Monat: November 2016

  • 30.11.: Vorhandes Baurecht ermöglichen

    In einer Sondersitzung befasste sich der Bau- und Ortsplanungsausschuss unter der Leitung von Bürgermeister Rudolf Krug (ödp) am 29.11.2016 mit weiteren Bauangelegenheiten, die in der Sitzung am 22.11.2016 nicht behandelt worden waren:

    • Bei der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbegebiet Kampberg“ waren die verschiedenen eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange abzuwägen. Die Änderungen im Bebauungsplan betreffen eine weitere Zufahrt, die Erweiterung des Bauraums für eine Tiefgarage, die Versetzung eines Baumes und noch eine Verschiebung bei der anderen Zufahrt wegen eines Hydranten. Ferner wurde das schalltechnische Gutachten überarbeitet und zum Bestandteil des Bebauungsplans erklärt. Der Ausschuss stimmte den Änderungen, z.T. auch nur redaktionell, und der erneuten Auslegung zu.
    • Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Hauptstraße / Waldschmidt-straße – Villa Trutz“ wurde einstimmig beschlossen. Auch hier waren die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen zu behandeln. Die Festsetzung einer das gesamte Grundstück übergreifenden Grundfläche für die Gebäude bleibt bestehen, da die vier geplanten Gebäude von einem Bauherrn errichtet werden. Ein nicht unwichtiger Punkt war aber die Platzierung einer Wärmepumpe in der nordwestlichen Ecke des Grundstücks. Diese verursacht Geräusche und so wurde im Ausschuss gefragt, wieso diese Nebenanlage nicht in der Mitte des Grundstücks platziert würde. Ziel müsse es doch sein, die Beeinträchtigung der Nachbarn zu minimieren. So wurde die Verwaltung gebeten, mit dem Landratsamt zunächst einen Standortwechsel für die Anlage vorzusehen und in zweiter Linie eine Einhausung vorzuschreiben.
    • Gegen eine Stimme erhielt der Antrag auf Baugenehmigung zur Sanierung und geringfügigen Vergrößerung der Balkone auf der Ostseite im 1. OG und DG des bestehenden Einfamilienhauses in der Marienstraße 9 das gemeindliche Einvernehmen. Prof.  Burgstaller als für die Gemeinde tätiger Planer erläuterte, dass es sich nicht um einen klassischen hängenden Balkon sondern um ein vorgesetztes Bauteil handele. Die Tiefe der beiden Balkone soll um 85 cm vergrößert werden.
    • Aus der letzten Sitzung vertagt war die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 „Tutzing Nordwest, Teilbebauungsplan 11 Schubert-/Beiselestraße“. Dem  liegt ein Antrag  eines Grundstückeigentümers zugrunde, seinem Gebäude etwas anzufügen. Prof. Burgstaller erklärte, die Abstandsflächen seien eingehalten, ebenso die Beschränkung für die Nebengebäude. Vorhandenes Baurecht solle ermöglicht werden, es handele sich hier um eine Korrektur von Festsetzungen. Diese wurde einstimmig beschlossen.
  • Let’s make America great again!

    Wir haben zwar keine kommunale Wahlzeit vor uns, wir haben aber zwei Akademien (EAT und APB), die sich mit den Folgen der Entwicklung in den USA  intensiv beschäftigen. So die Akademie für Politische Bildung Tutzing (APB) außerplanmäßig am 12.12.2016, 19:00 Uhr. Thema des Akademiegesprächs am See, moderiert von ihrer Direktorin Prof. Dr. Ursula Münch:

    „Make America Great Again“? – Die Präsidentschaftswahl in den USA und ihre Folgen

    Telefonische Anmeldung ist erwünscht: 08158/256-47 (s.zschiegner@apb-tutzing.de).    Die Teilnahme ist kostenfrei.

