Monat: Mai 2017

  • 26.05.: Update zur Hauptstraße

    Der beauftragte Verkehrsplaner, Herr Benjamin Neudert aus Herrsching, gab in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsaussschusses am 23.05.2017 unter der Leitung der 3. Bürgermeisterin Marlene Greinwald einen Zwischenbericht über diee Planungsarbeiten für die grundhafte Erneuerung der Hauptstraße. Was mir – weil selbst abwesend – berichtet wurde, kann ich hier wiederum den Leserinnen und Lesern dieser Homepage wiedergeben; hier die Stichworte:

    • Erstes Gespräch Arbeitskreis erfolgte kürzlich, Ergebnisse und  Empfehlungen wie bisher, Details werden demnächst vorgestellt.
    • Man hat es mit zwei Fahrbahnbreiten (6,50 und 7,50 m) zu tun, die harmonisch ineinander übergehen müssen.
    • Es dürften Straßeneinengungen erfolgen, Bordsteinkanten von 8cm Höhe mit Anschleifkanten.
    • Ausbuchtungen für Busse auf der Höhe der Oskar-Schüler-Straße, Buchtenlänge 20m, 3m nach innen, Prüfauftrag wegen Abmessung erfolgt.
    • Kreisverkehre sind in Planung, Einmündung Oskar-Schüler-Straße, Variantendarstellung ist erfolgt.
    • Tempo 30 vor Realschule und Gymnasium bei Polizei/LRA in Starnberg zur Begutachtung
    • Radverkehr Bereich Gymnasium/Realschule wird untersucht; zur nächsten Sitzung werden Prüfungsergebnisse vorgestellt. Die Akzeptanz von Radschutzstreifen wird scharf kontrolliert werden müssen.
    • Das Erscheinungsbild der Hauptstraße von Ortsmitte sowie die Abschnitte Süd und Nord werden sich unterscheiden.
    • Gewünschte Verkehrsinseln mit Querungshilfen werden an Richtlinien scheitern.
    • Gewünschte Parkstreifen sind im Verantwortungsbereich der Gemeinde.
    • Parkplatzkapazität ist kritischer Engpass, das wird das kommende Problem sein, auch hinsichtlich der Umleitungen während der Bauphasen. Parkplatzsituation wird als grundsätzlich strittig angesehen; hier gibt es natürlich unterschiedliche Interessen. Die Bahn soll auf mögliche zusätzliche Parkflächen angesprochen werden.
    • Die Fragestellung, ob Busse direkt vor der Schule halten müssen, ist zu klären.
    • Die Gemeindeverewaltung hat auf der Homepage eine Seite für die Neugestaltung der Hauptsraße eingerichtet. Neben aktuellen Meldungen finden Sie dort die Ergebnisse des Bürgerforums vom 03.04.2017 sowie ein Online-Formular, mit Hilfe dessen Sie sich mit Fragen zum Thema direkt an die Gemeindeverwaltung wenden können: Neugestaltung der Tutzinger Hauptstraße

    Ein Bergahorn neben dem Anwesen in der Neustätterstraße 1a war TOP 3.  Durch ein Bauvorhaben wurde der Wurzelbereich beschädigt und der Lebensraum starkt eingeschränkt. Angesichts ortsbildprägender Bedeutung soll ein Gutachten aus 2015 aktualisiert werden, um unter dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit die Notwendigkeit der Fällung zu prüfen.

    Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung wurde entscheiden, einen zusätzlichen Parkscheinautomaten für den Bereich ehemaliger Volksfestplatz zu bestellen und diesen in Betrieb zu nehmen, wenn der Platz durch das Landsratsamt vollständig geräumt und somit beparkbar ist. Die finanziellen Mittel für die Anschaffung des Automaten sind im Haushalt 2017 vorgesehen. Gleichzeitig soll auch eine Ein- und Ausfahrt realisiert werden.

    Der Antrag der Full Haus GmbH auf Bepflanzung entlang des Anwesens Bräuhausstraße 33 a und b, also auf Gemeindegrund, wird abgelehnt. Der Ausschuss folgte den Bedenken der Verwaltung, sowohl einen Präzedenzfall als auch den hohen Verwaltungsaufwand  eines abzuschließenden Vertrages über die Bepflanzung, die Kosten, die Pflege etc. zu vermeiden.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes  wurde das umsichtige Verhalten der Verwaltung bei der Bombendrohung im Gymnasium gelobt. Der Antrag der Verwaltung, ein Grundstück in der Enzianstraße in Kampberg öffentlich zu widmen, wurde angenommen.

