Monat: Oktober 2016

  • #GegenDieAngst

    Das Unwort des Jahres könnte heuer HASS heißen. Der Hass, der sich wie eine anschwellende Flut durch die sozialen Netzwerken wälzt, trifft inzwischen fast alle: Politiker, Journalisten, Banker, Intellektuelle, Schwule; natürlich auch Islamisten, kirchliche Würdenträger, Fremde, Flüchtlinge, Globalisierung… aber nicht Alkoholiker, Stammtisch-Pöbler, Dummschwätzer, Lärmmacher. Der Hass jener Hasser wendet sich gegen alles und jedes, das sie nicht verstehen. Dass die Pisa-Studie uns bestätigt, im Bildungssektor gegenüber anderen EU-Ländern aufzuholen, ist ein schwacher Trost. Auch wenn die Neuntklässler in Bayern und Sachsen soeben „gute Noten“ erhielten, sind – denkt man an Pegida in Dresden und „Reichsbürger“ bei der bayerischen Polizei – offenbar eine große Zahl ihrer Eltern in einer Dummheitsschleife hängen geblieben, die sie zu Befürwortern von Hass und Gewalt mutieren ließ. Wohin man in Deutschland schaut: Sie sind überall und es gibt die begründete böse Vermutung, dass es 25% unserer Gesellschaft sind. Das macht Angst, nicht nur bei den Betroffenen.

    Und nun? Das Londoner Start-up-Unternehmen azimo.com bzw. dessen Mitarbeiter haben die Kampagne #GegenDieAngst  gestartet, um im social network den dort virulenten Hassern endlich etwas entgegen zu setzen. Wir aber können auch etwas tun: In unserem sozialen Umfeld, privat wie beruflich, klare Kante zeigen gegenüber jedem, der gegen unsere Grundwerte wie Offenheit, Toleranz und Vielfalt verstößt.

  • 100 für die Pflege

    Jeder Tutzinger weiß es: vor 95 Jahren begründetet eine Missionsbenediktinerin aus dem Krankenhaus heraus ein „Werk“ (wie man damals sagte) zum Wohle hilfsbedürftiger Tutzinger, die zwar krank, aber nicht „krankenhausreif“ waren. Heute, unter der langjährigen Leitung von Armin Heil, ist daraus längst ein Unternehmen geworden mit rund 100 Mitarbeiter/innen und unserer Zeit angepassten Leistungen: ambulante Krankenpflege, dazu Betreutes Wohnen zu Hause und im Haus an der Bräuhausstraße, Palliativbegleitung, Demenz-Wohngemeinschaft, Tagespflege, Seniorenmobil, sozialer Mittagstisch im Roncallihaus, Kleiderstube, „Tafel“ für Hilfsbedürftige, Kurse für Hauskrankenpflege und Angehöriger dementer Bürger. Neben den Mitarbeitern in ihren roten Flitzern vertreten noch 80 Ehrenamtliche die Devise: „Wir sind für Euch da!“.

    img_4245Und derzeit entsteht in der Traubinger Straße das „Haus der neuen Tagespflege“. Der Rohbau steht, die Aufträge sogar für die Gartengestaltung sind vergeben. Ja, auch die Gartengestaltung ist für Armin Heil und sein Team wichtig: „Endlich schaffen wir damit einen Ruhe- und Erholungsraum für unsere Tagesgäste, die sich in der Hallberger Allee in den letzten 3 Jahren schon oft ein wenig mehr „Freiraum“ wünschten, neben all dem Singen, Musizieren, Erzählen, Basteln, Essen und Trinken. Im Mai 2017 werden die Eröffnung gefeiert und die 8 Mitarbeiterwohnungen bezogen.

    Das Projekt birgt einen großen Vorteil für die Nutzer: Es wurde im Hinblick auf das „Neue Pflegeversicherungsgesetz 2017“ entwickelt und bietet dadurch seinen Gästen alle dort beschlossenen finanziellen Erleichterungen.

    Ein Thema auch in Ihrer Familie? Dann lassen Sie sich beraten! Terminvereinbarung unter 08158/907650 oder krankenpflege-tutzing@t-online.de.