    Die USA sind für uns zwar weit weg, nicht aber die allmählich sich auch bei uns durchsetzende Erkenntnis, wie sehr in den USA mithilfe der sog. Sozialen Netzwerke Wahlkampf betrieben wurde und wie sehr man sich plötzlich über Wahlergebnisse wundern kann, die angeblich niemand hat voraussagen können. Es ist zu vermuten, die beiden Akademien machen das nicht nur aus Gründen wissenschaftlicher Analyse. Nachdem wir bereits die ersten Vorläufer der deutschen Wahlzeit 2017 mitbekommen, dürfte ein Besuch in der APB zum besseren Verständnis für die Entwicklung der politischen Meinungsbildung innerhalb großer und erst recht kleiner Parteien während der nächsten Monate führen. Wir Tutzinger haben das Glück, nicht auf Talkshows angewiesen zu sein, wir brauchen nur abends in die APB zu gehen. Dort sind Wissensträger anzutreffen, die nicht auf Quote schauen müssen. Es sind Wissensträger, deren Themen-Durchdringung nicht beifallheischend ist, sondern aufklärend und nachdenklich machend.

    Wir sollten die beiden Akademien (ein Alleinstellungsmerkmal Tutzings!) gerade in den kommenden Monaten nutzen, damit nicht alleine die Privatsender mit angeschlossenen Öffentlich-Rechtlichen das Geschäft der Meinungsbildung in der Hand haben.

     

  • …alles wurscht?

    Wer geht schon durch die Greinwaldstraße? Kinder zur Schule. Migranten in den Schwimmbad-Keller. Die eiligen Mütter, die ihre Kinder von der Schule abholen, kommen mit dem Auto. Trotzdem gibt es an der alten Turnhalle Schaukästen für die nicht Schauenden. Schützenvereine, die Evangelen, die Volkshochschule und alle „Parteien“ haben einen Schaukasten. Man findet dort Termine jener, die noch irgendwie leben. Und absolutes Vergammeln bei den Parteien. Das muss man sich mal angesehen haben: CSU, FDP und Grüne verschimmeln bereits, die SPD pinnt ab und zu kluge Sprüche an, aber nichts, wenn sie eine Bürgerversammlung im Tutzinger Hof hat. Nirgendwo wird so deutlich wie hier, welche Aufmerksamkeit die Parteien zwischen den Wahlen ihren Wählern schenken. Die JM plakatiert einen aufregenden Event von vor einem Jahr. Gut, auch wenn keiner die Schaukästen beachtet: müssen sie aussehen wie die Müllhalden der Politik? Schämt sich da kein Ortsvorsitzender?

    Ach, wär ich nur nicht durch die Greinwaldstraße gegangen.

    Euer Franz Bimslechner

  • Werbepower aus Tutzing

    Das „Hofspielhaus“ in München nahe beim Platzl ist ein noch recht neues, kleines Theater – aber verblüffend erfolgreich! Sein Geheimnis: Es lebt von Frauenpower. Die Tutzingerin Barbara Fleischmann-Tarabochia zum Beispiel macht die Pressearbeit. Christiane Brammer, aus Theater, Film und Fernsehen bekannte Sängerin und Schauspielerin, ist die Chefin des Theaters. Mit Susanne Rohrer, einer BR-Kollegin, startete sie 2010 die „Rohrer und Brammer Show“ im Bayerischen Fernsehen. Kein Wunder, dass das Programm des „Hofspielhauses“ auch ziemlich „frauenlastig“ ist: Da treffen Sie Veronika von Quast, Annette Lubosch, Lisa Catena, Maria Peschek – alle im Dezember. Und das Vorweihnachtsbonbon: Hasemanns Töchter mit ihrem Kabarett-Programm „…warten“. Münchner Volksmusik in guter alter Tradition. Am Samstag, den 17.12.2016, um 20 Uhr. Karten zu 25 Euro unter 089/29 209 333. Vorsicht: Sie werden im „Hofspielhaus“ (Falkenturmstraße 8) immer wieder Tutzinger treffen!

    Mehr: www.hofspielhaus.de

  • Am Dienstag nix vor?

    Nein, prima: Dann gönnen Sie sich am Nikolaustag einen richtig fröhlichen Abend im Traubinger Buttlerhof!