     

     

     

     

  • EuGH-Urteil: Handelsverträge

    Bewegung in der Diskussion zu einzelnen Aspekten der Handelsverträge:

    Der Europäische Gerichtshof lässt mit seinem jüngst gesprochenen Urteil hoffen, Klarheit in die Argumentationslinien von Gegner und Befürwortern  zu bringen. In bestimmten Fällen haben Regierungen der Mitgliedstaaten nämlich nun ein Veto-Recht. Wie das jetzt im Detail von den Mitgliedern der EU-Kommission verstanden und gesehen wird, dürfte in den nächsten Tagen je nach Position deutlich angesprochen oder aber geschickt beschwiegen werden. Empfehlenswert ist das Verfolgen der Diskussion und der Kommentierung in der Tagespresse.

    Aus sehr aktuellem Grund noch ein Blick auf ein Nachbarland:

    An der Öffentlichkeit scheinen derzeit Entwicklungen vorbeizugehen, die schon etwas unter die Lupe genommen werden müssen. Die EU hat mit der Ukraine eine „Vertiefte und umfassende Freihandelszone“ beschlossen (Deep and Comprehensive Free Trade Area, DCFTA). Mit Zustimmung der Außenminister wird das Abkommen (zugleich auch mit Georgien und Moldawien) bereits angewandt, allerdings nur vorläufig, da die Mitgliedsländer noch nicht zugestimmt haben. So hat nun die Ukraine einen zollfreien Zugang zur EU. Begründet wird das seitens der EU-Kommission mit dem Vorteil niedrigerer Preise, höheren Wachstums, mehr Jobs, besserer Qualität und größerer Auswahl für Verbraucher durch verstärkten Wettbewerb. Belegbar ist das bislang nicht, schon gar nicht mit Zahlen.

    Hier muss nun sehr genau hingesehen werden. Es besteht die Gefahr von Dumping-Importen aufgrund des enormen Lohngefälles (dort 2,80 Euro/Stunde, gegenüber z.B. Deutschland/Frankreich überaus attraktiv). Diese Art von Wettbewerb kann einem Wettbewerber das Genick brechen. Sozialstandards, Qualitätsstandards oder Umweltstandards werden kaum noch erwähnt. Sie spielen in der Ukraine kaum eine Rolle. Die Wachstumsraten dürften auch sehr einseitig sein. Nämlich dort, wo produziert wird, entsteht Wachstum. Die Ukraine ist ein großes Land mit z.B. Schwerindustrie und Agrarindustrie. Folglich importieren die politischen Handels-Experten mit ihrem Freihandelsverständnis mittelfristig Arbeitslosigkeit dorthin, wo sie jetzt schon zu Verwerfungen führt. Wettbewerb, Preisattraktivität und Wachstum sind von Bedeutung, müssen aber allen am Freihandel Beteiligten zum Vorteil gereichen.

    Bei den kommenden Wahlveranstaltungen dürfen die Wahlkämpfer durchaus einmal gefragt werden, wie sie es mit dem Freihandel halten und wie konkret, und zwar in Zahlen gefasst, nun die Vorteile für uns, Deutschland-Bayern-Landkreis, aussehen.

    Freihandel des Freihandels wegen und zwar dann als Ideologie, geht an den Menschen vorbei und führt zu der Arbeitslosigkeit, die völlig zu recht als Staatsversagen benannt werden kann und von einschlägig bekannten Experten zur Gestaltung deren Politik genutzt wird.

    Die Stunde der Entdecker des Freihandels und der Privatisierung staatlicher Daseinsvorsorge dürfte in den nächsten Monaten sehr deutlich kommen. So gesehen ist es gut, dass mit den zurückgehaltenen Veröffentlichungen der Folgen eines Vertrages mit der Ukraine Stoff in den Wahlkampf geliefert wird. Damit wird auch die Frage der sozialen Gerechtigkeit einen völlig anderen Stellenwert erhalten; insbesondere bezogen auf den Zeithorizont.

    Die Frage „Soziale Gerechtigkeit, Arbeitsplätze“ darf nicht nur deren Erhalt dienen. Von eminenter Bedeutung ist, wo die Arbeitsplätze der Zukunft entstehen werden, wie es um die Zukunft derzeitiger Arbeitsplätze bestellt ist und wie die Strukturentwicklung des Arbeitsmarktes innerhalb der EU aussehen wird. Zugunsten von Freihandelspartnern Arbeitsplätze aufzubauen, die hier im Lande wiederum unwiederbringlich abgebaut werden, zeugt nicht von Weitsicht. Spätestens die Strukturverschiebungen werden sich in jeder Kommune bemerkbar machen, wenn nur noch Zeitvertrags- und Leiharbeitskräfte im Dienstleistungsbereich oder in der Agrarwirtschaft tätig sind. Alles Themen, die man gerne hinten herunterfallen lässt. Die Wahl macht es jetzt möglich, den Wahlkämpfern konkrete Fragen zu stellen.