     

  • Ich mag keinen Klatsch

    Meine Oma lebte in Sichtweite der Kirche Heilig Kreuz in München. Im „Glasscherbenviertel Giesing“, wie man damals sagte. Rundherum Arbeiterfamilien, viele bei AGFA (sagt Euch das noch was?)  In den praktischen kleinen 60-qm-Wohnungen der „Münchner Gemeinwohl“ auch noch Oma, Opa und vier Kinder. Ich will, trotz des heutigen Wohnungsmangels, jetzt nicht lamentieren und bejammern, dass damals jede Stadt im großen Maße Bauherr und sozialer Vermieter war, heute aber „privat investors“ damit ihren Reibach machen.  Nein, ich will erzählen, dass sie sich dort wohl und geborgen fühlte, aber den Klatsch all ihrer lieben Nachbarinnen verabscheute – ui, das Wort habe ich sicher seit 30 Jahren nicht mehr benutzt. Heute fühle ich wie Oma. Als ich gelesen habe, dass Doris Schröder-Köpf, vor 17 Monaten ihren Gerhard verlassend (oder er sie?) wieder einen Neuen hat, viel mir Oma ein: „Kind,“ sagte sie, „vergeude für Klatsch, üble Nachrede und Stammtischmeinungen niemals auch nur eine Minute Zeit. Kümmere Dich ums Wohl. Um Deins und das Deiner Freunde und Nachbarn. Was geht es uns an, ob Adenauer vielleicht ein schwieriger Familienvater war?“ Das mit dem Adenauer habe ich später mal gegoogelt, denn ich habe ihn ja nicht mehr gekannt.

    Klatsch gehört wohl wie Monopoly zum Freizeitprogramm. Kürzlich kam unser Kleiner heim und erzählte aus der Schule lauter unbeweisbare Geschichten. Da habe ich Oma zitiert. Vollinhaltlich. Er hat zugehört. Ob er es verstanden hat? Ich werde es merken. Hoffentlich. Und dass mein Krankengymnast Veganer ist, ändert in meinem auch Leben nichts. Ich bin halt dank Oma gnadenlos uninteressiert, wenn es um die „Besonderheiten“ anderer geht. Finden Sie, dass ich zu oberflächlich bin?

    Ihre Conny Bimslechner

  • 26.10.: Energie im Rathaus

    Wieviel Energie wird im Rathaus verbraucht? Im Rahmen des Kommunalen Engergiemanagements, das die Senkung von Engerieverbrauch, Energiekosten und CO2-Emissionen zum Ziel hat, wurde seit dem 01.06.2013 die monatliche Verbauchserfassung mit regelmäßiger Auswertung aufgebaut. Unterstützt wurde die Verwaltung vom Energie- und Umweltzentrum Allgäu (EZA), das nun seinen Energiebericht 2015 für die Gemeinde Tutzing vorgelegt hat; er betrifft nur das Rathaus! Dieser Bericht stand auf der Tagesordnung der Sitzung des Umwelt-, Engerie und Verkehrsausschusses am 25.10.2016. Stellvertretend wurde die Sitzung von der dritten Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) geleitet.

    Zusammenfassend enthält der Bericht wenig Erkenntnisse, aber viele Zahlen, Kreis-, Linien und Balkendiagramme. Es konnten keine Effekte aus durchgeführten kleineren Energiesparmaßnahmen erkannt werden, weil Sondereffekte dies überlagerten: Undichtigkeiten im Bereich der Dusche im Keller und nachfolgend einer undichten Wasserleitung im Fußboden führten in den Jahren 2013 und 2014 zu erhöhtem Wasserverbrauch, zu erhöhtem Wärmeverbrauch durch höhere Heizung und schließlich zu erhöhtem Stromverbrauch durch die elektrisch betriebenen Trocknungsgeräte. Vergleichswerte für die Nutzungsart Verwaltungsgebäude zeigten, dass das alte Rathaus mit den Verbrauchskennwerten für Wärme, Strom und Wasser weit darunter liegt, nicht zu sprechen von den Zielwerten. Beispiel Wärme für das Jahr 2015: Kennwert 188,77 kWh/m², Vergleichswert 95,00 kWh/m², Zielwert 55,00 kWh/m².