    Hansi Kraus war  „Der Lümmel von der ersten Bank“, in jener siebenteiligen Filmserie, die zwischen 1967 und 1972 gedreht wurde und die Deutschen so begeisterte, das die Filme mit der „Goldenen Leinwand“ ausgezeichnet wurden. Jener Lümmel also kommt am 6.12.2016 um 20 Uhr in den Buttlerhof, um „Lausbubengeschichten von Ludwig Thoma“ vorzulesen und die eine oder andere Anekdote von dem Dreharbeiten zu dem Film erzählen: seinem erster Film aus dem Jahre 1964, wo Hansi gerade mal 16 Jahre alt war. Die Presse schreibt über den Leseabend: „Ein Lausbub zum Anfassen und ein Angriff auf die Lachmuskeln ist garantiert“. Karten an der Abendkasse 12 Euro, im VVK 10 Euro (Tickethotline 08157/926666); Einlass ab 18 Uhr.

     

  • 23.11.: „Durch die kalte Küche“?

    Es solle kein Baurecht „durch die kalte Küche“ entstehen, stellte Bürgermeister Rudolf Krug (ödp) in der Sitzung des Bauausschusses am 22.11.2016 fest, als der Antrag zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Oberes Schönmoos (Am Höhenberg)“ behandelt wurde. Hintergrund war der Antrag einer Bauwerberin, in ihrem Grundstücks in der Cäsar-von-Hofacker-Straße ein weiteres Gebäude zu errichten. Das Grundstück wurde vor der Teilung bereits bebaut; die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) wurde damals ausgereizt. Nach dem eine Teilung des Grundstücks erfolgte, soll nun der freie Teil bebaut werden. Damals wären zwei kleinere Bauten durchaus möglich gewesen. Verdichtung im Ort sollen durch Bebauungspläne gesteuert werden. Auch das Landratsamt hat darauf hingewiesen, dass bei erfolgten Teilungen das gesamte Grundstück betrachtet werden muss. Ein Präzendenzfall sollte hier nicht geschaffen werden. Gegen eine Stimme wurde die Änderung des Bebauungsplans mehrheitlich abgelehnt. Der entsprechende Antrag auf Baugenehmigung war bereits in der Sitzung vom 05.08.2015 mit gleicher Begründung abgelehnt worden.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 „Tutzing Nordwest, Teilbebauungsplan 11 Schubert/Beiselestraße“ wird auf die nächste Sitzung vertagt. Wegen eines Kommunikationsfehlers wurden keine Unterlagen vorgelegt, der gemeindliche Planer konnte keine Ausführungen machen.
    • Bei der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Gebiet zwischen Bernrieder Straße, Erlenstraße und Lindenallee“ wurde die Stellungnahme des Landratsamts eingearbeitet. Hauptgrund für die Änderung war die Sicherung eines Walnussbaumes. Dazu muss eine Baugrenze verschoben werden. Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren – die nächste Auslegung – durchzuführen.
    • Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Oberes Schönmoos“ empfiehlt der Ausschuss einstimmig dem Gemeinderat, den Bebauungsplan, der aus dem Jahr 1970 datiert, zu modernisieren. Der Plan ist für viele Festsetzungen nicht mehr umsetzbar. Eine diskutierte Erweiterung des Umgriffs für diesen Bebauungsplan, was an sich sinnvoll erscheint, benötigt mehr Zeit und wurde daher nicht beschlosssen. Die Änderung ist erforderlich, weil dort zwei Bauvorhaben geplant werden. Das reine Änderungsverfahren (ohne Erweiterung) ist hier schneller, um über das mögliche Baurecht der Bauwerber zu entscheiden. Der Gemeinderat, so der Beschluss weiter, möge das Planverfahren einschließlich des Satzungsbeschlusses an den Ausschuss verweisen.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Schwimmhalle an ein bestehendes Einfamilienhaus in der Waldschmidtstraße 15 wird noch einmal zurückgestellt und in der Sitzung am 20.12.2016 behandelt. Die Bauwerber sollen gebeten werden,  bis dahin die eingereichten Unterlagen zu ergänzen; zusätzlich wird es eine Ortsbesichtigung geben. Zur Realisierung des Vorhabens sind größere Abgrabungen notwendig; die Unterlagen waren nicht aussagekräftig genug, diese nachzuvollziehen.
    • Der Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch und Neubau des Zweifamilienhauses, Teilabbruch und Umbau des Schwimmhallengebäudes mit einer Einliegerwohnung im Sprungleitenweg 6 wurde einstimmig abgelehnt. Herr Martin Büscher von der ARGE Tutzing erläuterte dem Ausschuss das geplante Vorhaben anhand von Plänen, Skizzen, Luftbildern und Montagen. Zusätzlich erfolgte eine Ortsbesichtigung. Im Ergebnis entfaltet das geplante Gebäude mit rd. 45 Meter Länge eine ungewollte Riegelwirkung für den seeseitigen Betrachter. Während das Haupthaus als große Villa auf dem westlichen Teil des großen Grundstücks akzeptiert würde, erschien die Aufstockung des südlichen Gebäudeteils mit den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 91 Teilbebauungsplan 4 nicht vereinbar. Die Frage, ob das Bauvorhaben, wie in den Planunterlagen dargestellt, genehmigungsfähig sei, wurde entsprechend verneint.
    • Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von vier Doppelhaushälften mit Garagen im Buchengrabenweg 2 wurde einstimmig abgelehnt, d.h. die Frage, ob das Bauvorhaben gemäß den vorgelegten Plänen genehmigungsfähig sei, verneint.  Das Grundstück von 1.472 m² soll nicht geteilt werden, daher handelt es sich um zwei Einzelgebäude mit je zwei Wohneinheiten in vertikaler Teilung. Vertikal geteilte Einzelhäuser sind in Tutzing nicht unüblich, wie Christian Wolfert vom Bauamt ausführte. Die Ausschussmitglieder sehen das Bauvorhaben als realisierbar an, wünschen aber für die Entscheidung über die Einfügung in die Umgebungsbebauung (§34 BauGB) noch Ansichten und Darstellungen, wie die beiden Gebäude in dem abfallenden Grundstück situiert werden.
    • Verfahrensmäßig wurde die Bauvoranfrage zum Umbau und zur Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses in der Cäsar-von-Hofacker-Straße 5 abgelehnt. Der geltende Bebauungsplan Nr. 7 „Oberes Schönmoss“ entspricht in zahlreichen Festsetzungen nicht der tatsächlichen Situierung der vorhandenen Bebauung. Zusätzlich waren im Laufe der Zeit etliche Befreiungen erteilt worden. Daher hatte der Ausschuss die Modernisierung dieses Bebauungsplans beschlossen. Den vom Bauwerber beantragten Befreiungen konnte wegen der zahlreichen Widersprüche im Bebauungsplan nicht vorab zugestimmt werden.