     

  • 17.05.: Keine Realteilung!

    Keine Realteilung soll zukünftig möglich sein auf dem Grundstück von 1.472 m². Das Grundstück im Buchengrabenweg soll mit zwei Zweifamilienhäusern mit vier Garagen und vier Stellplätzen bebaut werden. Mehrheitlich wurde in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 16.05.2017 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) beschlossen, das positive Votum des Ausschusses zum Vorhaben um einen Hinweis an das Landratsamt zu ergänzen, dass eine Realteilung des Grundstücks für zwei Doppelhäuser nicht möglich ist. Hintergrund ist die Vorgabe der Tutzinger Ortsbausatzung, nach der für ein Doppelhaus 900 m² Grundstücksfläche erforderlich sind. Weitere Tagesordnungspunkte:

    • Wiederholt befasst sich der Ausschuss mit dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Aparthotels mit Tanzschule und Tiefgarage an der Bräuhausstraße 1. Gegenüber der ursprünglichen Planung vom 19.12.2016 wurden Änderungen in der Tektur beantragt. Die Änderungen betreffen die Nutzungen der einzelnen Gebäudeflächen sowie den Wegfall eines Zwischengeschsses mit 2,4 Metern Raumhöhe. Dadurch ändert sich die Anzahl der Vollgeschosse, die sich nach den vorgelegten Planzeichnungen nach außen und im Erscheinungsbild des Gebäudes nicht auswirken; sämtliche Abmessungen sind gegenüber der Baugenehmigung vom 19.12.2016 unverändert. Mehrheitlich erging ein Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, (1) das gemeindliche Einvernehmen und (2) die Befreiung von maximalen Zahl der Vollgeschosse (wie im Bebaungsplan festgelegt) zu erteilen. Dies im Vorgriff auf den Bebauungsplan Nr. 78 „Bahnhofstraße / Bräuhausstraße“, der parallel weiterentwickelt wird.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Hauptstraße 56-58 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Bauwerber, die Eheleute Anton und Beate Leitner, haben einen neuen Antrag in der Fassung vom 05.05.2017 eingereicht. Darüber sollen noch Gespräche geführt werden.
    • In dem Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses in der Gartenstraße 12 in Traubing ging es darum, dass das Landsratsamt den vom Ausschuss am 27.07.2016 positiv votierten Antrag auf Vorbescheid abgelehnt hatte. Aufgrund der erheblich größeren Kubatur sah das Landsratamt in dem geplanten Vorhaben keinen Ersatzbau sondern eine so nicht mögliche Erweiterung. Der neue Antrag des Bauwerbers vom 18.04.2017 sieht nun einen erheblich keineren Baukörper vor. Die entsprechenden Fragen nach der Zulässigkeit des Vorhabens wurden mit JA beantwortet und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
    • Das gegenständliche Bauvorhaben des Antrags auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Zweifamilienhauses im Weidenweg 10 in Traubing ist gegenwärtig nach § 34 BauGB zu beurteilen; für den Bebauungsplan Nr. 95 „Schulstraße / Gerwerbegebiet Traubing“, Teilbereich 2, wurde lediglich der Aufstellungsbeschluss gefasst. Von Prof. Burgstaller, dem gemeindlichen Planer, wurde festgestellt, dass das Vorhaben baurechtlich zulässig ist und mit den geplanten Festsetzungen vereinbar ist. Thema im Ausschuss war die Erschließung. Hier gibt es neue Vorschriften zu beachten. Dazu müssen sich die Anlieger verständigen. Entsprechend wurde dem Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen mehrheitlich unter dem Vorbehalt der zu sichernden Erschließung erteilt.
  • 10.05.: CreateSchools?

    Als neben den Routinen einziger Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses am 09.05.2017 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) war die Leitung der CreateSchools zur Vorstellung ihres Konzepts eingeladen. Bei der Eröffnung der Schule in 2014 hat der Gemeinderat die Räumlichkeiten in der Ziegeleistraße besichtigt. Hintergrund der Einladung ins Rathaus war der Wunsch des Gemeinderats, sich ein aktuelles Bild dieser Einrichtung zu machen, die nach allgemeinem Empfinden öffentlich wenig sichtbar ist.

