem ISEK einfließen. Konkret werden die Bürgereingaben durch das extern beauftragte Planungsbüro in Zusammenarbeit mit dem Lenkungsausschuss ausgewertet und den jeweils betreffenden Ausschüssen (z.B. Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss oder Bau- und Ortsplanungsausschuss) bzw. dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Sowohl die vom Lenkungsausschuss erarbeiteten Leitziele als auch der Bericht zum ISEK werden, soweit erforderlich, um die von den Ausschüssen vorberatenen und dem Gemeinderat beschlossenen Maßnahmen überarbeitet und ergänzt.

    Bürgerbefragung in Zeiten der Pandemie – es geht!

    Die 1. Bürgermeisterin und einige Ratsmitglieder äußerten, dass unter Corona-Bedingungen eine Bürgerbeteiligung schwerlich vorstellbar sei. Corona-konforme Präsenzveranstaltungen sind aber erlaubt und damit möglich. Konkrete Lösungsansätze, wie z.B. Bürgerwerkstätten, wurden nicht diskutiert. Die Bürgerversammlung am kommenden Montag, 12.10.2020, wäre doch schon eine erste Möglichkeit, die Bürgerschaft über den Prozess zu informieren. Warum lässt man diese Gelegenheit mit 65 zugelassenen Teilnehmern ungenutzt verstreichen? Und wo ein analoger Wille, da auch ein digitaler Weg! Auch dies wurde nicht diskutiert. Es könnte sogar eine App sein – wie bereits von mehreren Gemeinden angeboten. Jedenfalls wird Jugendliche eine elektronische Plattform stärker motivieren mitzumachen. Aber auch viele andere Bürger werden eine Form der Mitteilung begrüßen, die für sie schnell machbar und von überall aus möglich ist. Und zu guter Letzt ein einfacher Hinweis auf der Homepage der Gemeinde: „Sie können Ihre Anregungen auch bis zum XX. YY. 2020 per E-Mail an leitziele_isek@tutzing.de oder schriftlich an die Gemeinde Tutzing, Servicebereich Leitziele/ISEK, 82327 Tutzing einreichen“. Diese einfachste Kommunikationsplattform könnte man in den jetzt anstehenden Bürgerversammlungen schon anbieten.

    Ein Moderator wird gesucht, aber welcher und warum keine Weiterbildung?

    Immerhin wurde am Ende der Diskussion ein Beschluss gefasst, und zwar einen „externen Moderator“ zu suchen. Aber welche Anforderungen an den Moderator zu stellen sind, welches Profil er haben muss und in welchem Umfang er beauftragt wird (nur für die nächste Sitzung oder alle Sitzungen, oder gar schon den ganzen Prozess?) wurde nicht mit einem Wort besprochen. Den externen Moderator hätte es bei dieser Sitzung gebraucht! Fast ist es uns peinlich darauf hinzuweisen, dass wir das Erfordernis eines externen Moderators seit März erklären.

    Unser konkreter Vorschlag, dass „der Gemeinderat in einem ersten Schritt für zwei Tage in Klausur und zwar in Thierhaupten in die „Schule für Dorf- und Landentwicklung“ geht“ wurde nicht diskutiert. Die 1. Bürgermeisterin setzte die Ratsmitglieder lediglich davon in Kenntnis, dass sie selbst an einer Veranstaltung über ISEK-Förderprogramme im November in Bad Kohlgrub teilnehmen wird. Das haben die Anwesenden ohne Wortmeldung hingenommen. Dies ist verwunderlich, da es sich bei der Festlegung eines Handlungskonzepts „Leitziele Tutzing 2030“ und eines ISEK um eine komplexe politische Aufgabe handelt, die von Bürgermeisterin und Gemeinderat konsequent getrieben werden muss. Diese wichtige Aufgabe ohne Weiterbildung bewältigen zu wollen, ist nicht realistisch. Der Moderator ist wichtig, um den Anwesenden zu helfen, ihre Inhalte effizient und eigenverantwortlich zu entwickeln und sie bei der Lösungsfindung zu unterstützen. Ein Moderator bedarf aber wohlinformierter Diskussionsteilnehmer, die er jedenfalls gestern ganz überwiegend nicht vorgefunden hätte.

    Schade auch, dass der Vorschlag von Frau Krug, den ehemaligen Bernrieder Bürgermeister Josef Steigenberger in die Diskussion als Gast befragend einzubinden, von der 1. Bürgermeisterin abgelehnt wurde. „Bernried ist nicht Tutzing“. Das ist klar, aber ein Austausch mit in dem Prozess bereits erfahrenen Amtskollegen, bleibt nützlich und wertvoll.