     

     

  • Unser Schloss im Wandel der Zeit

    Ein Hof, eine Mühle und 6 Huben (halbe Höfe): das war im 11. Jahrhundert das „Schloss“ des Ortes Dutcingun, umlagert von zwei Dutzend Bauern- und Fischerhäusern. Grafen, Herren, Großindustrielle, Kunsthändler, Verleger und Handelsmagnaten machten das daraus, was wir glücklich als unser kulturelles Zentrum schätzen.

    Das Schloss ist heute der gesellschaftskritische, kulturelle, politische und weltoffene protestantische Mittelpunkt unserer Gemeinde mit einer Ausstrahlung, die weit über Deutschland hinausgeht.

    Die Geschichte „vom Anfang“ bis heute zur Evangelische Akademie, die 2017 ihr 70-jähriges Bestehen feiert, erleben wir dargestellt in Bildern und Dokumenten in der neuen Ausstellung unseres Ortsmuseums: „Schloss und Evangelische Akademie“ vom 21.11.2016 bis 21.5.2017. Öffnungszeiten: Mi/Sa/So 13-17 Uhr.

    In den 5 Jahren seit seiner Eröffnung zeigte das kleine Museum am Thoma-Platz bereits 15 Sonderausstellungen zu Themen unseres Ortes. Wir von der TUTZINGER LISTE gratulieren Altbürgermeister Peter Lederer, dessen „Kind“ das Museum ist, und allen ehrenamtlichen Mitwirkenden zum 5. Geburtstag des Museums und zu ihrem Erfolg!