    Dr. Gina Deininger und Stefanie Norman stellten in einer Präsentation das Konzept der Schule vor (dazu auch im Internet). CreateSchools ist eine staatlich anerkannte Ergänzungsschule (nicht Ersatzschule!). Sie ist eine internationale Schule, die Unterrichtssprachen sind Deutsch und Englisch. Konzeptionell gibt es drei Stufen:

    • Foundation School (1-4. Klasse, in Tutzing zusammengefasst in 1+2 und 3+4)
    • High School (5. – 9. Klasse) die zum Abschluss Cambridge IGCSE führt, ähnlich der Mittleren Reife)
    • College (10. -12. Klasse, Abschluss Cambridge A-Level als Studierberechtigung, Stufe in Tutzing noch nicht realisiert)

    Die Schule ist eine Ganztagssschule mit Unterrichtszeiten von 10:00 bis 16:00 Uhr. Schwerpunkt ist die sozial-emotionale Entwicklung des Kindes, dem liegt ein ganzheitlicher Blick auf das Kind zugrunde. Die Damen legten Wert auf die Feststellung, 12 „echte“ Lehrer bzw. Lehrerinnen in Vollzeit und Teilzeit zu beschäftigen, die von der Regierung von Oberbayern überprüft wurden.

    Die Schule ist in der Rechtsform einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) verfasst und im Handelsregister des Amtsgerichts München registriert. Das Schulgeld beträgt 1.200 Euro; auf Antrag gibt es Stipendien bis maximal 1.000 Euro, um auch Kindern aus sozial schwächeren Familien den Schulbesuch zu ermöglichen. Über die Zulassung entscheidet die Schulleitung in eigener Regie. Derzeit werden 78 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, Sie kommen hälftig aus dem Landkreise Starnberg und aus München; 90% der Schülerinnen und Schüler sprechen deutsch als Muttersprache. Ziel ist es, eine Schülerzahl von 124 zu erreichen, dann einschließlich der College-Stufe. Zur Anerkennung der Cambridge-Abschlüsse in Deutschland lesen Sie hier).

    Meine Frage nach der finanziellen Ausstattung im Hinblick auf die notwendige Perspektive bei der Einschulung wurde mit der Einnahmenseite beantwortet: Schulgelder sowie finanzielle Beiträge von Sponsoren und Spendern. Eine Deckung der laufenden Kosten durch die laufenden Einnahmen wird in diesem Schuljahr 2016/2017 erwartet (break-even). Inzwischen wurde auch ein Förderverein gegründet, um die Schule zu unterstützen. Staatliche Fördergelder gibt es nicht.

    Die von meiner Ratskollegin und Kulturreferentin Brigitte Grande angemerkte bisherige geringe Einbindung der  Schule in das kulturelle Lebens Tutzings erklärten die beiden Damen mit der Aufbauphase der Schule. Jetzt möchte man sich öffnen und am Leben in Tutzing teilnehmen. Neben dem Kontakt zum Ratskollegen Toni Aigner soll der Kontakt zur Gemeindeverwaltung verstärkt werden. Unsererseits wurden die Vertreterinnen der Schule aufgefordert, den Schülern die Fischerhochzeit und das Ferienprogramm nahezubringen.

     

  • Halbzeit!

    In diesen Tagen ist es nun drei Jahre her, dass ich gewähltes Mitglied des Tutzinger Gemeinderats bin. Die konstituierende Sitzung war am 06.05.2014.

    Wie ist es mir ergangen? Zeit für ein Zwischenfazit.

    Im Rückblick habe ich den Zeit- und Arbeitsaufwand, den dieses Amt mitbringt, eindeutig unterschätzt. Neben den Gemeinderatssitzungen gibt es ja noch die Ausschusssitzungen. Zusammen mit Dr. Hellmut Kirchner (FDP) habe ich die Ausschussgemeinschaft II gegründet, um einen Sitz in den Ausschüssen zu erhalten. Die Sitze haben wir wie folgt aufgeteilt:

    • Bau- und Ortsplanungsausschuss (Dr. Kirchner)
    • Rechnungsprüfungsausschuss (Dr. Kirchner)
    • Haupt-, Finanz- und Werkausschuss (Dr. Behrens-Ramberg)
    • Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss (Dr. Behrens-Ramberg)

    Wir vertreten uns gegenseitig. Da die Materie sehr komplex ist, gehe ich regelmäßig zu den Sitzungen des Bau- und Ortsplanungsausschusses, damit ich meinen Ratskollegen ggf. vertreten kann. Ist Dr. Kirchner anwesend, habe ich Hör- und Rederecht, kein Stimmrecht. Dazu gibt es Sondersitzungen, zu denen der Bürgermeister oder seine Vertreterinnen die Fraktionsvorsitzenden einberufen, um Dinge im kleinen Kreis zu besprechen und Bauwerber oder Experten anzuhören. Ebenso gibt es spezielle Arbeitskreise zu einzelnen Themen.