    Die Energiepreise sind erwartungsgemäß seit Beginn des Betrachtungszeitraums in 2010 gestiegen. Die Preise für Wasser sind nicht gesunken, in der Berechnung fehlten 2014 und 2015 die Abwassergebühren. Einziger Maßnahmenvorschlag für eine weitere Optimierung ist die Tenne, die derzeit nicht auf Solltemperatur geheizt werden kann. Ob hier mittelfristig ohne Einsparpotenial investiert werden soll, entscheidet der Haushaltsausschuss.

    Der Bericht bescheinigt den Gebäudeverantwortlichen, dass sie die Liegenschaft gut und engagiert verwalten. Das Kommunlae Energiemanagement wird jedoch nicht weiter fortgesetzt, weil zusätzliche Effekte nur mit hohen Investitonen erzielbar sein werden. Einsparungen bei den Kosten für Warmwasser durch Ersatz der zentralen Versorgung und Vorhaltung durch Elektroboiler können nur im Zuge von Baumaßnahmen wie der Sanierung der Sanitärbereiche geprüft werden. Entsprechend ist die Diskussion, welche Maßnahmen bei welchem Gebäude der Gemeinde geplant werden, ein wichtiger Teil der jährlichen Haushaltsberatungen.

    Weiterer Punkt der Tagesordnung waren die Bachverrohrungen im Ortsbereich Tutzing. Aus Sicht der Verwaltung ist hier ein langfristiges Konzept zur Bestandsaufnahme und Sanierung der Bäche samt Rohrleitungen erforderlich. Entsprechend hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen wie Erfassung der verrohrten Bachabschnitte, Markierung der schon mittels Kamerabefahrung untersuchten Abschnitte, Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für zukünftige Kamerabefahrungen sowie die Erarbeitung eines Sanierungskonzepts, in die Wege zu leiten. Die Ergebnisse von Ausschreibungen und Planungen sind im Ausschuss zu präsentieren. Für das Konzept sind Mittel im Haushalt 2017 vorzusehen; die Sanierung selbst wird sich aufgrund des großen Arbeitsumfangs über mehere Jahre erstrecken. Wichtig im Hinblick auf die anstehende Haupstraßensanierung ist es, bei der Erfassung und Planung besonders auf die Bäche zu achten, die die Hauptstraße im Ortskern queren. Das muss zeitlich passen!

    Unter „Mitteilungen und Anfragen, Aktuelles, Verschiedenes“ habe ich mich nach der Buslinie 964 erkundigt (Bericht vom 29.06.2016, vorletzter Punkt). Hier fehlt nur ein kleines Stück zwischen Wieling und Traubing. Die Verwaltung berichtete, dass ein entsprechender Hinweis an die Verkehrmanagerin des Landkreises, Susanne Münster, gegangen sei; gegen die Schleißung der Lücke spräche die geringe Nutzung der Buslinie. Die Chance, dass die Lücke geschlossen werde, sei gering. Mein Ausschusskollege Peter Stich ergänzte, Ärzte und Apotheken gäbe es auch in Tutzing – gut erreichbar mit der Linie 958.

  • Friedenspreis

    Beim „Eselsohr“ und in der „Buchhandlung Held“ liegt es griffbereit: das neue Buch „Gegen den Hass“ von Carolin Emcke, der diesjährigen Friedenspreisträgerin des Deutschen Buchhandels. Leser der ZEIT und der SZ kennen und schätzen die Philosophin und  Schriftstellerin als Kolumnistin und unerschütterliche Vertreterin von Ehrlichkeit und Anstand.