    Bedenken vor Kosten für den ISEK-Prozess?

    In der Diskussion wurde an verschiedenen Stellen auf entstehende Kosten des ISEK-Prozesses hingewiesen, dies nur allgemein ohne Einzelheiten zu diskutieren. „Die Kosten für ISEK muss die Gemeinde tragen“, so die 1. Bürgermeisterin und die Verwaltung. Das ist so aber nicht korrekt. Die Kosten werden zu 60% gefördert! Der ISEK-Prozess sollte ca. 80.000-100.000 EUR kosten. D.h., zu den im Gemeindehaushalt eingestellten 30.000 EUR fehlen maximal noch 10.000 EUR. Auch hier wurden keine Handlungsschritte beschlossen. Dabei ist ein Termin mit der Regierung von Oberbayern wichtig, um sich die 60% Förderung zu sichern. Wird der Prozess nämlich begonnen bevor man die Bewilligung hat, geht der Anspruch auf Förderung verloren. Darum hatten wir in unserem Antrag empfohlen kurzfristig diesen Termin bei der Regierung von Oberbayern wahrzunehmen. Wir wollen hoffen, dass der Beschluss einen Moderator zu suchen nicht als Prozessbeginn gesehen wird. Dies wird wohl nicht so sein, aber nur um zu verdeutlichen, dass man sehr schnell einen teuren Fehltritt verursachen kann.

    Fazit

    Es ist gut, dass es in diesem wichtigen Prozess weiter geht. Insgesamt ist aber leider festzuhalten, dass die 1. Bürgermeisterin und die meisten Ratsmitglieder auf diesen wichtigen Tagesordnungspunkt nicht gut vorbereitet waren. Auch wurde über unseren Antrag vom 06.05.2020 nicht explizit entschieden sondern nur der (logische) Teilaspekt Moderation. Es ist zu wünschen, dass der Prozess strukturierter und besser vorbereitet angegangen wird. Keiner erwartet von den Ratsmitgliedern, dass sie über komplexe Ortsentwicklungsprozesse Bescheid wissen! Sich auf Sitzungen vorzubereiten, muss jedoch Pflicht sein und sich das für die anstehenden Aufgaben benötigte Wissen (z.B. in einem 2-Tagesseminar) anzueignen, sollte die Kür sein.

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    Anmerkung der TL Redaktion: Unser Beitrag und Antrag vom 6.5.2020

    Presse: Süddeutsche Zeitung, Merkur Manuela Warkocz

  • Bürgersammlung am 12.10.2020!

    Die kommende Bürgersammlung findet statt

    am 12.10.2020, 19:00 Uhr, im Buttlerhof in Traubing

    Die Besucherzahl ist auf 65 Personen beschränkt. Ist der Andrang größer, bietet die Bürgermeisterin eine weitere Bürgerversammlung am 14.10.2020 an.

    Gehen Sie hin, informieren Sie sich!

    Die Ortsteilversammlung für Traubing selbst findet am 23.11.2020 statt.

  • GR: Weiter mit den Leitzielen Tutzing 2030!