    In einem Wochenendseminar für angehende Gemeinderäte hatte ich nach der Wahl schon einen Einblick bekommen, wenigstens in den Grundzügen. Die Vorbereitungen der Sitzungen, also das Studium der oft umfangreichen Unterlagen, erfordert neben der eigentlichen Sitzung viel Zeit. Dieser Umfang ist natürlich individuell gestaltbar. Die Nachbereitung bedeutet für mich, Berichte über die Sitzungen für diese Homepage zu verfassen. Dabei liefere ich neben den Ergebnissen Hintergrundinformationen und Aspekte der Diskussion. Das ist eine sehr umfangreiche Arbeit. Sie wird gewürdigt, die Leserschaft vergrößert sich stetig, wie unsere Auswertungen und Gespräche mit Tutzingern zeigen. Auch Ratskollegen lesen meine Berichte, einige erkennen meine Arbeit an. Die Berichterstattung ist die Einlösung meines Versprechens, kommunale Politik und meine Arbeit für die Wähler transparent zu gestalten. Das habe ich bislang konsequent durchgehalten. Sicher gibt es auch Tutzinger, die meine Berichte nicht schätzen. Wenn aber Sie, liebe Leserin, lieber Leser, diese Beiträge wertschätzen, erzählen Sie es weiter. Wenn nicht, schreiben Sie einen Kommentar auf der Homepage oder senden Sie eine Email an mich: behrens-ramberg@t-online.de!

    Die Zusammenarbeit im Gemeinderat ist sachorientiert und konstruktiv. Wir kommen alle miteinander gut aus. Das Arbeitspensum ist enorm und es ist schwierig, alles abzuarbeiten. Weitreichende Gedanken für die Zukunft kommen dabei zu kurz. Auch benötigen die Vorgänge viel mehr Bearbeitungszeit als ich gedacht habe. Die Realisierung des Beachvolleyballplatzes ist ein Musterbeispiel. Aber auch Bebauungspläne dauern lange. Zum einen, weil wir rd. 60 davon in Bearbeitung haben, zum anderen, weil zahlreiche Behörden, Träger öffentlicher Belange und Private umfangreiche Kommentare und Einsprüche dazu abgeben. Der Abstimmungsbedarf ist enorm!

    Hauptpunkt in der zweiten Hälfte der Amtsperiode ist die Mitarbeit bei der grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Ortsmitte. Dazu die Sanierung der Mittelschule. Mehr als diese beiden Großprojekte sind eigentlich nicht zu schaffen. Die Basisarbeit bei den Bebauungsplänen und Bauanträgen bleibt natürlich.

    Was kann ein einzelner Gemeinderat, was konnte und kann ich beitragen? Allgemein gesprochen ist es mir ein Anliegen, mit meinen Kenntnissen und Erfahrungen zur Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen und der Entscheidungen selbst beizutragen. Am meisten in Haushalts- und Finanzfragen oder bei Verträgen, die ich hin und wieder vorschlage zu ergänzen oder anzupassen. Anträge, die in der TUTZINGER LISTE erarbeitet wurden, habe ich gestellt zur Versetzung des Ortsschildes an der Diemendorfer Straße vor die Abzweigung zum Kallerbach, zum Dritten Aufzug am Bahnhof, zur Sanierung der Hauptstraße sowie jüngst zur Prüfung der Herabstufung der Hauptstraße zur Gemeindeverbindungsstraße. Anregungen, die uns erreichen, prüfen und filtern wir, um wirtschaftliche Einzelinteressen auszuschließen, und bereiten eine Anfrage oder einen Antrag daraus vor. Dinge geringeren Umfangs gebe ich direkt an die Verwaltung weiter.

    Für die zweite Halbzeit verspreche ich mir die Fortsetzung der guten Zusammenarbeit im Gemeinderat, die wiedergewonnene Tatkraft des ersten Bürgermeisters, noch mehr Ergebnisse und ein wachsendes Interesse der Tutzinger Bürgerinnen und Bürger an ihrem Ort und dessen Entwicklung in der Zukunft.

     

     

     

     

  • Freinacht – immer das gleiche Lied!

    Wie aus der Sitzung des Gemeinderats am 02.05.2017 berichtet, machte die zweite Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) ihrem Ärger Luft und appellierte an die Eltern minderjähriger Kinder, ihrem Erziehungsauftrag nachzukommen, damit die jüngst in der Freinacht erlebten  Zerstörungen sich nicht wiederholen. Brauchtum ist etwas völlig Anderes.