    In ihrem neuen Buch packt sie die bittersten Themen unserer Zeit an: Rassismus, Fanatismus und Demokratiefeindlichkeit. In der zunehmend polarisierten, fragmentierten Öffentlichkeit dominiert vor allem jenes Denken, das Zweifel nur an den Positionen der anderen, aber nicht an den eigenen zulässt. Diesem dogmatischen Denken, das keine Schattierungen berücksichtigt, setzt Carolin Emcke ein Lob des Vielstimmigen, des »Unreinen« entgegen — weil so die Freiheit des Individuellen und auch Abweichenden zu schützen ist. Allein mit dem Mut, dem Hass zu widersprechen, und der Lust, die Pluralität auszuhalten und zu verhandeln, lässt sich Demokratie verwirklichen. Nur so können wir den religiösen und nationalistischen Fanatikern erfolgreich begegnen, weil Differenzierung und Genauigkeit das sind, was sie am meisten ablehnen. Elisabeth von Thadden schrieb in DIE ZEIT: »Emckes Texte halten die Frage lebendig, ob es gleichgültig ist, wenn Menschen übertönt werden und verstummen, während andere beredt ihre Macht ausüben.« Hardcover 20 Euro.

    Zusammenfassung und Zitat aus www.fischerverlage.de

    Eine durchaus kritische Buchrezension unter Das Leiden der anderen

    Dankesrede von Carolin Emcke anlässlich der Preiseverleihung

  • Gesänge der Heiligen Hildegard

    Helene von Rechenberg, seit 2009 als Organistin und Kirchenmusikerin in St. Joseph, schlägt gerade zu leichthin den musikalischen Bogen von heute bis zurück ins Mittelalter. Wer das Glück hatte, bisher ihre Konzertreihe des diesjährigen „Tutzinger Orgelherbst“ zu besuchen, die mit dem „Karneval der Tiere“ unter Mitwirkung der Kinder aus dem Kindergarten St. Joseph begann und einen Höhepunkt in der Tutzinger Kulturnacht mit dem „Concerto Angelico“ erreichte, wird neugierig sein auf das Abschlusskonzert in St. Joseph am Sonntag, den 6.11.2106, um 19 Uhr: Mittelalterliche Gesänge der Heiligen Hildegard von Bingen, vorgetragen von Schwestern der Tutzinger Missionsbenediktinerinnen, improvisierend begleitet von Orgel, Klarinette und Saxophon. Der Abend verspricht eine Delikatesse zu werden. Eintritt frei.

     

  • Drinnen oder draußen?

    Also uns geht es prima. Mein Franz, die Kinder und ich haben nix zu meckern. Franz finanziert den Haushalt, ich leite ihn. Und wir alle genießen das. Ich danke und lobe meinen Franz, er und die Kinder loben mich. Also drinnen, in unserer Familie ist, glaube ich, alles im Lot. Wir gehen (noch) gemeinsam in Urlaub, zum Wandern, am Feiertag feiern, aber „so groß“ sind wir inzwischen alle, dass wir auch unsere „Specials“ haben: Franz geht singen und zum Stammtisch, ich zum Tanzen, die Große in ihre Jugend-Mentoren-Gruppe und auch manchmal in die Gemeinderatsitzung, nur der Kleine spielt lieber mit seinem Xperia – aber dumm ist er trotzdem bisher noch nicht.

    Und draußen? Brexit und Ceta, Aleppo und Pegida, Reichsbürger und Messerattacken, unwürdige Behandlung von Flüchtlingen, U-Boote für Israel… Wer will denn da draußen noch leben? Alle reden darüber, denken daran – wie geht man damit um? Drinnen bleiben, sich zurücklehnen, miteinander kuscheln, Kochbücher und „Wetten, dass“ ?  Wir haben immer am Sonntag um 17 Uhr „Familienrat“. Die Große hat vor Jahren, als sie eigentlich noch klein war, darum gebeten. Gestern war Sonntag. Diesmal ging es nicht um Lieblingsmarmelade, Aufarbeitung innerfamiliärer Missverständnisse, Planung der Weihnachtsferien, sondern plötzlich um „draußen“. Das Draußen gehört auch zu uns, sagte die Große. Ich hab’ das ganze Draußen in meinem Xperia, ergänzte der Kleine. Ich sah Franz an, er mich. Ja, sagte er dann, das ist alles ok. Doch wie wir damit umgehen, das ist doch die Frage. Ignorieren, sagte der Kleine. Depp, sagte die Große. Noch während ich den Kopf schüttelte, versuchte ich es mit einem Bibelwort: Liebe deinen Nächsten wie Dich selbst. Da war der Aufruhr groß: die Pegida-Leute? Die IS-Mörder? Die Schlepperbanden von Syrien bis Marokko? Zum Glück haben wir damals die Regel eingeführt, dass Punkt 18 Uhr Schluss ist und wir stellen dafür sogar den Wecker. Also: Schluss! Und jetzt?