  • Gegebener Anlass zu einem Update bisheriger Betrachtungen …

    In der Kommunalpolitik werden uns drei Themen begleiten, auch wenn streckenweise Entwarnung gegeben wird und Kommunen meinen, es könne sie nicht oder kaum betreffen. Die jüngst beendete Tagung in der Ev. Akademie zu CETA und weiterer Freihandelsabkommen könnte optimistisch stimmen. Es gilt aber abzuwarten, wie nationale Gerichte zu den Einsprüchen urteilen werden; ob  tatsächlich die am vergangenen Wochenende gegebenen Informationen und Einschätzungen seitens des EU-Handelsbeauftragten auch von der Kommission mitgetragen werden. Noch sind die Bedenken nicht ganz vom Tisch. Auf jeden Fall müssen wir in Sachen Wasser und Bödenvergiftung enorm auf der Hut sein.

    Die Klimakonferenz in Marrakesch wirft auch schon erste „Schattenergebnisse“. Wie auch immer die Ergebnisse sein werden, in Sachen Klimaveränderung werden die Kommunen schon noch sehr deutlich aufgefordert werden, klare Beiträge in Form von Aktionsprogrammen zu leisten. Wetter macht nämlich nicht vor Kommunalgrenzen Halt.

    Mitentscheidender Anlass, Ihnen zu schreiben, ist die Meldung in der SZ am 16.11.2016 (Anton Hofreiter: „Wir produzieren zu viele Verlierer“). Darin wird deutlichst und keineswegs in polemischer Form auf die Agrarpolitik hingewiesen. Abgesehen von den enormen Kollateralschäden in anderen Ländern wird darauf gedeutet, in welcher Form wir durch unser Konsumverhalten und damit Kaufverhalten auf die Lage einwirken, die doch die meisten von uns für mittlerweile jetzt schon höchst überdenkenswert halten. Fair Trade wäre ein Ansatz, allerdings nur ein ganz kleiner angesichts der Schäden, die durch heutige Agrarpolitik entstehen. Auch wenn die teilweise etwas belächelten Grünen die Sache unentwegt ansprechen … es ändert nichts an der Tatsache, dass die beiden erstgenannten Themen (CETA und Marrakesch) schon sehr dicht vor der Gemeindegrenze stehen, das dritte Thema ist aber bereits auf Gemeindeflur. Alleine mit der Zulassung von weiteren Discountern oder anderen Ketten und einem „Weiter so!“ kann keine Politik mehr gemacht werden. Wir werden durch die Entwicklungen der letzen Monate, ja fast Tage, ziemlich nah herangeführt an die endlich zu regelnden Dinge.

    Wir halten Sie weiterhin aktuell.

    Anton Hofreiter: „Wir produzieren zu viele Verlierer“ (SZ vom 16.11.2016)

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  • Keine Bagger auf der Hauptstraße 2017!

    Keine Bagger auf der Hauptstraße 2017!

    Zum Hintergrund dieser Meldung vorab:
    Am 20. Mai 2015 verkündete Erster Bürgermeister Rudolf Krug (ödp) in der Gemeinderatssitzung das „Großprojekt Sanierung der Hauptstraße“. Die TUTZINGER LISTE erkannte sofort, dass es wichtig ist, hier gemeinsam Wünsche und Anregungen aus der Gemeinde an die planenden Kräfte heranzutragen, um nicht vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Zu wichtig ist diese Straße durch den Ort. Sie trägt entscheidend zum Ortsbild bei und es hängen viele Existenzen von einer funktionierenden Ortsmeile ab.

    Deshalb trug Gemeinderat Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg bereits am 19.11.2015 einen Antrag der TUZINGER LISTE in den Gemeinderat, der dort durchaus positiven Anklang fand. In verschiedenen TL-Vereinstreffen wurden immer wieder Fragen zum Status gestellt und es ergaben sich auch Unsicherheiten von direkt  betroffenen Anliegern. Diese wandten sich in den letzten Monaten immer wieder an die TUTZINGER LISTE. Nachdem im Gemeinderat das Thema immer im nichtöffentlichen Teil besprochen wurde, konnten wir dazu keinerlei Auskuft geben.