    Moderator gesucht! So das Ergebnis der neuerlichen Diskussion zu den Leitzielen Tutzing 2030 in der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 06.10.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Der gemeindliche Stadtplaner Martin Büscher hatte in der Sitzung auftragsgemäß die Vorarbeiten vorgestellt. Er erläuterte zum einen das Verfahren, ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu erarbeiten und die entsprechenden Förderanträge zu stellen; zum anderen präsentierte er ein Kompendium aus ortsplanerischen Vorstellungen, die im Laufe der Zeit, insbesondere bei Bürgerforen zur Hauptstraße, gesammelt wurden. Die Leitziele zu entwickeln und ein ISEK zu erstellen, kommentierte die Bürgermeisterin einleitend: „Wir befinden uns auf einem Weg, wie es weitergehen kann“. Die anschließende Diskussion war teilweise unstrukturiert. Ratskollege Dr. Thomas von Mitschke-Collande empfahl ein sportliches Ziel, die Leitziele Tutzing 2030 bis zum Frühjahr 2021 fertigzustellen. Schnell zeigte sich Einigkeit, dass ein externer Moderator gefunden werden muss, um den Prozess einschl. der Bürgerbeteiligung zu steuern –  wie es auch im Antrag des Bürgervereins TUTZINGER LISTE vom 06.05.2020 empfohlen wird.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Zum Bebauungsplan Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4, gab der gemeindliche Anwalt Dr. Volker Gronefeld einen kurzen Zwischenbericht. Es seien zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die noch nicht ausgewertet seien. Zwei Grundstückseigentümer hätten um ein persönliches Gespräch gebeten, um Stellungnahmen und Einwendungen vorzutragen.
    • Zum Antrag auf Erlass einer Stellplatzsatzung für den Bereich an der Marienstraße 16 („Hotel am See“) wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst mit Prüfungsauftrag an die Verwaltung, ob eine Stellplatzsatzung möglich ist. Diese gestattet eine Reduktion der ansonsten geforderten Parkplätze und eine Ablösung der nicht nachgewiesenen Stellplätze; der Ablösebetrag soll Zwecken des ÖPNV zugutekommen. Ganz wird sich das Problem mit einer Satzung nicht lösen lassen, so Bauamtsleiter Christian Wolfert, Der einstimmige Beschluss hilft aber, die drohende Nutzungsuntersagung der Tarrasse aufzuschieben. Grundsätzlich, so die Bürgermeisterin, sollte es östlich der Hauptstraße nur wenig Stellplätze geben und die Parklatzsuchenden über ein Parkleitsystem geleitet werden.
    • Einstimmig beschlosssen wurde in Vollzug der Stellplatzsatzung die öffentliche Widmung von 16 Stellplätzen vor dem Midgardhaus und Aufnahme der Fläche in das Straßenverzeichnis mit der Bezeichnung Ortsstraße „Am Midgardhaus“. Weitere 15 Parkplätze sollen abgelöst werden, wie es in der Stellplatzsatzung bereits angelegt wurde. Hintergrund ist die noch nicht erteilte Baugenehmigung für die Ertüchtigung des Garagengebäudes im Westen des Midgardhauses zu einem Salettl.
    • Für den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 2 war der vorgesehene Satzungsbeschluss noch nicht möglich. Dieser Bebauungsplan ist zu meinem Hobby geworden, weil das Verfahren schon viele Jahre läuft. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen hatte ergeben, dass der Bauraum für die Zufahrt zu einer privaten Tiefgarage von der Marienstraße aus erweitert wird, da es keine konkreten Pläne gibt, und weiter die Festsetzung einer konkreten Dachneigung herausgenommen werden soll, da diese bereits durch die zulässigen Wand- und Firsthöhen definiert ist. Beide Punkte berühren die Grundzüge der Planung, so dass eine erneute verkürzte Auslegung erforderlich ist. Das Begehren eines Grundstückseigentümers, doch höher bauen zu wollen, wurde mit Verweis auf die Planungsziele abgelehnt. Einstimmig beschlossen wurde, dass unter Einbeziehung der genannten Beschlüsse die Verwaltung beauftragt wird, eine erneute verkürzte Auslegung durchzuführen. Für die nicht betroffenen Grundstücke wurde Planreife erklärt, so dass hier Bauanträge eingereicht werden können.
    • Beim Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohngebäudes mit zehn Wohneinheiten und Tiefgarage in der Bräuhausstraße 31 folgte der Gemeinderat dem Empfehlungsbeschluss des Bauauschusses vom 29.09.2020. Der Ausschuss hatte festgestellt, dass sich der Vorschlag nicht in die Umgebungsbebauung einfügt (§ 34 BauGB) und versagte das gemeindliche Einvernehmen. Dabei wurde eindeutig erklärt, dass die Sozialwohnungen des Verbands Wohnen im Landkreis Starnberg in der Sudetendeutschen Straße und der Niederebersdorfer Straße keine zulässigen Bezugspunkte sind.
    • Gegen eine Stimme wurde beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen einen neuen Rüstwagen für die Feuerwehr Tutzing zu beschaffen. Der aktuelle Rüstwagen, eine „fahrende Werkzeugkiste“, wie Ratskollege Dr. Franz Mattheis erläuterte, ist 28 Jahre alt, hat einige Defekte und ist nicht nicht mehr auf dem neuesten Stand. Die Investition ist in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Ebenso ist sie als notwendige Anschaffung im Feuerwehrbedarfsplan ausgewiesen. Die Ausschreibung erfolgt in diesem Jahr, das Fahrgestell ist für 2021, die Aufbauten sind für 2022 vorgesehen. Insgesamt beläuft sich die Anschaffung auf rd. 600.000 Euro vor Abzug von Zuschüssen.
    • Die Richtlinie über die Datennutzung durch die erste Bürgermeisterin der Gemeinde Tutzing wurde einstimmig beschlossen. Hier geht es darum, dass die Versendung von Gratulationen und Kondolenzbriefen, Einladungen und Weihnachtsgrüßen durch den Datenschutz gedeckt ist. Der Widerspruch gegen die Verwendung der Daten für diese Zwecke ist natürlich möglich.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes wies die Verwaltung auf die Bürgersammlung am 12.10.2020, 19:00 Uhr, im Buttlerhof in Traubing hin.Die Besucherzahl ist auf 65 Personen beschränkt. Ist der Andrang größer, bietet die Bürgermeisterin eine weitere Bürgerversammlung am 14.10.2020 an. Die Ortsteilversammlung für Traubing selbst findet am 23.11.2020 statt.