    Bei aller Hilflosigkeit blieb uns wenigstens das: Wir lieben und achten einander, wir sorgen uns um einander, wir schützen einander, wir sprechen miteinander, wir verlassen uns aufeinander… Warum nur wir? Warum nicht alle auf dieser Welt?

    Sehr bewegt

    Ihre Conny Bimslechner,

  • Alles global…

    Eine Menschheit, die mit allen und jedem in Kontakt steht, per Internet in Sekundenschnelle erfährt, wann ein Fahrrad in Peking umfällt, wir also, denen Viren aus allen Ecken der Welt plötzlich das Leben schwer machen können, eine solche Menschheit ist – so sagen die Weisen – gezwungen, neue Regeln AUCH für den Welthandel zu schaffen. Deshalb also das aus unserer Sicht unwürdige Gezerre um TISA, CETA, TTIP und die Folgen. Alle Macher reden froh von freiem und fairem Austausch, von transatlantischer Verantwortung und Zukunftssicherung für alle. Wir dummes Volk aber erschrecken vor der Geheimniskrämerei jener globalen Macher, haben Angst vor einer diffusen Macht der Industrie und des Handels, die vielleicht schon heute „Chef aller Regierungen“ ist, wie es Verschwörungstheorien behaupten.

    Die Evangelische Akademie Tutzing packt vom 11.-13.11.2016 das Thema in einer Tagung mit Hilfe anerkannter Referenten an – auch unter dem humanitären Blickwinkel, dass die zu Unrecht geschmähten „Wirtschaftsflüchtlinge“ das traurige Ergebnis einer gnadenlosen globalen privatwirtschaftlichen Machtakkummulation sind, die von den „Volksvertretern“ rund um den Globus – aus welchen Gründen auch immer – nicht verurteilt wird.

    Das Wochenende unter der Tagungsleitung von Akademiedirektor Udo Hahn wird mit Vorurteilen aufräumen und Urteile schärfen. Die Teilnahme an den Tagungen kostet 85 Euro. Wenig Geld für viel Wissen! Information auf der Homepage der Akademie und Anmeldung per E-mail: tagungsassistenz@ev-akademie-tutzing.de, Telefon: 08158 251-127 oder Telefax: 08158 251-110. Die TUTZINGER LISTE  sagt: gehen Sie hin!

  • Dreckskerl oder Lichtgestalt?

    Für Amerikas Regierende ist er der Dreckskerl. Für liberale und demokratisch gebildete Menschen aber die Inkarnation von Anstand und Mut: Edward Snowden.

    Am Mittwoch den 2.11.2016, um 19.30 Uhr, lädt Udo Hahn, Direktor der Evangelischen Akademie Tutzing, zum Filmgespräch ins „Breitband Starnberg“, wo der neue, aufrüttelnde Film  „Snowden“ des dreifachen Oscar-Preisträgers Oliver Stone auf dem Programm steht. Oliver Stone erzählt die Geschichte des berühmtesten Whistleblowers der Welt als intimen und vielschichtigen Bildungsroman. Unser Tip: unbedingt ansehen, darüber nachdenken und Stellung beziehen!

  • 19.10.: Grünfläche zum See bleibt frei

    19.10.: Grünfläche zum See bleibt frei

    Gegen eine Stimme hat der Bau- und Ortsplanungsausschuss in seiner Sitzung am 18.10.2016  den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage am Sprungleitenweg 1 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wie sich die Ausschussmitglieder bei der vorhergehenden Ortsbesichtigung angesehen hatten, wird das neue Gebäude ganz im westlichen Teil des großen Grundstücks situiert (wie der Altbestand), so dass die Grünfläche Richtung Seeufer  – gegenüber dem Freibad an der Grenze zu Garatshausen – frei bleibt. Genau das ist die Linie, die der Gemeinderat mit dem im Verfahren befindlichen Bebauungsplan für die Gründstücke am See verfolgt: Die Häuser sollen aus Seesicht  zurückgesetzt bleiben. Das wird der Bauwerberin auch mitgeteilt. Ganz deutlich wird das Ziel bei den Grundstücken an der Bahmspromenade.