    Heute konnte sich nun Gerd Bittl-Fröhlich – als Pressesprecher der TL – mit H. Krug, Fr. Dörrenberg und Fr. Greinwald im Rathaus zusammensetzen, um mehr über das Projekt zu erfahren.

    Ergebnis: Zum jetzigen Zeitpunkt sollen auch weiterhin keinerlei unfertige Informationen ausgegeben werden. Stattdessen plant das Rathaus eine Veranstaltung im Februar/März 2017, um mit den Bürgern in einen Dialog zu gehen. Hierzu möchten wir Sie hiermit gleich auffordern, diese Veranstaltung zu besuchen. Wir werden Sie kurz vorher noch einmal daran erinnern.

    Fest steht nun auf alle Fälle, dass im Jahr 2017 noch keine Bagger durch Tutzing rollen werden. So gesehen ist dies eine „Entwarnung“ an alle Bürger.

    Im Hinblick auf die vom Bürgermeister angesprochene „Verunsicherung“ zum Thema Straßenausbaubeiträge hat die TUTZINGER LISTE bereits im März 2016 Aufklärungsarbeit in einem gesonderten Beitrag geleistet. Auch das Rathaus ist der Auffassung, dass es hier eine Regelung mit dem Ziel geben sollte, Anlieger der Hauptstraße nicht zu Straßenausbaubeiträgen heranzuziehen.

    Update: 29.11.2016:
    Artikel STA-Merkur: Verwirrung um Hauptstrassensanierung

    Anm: Nach nochmaliger Überprüfung meiner Gesprächsnotitzen erstaunt mich, dass Herr BGM Krug (ÖDP) gegenüber der Presse ausrichten lies, er könne die Aussagen der TUTZINGER LISTE nicht bestätigen.

    Weiterführender Artikel hier auf der Homepage:

    Zur Hauptstraße nix Neues?

    24:11.: Antrag Sanierung Hauptstraße

    Sanierung Hauptstraße – ein Großprojekt

    Straßenausbaubeitrag?

     

  • 6. Charity-Weihnachtsmarkt Tutzing

    6. Charity-Weihnachtsmarkt Tutzing

    6chary_weih_lionEs ist wieder so weit: am 1. Advents-wochenende werden um das Midgardhaus (Midgardstraße 3-5, 82327 Tutzing) ca. 23 Weihnachtsstände aufgebaut, die künstlerisch gestaltete Geschenke und Dekoration anbieten.

    Der Lions Club Starnberger See – Ludwig II. veranstaltet wieder seinen Weihnachtsmarkt am Ufer des Starnberger Sees.

    Der Nettoerlös kommt den zahlreichen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Projekten des Clubs zugute.

    Weitere Informationen unter https://lions-ludwigii.de/foerderprojekte/soziale-projekte/

    Die herzlich willkommenen Besucher aus Tutzing und darüber hinaus erwarten

    • vorweihnachtliche Atmosphäre,
    • Weihnachtsbäume zum Kauf,
    • Speis‘ und Trank bei uns und bei Fritz Häring und seinem Team,
    • Geschenke gegen Spende
    • und natürlich Weihnachtsgeschenke bei den ausstellenden Betreibern.

    Zusätzlich freuen wir uns auf Live-Auftritte von bekannten Künstlern und Musikern wie Katerina Jakob, Michi Marchner, Cordula Trantow und „Lisa & Band“ …

    Geöffnet ist der Markt am

    • Freitag, 25.11.2016 von 16 bis 20 Uhr, am
    • Samstag, 26.11.2016, von 14 bis 20 Uhr und am
    • Sonntag, 27.11.2016, von 14 bis 20 Uhr.

    Am Sonntag gibt es eine Ergänzung: von 11:00 bis 19:00 Uhr öffnet der Tutzinger Adventsmarkt wieder in der Kustermannstraße vor dem Rathaus.