    Immer das gleiche Lied, nur diesmal eine Oktave höher. Der Ärger ist der gleiche, nur wird er endlich einmal sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Wobei alle diese Zum-Ausdruckbringer genau einen Tag nach dem 30.04. feststellen, jetzt wieder 12 Monate Zeit zu haben, etwas zu unternehmen.

    Tutzing hat den Vorteil, gut vernetzt zu sein. Nachdem es vorwiegend Kinder in Begleitung Freinacht-erfahrener Jugendlicher waren (wieso wird nur hier Erfahrung weitergegeben!), dürften die Jugendlichen diejenigen sein, bei denen angesetzt werden muss.

    Die Vereine und Kirchen leisten wertvolle Jugendarbeit.  Hier wäre vielleicht angezeigt, sich vor den Tagen der Freinacht mal gemeinsam mit potentiellen Freinacht-Gängern darüber zu unterhalten, wo Brauchtum endet und strafbewehrte Sachbeschädigung beginnt. Auf die Polizei zu setzen, wäre von ihr zu viel verlangt . Hier muss sich ein Ort selbst helfen können. In den Schulen bestünde sogar die Möglichkeit, freinächtliche Dinge intensiv zu besprechen. Die Gemeindeverwaltung, doch bestens mit den nächtlichen und täglichen Verhältnissen vertraut, hätte auch die Möglichkeit, gefährdete Zonen anzusprechen. Es ist gar nicht einfach, einem mutmaßlich freinacht-gefährdeten Jugendlichen zu sagen, er möge aufpassen, Sachbeschädigung könne den Ruf kosten. Es ist auch nicht einfach, den vielleicht bekannten Eltern zu sagen, sie mögen auf ihre Sprösslinge achten, zumindest am 30. April.

    Auch wenn die Erziehungsaufgabe allerdings zuerst bei den Eltern liegt, frage ich mich als Gemeinderat trotzdem, was kann die Gemeinde beitragen. Hier steht  seit Jahren die Realisierung eines Jugendtreffs unter fachkundiger sozialpädagogischer Begleitung  an. Der Haushalt 2017 enthält wie die beiden Vorjahre ein Budget, für 2017 sind es 20.000 Euro für die konzeptionellen Vorarbeiten zu einem Jugendtreff. Die Prüfung des Standorts steht noch aus, die Position einer Sozialpädagogen oder einer Sozialpädagogin ist noch nicht ausgeschrieben.

    Zusammengefasst: Hier sind Vereine, Schulen, Kirchen und gemeindliche Jugendtreffs gefragt, mit dem Finden einer geeigneten Sprache mögliche Grenzgänger rechtzeitig über die Gefahren aufzuklären.

  • Unterstützung für die neue Tagespflege!

    Zur Eröffnung der neuen Tagespflege am 05.05.2017 gab es einen Scheck über 5.000 Euro: Zwei Pflegebetten kann die Ambulante Krankenpflege Tutzing e.V. für ihre gerade eröffnete Tagespflege anschaffen. In diesen Betten können sich die betreuten Gäste ausruhen. Mit der Spende in Höhe von 5.000 Euro, die ich als Past-Präsident in Vertretung unseres amtierenden Präsdidenten überreichen konnte,  setzt der Lions Club Starnberger See – Ludwig II. sein nachhaltiges Engagement für die Ambulante Krankenpflege Tutzing fort. Dazu besteht eine langjährige Verbindung zu Pfarrer Peter Brummer und zu Armin Heil, dem Geschäftsführer der Einrichtung. Die Einnahmen für die Spende sind ein Teil des Ergebnisses, das der Lions Club bei seinem Charity-Weihnachtsmarkt am Midgardhaus in Tutzing im vergangenen Jahr erwirtschaftet hat. Für die Besucher des Weihnachtsmarktes gilt: Von Tutzingern für Tutzinger.

    Anmerkung als Gemeinderat: Tutzing kann sich glücklich schätzen. eine solche Einrichtung im Ort bekommen zu haben. Großer Dank an alle, die dazu beitragen haben! Der nicht-finanzielle Beitrag der Gemeinde beschränkte sich auf die Genehmigung eines leicht erhöhten Baurechts bei gleichzeitiger Festschreibung der Sondernutzung.

    Eine Bericht des Merkurs von der Feier für das neue Quinthaus finden Sie hier.

  • Bahn braucht keine Bahnhofstoilette!

    Im März 2017 wandte sich die TUTZINGER LISTE direkt an den Bahnvorstand Ronald Pofalla. Anlass: Der miserable Zustand des Tutzinger Bahnhofs. Genauer: Seit Oktober 2016 gibt es keine Toiletten im und um den Bahnhof herum.