  • Sozialer Wohnraum mit Seeblick für alle

    Sozialer Wohnraum mit Seeblick für alle

    Wir haben Herrn Michael Wissnet – Freier Architekt, Bauplaner und Energieexperte in Tutzing, zur neuen Wohnanlage „Am Kallerbach“ befragt. Lesen Sie nachstehend seinen fachkundigen Gastbeitrag:

    Die neue Wohnanlage an Tutzings südlichem Ortsrand wächst und wächst. Von vielen (allein auf Grund seiner Größe und seiner prädestinierten Lage) kritisch beäugt, möchte ich als einheimischer Architekt und Bürger mein Lob für diese Anlage aussprechen.

    Die städtebauliche Grundidee dieser Anlage ist Durchlässigkeit! Durchlässigkeit und die Bewahrung des Seeblicks – und zwar für alle Bürger! Sowohl für die zukünftigen Bewohner als auch für den fahrenden Verkehr.

    Der Entwurf der aufgefächerten Einzelgebäude gefällt mir sehr gut. Dazwischen immer wieder freie Durchblicke und Grün – der Seeblick bleibt somit auch in „2. Reihe“ für den fließenden Verkehr gewahrt.

    Auch dass die fünf Gebäude nochmals aufgeteilt sind auf zwei Baukörper, jeweils verbunden durch ein verglastes Treppenhäusern trägt zur Durchlässigkeit bei – hier stört leider nur die massive Betonbrüstung der Treppe…

    Eine klassische, städtebauliche Zeilenbebauung entlang der Hangkante, wie ursprünglich vorgesehen, wäre an dieser Stelle für alle Bürger ein großer Verlust gewesen! Für den Großteil der Bürger wäre der Seeblick verschwunden!

    Sehr gekonnt kaschieren die beauftragten Architekten die (für Tutzinger Verhältnisse nicht gerade kleine) Gesamtgröße der Anlage. Sie erreichen dies sowohl durch die Aufteilung auf o.g. Einzelgebäude, als auch durch die vertikale Holzschalung und die filigranen Dachüberstände. Eine Putzfassade mit schweren Ziegeldächern hätte dies nicht geschafft! Gestalterisch wirken die Gebäude leicht und unaufdringlich!

    Alles in allem ist die neue Wohnanlage ein gelungenes Beispiel dafür, dass man – auch in Tutzing – sozialen Wohnraum an einer städtebaulich besonderen Lage schaffen kann, ohne den Ort mit den sonst leider oft üblichen „Sozialbau-Architekten-Wohnmaschinen“ zu verschandeln.

    Und gerade weil Tutzing nun mal am See liegt, ist es schön, dass dieser Seeblick nun für alle Bürger offensteht – den dort zukünftig wohnenden als auch den schon immer vorbeifahrenden…

     