    Weitere Punkte auf der langen Tagesordnung:

    • Einstimmig wurde dem Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer bereits bestehenden Wohneinheit, Umnutzung des bestehenden Heubodens, Einbau eines Treppenhauses und Anbau eines Balkons im Lindemossweg 14, Traubing, das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dem ging ein Hin und Her voraus, ob hier nicht doch eine weitere, unzulässige Wohnung entsteht. Diese Sorge wurde in diversen Gesprächen, auch mit dem Landsratsamt, ausgeräumt.
    • Der Tekturantrag zur Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport im Von-Hillern-Weg 1 wurde einstimmig abgelehnt. Was war passiert? Die Flächen der beiden genehmigten Dachterrasse wurden in der Bauausführung nicht leicht, sondern um die Faktoren 6,3x und 2,2x überschritten.
    • Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wintergartens auf einer bestehenden Dachterrasse in der Kellerwiese 4 wird gegen drei Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die gleichzeitig beantragte Befreiung von der Bauraumfestsetzung ist obsolet, weil das Kreisbauamt mitgeteilt hat, dass diese Festsetzung wegen zahlreicher Überschreitungen nicht mehr anwendbar ist.
    • Einstimmig beschlossen wurde der Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Wohnhauses zur Betreuungseinrichtugng für (zehn) minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge in der Hauptstraße 89f. Nach der Baunutzungsverordnung sind Anlagen für soziale Zwecke in allgemeinen Wohngebieten zulässig. Das Wohnhaus wird schon seit einiger Zeit entsprechend genutzt; die baulichen Veränderungen wurden nun beantragt.
    • Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Materiallager mit Betriebsleiterwohnung und Kfz-Abstellräumen in ein Einfamilienhaus mit einer Ferienwohnung im Untergeschoss im Arnikaweg 8, Traubing, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. War es früher eine Kfz-Werkstatt, befinden sich im Umfeld keine Gewerbebetriebe mehr. so dass faktisch ein reines Wohngebiet entstanden ist. Danach und entspreechend der Umgebungsbebauung (§ 34 BauGB) war der Antrag planungsrechtlich zu beurteilen.
    • Der Antrag aus Traubing auf Baugenehmigung zum Abbruch und Neubau einer Garage sowie Antrag auf Befreiung von der Tutzinger Ortsbausatzung wurde geteilt: zunächst erteilte der Ausschuss mit 6 zu 3 Stimmen die Befreiung von der Verpflichtung für ein Satteldach auf der zurückgesetzten Garage – gewünscht war ein Flachdach. Der Bauwerber hatte Referenzbeispiele aus der Umgebung angeführt. Anschließend wurde mehrheitlich der Bauantrag genehmigt.
    • Wiederholt beschäftigte sich der Ausschuss mit einem Haus in der Bergwiesenstraße 16a, nachdem bei einer Außenkontrolle seitens des Landratsamts festgestellt worden war, das formell widerrechtlich eine Außentreppe erstellt und ein Geländer auf dem Flachdach angebracht wurde. Nachdem der Ausschuss die Außentreppe zunächst ablehnte, hat er sich dann den Gegenargumenten des Kreisbauamts angeschlossen und das gemeindliche Einvernehmen nachträglich erteilt. Nunmehr beantragen die neuen Eigentümer den Einbau eines Geländers zur Absturzsicherung auf dem Flachdach und damit die nachträgliche Genehmigung des bereits bestehenden Geländers. Einstimmig abgelehnt. Ich denke, der Kaminkehrer wird schon achtgeben.
    • Zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf einem großen Grundstück an der Ecke Oskar-Schüler-Straße/Traubinger Straße fand eine vorhergehende Ortsbesichtiung statt. Es ist wohl allen Tutzingern klar, dass dieses Grundstück einmal bebaut werden würde. Die Antragstellerin beabsichtigt den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern, wobei das 2. Obergeschoss jeweils zurückversetzt ist. Die Einfahrt zur Tiefgarage soll von dem niedrigsten Punkt des Grundstücks an der Oskar-Schüler-Straße erfolgen.  Die Grundrisse waren auf dem Grundstück ausgepflockt, so dass wir uns ein Bild machen konnten. Die eingereichten Unterlagen waren jedoch noch nicht sehr aussagekräftig. Vorschriften hinsichtlich Grundstücksgröße und Tiefgarage sind eingehalten. Zu jedem Haus hatte die Antragsatellerin vier Fragen zu Länge, Breite, Höhe und Dachneigung eingebracht, In einem ersten Beschluss wird dem Gemeinderat, der angesichts der Größe des Vorhabens zuständig ist, empfohlen, die Fragen insgesamt mit NEIN zu beantworten. In einer zweiten Abstimmung wurde gegen drei Stimmen ein Bebauungsplanverfahren empfohlen, was natürlich zu zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Parallel sollen jedoch Gespräche zwischen Antragstellerin, Gemeindeverwaltung und Prof. Burgstaller stattfinden, zu denen es vor der Sitzung nicht gekommen ist. Wir haben gute Erfahrungen gemacht, hier auch außerhalb von Bebauungsplänen zu vernünftigen Lösungen zu kommen.
    • Beim Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit je einer Einliegerwohnung im Enzianweg 9 in Kampberg ging es letztlich darum, was als Doppelhaus bezeichnet werden kann. Die Notwenigkeit ergab sich, weil das Grundstück mit 1.055 m² für zwei freistehende Einfamilienhäuser zu klein ist. Die beiden eingereichten Planvarianten wurden einstimmig als unzulässig angesehen. Mangels einer rechtlich bindendenen Definition wurden Kommentarmeinung und Rechtsprechung herangezogen. Danach muss es bei einem Doppelhaus eine „Kummunwand“ auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze geben. Das war bei den Planvarianten nicht der Fall.
    • Wiederholt beschäftige sich der Ausschuss mit dem Haus in der Traubinger Straße 56. Nach Bauvoranfragen und Bauantrag zur Aufstockung und Erneuerung des Daches ging es nun um zwei Dacheinschnitte auf der Südseite, die in der Sitzung am 27.07.2016 abgelehnt wurden; der Antrag auf Baugenehmigung wurde daraufhin zurückgezogen. Nun also ein weiterer Anlauf mit dem Antrag auf – isolierte – Befreiung von der Ortsbausatzung zum Einbau der zwei Dacheinschnitte. Die Bauwerberin und das beauftragte Architekturbüro halten aufgrund der außergewöhnlichen und nicht vergleichbaren Kubatur des betreffenden Gebäudes eine Befreiung für zulässig, die auch keine Präzedenz entfalten würde. Die beantragten Dacheinschnitte würden mit nur 2,0 und 2,5 Metern Breite so gering wie möglich gehalten. Nach Diskussion wurde der Antrag mit 5 zu 4 Stimmen genehmigt.
    • Der Bauvoranfrage zum Einbau eines zweiten Quergiebels in dem Haus am Benediktenweg 33 wurde gegen eine Stimme das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Hintergrund: für das Bad im ersten Obergeschoss soll die volle Raumhöhe erreicht werden. Die festgestzte Geschossfläche ist nicht ausgenutzt, so dass ein weiterer Quer- oder Zwerchgiebel zulässig wäre. Dies wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren geprüft.
    • Der Antrag auf Baulandausweisung im Außenbereich – nur – für einen Antragsteller an der Ascheringer Straße in Traubing erhält die gemeindliche Zustimmung nicht. Der Antragsteller ist Eigentümer einer landwirtschaftlichen Grünfläche von 13.000 m², die an sein bebautes Grundstück angrenzt. Von dieser Fläche möchte er zwei Grundstücksteile als Baugrund für seine beiden Söhne ausweisen lassen. Das Gelände befindet sich im Außenbereich. Diese Flächen werden regelmäßig nur in Verbindung mit einem Gewerbegebiet oder einem Einheimischenmodell zu Bauland.