    Auffallend war auch ein Zeitungsartikel über das neue Café Käthe. Darin beschwerten sich die Betreiber (mit Recht) über den starken Ansturm von Reisenden, die das Lokal ausschließlich als Toilette benutzen möchten. Sie machten damit  ebenfalls sehr wirksam auf die Situation des Bahnhofs aufmerksam. Wer einmal genauer im Gebäude – auch außerhalb der Gebäude – herumschnüffelt, wird jede Menge Beweise riechen und sehen.

    Wir baten Herrn Pofalla schriftlich und der Lage deutlich angemessen um eine unterstützende Kenntnisnahme, damit in Tutzing ankommende Reisende nicht mehr weiterhin mit einem derart schäbigen Erscheinungsbild einer ehemals doch sehr angesehenen Bahnhofsstation  konfrontiert werden müssen.

    Ende April erhielten wir nun Post von der Bahn: Die Bahn beschreibt den „erst 2013 barrierefrei ausgebauten“ Tutzinger Bahnhof „…in einem sehr guten Zustand…“ Lediglich das Empfangsgebäude befinde sich im „Verkaufsportfolio“ der DB. Es stehe in keinem „…wirtschaftlichem Verhältnis für die DB, hier Investitionen zu tätigen…“ Es seien die Toiletten aufgrund von Vandalismus geschlossen worden“. Und: „…. möchte jedoch noch erwähnen, dass das Vorhalten von Toiletten an Bahnhöfen dem kommunalen Wirken zuzuordnen ist…“

    Man kann die Botschaft an uns heraushören: Bahnangelegenheit sind nur Zug, Gleise und Bahnsteige. Die Fahrgäste sollen zahlen und sich alles weitere verkneifen.

    Und wenn Sie, liebe Leserin, lieber Leser, eine Gaststätte betreiben, verstehen Sie bitte die Nöte mancher mit der Bahn angereister Gäste Tutzings. Sie werden es Ihnen danken. Mit der „freundlichen Toilette“ wurde bereits ein Beginn der Selbsthilfe gestartet.

    Wir bleiben dran!

     

    PS:  Den offiziellen Bahnhof-Steckbrief finden Sie hier. 

  • Es kommt erneut Bewegung in die Diskussion „Freihandel“!

    Wir sagten Ihnen zu, in angemessenen Abständen zum Thema Freihandel zu informieren.

    Jüngste Entwicklungen in der weltweiten Diskussion scheinen uns zwar nicht zu betreffen, können bei näherem Hinsehen aber schnell für Tutzing von Bedeutung sein.

    Die Interessenlage derer, die seit Wochen Entwarnung blasen oder gar bedauern, dass der Freihandel so stiefmütterlich behandelt wird, ist durchsichtig. Teilweise sind nämlich die Argumentationslinien auch stark wahlgetrieben. Das kann bedeuten, das Thema wird aus dem Wahlkampf bewusst herausgehalten oder aber es wird gar damit so richtig Wahlkampf gemacht.

    Je schlechter Wähler informiert sind, desto empfänglicher können sie für einfache Antworten sein. Einfache Antworten sind, Themen wie CETA/TISA/TTIP  seien vom Tisch, damit auch die leidige Diskussion zum Freihandel. Hier wird von Vereinfachern dem unkritischen Wähler signalisiert, er könne sich unbesorgt zurücklehnen. Kann er aber nicht, denn auf Freihandel sind alle Länder  angewiesen und viele dortige Wähler nehmen kaum wahr, dass gerade CETA/TISA und demnächst wieder TTIP nichts anderes sind, als unter dem Deckmantel Freihandel an die Sozial-, Qualitäts- und Umweltstandards heranzugehen.

    Ein Beispiel, das wir genau beobachten sollten, sind die derzeit massiven Spannungen zwischen Kanada und USA, über die in Europa kaum berichtet wird. Die US-Landwirtschaft hat erhebliche Probleme mit dem Preis- und damit Kostendruck, verursacht durch kanadische Exporte. Was das für uns bedeutet? Unsere Landwirtschaft (die gibt es auch in unserem Gemeindebereich!) wäre mit einem Schlag nicht mehr wettbewerbsfähig, öffnete man mit CETA oder TTIPneu den europäischen Markt über das häufig bewusst falsch verstandene Vehikel Freihandel. Auch die Kanadier müssen bereits ihre enorme Überproduktion im hochsubventionierten US-Markt unterbringen. Also muss auf den ebenfalls übersubventionierten europäischen Markt ausgewichen werden.