  • BOA: Bebauungskonzept Traubinger Straße

    Wie könnte die Bebauung des großen Grundstücks westlich der Traubinger Straße unterhalb der Bahngleise aussehen? Das war die Frage in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschuss (BOA) am 29.09.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Bereits in der Sitzung am 22.07.2020 wurde das gemeindliche Einvernehmen für den Bau eines kleinen Hauses erteilt. Das denkmalgeschützte Haus auf dem Grundstück, neben einem weiteren bestehenden Haus, könnte um zwei Neubauten ergänzt werden. Oder der nicht geschützte Bestand würde abgerissen, so dass drei Häuser gebaut werden könnten. Das denkmalgeschützte Haus soll durch die zusätzliche Bebauung aber nicht zu sehr eingeengt werden. Sollte hier nach § 34 BauGB beurteilt werden oder ein Bebauungsplan aufgestellt werden? Es bestand Einigkeit im Ausschuss, dass noch einmal beraten wird, bevor man an einen Bebauungsplan denkt. Dazu wird der gemeindliche Planer Prof. Burgstaller noch einen besseren Vorschlag zur Anordnung der Häuser präsentieren.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Mitterfeld“ aus 1983 wurde im Ausschuss vorberaten, für den Aufstellungsbeschluss ist der Gemeinderat zuständig. Dem Antragssteller geht es zum einen um eine Aufstockung des Gebäudes Mittelfeld 2, um Dachgeschosswohnungen zu ermöglichen. Dies führte zu einer beachtlichen Gebäudehöhe. Darüber hinaus besteht auf einem westlich gelegenen unbebauten Flurstück von ca. 10.000 m² ein Baurecht. Hier sollen in dreigeschossiger Bauweise Mietwohnungen entstehen, eine Tiefgarage soll Platz für 32 Fahrzeuge bieten. Die Topographie des Grundstücks ist nicht einfach wegen der deutlichen Hanglage, dem durchlaufenden Bach und der Gefahr des Windwurfs vom angrenzenden Wald. Hier soll nun geprüft werden, ob SoBoN (Sozialgerechte Bodennutzung) anwendbar ist, weil hier ein Grenzfall Innenbereich/Außenbereich gegeben ist.
    • Ebenso wurde der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohngebäudes mit zehn Wohneinheiten in der Bräuhausstraße 31 vorberaten. In der Sitzung am 18.02.2020 wurde ein Baukonzept eines Bauträgers bereits abgelehnt. Der Ausschuss stellte fest, dass sich auch dieser neue Vorschlag nicht in die Umgebungsbebauung einfügt und versagte das gemeindliche Einvernehmen.
    • Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 8.1 (Sanierung Mittelschule und Mensa) wurde unter Einbeziehung der Beschlüsse in der Fassung vom 29.09.2020 mit Begründung als Satzung mehrheitlich gegen eine Stimme beschossen. Zuletzt hatte es noch Anregungen des Kreisjugendrings gegeben, die dankend zur Kenntnis genommen wurden.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau des Bestandsgebäudes und Anbau einer Wohneinheit mit Einliegerwohnung in der Lange Straße 20 wurde mehrheitlich gegen eine Stimme genehmigt. Für die Beurteilung nach § 34 BauGB wurden zwei Referenzgebäude gefunden, so dass die Einfügung in die Umgebungsbebauung gegeben war. Ebenso wird keine zweite Baulinie eröffnet, da mit dem Anbau nur der Bestand erweitert und kein eigenständiges Gebäude errichtet wird. Diskutiert wurde dagegen die Größe der Wiederkehr.
    • Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 50 „Am Schorn“ für die Errichtung einer Terrassenüberdachung am Gebäude Am Schorn 20 wurde einstimmig nachgenehmigt. Dieser sog. „Kaltwintergarten“ war schon Thema in der Ausschusssitzung am 21.07.2020 und wurde nach Ortsbesichtigung zustimmend beurteilt, ebenso vom Landratsamt.
    • Die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße“ zur temporären Verlegung der Stellplätze während der Bauphase wurde einstimmig erteilt. Die Anlieger des „Tortenstücks“ (Tanzschule und Klinik) können also oberirdisch parken, bis in 2022 mit der Fertigstellung des Bürogebäudes für das IT-Unternehmen Lobster die Parkgarage fertiggestellt sein wird (Befristung bis 31.03.2022). Zwar sind die Stellplätze bereits vorhanden, jedoch ist die Zufahrt derzeit noch nicht möglich.
    • Die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen der Tutzinger Ortsbausatzung zur Errichtung eines Einfahrttores ohne Stauraum in der Nordbadstraße 2 wurde einstimmig erteilt. Diese Befreiung wird regelmäßg erteilt, wenn der Antragsteller ein funkgesteuertes Einfahrtor errichtet, dass in diesem Fall unmittelbar an der Straßenbegrenzungslinie an der Nordbadstraße steht. Nach Änderung des ursprünglichen Antrags (Höhe 1,8 Meter, Sichtschutz) wurde das Tor  mit einer Höhe von 1,5 Metern jedoch ohne Sichtschutzverblendung genehmigt.

    Anmerkung: Das Protokoll basiert auf den Aufschreibungen meiner Kollegin in der Ausschussgemeinschaft, Stefanie Knittl. Herzlichen Dank!