    Die Lage ist in Berlin bekannt, wird aber aus wahltaktischen Gründen unterschiedlich belichtet. So gesehen können wir den jüngsten US-amerikanischen Entwicklungen auch etwas Positives abgewinnen; sie führen nämlich zu völlig neuen und umfassenderen Betrachtungsweisen. Man stellt zugleich fest, wie wichtig eigentlich Freihandel als solcher ist und erkennt, welche Art von DEAL den Verhandlern doch fast gelungen wäre. Für den, der eine deutlichere Sprache verstehen möchte: DEAL bedeutet hier, jemanden mit Erfolg über den Tisch gezogen zu haben. Diese feine Unterscheidung gegenüber einer für beide Vertragspartner gedeihlichen Zusammenarbeit ist seit Jahresbeginn häufig in seriösen Blättern zu lesen; ein Ergebnis der Gehversuche nach einem Regierungswechsel. Erst aktionistische Aufkündigung aller Verträge und dann plötzlich das Angebot von Nachverhandlungen. Eine kaum verständliche Politik!

    Auch die Privatisierung der staatlichen Daseinsvorsorge steht auf dem Programm. Bei manchen Protagonisten sehr verschämt, bei vielen aber sehr deutlich. Alle Wachstumszahlen, die bisher zu Freihandel und daraus zumeist folgender Privatisierung genannt wurden, sind nachweislich unzutreffend. Man verschweigt sie neuerdings daher, laut und deutlich! Sicher ist nur, dass auch unabhängig vom Argument Freihandel sehr gründlich über die Privatisierung kommunaler Tätigkeiten nachgedacht wird.

    Die Verschlossenheit  der Nutznießer (z.B. Wassergesellschaften, Straßenbauakteure mit Infrastrukturgesellschaften, Bundeswehr mit outgesourcten Leistungsfeldern) gibt Aufschluss darüber, dass etwas Größeres im Busch ist, z.B. in USA auch die Privatisierung des staatlichen Schulwesens. Auslöser für uns als sehr kritischer Beobachter der Szene ist immer noch und weiterhin der Umgang mit Fragen zur Wasser-, Boden- und Bienenvergiftung. Letztgenanntes betrifft den Landkreis und damit Tutzing. Alles kommt im Schlepptau mit dem Freihandel, der als solcher unseren Wohlstand sicherstellt. Aber etliche Repräsentanten lokaler Politik wollen die Kollateralschäden bei falscher Behandlung des Themas nicht wahrhaben.

    Daher: Wir als TL brauchen, weil nur in Tutzing tätig, nicht auf große dem Wahlkampf geschuldete Linien Rücksicht zu nehmen; wir können Ihnen Informationen und unsere Sichtweise aus kommunaler Sicht frei von ideologischen Überbauten oder Abhängigkeiten mitgeben.

  • 03.05.: Appell an die Eltern!

    Einen deutlichen Appell richtete die 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) in der Sitzung des Gemeinderats am 02.05.2017 an die Eltern, deren minderjährige Kinder zu den Mitverursachern der großen Schäden in der vergangenen Freinacht in Tutzing gehörten. Hier sei Erziehungsarbeit gefordert, um diese Zerstörungen zu unterbinden (der Merkur berichtete ausführlich). Die Bürgermeisterin machte ihrem Ärger Luft und fand große Zustimmung bei den Räten. Um den Tätern auf die Spur zu kommen, wurde für sachdienliche Hinweise eine Belohnung von 300 Euro mehrheitlich ausgelobt.

    Hinsichtlich des Antrags auf Baugenehmigung zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Tiefgarage in der Hauptstraße 56-58 folgte der Gemeinderat einstimmig dem Empfehlungsgeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses, den Antrag abzulehnen. Nachbarschaftliche Einwendungen müssten in dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 2, berücksichtigt werden. Unbefriedigend ist die Zeitschiene: Seit 2014 hat sich befassen wir uns im Gemeinderat mit dem Vorhaben. Angesichts der anstehenden grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Hauptstraße sollte es m.E. jetzt zügiger vorangehen, damit diese unschöne Stelle an der Haupstraße durch ein neues Gebäude ersetzt wird, bevor 2019 die Straßenbauarbeiten im Zentrum beginnen.

    Einstimming beschlossen wurde der Neuerlass der Satzung über die Straßenbenennung und Hausnummerierung. Das Landratsamt hatte die Gemeinde darauf hingewiesen, kleinere redaktionelle Änderungen u.a. in der Einleitungsformel der Satzung vorzunehmen.

    Nach Rücksprache mit Herrn Bürgermeister Rudolf Krug (ödp) wurde der TOP 5 BayernWLAN durch die 2. Bürgermeisterin von der Tagesordnung abgesetzt. Hier bestehe noch Klärungsbedarf.